Für Kollegen, die nicht aus NRW kommen:
PRG (ex-Procon) hat die Showtec GmbH übernommen, bzw. kontrolliert sie.
Damit hat PRG seit Jahren zum ersten Mal wieder einen Standort außerhalb HH. Und was für einen!
Für Kollegen, die nicht aus NRW kommen:
PRG (ex-Procon) hat die Showtec GmbH übernommen, bzw. kontrolliert sie.
Damit hat PRG seit Jahren zum ersten Mal wieder einen Standort außerhalb HH. Und was für einen!
Schaut mal hier, speziell ab dem vorletzten absatz: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,747493-2,00.html
Bisher dachte ich immer, der Spiegel könnte recherchieren und halbwegs seriös Berichten. Oder hat der Redakteur die Barcelona-Reise auf dem Ticket eines Mobilfunkers...?
Jetzt stellen wir uns mal ganz dumm.
Wer bist Du denn? Die Band.
Rechtsbeziehung zur Halle? Du trittst auf.
Wer bucht Dich? Ein Veranstalter und manchmal sicher auch die Halle als Veranstalter.
Wer ist für die Sicherheit des Publikums zuständig? Der Betreiber der Halle und der Veranstalter. Manchmal auch in Personalunion.
Wer ist für die Sicherheit der Beschäftigten zuständig? Jeder für sich und der Veranstalter im Rahmen seiner Koordinierungspflichten aus dem ArbSchG für die Band mit. Der Betreiber im Rahmen seiner Koordinierungspflichten für alle.
Wer macht Krach? Die Band.
Wer also hat direkten Einfluss auf Schallereignisse? Dä Mischer von dä Bänd.
Was lernen wir daraus? Schuster bleib bei Deinen Leisten!
Solltest Du Auftrittsorte, Bühnen, Strom, Traversen, Ground-supports die zur Verfügung gestellt werden als nicht sicher FÜR DIE BAND beurteilen, musst du auf Abhilfe bestehen. Mehr nicht. Im Ernstfall drohst Du mit Absage, sprich dann auch mit der lokalen Zeitung...
Wenn Du also Publikumsschutz ernst nimmst, musst Du mit der Band reden und mit dem Mischer.
Wenn Du also Arbeitsschutz ernst nimmst, musst Du zuallererst dein Routing prüfen, dann nach dem Catering schauen, genügend personal haben, den Truck nicht zu hoch laden, 11 Stunden Ruhezeit einhalten, alle nur mit Sicherheitsschuhen, Gurt und Helm arbeiten lassen usw...
Wenn Du in eine Halle/Saal/Zelt/Aula kommst und stellst fest, dass die Fluchtwege nicht o.k./zugestellt sind, kannst Du erstmal nur ein Fachgespräch führen, in dem Du versucht aufzuklären. Sollte eine Brandsicherheitswache vor Ort sein wäre das der nächste Gesprächspartner.
Wenn Du einen Fachanwalt für die Branche suchst, der sich mit VStättVO und BG-Ven auskennt, sende mir eine PN. Übrigens, es gibt weit mehr BG-Vorschriften als die BGV C1. Das geht schon bei der BGV A1 los...
Da würde ich aber nochmal einen Anwalt drüberschauen lassen. Besonders der Punkt mit der Absage ist haarig. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wo setzt Du den Punkt, an dem Du absagen möchtest?
Der andere Punkt, bei dem ich regelmäßig die Krise bekomme, ist das pauschale Abwälzen der Verantwortung für die Arbeitssicherheit und den Publikumsschutz. Dadurch, dass das in gefühlt 150% aller deutschen Bühnenanweisungen so drinsteht, wird es nicht richtiger!
Für die Arbeitssicherheit bei Deiner Produktion bist Du zuständig, inklusive der selbständigen, die Dir unterstehen. Und komm bitte nicht in "meine" Halle, ohne dass alle Techniker Sicherheitsschuhe und Helm tragen. Bei uns in NRW (und auch in anderen Ecken) erkennst Du leider den Helfer immer noch daran, dass er der einzige ist, der einen Helm trägt. Und wenn ich als VfV Dich dann bitte, deinen Jungs Bescheid zu sagen, muss ich mich auch nicht anpampen lassen, so wie es immer noch passiert. Denn auf diese Weise dreht sich das ganze um und ich könnte meinerseits die Produktion stillegen.
Monithor hat ganz recht: für die Lärmemission bist Du verantwortlich. Ich als VfV oder ber Betreibervertreter können Dir sagen, dass Du zu laut bist.
Also, lass Dich bitte von einem Fachanwalt beraten und schreib nicht irgendwas zusammen was sachlich und fachlich nicht stimmt und sich im Ernstfall gegen Dich wendet. Der von Dir zitierte Satz stimmt leider vorne und hinten nicht (Fluchtwege sind nicht Deine Baustelle).
Das ist doch ein alter Hut:
Meldung vom 17.11.2008:
http://www.satis-fy.com/de/kooperation_beschlossene_sache
Hallo dermüdemike,
mit Crewagentur meinte ich, wie auch geschrieben, echte Zeitarbeit, also Arbeitnehmerüberlassung nach AÜG. Der Zeitarbeitnehmer wird zu eigenem Personal in dem Entleihbetrieb. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht so läuft wie bisher bei Agenturen: "Ich brauch mal nen Hand..."
Sondern es muss ein Entleihvertrag nach AÜG geschlossen werden und die Agentur muss ihre gültige Genehmigung nach AÜG vorlegen. Die ersten drei Jahre gibt es die Genehmigung nur jährlich, danach kann eine unbefristete ausgestellt werden.
Du musst übrigens einen Angestellten nicht zwingend Vollzeit anstellen. Hauptsache zur Sozialversicherung gemeldet. Also Teilzeit, geringfügig, kurzfristig, mit Stundenkonto, Minijob... Das deutsche Arbeitrecht ist gar nicht so unflexibel. Unsere Branche ist es.
Zur Frage, wie das in der Praxis geregelt wird.
Im Rahmen meiner Schulungen zum Thema komme ich in die unterschiedlichsten VT-Betriebe und unterhalte mich auch so darüber.
Viele Firmen stellen Fahrer/bzw. Logistikmitarbeiter an und entlasten die Freelancer damit und sorgen gleichzeitig für bessere Qualität. Viele Freelancer möchten garnicht mehr fahren, weil es z.b. nicht extra entlohnt wird oder im schadenfalle unübersichtlich wird (dazu gibt es Diskussionen). Eine andere Lösung sind Crewagenturen, die Mitarbeiter per echter Zeitarbeit anbieten oder Personal entsprechend übernehmen (Adressen bei mir).
Mehr und mehr Firmen spendieren Mitarbeitern einen Männerführerschein, mit dem dann ein eigener oder gemieteter 12-tonner gefahren werden kann. Firmen, die Fahrzeuge zwischen 2,8t und 3,5t zGG einsetzen, lassen auch da einen Digitacho einbauen, weil der Papieraufwand mit den Tageskontrollblättern viel ätzender ist, als das bischen Datenverwaltung.
Hallo dermüdemike,
immer diese Latr...parolen. Die letzte Änderung des GüKG erfolgte Mitte letzten Jahres. Von Änderungen wie Du sie beschreibst, bzw. erhoffst habe ich bisher nichts gehört. Ich wüsste auch nicht, wo sie herkommen sollten. Änderungen dieser Art werden üblicherweise nur von Verbänden angestoßen. Da aber die Veranstaltungswirtschaft verbandsmäßig extrem zersplittert ist und viele Kollegen, auch hier mitschreibende, die Verbände immer nur in Zusammenhang mit irgendwelchen negativen anderen Ausdrücken benutzen, sehe ich hier keine Chance. Dazu kommt, dass die entsprechende Regelung im GüKG zu angestellten Fahrern im Werkverkehr durchaus politisch gewollt ist. Stichwort hierzu ist "Scheinselbständigkeit". Ich habe von einem Vorstoß von vor einigen Jahren gehört. Der zuständige Behördenmitarbeiter sagte dazu wohl sinngemäß man sollte lieber stillhalten, sonst käme die Branche mal komplett auf den Prüfstand.
Mit der letzten Änderung des GüKG wurde auch der Berufszugang zum Güterkraftverkehr entsprechend einer EU-RiLi geregelt. Der Trend geht in Richtung geschulter, bzw. ausgebildeter, zuverlässiger, liquider Unternehmer nach GüKG (schon mal gelesen?). Bei den Fahrern in Richtung Ausbildung und Weiterbildung.
Abgesehen davon ist der 7,5tonner aufgrund der nicht so neuen Führerscheinregeln sowieso ein Auslaufmodell bei den Vermietern und Herstellern. Der Trend geht hier zu 12-tonnern.
Hallo Matthias bonn,
skyworker hat recht. Der Kleber ist keine Vorschrift, die Prüfung schon. Für mich als derjenige, der eingebrachte Gegenstände begutachten und gutheißen muss, ist der Kleber allerdings ein guter Hinweis auf die erledigte Pflicht. Sollte ich keine Kleber sehen und der Zustand des Materials oder die Verlege- und Arbeitsweise geben mir weitere Hinweise, dann frage ich nach. Wenn dann das große Fragezeichen im Gesicht steht (A3???) werde ich entweder die Ausrüstung nicht erlauben oder im kurzen Fachgespräch ganz klar machen, dass beim nächsten Mal das definitv nicht mehr geht.
Kleber hin oder her, ich kann auf jeden Fall Einsicht in die Prüfprotolkolle verlangen. Willst du einen Ordner mitschleppen? Nein? Dann lass Kleben.
Das Argument "aber die anderen..." zählt nicht. Da der Teufel ein Eichhörnchen ist, passiert schon mal was. Da weder ich noch meine Auftraggeber Lust auf Debatten mit der BG haben (oder dem Staatsanwalt) schauen wir hin.
Nimm die geprüften Materialien doch als Qualitätsmerkmal Deiner Dienstleistung und sorge mit Fachgesprächen für Aufklärung.
Als weitere empfehlenswerte Informationsquelle empfehle ich die BGI 813 - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
Hallo zusammen,
im Rahmen des 4. Berliner Veranstaltungskongress http://www.veranstaltungskongress.de am 11. März halte ich einen Vortrag um 17:30h mit dem Titel: "Nicht auf dem Highway to Hell"- Arbeitssicherheit beim AC/DC-Open-Air.
Außerdem betreue ich ab 09:00h den Stand des VPLT dort und freue mich auf euren Besuch.
Der Eintrittspreis, 25 € für Nicht-Schüler, beinhaltet neben dem ganztägigen Frühstücks- und Brunchbuffet im Soda Restaurant auch den freien Eintritt zur abschließenden Aftershowparty im Kesselhaus der Kulturbrauerei Berlin.
Bis dahin,
Falco
Hallo turbotobbze,
ich möchte diesen Faden nicht kapern. Daher hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=81771
Ich nicht. Friede!
Hallo SKY,
ich nehme mal an, Du meinst mich mit "Kölner Fraktion". warum so angep.... nenn' mich ruhig beim Namen, ich kann mit Kritik umgehen. Du kannst ja mal eine Podiumsdiskussion veranstalten, da komme ich gerne hin.
Ansonsten brauchen wir für das, was Du ansprichst keine EU, das Güterkraftverkehrsgesetz gibt es schon seit 1931... Im übrigen finde ich den alten Juristensatz gut: "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz".
Markus!
Ich denke, die haben da ganz andere Sorgen als Arbeitssicherheit!
Unnötig und geschmacklos.
Hallo Sebastian,
hier fehlt mit Sicherheit das kleine Wort "nicht". Schreib den Jens doch mal an. In der BGR A1 "Grundsätze der Prävention" heist es in der Vorbemerkung: "...Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind."
Die BGR A1 ist die von der VBG kommentierte Fassung der BGV A1, die Du auf jeden Fall haben und lesen solltest, weil "Grundsätze der Prävention".
Nochmal die Frage an alle Bayreuther Kollegen: Was macht ihr ganz konkret gegen diese Geldvernichtung? Nur lamentieren oder als betroffener Bürger bei den zuständigen Politikern vorsprechen?
Andi, was tust Du nun als Bürger der Stadt dagegen? So ganz konkret?
Für mich ist der ungesicherte Abstand von 83cm schon einer der Gründe dieses Sturzes. Dazu kommt, das er ja trainiert wurde unter Aufsicht eines erfahrenen Kollegen. Also besaß er noch nicht die Sicherheit, diesen tatsächlichen Schritt zu tun.
Die Bezeichnung Stagehand im US-sinne hat zudem nichts mit der Bezeichnung im deutschen Sinn zu tun. Der Stagehand in den USA ist als Berufsbezeichnung eher mit Bühnenhandwerker/-techniker zu übersetzen. Bei einigen Gewerkschaftslocals müssen die Jungs auch einen Kurs nach dem anderen machen, um sich zu Stück für Stück zu qualifizieren. In Amiland ist Stagehand ein respektierter Beruf.
In D ist der Stagehand tatsächlich eher ein Helfer der keinerlei spezielle Qualifikation, außer eventuell früher erworbener branchenfremder Berufausbildung (wie denn auch bei der Kohle), hat. Dazu kommt, dass für viele (auch für viele Kollegen) der Hand im Ansehen hierzulande kurz hinter dem Security kommt. Aber das Hand-thema ist ein sehr spezielles und kann einen laaangen Faden füllen.
Die BG-Kampagne finde ich richtig und wichtig. Viele Kollegen finden das ebenso. Es ist allerdings an jedem einzelnen Unternehmer, zu entscheiden, ob er noch immer ohne Life-lines in das Grid, die Truss oder das Dach geht. Es gibt schon seit Jahren mobile Life-line Systeme, die in wenigen Minuten installiert sind. Die Engländer haben das eher kapiert.