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Beiträge von falcocgn

  • Kettenzüge als Aufbauhilfe

    • falcocgn
    • 18. November 2014 um 21:22

    Hallo Alex. Das ist allerdings eine sehr mutige Einstellung, die Du da verkündest und von keiner mir bekannten Rechtsquelle gedeckt. Solltest Du andere Erkenntnisse haben, bin ich gespannt...

    Es haftet immer derjenige, der eine Gefahr schafft. In diesem Fall also der HKZ-Verwender. Ein HKZ ist ein Hebezeug nach BGV D8 und als solches zu behandeln. Also spricht nichts gegen die angedachte Verwendugn als, ...genau: Hebezeug! Somit hat djobi schon den richtigen Ansatz. Natürlich müssen die HKZ die Lasten sicher heben können und die Halfcoupler die gesamte Last sicher halten können, bis die HKZ ausgebaut sind.

    Zu beachten sind hier die BGV D8, die BGI 810-3 und die igvw SQ P1 und igvw SQ Q2.

  • Fachkräftezwang oder Aufbau durch "Laien" möglich?

    • falcocgn
    • 18. November 2014 um 10:42

    djobi: lass doch mal das Baurecht weg. Wir sind zuerst beim Arbeitsschutz: BGV C1 (§15 Leitung und Aufsicht) in Verbindung mit BGI 810 http://www.vbg.de/DE/3_Praeventi…faden_node.html zur Klärung, welche Bühnenfachkraft (FVT, MVT).

  • Fachkräftezwang oder Aufbau durch "Laien" möglich?

    • falcocgn
    • 18. November 2014 um 09:55

    Hier gibt es nicht nur die VStättVO/SBauVO, sondern auch die BGV C1 (die jetzt DGUV Vorschrift 17 heißt):
    § 15 Leitung und Aufsicht
    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten
    nur Bühnen- und Studiofachkräft en übertragen.
    (2) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass vor Gastspielen, Außenaufnahmen oder
    Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten durch Dritte die Zustän digkeit hinsichtlich
    Leitung und Aufsicht festgelegt wird.

    Wer ist eine Fachkraft? Das richtet sich wie schon erwähnt nach dem Umfang der Produktion. Hinweise dazu stehen in der alten BGI 810.

    Generell müsst ihr die Rechtsquellen auseinander halten. Arbeitsschutz gilt immer und besonders bei Auf-, Ab-, Umbau. Baurecht (VStättVO/SBauVO) nur für den Betrieb der Versammlungsstätte.

  • Rigging in Zelten

    • falcocgn
    • 31. Oktober 2014 um 20:03

    Was ist denn die Kompetenz des Zeltbauers? Er muss eine Richtmeister als Aufsichtführenden haben und sollte das, was im Baubuch steht eins zu eins umsetzen. Das ist "eigentlich" eine einfache Aufgabe. WEnn ich mir jetzt mal in mein Gedächtnis rufe, was ich diesen Sommer so beobachten durfte, muss ich zumindestens am gunte Willen bei Zeltbauer zweifeln. Es ist schon doof, wenn es auf größeren Festivals Kollegen gitb, die dafür da sind die Bauabnahmen vorzubereiten und dazu alle Aufbauten anhand des Prüfbuchs kontrollieren, BEVOR die Bauaufsichtsmenschen sehr schlechte Laune bekommen. Ergebnsi: 90% der Zelte nicht nach Baubuch... Schön bescheuert, weil dann eben nachgearbeitet werden muss...

  • Digitaler Tacho-Regeln des Güterverkehrs

    • falcocgn
    • 31. Oktober 2014 um 13:29

    Digitaler Tacho? Lenk- und Ruhezeiten? Fahrerqualifikation?

    Am 19. November zur Schulung "Regeln des Güterverkehrs (auch für Veranstaltungsdienstleister)" nach Bochum.

    Von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr behandele ich in der Schulung die obengenannten Fragen ausführlich. Zusätzlich gehe ich auf die Berufskraftfahrerqualifikation ein und streife noch das Thema Ladungssicherung.

    Ab 10:00 Uhr in der Teimannstr. 17, 44894 Bochum in den Räumen von „Mahamati – Die Praxis“.

    Anmeldeformular und Infos hier: http://www.falco-zanini.de/wp-content/upl…eterverkehr.pdf

  • Was darf ich, was darf ich nicht?

    • falcocgn
    • 2. Oktober 2014 um 17:14

    Alles gut, Treibsand. Peace and love... Ansonsten kann ich als Halb-Italiener sagen, dass ich gefühlt derselben Meinung bin. Ich habe genug Kilometer in den entsprechenden Ländern mit großen und kleinen Autos verbracht. Allerdings sieht die Statistik leider anders aus. Siehe interaktive Statistik: http://ec.europa.eu/transport/road…en.htm#Box1Tab2 In D ist die Welt rosig gegenüber FR und IT...

    Immerhin kann man sagen, dass z.B. Italien und Frankreich massiv auf dem Weg der Besserung sind. Wohl auch wegen der teilweise tatsächlich außerordentlich hohen Strafen. Die haben die Schweizer übrigens auch. Eigentlich könnte anders rum gesagt werden, dass wir in D viel zu niedrige Strafen haben. Die Regeln z.B. bei Arbeits- und Gesundeitsschutz oder Maschinen- und Produktsicherheit sind dank EU-Herkunft mittlerweile in allen EU- nd EFTA-Staaten gleich. Heißen vielleicht anders, doch die Grundlagen sind immer EU-Richtlinien.

  • Was darf ich, was darf ich nicht?

    • falcocgn
    • 1. Oktober 2014 um 16:31

    Endlich mal wieder Leben in der Bude...

    Mensch Julian, wir wollen doch alle dasselbe. Unser Geld mit unserer Erfahrung und unseren Leistungen verdienen und dabei rechtssicher arbeiten. Das sind nunmal zwei Paar Schuhe. Und "eigentlich" wäre es sicher nicht verkehrt, wenn es einen Meister- und/oder Fortbildungszwang gäbe. Dann würden sich so manche dinge von selbst erledigen. haben wir aber nicht.

    Die Vorschriften haben sich "die Verbände" nicht einfach ausgedacht. Die kommen mittlerweile alle aus Europa und wir in D müssen aufpassen, dass wir nicht hinten runterfallen. In der Umsetzung von Dingen sind andere Länder weiter als wir und machen international auch mehr Dampf. Wenn es den ein oder anderen Verband nicht gäbe, würde es auf der Vorschriften- und vor allem Sicherheitsseite jetzt schon sehr übel in D aussehen. Die Verbände haben es geschafft, den EU-Normen-Arbeitskreis für die VT nach D zu bekommen. Damit haben wir in UK zwar keine Freunde gewonnen, doch eine Aufweichung der hohen Standards hier konnte verhindert werden. Doof ist nur, dass alleine diese Arbeit in DIN und CEN TC richtig Geld kostet und nur Verbände diese Arbeit leisten/dürfen. Von wegen Geldschneiderei und so... Entweder wir alle (alte hasen und andere) machen es richtig in der Branche oder nicht. Vieles von dem, Julian, was Du so zu recht bemängelst, kann tatsächlich nur in einem oder mit einem Verband geregelt werden. So läuft das nicht nur in D, sondern auf der ganzen Welt. Auch ich bin mit dem ein oder anderen nicht immer einverstanden oder es geht mir zu langsam. Allerdings geht es eben schon. Und wenn Dinge anders als z.B. auf einer Hochbau-Baustelle geregelt werden sollen (Lasten über Personen), dann geht das auch nur MIT der BG und ÜBER einen Verband. Du bist herzlich zur Mitarbeit eingeladen.

    So, Werbeblock Verband aus.

    treibsand: Es geht nicht darum, was ich möchte, bei der Güterverkehrsnummer. Ich vermittele das notwendige Wissen. Was die Firmen daraus machen, ist deren Sache. Ich kann Dir aber sagen, dass A) viele Firmen keine Lust auf existenzbedrohende Strafen haben und deswegen Dinge ändern und B) bist Du wirklich der Meinung, ich wäre Theoretiker??? Reichen sechs Jahre bezahltes Praktikum bei gelb-grün von 1986 bis 1992 plus danach in Teilzeit?

    In dem Sinne "You Rock, we roll"

  • Was darf ich, was darf ich nicht?

    • falcocgn
    • 25. September 2014 um 12:56

    Jetzt komm ich auch nochmal... Als Rechtsgrundlage für die Qualifikation für das Errichten der zugegebenermaßen überschaubaren Konstruktion bringe ich da mal die Schriften der igvw ins Spiel. Hier speziell den SQ Q1 - Traversen und den SQ Q2 - Sachkunde Veranstaltungsrigging. Im SQ Q2 ist der unterste Level der notwendige. Den schulen die üblichen Bildungseinrichtungen. Für das notwendige Wissen über VStättVO und Co empfehle ich Kurse, wie z.b. den zur Aufsichtführenden Person.

    Edit gibt noch Senf dazu: Angesichts der evtl. nicht vorhandenen Qualifikation bezweifele ich, dass irgendeine Versicherung zahlen wird.

    Viele Grüße,
    Falco

  • Was darf ich, was darf ich nicht?

    • falcocgn
    • 21. September 2014 um 10:51

    Auf einem Kindergebrutstag? Super Beispiel:

    Kind kommt an Lift, Lift gibt nach und Traverse fällt um. Kinder und Erwachsene tot und oder verletzt. Und Nu??? Leichte Beute für den Staatsanwalt. Ja, auch wenn es "nur" Kleinkram sein sollte, so ist genügend GEfahrenpotential vorhanden. Dafür/dagegen gibt es Vorschriften und Gesetze. Und ja, diese sehen zunächst "nur" den Beschäftigtenschutz vor, doch können sie eine prima Erkenntnisquelle sein. Immerhain handelt es sich bei Schäden um Folgen sogenannter "unerlaubte Handlungen" bei denen dann Strafrecht ins Spiel kommt.

  • Epirent oder easyjob

    • falcocgn
    • 14. August 2014 um 22:00

    Man glaubt es kaum, aber auch easyjob hat eine Demoversion mit voller Funktionalität: http://www.protonic-software.com/de/easyjob/freetrial/

    Handbücher gibts hier: http://www.protonic-software.com/de/service/downloads/

  • Mindestlohn und dessen Auswirkungen

    • falcocgn
    • 8. Juli 2014 um 16:34

    Mindestlohn finde ich auch gut, auch wenn der jetzt zu niedrig angesetzt wurde. Die 8,50 eiern ja schon ein paar Jahre rum.

    Noch besser wäre ein Tarifvertrag für unsere Branche. Damit könnten noch ein paar mehr Dinge vernünftig geregelt werden und die HKS würden ausgebremst. Solange aber keiner der Brancheverbände das heiße Thema angeht, wird es nichts. Außerdem kostet die Eigenschaft, ein Arbeitgeberverband, also Tarofpartner zu sein, eine Stange Geld.

    Die Angst von marcoboy kann ich entkräften. Aus Gesprächen mit größeren Personaldienstleistern unserer Branche weiss ich, dass die Hands in der Zeitarbeit einigen Kunden zu teuer sind. Dabei gibt es da auch zu günstige Angebote mit 14€/Stunde. Leider. Weil das unseren armen Kunden und deren Kunden zu teuer ist, werden vermehrt billige Jung- und Hilfstechniker genommen. Denen werden dann grandiose 180€ TP angeboten, die ja auch schon seit mindestens 10 Jahren berechnet werden.

  • Mindestlohn und dessen Auswirkungen

    • falcocgn
    • 4. Juli 2014 um 23:48

    Im Bereich der Hands, die auf Zeitarbeit angestellt sind, ist der Mindestlohn kein Thema, da dort bereits nach Tarifvertrag gezahlt wird. In der Entgeltgruppe 1, also unterste Stufe sind das bereits 8,50€. Ansonsten denke ich, dass der Mindestlohn in unserer Branche generell kei Thema sein sollte, bei den Tätigkeiten.

    Marian, Du meinst mit den ostdeutschen Firmen sicher die, die ihre Hands nicht nach Zeitarbeitstarif zahlen, bzw. immer noch "Unternehmer" rausschicken, die erstmal 200 Km und mehr fahren, bevor sie den lokalen Hands das Leben schwer machen?

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 20. Juni 2014 um 21:09

    Ich mag dazu nicht mehr viel schreiben. Hier zur Nachtlektüre: http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verke…rschriften.html

    und http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verke…freie_Tage.html

    und http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verke…erkverkehr.html dort besonders der letzte Absatz!

    Die 4 Stunden finden sich in diversen Kommentaren. Wollen wir uns daran wirklich aufhängen? Der deutsche Arbetistag hat 8 Stunden Arbeitszeit. Alles, was mehr als die Hälfte ist, ist die Haupttätigkeit beim Thema Fahrpersonal.

    Und bitte, die Grenzen sind 2,8t bis 3,5t und über 3,5t. NICHT 7.5t!!!

    Und ja, die Lenk- und Ruhezeiten müssen bei Nutzung einer Ausnahme nicht aufgezeichnet werden. Dennoch muss das Fahrpersonal 24/7 nachweisen können, was es getan hat. Auch wenn es kein Fahrzeug gelenkt hat, das unetr die Regeln fällt. Und wer eine Ausnahme bei Lenk- und ruhezeiten beansprucht, muss sich an die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (acht Stunden Arbeitszeit...) halten.

  • Schulung Digitacho/Lenk- und Ruhezeiten und anderes

    • falcocgn
    • 9. Juni 2014 um 20:43

    Fragen zum digitalen Tacho? Zu Lenk- und Ruhezeiten?

    Am 25. Juni zur Schulung "Regeln des Güterverkehrs (auch für Veranstaltungsdienstleister)" nach Bochum.

    Von 10:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr behandele ich in der Schulung die obengenannten Fragen ausführlich. Zusätzlich gehe ich auf die Berufskraftfahrerqualifikation ein und streife noch das Thema Ladungssicherung.

    Ab 10:00 Uhr in der Teimannstr. 17, 44894 Bochum in den Räumen von „Mahamati – Die Praxis“.

    Anmeldeformular und Infos hier: http://www.falco-zanini.de/wp-content/upl…eterverkehr.pdf

  • Schulung Güterverkehr 15.05. und 21.05.

    • falcocgn
    • 2. Mai 2014 um 12:39

    Schulung zum Dauerbrenner-Thema "Regeln des Güterverkehrs-auch für Veranstaltungsdienstleister".

    Donnerstag, 15. Mai und Mittwoch den 21. Mai 2014 ab 10:00 Uhr in der Teimannstr. 20, 44894 Bochum.

    Teilnehmerzahl maximal acht, mindestens vier! Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet.

    Preis: 113,05€ inkl. MwSt. auf Rechnung

    Anmeldung hier: http://www.falco-zanini.de/wp-content/upl…eterverkehr.pdf

    Zielgruppe
    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:

    ➔ gesetzliche Grundlagen des Güterverkehrs in Deutschland und Europa
    ➔ Die Rolle des Freelancers im Güterverkehr
    ➔ Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung
    ➔ Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
    ➔ Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
    ➔ Kontrollen und Verhalten bei Kontrollen
    ➔ Mitführ- und Archivierungspflichten der Aufzeichnungen
    ➔ Praxisbeispiele und -tipps

    ➔ Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz

    ➔ Rechtsgrundlagen Ladungssicherung

    Unterlagen: Jeder Teilnehmer erhält eine Schulungsunterlage.

  • Software / Excel Sheet - Berechnen von Lasten an Traversen

    • falcocgn
    • 22. April 2014 um 21:56

    Schau mal hier: http://www.statikweb.de/Freeware/

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 19. April 2014 um 22:40

    Die Fahrerkarte kann nur der Inhaber eines Kartenführerscheins bekommen.

    Rechtsgrundlage: FPersV §4, Abs. 1, Nr. 1 "(...) Antragsberechtigt sind: 1. für die Fahrerkarte ... inländische Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis nach Muster 1 der Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung." Das Muster zeigt den EU-Kartenführerschein.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 15. April 2014 um 20:15

    Ich zitiere die entsprechenden Stellen:
    § 20 Nachweis über berücksichtigungsfreie Tage
    (...) Fahrer, die die in Artikel 15 Abs. 7 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 oder Kapitel III Artikel 12 des Anhangs zum AETR oder dieser Verordnung vorgeschriebenen Nachweise nicht oder nicht vollständig vorlegen können, weil sie an einem oder mehreren der vorausgegangenen 28 Kalendertage

    1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für deren Führen eine Nachweispflicht nicht besteht,
    (...)
    haben bei einer Kontrolle, soweit diese Zeiten nicht durch manuelle Nachträge nach Absatz 2a oder Absatz 2b belegt werden, den zuständigen Personen auf Verlangen eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmers vorzulegen. Diese Bescheinigung darf nicht handschriftlich ausgefüllt sein. Der Unternehmer hat den betroffenen Fahrern die Bescheinigung vor Fahrtantritt unter Angabe der Gründe für das Fehlen von Arbeitszeitnachweisen auszustellen, auszuhändigen und dafür Sorge zu tragen, dass der Fahrer die Bescheinigung während der Fahrt mit sich führt oder die manuellen Nachträge nach Absatz 2a oder Absatz 2b vornimmt.(...)

    Sehr ausführlich und in der Diskussion aufgeworfene Zweifel behandelnd von meiner "Lieblings"-IHK:

    http://www.stuttgart.ihk24.de/Branchen/Verke…rschriften.html

    Darin auch dies: "bei den Ausnahmen, die beinhalten, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmachen darf, ist zu beachten, dass die Lenktätigkeit maximal 49,99 Prozent der Arbeitszeit des Fahrers ausmachen darf und das dieser in keinem Fall als "Fahrer" angestellt sein darf! Entscheidend ist der Einzelfall und dessen Betrachtung im Gesamten."

    Es geht um den Lückenschluß, da der Grundsatz besteht, dass ein Fahrer seine komplette Zeit auf die ein oder andere Weise nachweisen muss. Ich lass mich immer gerne eines neuen oder besseren belehren, doch hier hat sich m.E. nichts geändert. Dass einzelne Vertreter der zuständigen Stellen entweder ihren Ermessenspielraum ausüben (Autobahnpolizei, die haben noch einen) oder in Telefonaten oder Gesprächen laufende Rechtsprechung ignorieren, das aber nicht offiziell schriftlich verlauten lassen oder schlicht falsche Aussagen getroffen werden, ist für mich nichts neues und immer wieder erschreckend zu hören.

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 14. April 2014 um 23:22

    Aluatze: Du sprichst von der sogenannten Handwerkerregelung. Es muss nicht aufgezeichnet werden, wenn das Fahren NICHT die Haupttätigkeit ist. Damit sind mehr als 4 Stunden gemeint nach herrschender Auslegung und zwar pro Tag. Bei bis 3,5t ohne Km-Begrenzung, ab 3,5t mit einer Grenze von 50Km um den Standort des Fzgs. herum. Problem ist, dass dennoch ein sogenannter Urlaubsschein, der Nachweis über die nachweisfreien Zeiten erbracht werden muss. Viel Spass beim Urlaubsscheine drucken... Die dürfen nur noch maschinengeschrieben sein.

    Kracky: Da oben die Antwort... Pro Tag ohne Nachweis 75€ für den Fahrer, 90€ für den Unternehmer... Bußgelder über 200€ gehen ins Gewerbezentralregister...

  • LKW-fahren nach 50. Geburtstag - Aufgepasst!

    • falcocgn
    • 14. April 2014 um 22:01

    Loloverde: Das Güterkraftverkehrsgesetz als REchtsgrundlage ist bereits von 1931. Wann der Satz mit dem eigenen Personal im Werkverkehr eingeführt wurde, weiss ich nicht. Allerdings ist das schon älter als die Scheinselbstständigkeit. Es geht hier sicher immer schon um sozialen Schutz auch der Arbeitnehmer. Mein letzter Satz bezieht sich auf laufende Rechtsprechung. Zuletzt 2012. Begründung und Leitsatz ist immer, dass ein LKW-Fahrer aufgrund der Tätigkeit nicht selbstständig sein kann, es sei denn, er ist echter Güterverkehrsunternehmer mit echtem Unternehmerrisiko, also eigenem Fahrzeug.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

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  10. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

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