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Ein Unfallschaden und seine Abwicklung

  • turbotobbze
  • 9. Februar 2011 um 19:16
  • turbotobbze
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    • 10. Februar 2011 um 08:36
    • #21

    Hallo,

    nein ich hab keine extra Zahlung bekommen, habe auch keine eingefordert, da ich mir über den Sachverhalt vorher nicht die Gedanken gemacht habe. Für mich ist es auch ok einen Wagen zu fahren, ohne dafür extra Kohle zu kriegen. Dann ist es aber wie Christian gesagt hat sinnvoll, dass das Risiko komplett beim Dienstleister bleibt und nicht beim Fahrer. Dann macht das Sinn.

    Die PAR- Kanne wäre mir sowas von egal, wenn ich eine Lampe, oder meinetwegen auch das nigelnagelneue Funkrack die Treppe runterdonner, habe ich dafü eine Haftpflicht abgeschlossen. zwar auch mit geringer Selbstbeteiligung, aber dieses Risiko ist mir bewusst und ich habe größere Schäden abgesichert. Beim KfZ sieht das anders aus. Da sind solche Schäden von meiner Seite aus nicht absicherbar und man muss sich auf die Fahrzeughalter verlassen, dass die Versicherung ausreichend ist.

    In meinem Fall haben wir uns geeinigt, jeder wird ein wenig in den sauren Apfel beißen. Für die Zukunft ist das jedoch ein interessantes Thema, wie man an diese Problematik herangeht.

    Danke auf jeden Fall für die rege Beteiligung, hat mir so manchen Denkanstoß gegeben, zwar zu spät, aber das ist es ja irgendwie immer :D

  • mringhoff
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    • 10. Februar 2011 um 08:53
    • #22
    Zitat von "turbotobbze"

    Ja, genau zwischen diesen Varianten schwanke ich auch. Wenn man sich nun zur zweiten Vaiante entschließt gibt es da irgendwelche Förmlichkeiten zu beachten??


    Wie gesagt, um sicher zu gehen, vielleicht doch mal einen Fachmann fragen.
    Ansonsten kommt es mal ganz stark darauf an, was auf der Rechnung steht.
    Steht da: Reparatur Kfz o.ä. dann mit MWSt., wenn etwas von Schadensersatz steht, dann ohne.
    Und je nach Rechnungshöhe dürfte das dem Finanzamt eher egal sein, denn unter dem Strich kommt es doch für alle Beteiligten auf das gleiche raus.

    Ich würde jetzt mehr zur ersten Variante mit der Reparatur tendieren. So machen wir das doch auch, wenn z.b. mal ein Kunde ein Gerät defekt wieder zurückgebracht hat.

    Aber das ist jetzt mal meine Meinung hierzu, am besten Du fragst mal einen Stb.

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  • mringhoff
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    • 10. Februar 2011 um 09:12
    • #23
    Zitat von "turbotobbze"

    Für mich ist es auch ok einen Wagen zu fahren, ohne dafür extra Kohle zu kriegen. Dann ist es aber wie Christian gesagt hat sinnvoll, dass das Risiko komplett beim Dienstleister bleibt und nicht beim Fahrer. Dann macht das Sinn.


    Wenn es ohne Risiko bleibt, dann ist es mir grundsätzlich auch mal egal, ein Fahrzeug zu lenken. Ganz im Gegenteil, das Fahren macht mir mehr Spaß als das Beifahren...
    Aber wie ja schon erwähnt, gibt es neben dem Schadensrisiko bei einem Unfall noch viele andere Risiken, die Du zwangläufig eingehst, wenn Du ein Fahrzeug lenkst. Und manche Risiken kann auch der Fahrzeugeigentümer (also die VT-Bude) nicht übernehmen, auch wenn sie wollte.
    Natürlich kommt es auch auf die eigene Fahrweise an, inwieweit man gefährdet ist. Aber wer fährt denn schon immer exakt das angegebene Tempo (gerade mit Fahrzeugen bis 3,5t). Oder was seit ein paar Jahren auch ganz gerne mitgefilmt wird: Der passende Abstand. Wenns dumm läuft, ist man mit ein paar Punkten oder sogar mit Fahrverbot dabei. Diese Liste lässt sich beliebig fortsetzen (Fahrtenschreiberpflicht ab 2,8t, Ladungsverantwortung etc.). Fakt ist, daß Du als Fahrer immer ein persönliches Risiko eingehst, auch wenn die Selbsteiligung bei 0,- EUR ist.

    Wenn man als Selbständiger angeheuert wird, ein Fahrzeug zu lenken, dann ist es (moralisch) das mindeste, daß man von jeglicher Schadensbeteiligung freigesprochen wird und für die "sonstigen Risiken" noch angemessen entlohnt wir. Es kann auf alle Fälle nicht sein, daß derjenige, der das Fahrzeug lenkt, das gleiche Geld bekommt, wie der Kollege auf dem Beifahrersitz.
    Wenn sich hier eine Firma dagegen wehrt, dann würde ich mich ernsthaft fragen, inwieweit man hier kollegial zusammenarbeitet und ob die Zusammenarbeit in Zukunft einen Sinn hat.
    Oder man macht es wie klauston, man fährt grundsätzlich kein Fahrzeug mehr... (mit dem angenehmen Nebeneffekt, daß das Feierabendbierchen auch nicht mehr gefährdet ist :) )

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  • skyworker
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    • 10. Februar 2011 um 10:04
    • #24

    Ich frage mich schon die ganze Zeit, wann eindlich die Kölner Fraktion auftaucht und uns erklärt, dass wir all das sowieso nicht mehr dürfen, weil irgendwelche neuen EU-Verordnungen ja mittlerweile Regeln, wer was wann und in wessen Auftrag überhaupt noch fahren darf...

    Ich hab damals einen nagelneuen 7,5er durch geplatzten Reifen versenkt und bin auf den Kosten sitzengeblieben, Gott sei dank nur SB, aber das hat auch gereicht. Seither ist der Fahrerjob für mich grundsätzlich tabu - mein Auftraggeber konte sich damals nicht hinreißen lassen, eine Einigung herbeizuführen.

    Das Grundsatzproblem bleibt, so lange dein Auftraggeber nich von vorne herein und umfassend die Haftung auf sich nimmt. Ich hatte mich damals sogar vom RA beraten lassen, es gibt da reichlich juristische Spitzfindigkeiten. So ein Unfall hört ja nicht beim beschädigten Fahrzeug auf, da kommt eventuell noch zerstörtes (Miet)Material, größerer Sach- oder hoffentlich niemals Personenschaden dazu.

    Meine ehrliche Meinung: wer als Unternehmer erwartet, dass der Freiberufler den Transport "übernimmt" - weil das ja auf dem Weg liegt - der ist sich der Risiken bewußt und schiebt sich ganz beabsichtigt von sich. Denn im Falle eines Falles kostet es deine Haftpflicht und deine Versicherungsprämien - nicht seine.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
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    • 10. Februar 2011 um 12:23
    • #25

    Hallo SKY,

    ich nehme mal an, Du meinst mich mit "Kölner Fraktion". warum so angep.... nenn' mich ruhig beim Namen, ich kann mit Kritik umgehen. Du kannst ja mal eine Podiumsdiskussion veranstalten, da komme ich gerne hin.

    Ansonsten brauchen wir für das, was Du ansprichst keine EU, das Güterkraftverkehrsgesetz gibt es schon seit 1931... Im übrigen finde ich den alten Juristensatz gut: "Ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz".

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • skyworker
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    • 10. Februar 2011 um 12:26
    • #26

    Bin ich das? Sorry, nein, wenns so angekommen ist, war das nicht meine Absicht. Kritik? Les ich so auch nicht. Ich habe mich lediglich mal an anderer Stelle über gewisse Verordnungen ausgelassen - aber auch das geht nicht gegen dich.

    Warum also so angepisst?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
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    • 10. Februar 2011 um 12:49
    • #27

    Ich nicht. Friede!

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • turbotobbze
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    • 10. Februar 2011 um 13:10
    • #28

    Hallo Falco,

    und was besagt deiner Meinung nach das Gesetz??

    Ich blicke da nicht durch.

  • falcocgn
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    • 10. Februar 2011 um 13:20
    • #29

    Hallo turbotobbze,

    ich möchte diesen Faden nicht kapern. Daher hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=81771

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • turbotobbze
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    • 10. Februar 2011 um 13:25
    • #30

    ah ok, Missverständnis.

    Ich dachte du beziehst dich auf die Haftungsfrage bei Fällen wie mien Beispiel.

  • Kracky
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    • 11. Februar 2011 um 00:07
    • #31
    Zitat von "turbotobbze"

    Hi Klaus,

    ja, das war auch erst meine Meinung. Allerdings ist es so, dass wenn ich privat ein Auto demoliere auch dafür aufkommen muss.

    Da kommt es darauf an wie du es demolierst, von außen unter Zuhilfenahme von Gegenständen wäre eine Sachbeschädigung oder bei einer sogenannten Gefälligkeitsfahrt.

    In deinem Fall würde ich aber evtl. überlegen ob dieses nicht eine Gefälligkeitsfahrt war, wovon man eigentlich ausgehen sollte.

    http://www.rechtsanwalt.com/urteil-11288-u…lligkeitsfahrt/

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • mringhoff
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    • 11. Februar 2011 um 09:38
    • #32

    Ein sehr guter Hinweis.

    Zitat aus diesem OLG-Urteil:
    Dem lag die Überlegung zugrunde, daß der gefällige Bekannte aus der Durchführung des Auftrags keinerlei Vorteil erlangen wollte und konnte und die Ausführung der Geschäftsbesorgung, nämlich die überführung und Rückführung des Fahrzeuges mit einem gewissen Schädigungsrisiko verbunden war. In derartigen Fällen ist es dem Auftragnehmer nicht zumutbar, bei einem leicht fahrlässig verursachten Unfall auch nur teilweise die Haftung für entstandene Schäden zu übernehmen.

    Ob das im gewerblichen Bereich auch übertragbar ist?
    Wenn also der Auftraggeber (VT-Vermieter) den Techniker einfach nur bittet, das Fahrzeug zu fahren, dann liegt ein Gefälligkeitsdienst vor und die Schadensverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.
    Wenn aber der Auftraggeber dem Techniker hierfür extra eine eigene Entlohnung anbietet, dann nicht.

    Interessanter Aspekt....

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  • simonstpauli
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    • 11. Februar 2011 um 09:50
    • #33

    Gefälligkeitsfahrt, schön und gut.

    Ich nehme mal an, wenn so ein Streit bis vor ein OLG geht, wird eine Geschäftsbeziehung doch schon ein wenig belastet.

    Wirklich am Besten ist es, wenn man sowas vorher klärt.

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • mringhoff
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    • 11. Februar 2011 um 10:26
    • #34

    Natürlich ist es am Besten, wenn man das vorher bespricht, aber wie oft wird das gemacht? Vermutlich erst dann, wenn man bereits schon einschlägige Erfahrungen gesammelt hat (oder man diesen Thread mitverfolgt hat :) )

    In den meisten Fällen läuft ja auch alles gut, aber im Schadensfall kommt es oft zu Differenzen. Dann genügt ja schon ein Hinweis auf diese Rechtslage, damit man sich somit schneller "einigt". Wenn dann der VT-Buden-Inhaber aber trotzdem auf die Schadensregulierung besteht, ist die Geschäftsbeziehung sowieso schon etwas belastet.

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    • 11. Februar 2011 um 11:30
    • #35
    Zitat von "turbotobbze"

    ja, das war auch erst meine Meinung. Allerdings ist es so, dass wenn ich privat ein Auto demoliere auch dafür aufkommen muss.

    Nicht in jedem Fall.

    Wenn es sich um eine sog. Gefälligkeitsfahrt handelt und lediglich leichte Fahrlässigkeit vorliegt, dann nicht.

    Zitat

    Ich habe einige Firmeninhaber gefragt, diemeisten waren der Meinung, dass der freie Mitarbeiter den Schaden tragen muss,

    Rechtsrat gibt's eigentlich beim Anwalt, zumal man sich auch die Frage stellen könnte, in welchem Maße diese Firmeninhaber in dieser Frage befangen sind...


    Zur Klärung wären insbesondere die folgenden Aspekte interessant:

    1.) Liegt Scheinselbständigkeit vor? Der Arbeitnehmer haftet bei leichter Fahrlässigkeit gar nicht, bei mittlerer Fahrlässigkeit wird der Schaden geteilt, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet der Arbeitnehmer voll.

    2.) Wenn nicht, dann haben wir einen reinen Dienstvertrag, und da wäre interessant, ob das Führen des Fahrzeuges explizit Teil des Auftrags war und eigens vergütet wurde.

    Oft ist es doch so: Zwei bis drei Techniker sitzen im Fahrzeug und machen gemeinsam einen Job, jeder rechnet seinen Tagessatz ab, wer das Fahrzeug führt, ergibt sich mehr oder weniger zufällig. Der Fahrer bekommt für sein erhöhtes Risiko also keinen adäquaten Ausgleich.

    Dann hat diese Fahrt den Charakter einer Gefälligkeit, somit ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ebenfalls ausgeschlossen.


    Hinweis für alle Betriebsinhaber: Wer klug ist, regelt so etwas im Vorfeld. z.B. über eine vertragliche Vereinbarung, die dem Fahrer einen kleinen Aufschlag auf seine Vergütung verspricht und ihm das Haftungsrisiko auch für leichte Fahrlässigkeit zuweist.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Kracky
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    • 11. Februar 2011 um 12:53
    • #36

    Oder man hat seine Fahrzeuge anständig versichert, mit Fremdfahrerklausel und Vollkasko dann stellt sich mir die Frage erst gar nicht. Hier wird es dann erst interessant wenn nachweislich eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
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    78598 Königsheim

  • turbotobbze
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    • 11. Februar 2011 um 18:44
    • #37

    Die Einteilung in grobe, mittlere und leichte Fahrlässigkeit findet auch Anwendung bei Unfällen mit Firmen (Dienst.)wagen.
    Hier jann es sogar sein, dass der Arbeitnehmer erlaubterweise privat unterwegs ist, der Arbeitgeber jedoch trotzdem in der Haftung steht, zumindest bei Schäden durch leichte Fahrlässigkeit.

    Ich für meinen Teil werde mir für die Zukunft genau überlegen wie und für wen ich irgendwelche Fahrzeuge bewege.
    Leider musste das Kind erst wieder in den Brunnen fallen bevor man sich konkret schlau macht und informiert.
    Für mich war es halt normal, dass ich den Wagen fahre. So ist das bei kleinen Jobs doch sehr oft. Ein zusätzlicher Fahrer ist dann nicht drin.

  • tufkaklto
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    • 11. Februar 2011 um 19:01
    • #38

    Stimmt, dann sollen die aber auch das Risiko trotzdem entlohnen.
    Es muß einfach einen Aufpreis geben, sonst hat man die gleiche Gage wie der Kollege, der nicht fährt, aber das volle Risiko.

    Und da kann ja was nicht stimmen????

    Nichts dafür bezahlen, aber das Risiko auf andere abwälzen, wenn das so funktioniert, mach ich sofort eine Transportfirma auf :lol: :lol: :lol: :lol:

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • mringhoff
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    • 11. Februar 2011 um 21:25
    • #39

    Fahren und nichts dafür bekommen => Risiko (des Kfz-Schadens) beim Auftraggeber, da Gefälligkeit. (bei leichter Fahrlässigkeit)

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  • turbotobbze
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    • 11. Februar 2011 um 21:47
    • #40

    und wie wird unterschieden?

    grobe Fahrlässigkeit= alkoholisiert gefahren, mit Handy telefoniert etc.

    mittlere Fahrlässigkeit = Auffahrunfall, überhöhte Geschwindigtkeit und aus der Kurve geflogen

    leichte Fahrlässigkeit = Parkschaden

    oder wie kann man das definieren?

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