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Beiträge von falcocgn

  • Definition Großbühne

    • falcocgn
    • 22. Juni 2016 um 13:13

    Es steht doch alles in der VStättVO drin... Aber gut, ich schreib es nochmal hin... § 40, Abs 4) Bei Szenenflächen mit mehr als 50 m² und nicht mehr als 200 m² Grundfläche oder in Mehrzweckhallen mit nicht mehr als 5 000 Besucherplätzen müssen die Aufgaben nach den Absätzen 1 bis 3 zumindest von einer Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mindestens drei Jahren Berufser-fahrung wahrgenommen werden. Die Aufgaben können auch von erfahrenen Bühnenhandwerkern oder Beleuchtern wahrgenommen werden, die diese Aufgaben nach den bis zum In-Kraft-Treten dieser Verordnung geltenden Vorschriften wahrnehmen durften und in den letzten drei Jahren ausgeübt haben.

    Also, wenn Du keine Großbühne nach § 2, Abs. 5 hast, hast Du eine Szenenfläche und bist baurechtlich dabei.

    Wie schon erwähnt, muss sowieso immer eine Bühnenfachkraft bei Aufbau, Abbau, Umbau und Proben nach Unfallverhütungsvorschriften dabei sein. (Vorschrift 17/18).

  • Definition Großbühne

    • falcocgn
    • 22. Juni 2016 um 10:36

    Hallo chocho, für Deine eigentliche Frage ist es unerheblich, ob Du eine Großbühne oder eine Szenenfläche hast. Die Erfordernis von VfV in Zahl und Qualifikationstiefe richtet sich nach den Bühnen-/Szeneflächengrößen UND nach der Art und Natur der Veranstaltung nach §40.

  • Definition Großbühne

    • falcocgn
    • 21. Juni 2016 um 23:44

    Da ist es unerheblich, ob Großbühne nach § 22 VStättVO im Teil 3 - Besondere Bauvorschriften oder nicht. Relevant für die Frage ist der § 40. Dort heisst es nicht umsonst "Großbühnen ODER Szenenflächen. Wenn Du keine "Großbühne" hast, dann hast Du eine Szenenfläche und die Bühnenfachkraft nach § 38 in der Funktion als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik muss während des Betriebs anwesend sein. Beachte bitte auch die DGUV Vorschrift 17 (im Bereich der Unfallkassen Vorschrift 18), die in § 15 ebenfalls für Auf-, Ab- und Umbau die Leitung und Aufsicht durch eine Bühnenfachkraft verlangt. Du bist also immer dabei.

  • Definition Großbühne

    • falcocgn
    • 21. Juni 2016 um 23:01

    Worum geht es Dir denn?

  • Wetter Apps 2016 oder andere Quellen ?!

    • falcocgn
    • 14. Juni 2016 um 11:52

    Hallo zusammen,

    bei mir läuft auf dem Handy WarnWetter vom DWD http://www.dwd.de/DE/leistungen/…nwetterapp.html Auf dem Rechner immer Wetteronline, DWD und Unwetterzentrale. Wenn das Wetter schlechter wird, kommt noch die Blitzortung dazu, auf der ich genau sehe wieviel und in welche Richtung kommt http://www.lightningmaps.org

    Zu guterletzt ist der regelmäßige Blick in den Himmel und die Wolkenbeobachtung wichtig.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • falcocgn
    • 9. Juni 2016 um 11:17

    Nein, beim Umladen von Truck zu Truck im Gewitter... Dennoch sind gefährliche Spannungen auch an Metallteilen möglich, worauf auch der VDE schon seit längerem hinweist: http://www.vde.com/DE/AUSSCHUESSE…Baustellen.aspx

  • Blitzschutz auf Festivals

    • falcocgn
    • 9. Juni 2016 um 10:23

    Sicher hatten wir bei ACDC die beschriebenen Vorteile. Generell geht es jedoch darum, rechtzeitig eine Entscheidung zu treffen, sprich vernünftig beobachten, rechtzeitig bewerten und eine Entscheidung treffen.

    Das Publikum muss die Chance haben, sich zu schützen, auch auf dem Feld. Dazu gibt es klare Empfehlungen. Gerne wird auch immer der Schutz der Kollegen vergessen. Die Gefahr eines Überschlags bei Einschlag ist vorhanden und hat letztes Jahr zu den verletzten Kollegen geführt.

  • Veranstaltungsabbruch - Wetter - Zuständigkeiten

    • falcocgn
    • 9. Juni 2016 um 10:18

    Das, lieber Kracky ist die traurige Praxis in sehr, sehr vielen Städten, Stadchen und Dörfern... Ebenos wie der rüstige-Rentner-Hausmeister, der morgens die Sporthalle aufschließt und den Schlüssel an den Verein übergibt, der sein Fest dort aufbaut: "ihr wisst ja wo alles ist, macht nix kaputt, ich komme morgen früh zum saubermachen."

  • Blitzschutz auf Festivals

    • falcocgn
    • 8. Juni 2016 um 13:22

    Die Räumungsdauer ergab sich aus Handrechnungen und wurde bestätigt von der Simulation, die die Behörden gefordert hatten. Massgabe war Gelände leer. Zusätzlich gab es die Möglichkeit für bis zu 20.000 Personen, unterhalb der Stadiontribünen Schutz zu suchen. Das Stadion war über die Straße.

  • Blitzschutz auf Festivals

    • falcocgn
    • 7. Juni 2016 um 20:57

    Zu diesem Thema kann ich aus meiner eigenen langjährigen Praxis einiges schreiben. Letztes Jahr bei AC/DC in Köln hatten wir darauf geeinigt, bei 80.000 Besuchern Open-Air eine entsprechende Reaktionszeit in in da Siko zu schreiben. Räumungsdauer Gelände 30 Minuten plus Reaktions- und Diskussionszeit im Koordinierungsgremium von 15 Minuten. Wir hätten also 45 Minuten vor Eintreffen einer Lage eine Entscheidung treffen müssen. Vorher wird das Wetter per DWD beobachtet. Sollte sich das Wetter verschlechtern, würden die Prüfintervalle verkürzt und noch die Blitzortungsdaten dazu genommen, um die Intensität und Zugrichtung einschätzen zu können. Das wäre Stand der Technik.

  • Veranstaltungsabbruch - Wetter - Zuständigkeiten

    • falcocgn
    • 7. Juni 2016 um 20:49

    Ein sehr schöner Fall zum durchdeklinieren der Zuständigkeiten und des "Eigentlich..."

    Die Stadt bucht Band und Bühne. Nach VStättVO ist dann die Stadt Betreiber und Veranstalter in Personalunion. Der oberste Dienstherr in einer Stadt ist der HVB, der Hauptverwaltungsbeamte, sprich der Bürgermeister. Der hätte die Pflicht gehabt, eine Person (Fachkenntniss nicht erforderlich aber wüsnchenswert) als Veranstaltungsleiter nach §§ 38 VStättVO zu benennen und zu bestellen (Schriftform). Der Veranstalter (VA-Leiter) ist für die Sicherheit der Veranstaltung verantwortlich und hat Anwesenheitspflicht.

    Zur Überwachung des Auf- und Abbaus der bühnentechnischen Einrichtungen muss nach DGUV Vorschrift 18 eine Bühnenfachkraft anwesend sein.

    Während des Betriebs muss nach § 40 VStättVO eine Bühnenfachkraft (Quali in Abhängigkeit von der Bühnengröße und den Gefahren) vor Ort sein. Der hat allerdings nicht direkt mit der Publikumssicherheit zu tun, was viele fälschlich annehmen, sondern mit den bühnen- und sicherheitstechnischen Einrichtungen, speziell Brandschutz.

    Auf gut deutsch: Die Stadt hat hier auf ganzer Linie versagt und das ist tägliche Praxis in Deutschland.

    Im konkreten Fall kam erschwerend hinzu, dass sich Pfälzer mit seinem Einschreiten in eine Garantenstellung (gleich dem nicht vorhandenen Veranstalter/Betreiber) begeben hat, was eine sehr heiße Kiste ist. Die Bühne oder irgendwelches Material hätte ich auch nicht angefasst, sondern die Polizisten dazu bewegt, dass sie den Platz großzügig räumen.

    Ich denke, hier sollte ein längerer Brief geschrieben werden an alle Verantwortlichen inklusive dem HVB. Es wurden Menschenleben in Kauf genommen.

    Traurig das ganze...

  • Brot&Butter Linearray draussen hängen

    • falcocgn
    • 23. April 2016 um 21:45

    Bei solchen Debatten frage ich mich immer wieder wenn "BGVC1" auftauscht, ob der, der das schreibt, die Vorschrift überhaupt kennt oder anlässlich so einer Fragestellung wenigstens nochmal neu gelesen hat...

    - Die BGV C 1 heisst jetzt DGUV Vorschrift 17 (im Bereich der Unfallkassen 18).
    - Welchen Paragrafen der Vorschrift hat denn der Hersteller gemeint oder meinen können, wenn er schreibt "konform mit BGV C1"?
    - Schauen wir mal nach: §4 Standsicherheit und Tragfähigkeit - "Flächen und Aufbauten müssen so bemessen und beschaffen sein sowie so auf gestellt, unterstützt, ausgesteift , eingehängt und verankert werden, dass sie die bei der vorgesehenen Verwendung anfallenden statischen und dynamischen Lasten aufnehmen und ableiten können. Sie müssen auch während des Auf- und Abbaus standsicher und, wenn sie betreten werden, tragfähig sein." Sollte passen, da nach den einschlägigen Normen berechnet und konstruiert (hoffentlich). Verweis auf: Maschinentechnische Einrichtungen nach DIN 56950 „Veranstaltungstechnik – Maschinentechnische Einrichtungen – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung
    - Schauen wir mal weiter nach: § 7 Schutz gegen herabfallende Gegenstände -
    (1) Gegen das Herabfallen von Gegenständen auf Arbeitsplätze, Verkehrs- und Szenenflächen müssen Schutzmaßnahmen getroffen sein.
    und
    (6) Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.
    An dieser Stelle Vollausfall, da ja leider landläufig mit "C1" immer der Safety verbunden wird. Ein HKZ ist ein HKZ und alles andere als "C1". Das "C1" kann erst verwendet werden, wenn tatsächlich ein Kollege hochgeklettert ist und einen Safety gesetzt hat.

    Also müssen wir nicht weitermachen, um feststellen zu können, dass da in dem schwindligen Prospekt der Firma GUIL zwar "C1" drinSTEHT aber nicht drinIST!

    Die Juristen sagen immer: "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz". das können wir auch auf alle anderen Rechtsquellen anwenden...

  • Was darf ich, was darf ich nicht?

    • falcocgn
    • 11. April 2016 um 09:53

    Auch ich bin ein großer Freund von Realität, Praxisanwendung und vor allem Kirche=Dorf.

    Doch anwenden kann ich nur, wenn ich die Regeln kenne. Daran hapert es ganz massiv in unserer Branche, bzw. daran, die (geregelten) Realitäten anzuerkennen. Dazu ist es an Aus- und vor allem Weiterbildung nötig. In manchen Foren schaue ich mirerst das Profil eines Fragestellers an, bevor ich etwas antworte und muss dann feststellen, das der Frager MVT ist. Zumindest auf dem Papier. Ich bin oft entsetzt, was für Fragen von Meister-Kollegen kommen. Ich *weiss* auch nicht alles, doch ich weiss, wo es steht oder stehen könnte und informiere mich dann. Dabei erweitert sich naturgemäß mein Wissensfundus. Doch manche gehen auf die PLS zum Beispiel nur zu den Standparties, statt auf das reichhaltige und komplett kostenlose Vortragsprogramm. Traurig. Das sind dann die, die eine Vorschrift eins zu eins umgesetzt haben wollen, obwohl es die Möglichkeit der gleichwertigen Sicherheit gibt. Aus Angst. Aus Nichtwissen.

    Die Befürchtung von MRSpeaker, dass ein UN ein Jahr mit der Gefährdungsbeurteilung beschäftigt wäre, kann ich verneinen. Die Erstellung von GBU gehört zu meinem täglichen Geschäft als Fachkraft für Arbeitssicherheit und dieses dauert lediglich mehrere Stunden, je nach Thema. Wichtig wäre es, überhaupt eine GBU zu haben. Der erste monierte Punkt bei nahezu allen Begehungsprotokollen von BGen, die einen Betrieb besichtigt haben ist das Fehlen der GBU, bzw. das komplette Fehlen einer Arbeitsschutzorganisation. Das sind die unternehmerischen Grundpflichten und nicht diskutierbar! Dankenswerterweise fordert die letztes Jahr novellierte Betriebssicherheitsverordnung für das Erstellen einer GBU jetzt eine fachkundige Person.

    Alle meine Kunden können trotz teilweise Über-Vorbildlich umgesetzter Arbeitsschutzanforderungen tatsächlich arbeiten und diese sind oft erfolgreicher und besser strukturiert als die anderen. Übrigens ist die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit PFLICHT für jeden UN mit Angestellten...

    Zu David kann ich sagen, dass die Ausbildungsstandards in unserer Branche genauso sind, wie in allen andreren Branchen. Es hapert lediglich am Willen so manches Ausbildungsbetriebes, nur so viel Azubis auszubilden, wie es Sinn macht. So einige sehen in Azubis billige Arbeitskräfte. An der Situation sind die IHKen schuld, da sie eben immer tolle Azubi-Zhalen vorlegen wollen und ihnen die Qualität eher egal ist. Eine Regelung wie in anderen Ländern (CH), wo das Verhältnis Azubi-Ausbilder verpflichtend geregelt ist, blockieren die IHKen. Also beschwert Euch bei Problemen immer bei Eurer IHK. Die Verbände können da nicht so viel ausrichten, das die Kammern autonom sind. Daher wurde aktuell die Initiative 100pro http://www.100pro.org/ gegründet, um die Kammern zu schieben.

    So weit von mir.

  • Kugel an Ringen (Turnhalle)

    • falcocgn
    • 30. März 2016 um 09:56

    Hallo zusammen und hallo audiobo,

    manchmal kann ich halt nicht mehr ruhig und konziliant schreiben. Ganz generell ist in den letzten Jahren ein starker Trend hin zu: "wo steht das" und "das darf man nicht" festzustellen, ohne dass die entscheidenden Überlegungen angestellt oder die korrekten Rechtsquellen genannt werden. Jahrelang wollten alle eine De-Regulierung haben, weg von hypergenauen Vorschriften. Das haben wir jetzt. Damit wird ein gutes Stück Verantwortung vollkommen berechtigt auf den Veranstalter, die Location, bzw. auf Bühnenfachkräfte (FVT, MVT) übertragen. Diese Verantwortung muss dann allerdings auch ausgeübt werden. Daran hapert es dann leider und fast alle diskutieren mit vollem Viertelwissen und "ich glaube" oder "irgendwie".

    Im konkreten Fall habe ich nicht gesehen, dass die Anfrage von zegi aus CH kommt. Geschenkt, da in CH häufig auf die Vorschriften im "großen Kanton" verwiesen wird. Die über 300-seitige Wegleitung der EKAS http://www.ekas.admin.ch/index-de.php?frameset=31 ist voll von anklickbaren Links, die bei entsprechenden Paragraphen direkt auf DIN oder VBG verweisen. Daher können wir getrost die D-Vorschriften und den Umgang damit übertragen. Zusätzlich sollte das Sicherheitshandbuch der svtb herangezogen werden.

    An Lösungen fällt mir ein: Pipe lang genug + 2mal Halbschelle-Öse und daran die Kugel. Alles zusammen jeweils an den Ring mit Kettennotglied oder Kettbiner. Oder direkt Kugel-Verbindungsmittel-Ringe.

    Selbst den Strom für einen eventuell vorhandenen Motor kann man zuführen. Meinentwegen ohne Berührung der Seile direkt abgelassen. Auch da wäre es für mich wichtig, dass alle elektrischen Komponenten geprüft und vor konkreter Verwendung noch kontrolliert sind.

    Auch Knoten würde ich akzeptieren, wenn es einer der Knoten ist, die für solche anwendungsfälle vorgesehen sind und mir der Knoter zeigt, dass er es kann.

    Bei Deinem Oster-Steckdosenerlebnis kann ich nur sagen, dass der Vermieter des Gebäudes da wohl vergessen hat, die Installation prüfen zu lassen, wie es in D und auch in CH vorgeschrieben ist.

    Bei den Bühnenfachkräften sieht es so aus, dass die Schweizer da aufholen. Die FVT machen sogar ein halbes Jahr länger Ausbildung in CH. Hier in Deutschland sind Bühnenfachkräfte *immer* vorgeschrieben. Je nach Bühnengröße und Gefährdung zwischen aufsichtführende Person bis zum MVT. Also nicht *sollte*, sondern *muss*. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist nun mal das Grundwerkzeug des Arbeitsschützers. Da ein MVT diese Aufgaben automatisch mit erfüllen muss, sollte sich ein MVT auch damit auskennen. Es gehört zu seiner Ausbildung.

    Zum Schluss noch zu der VA auf dem sprichwörtlichen Dorf. Sicherheit ist unteilbar und darf nicht davon abhängen, wie klein oder groß die VA ist. Sehr häufig muss Sicherheit nicht mal mehr Geld kosten, sondern kann mit Bordmitteln und vor allem dem Bewusstsein für die Notwendigkeit erreicht werden. Auch wenn es doof klingt, ist es übrigens so, dass die einschlägigen Vorschriften überall gelten.

  • Kugel an Ringen (Turnhalle)

    • falcocgn
    • 29. März 2016 um 22:11

    Interessant, interessant, diese Diskussion. Böse Zungen würden sagen: "Weicheier, haben wir früher auch gemacht und schlimmer und haben geschaut, dass nix passieren kann und siehe, es passierte nix". Der geneigte Fachmann, der auch paarein30Jahre auf dem Buckel hat (und gaaanz viele Scheine...) würde anders argumentieren...:

    Macht doch bitte mal eine Gefährdungsbeurteilung. Nicht Pi x Daumen, sondern auf dem Papier. Was soll an die Ringe an Last dran und was ist da im Regelfall dran (kleines oder großes dickes Kind mit Dynamik...?) ? Wie mache ich das, was ich geplant habe, fest? Ich las: "da gibt es keine geprüfte Verbindung". Sorry, es gibt nicht für alles "geprüfte" Verbindungen. In VT-prähistorischer Zeit gab es so etwas wie "Knoten".

    Angsthasen-Argument Feuer...: Wo ist die Zündquelle? Wenn die Spiegelkugel ihre Vorschrift 3-Prüfung hat und die Verbindungsmittel und der Motor nach BetrSichV geprüft sind, ist die Wahrscheinlichkeit schon sehr, sehr gering, dass ein Feuer ausbrechen wird. Wer dann immer noch sicher gehen will, kann ja einen Brandposten mit Feuerlöscher aufstellen und die Kugel beobachten...

    Im Ernst jetzt. Für solche Sachen gibt es Bühnenfachkräfte, die soetwas mit gesundem Menschenverstand (Kirche=Dorf) begutachten und beurteilen können, sollen und müssen. Wer mir eine saubere GBU und saubere Betriebsmittel und die entsprechende Notfall-Orga präsentiert, darf das Eingangs beschriebene machen.

    In meiner täglichen Praxis mache ich mir viel, viel mehr Sorgen über immer noch nicht flächendeckend durchgeführte Vorschrift 3 Prüfungen, nicht vorhandene Prüfungen nach BetrSichV und nicht vorhandene PSA (Sicherheitsschuhe, Helm) bei Tourneepersonal, sowie unvollständiger bis nicht vorhandener Doku.

    Sichere Grüße,
    Falco

    und jetzt Feuer frei...

  • Welche AGB gelten

    • falcocgn
    • 7. März 2016 um 11:27

    Das erste was ein Kaufmann lernt: Antrag und Annahme müssen sich entsprechen. Wenn der Antrag von A (Auftragnehmer) von B (Auftraggeber) nicht 1 zu 1 angenommen wird, weil z.B. ein Skonto in Bs Annahme stckt, dann ist Bs Annahme ein neuer Antrag. Wenn also A jetzt meint "egal, dem schreib ich meine Rechnung und der muss das so annehmen, dann hat er verloren. Denn, er nimmt den von B veränderten Antrag (Skontoabzug) an. Dumm gelaufen.

  • Qualifikation zur Elektrofachkraft nach SQQ1 @ Berlin

    • falcocgn
    • 11. Februar 2016 um 19:44

    @ ThoSchu: um Dich ggf. weiterzubilden und die entsprechenden Tätigkeiten qualifiziert durchführen zu können...?

  • Lärmpegelauflagen für kleines Stadtfest - was ist üblich?

    • falcocgn
    • 11. Februar 2016 um 19:42

    Nachdem ich mir den Erlass jetzt hier: https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-u…reizeitanlagen/ runtergeladen und durchgelesen habe, finde ich den nicht mehr so doof, wie manche meinen, ihn finden zu müssen...

  • Karneval Gala/Büttabend - lautes Partypublikum vs. "Zuhörer"

    • falcocgn
    • 11. Januar 2016 um 12:01

    Nach meinen Erfahrungen der letzten Jahre aus den großen Sitzungen in Köln an prominenter Stelle kann ich nur sagen, dass sich 1) das Publikum verändert und 2) der Redner sich äußern muss.

    Bei 1) ist das Problem, dass eben häufiger "Fremde" also Auswärtige aus nicht-Karnevalshochburgen und/oder nicht das typische Sitzungspublikum zu Sitzungen gelockt werden. Die kennen oft das traditionelle Verhalten nicht und quatschen dann eben. Manchmal kann dann der Veranstaltungsleiter hingehen und solche Gruppen ansprechen, besonders wenn die dann auch noch stehen wenn alle anderen sitzen und zuhören wollen (Dat is ne SITZUNG).

    Bei 2) muss der Redner ganz klar das Publikum ansprechen. Habe ich immer mal wieder auch bei hochkarätigen Sitzungen erlebt. Ein Bernd Stelter oder Marc Metzger sagen ganz klar, wenn das Publikum denen zu laut ist. Die gehen dann schon mal...

  • Gesetzesentwurf “gegen den Missbrauch von Werkverträgen”

    • falcocgn
    • 6. Dezember 2015 um 15:28

    Danke Sebastian Knecht! Die Welt dreht sich nicht um uns, auch wenn so einige Kollegen das meinen. Ebensowenig befinden wir uns in einer "rechtsunsicheren" Branche. Gewisse Akteure einer Branche, die sich an so wenige bereits existierende Regeln hält, sollten nicht auf der einen Seite von "Rechtsunsicherheit" fabulieren und sich auf der anderen Seite über die x-te kreative "Beamer-in-Zelt-Lösung" aufregen.

    Und dann wieder diese schwammigen Möchtegern-Forderungen: "Vielleicht gibt es ja auch eine Sonderregelung..." Liebe Leute, was soll denn dieses "es" sein? Der heilige Geist? Der Nikolaus? Da sind wir dann wieder bei der Geschichte, wie Regeln und Ausnahmen von Regeln entstehen. Nicht durch "jemand müsste", "man müsste" oder "die Verbände sollten", sondern dadurch, dass sich Unternehmer zahlreich in Verbänden organisieren und diesen Verbänden dann Aufgaben geben, wie z.B. mit der Politik über Sonderregeln zu verhandeln. So viel, wie hier und in anderen Plattformen rumgejammert wird, sollten alle Verbände mehr-tausendfache Mitgliederzahlen haben. Da genau hier auch wieder jemand sagen wird: "och, der Zanini mit seinem VPLT", kann ich nur sagen: "dann such dir halt einen anderen Verband". Hauptsache organisiert! Nur so kann das in Zukunft möglicherweise anders oder praktikabler werden. Äußerst beschämend finde ich in diesem Zusammenhang die Mitgliederentwicklung bei dem neugegründeten Verband. Ich dachte ehrlich, dass die Kollegen bis Jahres ende so um die 1000 Mitglieder haben. Und jetzt? Wohl keine 300. Das ist erbärmlich! Soll sich bitte hier oder anderswo niemand mehr beschweren, dass die böse Politik so böse und ach so unpraktikable Gesetze und andere Regeln macht, es sei denn er ist organisiert.

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  9. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

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