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Beiträge von falcocgn

  • KI (bzw. AI)

    • falcocgn
    • 19. August 2025 um 10:02
    Zitat von secluded

    ....also so Dinge, wie eine Gefährdungsbeurteilung oder Sicherheitsanalyse würde ich ungern an 'ne KI abgeben...

    Mein Reden. Vor kurzem gab es hier irgendwo doch eine KI-generierte "GBU" zu lesen. Die hatte leider nicht die Anforderungen an eine GBU erfüllt.

  • Traverse mit Kran fliegen

    • falcocgn
    • 12. August 2025 um 22:09
    Zitat von jakobus

    leider wertlos

    In der Tat. Darum traue ich KI nicht über den Weg.

  • Traverse mit Kran fliegen

    • falcocgn
    • 12. August 2025 um 11:59

    Thema LKW-Ladekräne: ein Kunde von mir, der mit seiner Firma in ein Konzernumfeld eingebunden ist, erzählte mir, dass ALLE Vorfälle und Unfälle im Konzern ausgewertet und verbreitet werden. Dies dient zur Verbesserung und dem Erkennen von manchmal undenkbaren (vorher) Schwachstellen.

    So postete er letztens einen Mitschnitt folgender Situation: LKW-Ladekran soll 20-Fuss-Container aufnehmen. Kranausschub volle Länge ausgefahren. In dem Moment des Anhebens fällt der gesamte Ausschub ab! Kommentar des Kollegen: das mit dem "Schwenkbereich nicht betreten sollte neu gedacht werden". Ursache: der innere Anschlag des Ausschubs war defekt und die Hydraulik hat enfach weiter geschoben

  • Traverse mit Kran fliegen

    • falcocgn
    • 12. August 2025 um 07:58

    Das Zauberwort für diese Fragestellung lautet "Gefährdungsbeurteilung". Und zwar nicht mit "passt schon", sondern fundiert mit den entsprechenden Werten, den Eintrittswahrscheinlichkeiten und dem Risikoausmaß. Dazu noch zwei bis drei Sätze Erläuterung.

  • Kann eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik auch Projektmanagement?

    • falcocgn
    • 25. Juli 2025 um 10:58
    Zitat von TopDrop

    Macht eigentlich noch einer den Meister im Veranstaltungstechnik Bereich ? Zumindest in all meinen Umfelden stellte sich keiner die Frage mach ich jetzt den Meister oder den Techniker oben drauf zu meinem Facharbeiter. Alle wussten direkt Meister juckt eigentlich so gut wie keinen mehr hinterm Ofen hervor und der Techniker schon "gerner" gesehen.

    Und wir nehmen jetzt mal die alten Meistertitel raus wie Bühnenmeister und co.

    Ehrlich gesagt, verstehe ich nicht so ganz, wie Du auf den "Techniker" kommst. Meinst Du den staatlich geprüften Techniker, so wie hier https://www.t-a-nord.de/lehrangebote/techniker-fachschule Oder sprichst Du von allen Kollegen und Kolleginnen, die als Fachkaft ausgebildet oder Quereinsteiger mit langer Berufserfahrung sind, wie Licht-/Ton-/Veranstaltungstechniker?

    Die Ausbildungswege in der Veranstaltungstechnik sind klar geregelt: Ausbildung zur Fachkraft Veranstaltung und dann Prüfung oder Berufserfahrung anerkennen lassen und dann Externenprüfung zur FK-VT. Danach kommt entweder eine Spezialisierung nach SQ z.B. zum Rigger oder Tonspezialisten (mehr in der Vorbereitung) oder die Aufstiegsfortbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik.

    Es ist vollkommen ok, wenn Leute nicht den Meister machen wollen. Deine Aussage, dass es keinen mehr juckt, kann ich aus der Praxis nicht nachvollziehen. Ich unterrichte an der THEA in Leipzig und jeder Kurs ist knackvoll.

  • Szenenfläche nach §40 VStättV Bayern

    • falcocgn
    • 19. Juli 2025 um 15:20
    Zitat von HenrySalayne

    Redest du vom Globe Coburg?

    Oh, ja. Am besten überwacht sich jeder selbst, so wie Boeing. Dabei werden systemische Probleme immer sofort gefunden! :S

    Mich würde jetzt wirklich interessieren, ob schon jemals nach § 48 BayVstättV ein Bußgeld verhängt wurde. Offenbar ist das Mantra in Bayern "macht doch was ihr wollt!". *finger

    Das nennt sich Wirtschaftsförderung. Und das ist genau das, was mich ankotzt. Als Bürger verlange ich, dass bestehende Regeln umgesetzt werden und die Behörden ihren Aufgaben nachkommen. Dass das in D ungleich läuft, ist schon länger klar. Bei der Zahl der durchgeführten Arbeitsschutzkontrollen ist Bayern auch immer ganz hinten

  • Szenenfläche nach §40 VStättV Bayern

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 15:31
    Zitat von Fbrm

    Wie kommst du drauf, dass es keinen Bestandsschutz gibt? Hier ein Auszug der obersten Baubehörde aus dem Schreiben an die Regierungen "Hinweise zum Vollzug der Versammlungsstättenverordnung":

    (...)

    Es handelt sich bei uns um ein Veranstaltungszentrum das der Gemeinde gehört. Die Haustechniker sind alle Fachkräfte für Veranstaltungstechnik und erledigen sämtlich anfallende Tätigkeiten. Der Leiter ist Meister, jedoch in zwei Jahren geht er in Rente.

    Die Hinweise aus und für Bayern hatte ich dann auch beim Kollegen gelesen. Das finde ich sehr schade, dass hier mal wieder eine sinnvolle Regelung (§46) aus gewissen Gründen durch einen Erlass verändert wird. Der Wille der alten und der neuen Fassung der VStättVO hatte als zugundeleigenden Gedanken für das Schutzziel sicher eine durchgehende fachlich saubere Beaufsichtigung durch Fachpersonal.

    Und so, wie Du das beschreibst, scheint ja genügend Fachpersonal vorhanden zu sein im Sinne der Vorschrift 17/18. Dann müsstet Ihr in zwei Jahren nur noch einen neuen Meister bekommen und alles ist gut.

  • Tomorrowland

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 15:21
    Zitat von niggles

    https://www.soudal.de/pro/produkte/p…um/soudafoam-b1

    https://myschaumstoff.de/Kleber-B1-DIN-…l-fuer-Basotect
    https://www.modulor.de/styrofoam-hellblau-unbeschnitten.html

    Wie das wirklich in der Praxis funktioniert, vor allem bei grossen Mengen davon auf einem Haufen und Kamineffekten ist noch ein anderes Thema. Stichwort Grenfell Tower.

    Sehr gut, dass es sowas auch gibt. Bestimmt nicht BE...

  • Tomorrowland

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 11:41
    Zitat von test

    für die belgier ist sowas aber auch ein sehr großer event. da hat sich wohl keiner so richtig gedanken über die rechtliche situation gemacht.

    Die machen seit Jahren und Jahrzehnten megagroße Festivals und werden sich mit großer Wahrscheinlichkeit reichlich Gedanken machen. Der Veranstalter genauso wie die Behörden.

  • Szenenfläche nach §40 VStättV Bayern

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 11:24
    Zitat von niggles

    In der MVStättVO. Die VStättVO Bayern hat bei dem Thema "Mittelbühne" eine weiter oben schon zitierte Übergangsregelung für die personellen Anforderungen eingebaut die es in der Form z.B. in BaWü nicht gibt.

    Ich habe über die §§ in der bayerischen VStättVO geschrieben! Siehe hier https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVStaettV-46

  • Tomorrowland

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 11:22
    Zitat von slaytalix

    Belgien ist hier vielleicht etwas laxer im Umgang mit hiesigen, zahlreichen Prüfungen ? Auch das ist ein O-Ton der Redaktion

    Das hatte ich gestern nach einem widersprechenden LinkedIn-Beitrag recherchiert. In Belgien gibt es nur ein recht dünnes Gesetz, das sich hauptsächlich auf Gebäude bezieht und ein paar wenige königliche Erlasse. Offenbar entscheidet die jeweilige Kommune über Auflagen, welche Dinge umgesetzt werden müssen.

  • Tomorrowland

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 11:16
    Zitat von niggles

    ...alles Baustoffe die zumindest auch in schwer entflammbar erhältlich sind.


    Äh, nein! PU-Schaum, Styropor und Montagekleber sind mit Sicherheit nicht schwer entflammbar. Eher im Gegenteil, wenn Du mal liest, was in den Sicherheitsdatenblättern dazu drinsteht. Dazu kommen die wirklich fiesen Dinge nach SDB:

    H 351 Kann vermutlich Krebs erzeugen, H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen, H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.

    Absolutes Dreckszeug, das bei Anwendung in der EU mittlerweile eine Schulungspflicht für die Anwender und in D einen Eintrag in das Expositionsverzeichnis (40 Jahre aufbewahren) mit sich bringt, sowie eine arbeitsmedizinische Vorsorge.

  • Szenenfläche nach §40 VStättV Bayern

    • falcocgn
    • 18. Juli 2025 um 10:55

    Ich komme auf meinen vorherigen Post zurück und weise darauf hin, dass es keinen Bestandsschutz gibt. Im Gegenteil gibt es in der VStättVO eine Anpassungspflicht an die jeweils aktuellen Regeln.

    Auch wenn das Landratsamt sich aus allem, das sie eigentlich prüfen müssten, fein heraushält, entbindet das nicht von der Pflicht des Betreibers, sich um die Einhaltung der Vorschriften zu kümmern.

    Und dann bleibt da noch die Vorschrift 17/18 bzw. die DGUV Regel 115-002 mit ihrem § 15, nach dem Leitung und Aufsicht in Veranstaltungsstätten durch eine Bühnenfachkraft erfolgen muss.

    Weit vorher greift schon der §3 ArbSchG, Abs. 2, nach dem der Arbeitgeber für eine geeignete Organisation sorgen muss. Das wird unterstützt durch die DGUV Vorschrift 1.

  • Szenenfläche nach §40 VStättV Bayern

    • falcocgn
    • 16. Juli 2025 um 19:59

    Es gibt bei einigen §§ keinen Bestandsschutz. Im Gegenteil. im §46-Anwendung der Vorschriften auf bestehende Versammlungsstätten- steht in Absatz 2: "(2) Auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bestehenden Versammlungsstätten sind die Betriebsvorschriften des Teils 4 sowie § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 3 und § 19 Abs. 6 entsprechend anzuwenden."

    Eine Nicht-Umsetzung ist nach § 48 außerdem eine Ordnungswidrigkeit.

  • I don't need that, 2.0

    • falcocgn
    • 26. Juni 2025 um 20:11

    Unterschied zwischen Eventmanager und Zitronenfalter?

    Gibt keinen - Ein Zitronenfalter faltet ja auch keine Zitronen...

  • Aufbau von Traversen, Layher, etc

    • falcocgn
    • 26. Juni 2025 um 20:07
    Zitat von ulf klüpfel

    Da Veranstaltungstechnik kein Handwerk ist sondern über die IHK geregelt ist, gibt es auch keine Ausbildungs- oder Meisterpflicht im Sinne der Handwerksordnung...


    Ihr könnt also problemlos ein Gewerbe anmelden und betreiben. und so lange nix passiert interessiert das auch absolut niemanden was ihr mal gelernt habt.


    Die einzige gesetzliche Ausbildungspflicht liegt bei der Wahrnehmung des "Verantwortlichen für Veranstaltungtechnik" nach VStättV.

    Das ist nicht so ganz richtig. Durch die Vorschrift 17/18, bzw. die DGUV Regel 115-002 besteht nach § 15 die Pflicht, dass der Unternehmer Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten Bühnen- und Studiofachkräften übertragen muss.

    Also die Meisterpflicht durch die kalte Küche.

  • Liebhaberei Gage Quittung und Co.

    • falcocgn
    • 9. Juni 2025 um 13:52

    Ich empfehle dringend, eine Beratung bei der IHK in Anspruch zu nehmen oder bei einem Steuerberater Deines/Eures Vertrauens. Das ist sehr gut ausgegebenens Geld im Vergleich zu tausenden unnötig ausgegebenen Euros aufgrund mangelhafter Info aus dem Netz

  • Produktionsmitarbeiter aus großer Höhe tödlich verunglückt

    • falcocgn
    • 8. April 2025 um 22:20

    Dass wir nichts erfahren, leigt daran, dass es keine "Behörde" oder private Aufsichtseinrichtungen gibt, die ein Interesse an einer Veröffentlichung haben. Die meisten wollen sich nicht outen oder in einem schlechten Licht darstellen. Deswegen haben wir auch nichts mehr nach dem Vorfall aufder Messe Frankfurt gehört, bei dem am Vorabend der Öffnung eine massive Traverse samt LED-Wand beim Stand von TROX runterkam.

    Es sind auch immer die gleichen Gründe, warum ein Arbeitsunfall geschieht. Sehr häufig organisatorisches Versagen oder nicht-organisieren. Immer wieder Weltmeistertum. Wer sich interessiert, dem seien die Bücher von Rechtsanwalt Willrich empfohlen. Der arbeitet Urteile auf und erklärt dabei sehr gut https://www.rechtsanwalt-wilrich.de/buecher.php

    Sehr ernüchternd. Ich habe gelesen:

    -Technik-Verantwortung: Sicherheitspflichten der Ingenieure, Meister und Fachkräfte – Organisation und Aufsicht durch Management und Führungskräfte

    - Bausicherheit: Arbeits­schutz, Baustellen­verordnung, Koordination, Bau­überwachung, Verkehrs­sicherungs­pflichten und Haftung der Bau­beteiligten

  • Exoskelette

    • falcocgn
    • 23. März 2025 um 15:03
    Zitat von karel noon

    falcocgn gibt es dazu schon Ansätze beim thema Arbeitssicherheit? Ich kann mir vorstellen das es nicht nur positives bringt, wenn plötzlich Menschen Dinge alleine versuchen die man sonst zu zweit machen musste….

    (und warum gibt es kein dezidiertes Board „Arbeitssicherheit in der VT? Oder hab ich das übersehen?)

    Zu Exoskeletten gibt es reichlich von der DGUV und dem IFA. Übrigens, das IFA macht einen Tag der offenen Tür am 25. Mai in Sankt Augustin. Das wird interessant

    IFA: Praxishilfen Ergonomie - Exoskelette
    Hier ist ein Muster für eine Gefährdungsbeurteilung beim Einsatz von Exoskeletten erhältlich.
    www.dguv.de
    Exoskelette: Entlasten sie wirklich? – Arbeit & Gesundheit
    Exoskelette sollen Muskel-Skelett-Belastungen reduzieren. Dr. Kai Heinrich (IFA) erklärt, ob sie ihre Versprechen einlösen.
    aug.dguv.de

    Exoskelette für den betrieblichen Einsatz

    Möchtest Du ein Arbeitssicherheits-Board hier im Forum? Das würde lustig. Da habe ich genug Futter...

  • Brand in Discothek, Nordmazedonien

    • falcocgn
    • 17. März 2025 um 21:08
    Zitat von Marian Humann

    Steht dazu etwas in eurem Fachbuch? Habe das gestern eine halbe Stunde überblättert (unsere Azubis haben je eins bekommen) und zu dem Thema nichts gefunden.

    Ab der Seite 27 (eines meiner Kapitel) wird über feuergefährlliche Handlungen, Effekte und Pyrotechnik geschrieben. Ausgerechnet die Kaltfunken sind nicht dabei. Das können wir in der 2. Auflage ergänzen, die nächstes Jahr herauskommen wird.

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  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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