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Beiträge von falcocgn

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 10. November 2010 um 07:39

    Jueof:

    wie bereits geschrieben, finde ich TenSing sehr positiv. Meiner Meinung nach muss sich jeder aber auch an den Äußerungen messen lassen, die er oder seine Organisation von sich gibt. mringhoff hatte nur darauf hingewiesen, das auch Deine "Organisation", bzw. die Grundlage dafür bereits gewisse moralische Vorgaben macht. Zu unserem Job gehört auch die Fähigkeit, berechtigte Kritik anzunehmen und zu verarbetiten. Natürlich könnte man auch mit Adenauer reden: "Was schert mich mein Geschwätz von gestern"... Auch die theoretischen Grundlagen, die Tensing zur Verfügung stellt, sind sehr gut. ABER ich vermisse z.B. beim Thema Drehstrom einen klaren Hinweis auf die Gefahren, die "Dickstrom" mit sich bringt und dass Laien davon die Finger zu lassen haben.

    Vorschriften sind eine richtige und wichtige Sache. Viele von ihnen sind "mit Blut geschrieben" und das Ergebnis von dummen Handlungen einer größeren Zahl von Menschen. Dennoch ist mir und den meisten Dauerschreibern der Unterschied zwischen Theorie und Praxis durchaus bewusst. Als Meister habe ich das Recht und die Kompetenz, Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen, WENN das Ergebnis genauso sicher ist. Dieses Recht übe ich in der Praxis aus. Dafür muss ich die Vorschriften aber erstmal kennen. Wenn hier in der Diskussion ständig neue Rechtsquellen genannt werden, ohne auf die zuerst genannten einzugehen, ist für mich klar, dass es Wissenslücken gibt, die nicht dasein sollten und gefüllt werden müssen.

    Jueof, ich nehme an, dass Du Leitungsfunktion ausübst. Mir persönlich ist es Sch...egal, ob jemand bei der Industrie arbeitet, einen Verein leitet oder einen Singkreis. WENN jemand Verantwortung für Menschen hat, sollte er sich mit den relevanten Regeln und den theoretischen Folgen der Nichtbeachtung auseinandersetzen. Da nicht jeder direkt alle Feinheiten kennt, schreibe ich hier gerne Hinweise auf. Hast du denn schon die BetrSichV, die TRBSen und die BGI der 810er-Reihe gelesen?

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 9. November 2010 um 15:25

    Ui, ui, ui Matthias, das ist aber fies...

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 9. November 2010 um 12:39

    treibsand:

    Wie die Verantwortung nachzuweisen ist? Ganz einfach: Du buchst jemanden (schriftlich) mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Arbeiten zu leiten. Oder du buchst einen Technikdienstleister mit, sagen wir mal, 4 Technikern. Gleichzeitig verlangst Du von dem DL, dass er eine der 4 Personen als Verantwortlichen benennt. Das ist dein gutes Recht und nebenbei auch in den entsprechenden Vorschriften (siehe oben im Faden) vorgeschrieben. Das HGB lassen wir jetzt auch bitte mal weg, das hat hier nichts zu suchen, da andere Rechtsquelle. Die von mir genannten (siehe oben im Faden) reichen völlig aus. Im empfehle dringend, sich entsprechend schlau zu machen.

    Jueof:

    Die Tensing-Sache http://www.tensingland.de/ finde ich prinzipiell erstmal sehr gut. Eure Unterlagen zu Veranstaltungsthemen sind auch nicht schlecht. Trotzdem, Verantwortung muss getragen und auch gelebt werden. Mit christlich=gute Sache und Vorschriften=schlecht weil teuer, kommen wir hier nicht weiter. Die Vorschriften sind, spätestens nach diesem Faden hinlänglich bekannt. Bitte lesen und dann handeln. Außerdem ist mir ein "überaktiver Schützling" erstmal lieber als einer dieser neuen halbstark-lethargischen Legastheniker, die seit Jahren die ausbildewilligen Firmen nerven. Der überaktive zeigt mir nämlich ein Interesse an der Sache. Er muss ja noch nicht alles wissen, das kann ich ihm ja erklären. Er regt mich auch an, über meine eigenen Abläufe kritisch nachzudenken.

  • RTL2 Reportage: Wer hat sie gesehen

    • falcocgn
    • 8. November 2010 um 23:13

    Ich habs gesehen, es gab nichts besseres im Fernsehen.

    Die Sendung bestand hauptsächlich aus Berichten von dabeigewesenen und anderen betroffenen, wie z.B. Marek Lieberberg. Auch ein Wirtschaftsprüfer aus Duisburg, der ein Plausibilitätsgutachten zum Duisburger Gefälligkeitsgutachten erstellt hat. Seeehr merkwürdig.

    Fachlich gab es nichts neues oder interessantes. Die, die bereits alle Dokumente aus dem Netz kennen, werden sich gelangweilt haben.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 8. November 2010 um 11:47

    Unser Admin hat natürlich recht, denn die BetrSichV und besonders die TRBS 1203-Befähigte Personen, als Konkretisierung der BetrSichV sagen jedem, der Material hat oder bereitstellt wo der Hammer hängt.

    Und wenn wir jetzt alle diese Regeln betrachten, BG-Recht, Versammlungsstättenrecht und staatliches Arbeitsschutzrecht, es ist immer dasselbe: nicht jeder darf alles machen, wie er möchte ohne eine Qualifikation zu besitzen. In Zeiten spitzer Rechenstifte gehen auch die Versicherungen dazu über genau nachzufragen, warum ein Schadensfall eingetreten ist. Sollten dann z.B. in drei Rechtsquellen genannte Bedingungen nicht erfüllt sein wird die versicherung nicht zahlen. Punkt.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 7. November 2010 um 23:23

    @ campfire:

    Dein Interpretationsversuch in allen Ehren. Aber die Vorschriften richten sich an den Unternehmer. Der "Freelancer" ist ein ganz toller Begriff, doch im deutschen ist das nun mal der "selbstständige EinzelUNTERNEHMER".

    Wenn also der Freelancer als Einmannunternehmen Mist gebaut hat und ein Versicherter kommt zu Schaden, dann hat seine Freiheit ein Ende. Der Versicherte kann sein: der Mitarbeiter der Stadthalle, der Schüler als Sänger des Chors, der Pfarrer beim öffentlichen Gottesdienst, der Security, das ehrenamtlich arbeitende Vereinsmitglied usw. Kurzum eigentlich jeder, der eine z.B. eine nicht korrekt aufgebaute Bühne benutzt. Auch ein Freelancer kann ein Versicherter sein. Ich bin beispielsweise freiwillig bei der VBG versichert.

    Der "Freelancer" muss ja nicht gleich Meister sein, aber er sollte entweder selber mindestens eine Fachkraft sein oder sich eine einkaufen.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 7. November 2010 um 15:56

    Na ja, nur weil noch keiner danach gefragt hat, muss "ohne" ja nicht richtig sein. Interessant wäre, wie die Kollegen hier das so sehen.

    Die Frage ist ja auch, wer fragen soll? Das könnte erstmal die technische Aufsichtsperson. Aber für ganz Berlin und Brandenburg gibt es z.b. nur 10 davon... In den anderen Ländern ist es ja nicht besser, oder?

    Wenn denn etwas passiert ist, wird sicher intensiver danach gefragt werden.

  • die typischen Fehler beim Selbständigmachen...

    • falcocgn
    • 7. November 2010 um 14:04

    @ yamaha4711:

    Die USt wird durch den Unternehmer für den Staat eingenommen und ist immer sofort nach UVA fällig. Die USt kann auch nicht gestundet werden, da sie eben "eigentllich" da sein sollte.

    @all:

    Typische Fehler sind auch:
    - nicht die vereinnahmte USt auf ein separates Konto zu legen. So ist sie leider weg, wenn sie gezahlt werden müsste
    - nicht daran zu denken auch noch zusätzliche mindestens 18% von der Rechnungssumme auf Seite zu legen, um die im nächsten Jahr kommende ESt zu zahlen
    - zu lange zu warten, bis die Einkommensteuererklärung erstellt wird. Erst dann weiss ich nämlich, was auf mich zu kommt.

  • Fachkraft für Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 7. November 2010 um 00:12

    Die Antwort auf die Frage findet sich nicht in der VStättVO, da sie als Schutzziel die Sicherheit der Besucher hat.

    Fündig werden wir in der BGV C1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen" im § 15, Leitung und Aufsicht
    "(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen."

    In den Durchführungsanweisungen steht weiter:
    "DA zu § 15 Abs. 1:
    Leitung und Aufsicht bedeuten z.B. das Überwachen, erforderlichenfalls das Beaufsichtigen der Arbeiten und der Arbeitskräfte. Das Beaufsichtigen kann auch einer geeigneten Person (Aufsichtführender) übertragen werden. Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs. Dies gilt auch für Bühnen in Schulen und Laienspielbühnen. Siehe hierzu § 13 der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1).

    Zu Leitung und Aufsicht gehören auch das Anordnen, Durchführen und Kontrollieren der zur jeweiligen Arbeit erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen einschließlich des Bereitstellens von Sicherheitseinrichtungen.

    Zu den Arbeiten gehören Instandhaltung, Auf- und Abbauen von Dekorationen, technisches Einrichten, Aufnahmen, Proben und Vorstellungen.

    Als Bühnen- und Studiofachkraft gilt, wer aufgrund seiner Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Dies sind insbesondere
    Ingenieure und Techniker für Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister. Als Nachweis der Eignung gilt z. B. ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis."

    Kurz gesagt, der "Meckerfritze" hat recht. Der Unternehmer/Chef selber muss erstmal keine Fachkraft oder höher sein aber auf der Baustelle muss eine FK stehen und beaufsichtigen.

  • OT: Absichern eines "Bauarbeiters" mittels PSA

    • falcocgn
    • 1. November 2010 um 22:36

    Der Kollege könnte sich auch auf http://osha.europa.eu/fop/hungary/hu/ über den staatlichen Arbeitsschutz in HU informieren.

  • Ökowahn

    • falcocgn
    • 1. November 2010 um 12:15

    Das Thema erneuerbare Energien ist ein wunderbares Schlachtfeld für Glaubenssätze aller Art. Obwohl ich "grünes" Verhalten sehr positiv ansehe, fehlen mir bei manchen Diskussionen gewisse Punkte.

    So z.B. Thema Grundlast. Es muss ständig eine Grundmenge an Strom im Netz zur Verfügung stehen. Ich bezweifele, dass das mit unregelmäßig anfallender EE heute und in den nächsten Jahren funktioniert. Für die EE existieren eben noch keine ordenlichen Energiespeichermöglichkeiten. Elektroautos wären eine Speichermöglichkeit. Stauseen bzw. Pumpspeicherkraftwerke die andere. Doch mehr Stauseen können wir nicht bauen.

    Bei der ganzen Windkraft-Debatte wird auch zu gerne vergessen, dass eine Windmühle alleine nicht funktioniert. Da wir noch keinen Funkstrom haben, müssen entsprechende Überlandleitungen und Umspannwerke gebaut werden. Wer von Euch möchte das vor der Nase haben? Bei Offshore-Anlagen ist das ganze noch krasser. Das gesamte Wattenmeer und die Nordsee werden mit Leitungen zerpflügt werden.

  • ?? Acoustic Barriers ??

    • falcocgn
    • 29. Oktober 2010 um 17:28

    Richtig, hat mit Drumshields nichts zu tun. Aber bei der Formulierung des Fadenanfängers kann auch auf die von mir angeführte Tatsache geschlossen werden.

  • ?? Acoustic Barriers ??

    • falcocgn
    • 29. Oktober 2010 um 15:11

    @ djobi:

    ich spreche von "Barriers", Mojo-Type. Diese werden in der Tat hin und wieder in Bühnenanweisungen gefordert mit dem Hinweis auf "akustische durchlässigkeit". Ob das nun vom BA-Schreiber aus fachlich richtig ist oder nicht ist nicht das Thema. Ich habe nur auf eine andere Fährte verwiesen. Ansonsten bin ich folgender Meinung. "Lieber einmal öfter telefoniert als einfach nur davon ausgegangen".

    Mit Hamburger Gittern werden die manchmal klappbaren Absperrgitter bezeichnet, die oft bei der Stadt zu mieten sind, bzw. bei Demos aufgebaut werden. Das was du als Wellenbrecher bezeichnest heißt VStättVO-korrekt "Abschrankung vor Szenenflächen" und dafür nimmt man: Mojo- oder Gigs-Barrier. Genug klug ges...

  • Scherenlift stürzt um - Ein Toter

    • falcocgn
    • 29. Oktober 2010 um 15:02

    Hallo zusammen,
    in USA kam ein junger Student bei Filmarbeiten ums Leben. Er befand sich in 50ft. Höhe auf einer Hubarbeitsbühne, um das Football-Training zu filmen. Seine Angst twitterte er morgens auf seine Facebook-seite. Abends war er tot. Windböen bis 60mph (Windstärke 10) ließen die Bühne umstürzen:

    Von http://www.upi.com:

    "Accident kills Notre Dame student
    Published: Oct. 28, 2010 at 12:41 PM

    SOUTH BEND, Ind., Oct. 28 (UPI) -- The 20-year-old student killed while filming football practice at Notre Dame tweeted about his fears in the hour before his death, officials said.

    Declan Sullivan, from Long Grove, Ill., died Wednesday when wind gusts above 50 miles per hour toppled the scissors lift he was filming from, the South Bend (Ind.) Tribune reported.

    Shortly before Wednesday's accident, Sullivan made Twitter posts to his Facebook site in which he talked about his fear of filming in adverse conditions, the newspaper said.

    In one post Wednesday, Sullivan wrote "Gusts of wind up to 60 mph … today will be fun at work … I guess I've lived long enough."

    The 50-foot-high lift blew over just before 5 p.m., the report said. Sullivan was taken to Memorial Hospital, where he later died.

    "We are deeply saddened by this tragic loss," said the Rev. John I. Jenkins, Notre Dame's president. "Our hearts go out to the student's family and friends and our prayers and profound sympathies are with them during this incredibly difficult time. The loss of someone so young is a terrible shock and a great sadness. Our entire community shares in the family's grief."

    HHS Hire, a company that deals in lifts, said they should never be used when wind speeds are greater than 25 miles per hour. A meteorologist said winds gusted to 53 miles per hour Wednesday."

  • ?? Acoustic Barriers ??

    • falcocgn
    • 29. Oktober 2010 um 10:52

    Es waren früher teilweise Barrierselbstbauten im Typ "Eishockeybande" üblich, die es wohl hier und da noch gibt. Der Tonler der besagten Band oder der BA-Schreiber fndet das nicht gut und fordert eben die "modernen" Mojo-Typ mit Loch.

  • ?? Acoustic Barriers ??

    • falcocgn
    • 28. Oktober 2010 um 00:00

    Das können auch akustisch "durchlässige" Stagebarriers sein. Also die Barrier, die vor der Bühne stehen. Gefordert werden die Mojo-Type/Gigs-Barrier mit Lochblech im Gegensatz zu irgendwelchen selbstgebastelten mit komplett durchgehender Front. Die kenne ich noch aus der Philipshalle zu Old-School Zeiten.

  • billiger fliegen - Tips

    • falcocgn
    • 23. Oktober 2010 um 08:33

    Ich bin Bahnvielfahrer mit Bahncard 50 und sammle auch brav die Punkte. Mein bahn.comfort-Status verschafft mir, wenn nix geht, Zugang zu den Lounges in denen es kostenlose Getränke gibt, Auskünfte und Zeitungen. Alle 2.500 Punkte, die ich einem Jahr locker erreiche, hole ich mir als Prämie vier Erste-Klasse-Upgrades.

    Pünktlich und zuverlässig? Im Fernverkehr hakt es manchmal und das englisch der Zugbegleiter ist comedy-reif bis gruselig. Dafür kann ich arbeiten, lesen oder dösen, je nachdem. Und mit meiner Kölner Carsharing-Mitgliedschaft kann ich bundesweit bei Partnern ein Auto für kleines Geld buchen. Sollte es Verspätungen geben wird im Fernverkehr zuverlässig über Anschlüsse (erreichbare und verlorene) informiert. Im Regionalverkehr ist es nicht so toll aber dafür habe ich meinen Taschenfahrplan und mein Telefon und einen vernünftigen Zeit-Puffer.

  • Versammlungsstättenverordnung/Meister Veranstaltungstechnik

    • falcocgn
    • 20. Oktober 2010 um 10:41

    Hallo,

    Tobias hat ja schon erschöpfend geantwortet. Zu den Ballons gebe ich zu bedenken, dass eine eventuell vorhandene Sprinkleranlage auf gar keinen Fall dadurch in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden darf.

    Ihr solltet bevor ihr selber imprägniert erst mit der Feuerwehr sprechen. Wenn denen eine Brandprobe reicht, ist das in Ordnung. Im schlimmsten Fall kann die Feuerwehr auf Zertifikaten des Herstellers bestehen oder einem schriftlichen Nachweis einer Fachfirma, dass ordnungsgemäß imprägniert wurde. Wie gesagt, erst sprechen. Vielleicht ist es sogar günstiger, den Stoff fertig imprägniert zu kaufen oder von einem Fachmann behandeln zu lassen.

    Zu den Aufsichtspflichten solltet ihr tatsächlich nochmal konkretisieren, was ihr während der Veranstaltung macht.

    Grüße und alaaf us Kölle

  • Joke Brett

    • falcocgn
    • 18. Oktober 2010 um 19:21

    Heute morgen vom Kollegen gehört:

    Was ist die kürzeste Verbindung zwischen zwei Punkten?


    Ein grünes Kabel!

  • LINKS Protokolle, Auflagen u.ä.

    • falcocgn
    • 17. Oktober 2010 um 09:41
    Zitat von "sven"

    ...
    es ist noch "Suppe" da,
    ca 43 Portionen:

    http://204.152.221.235/


    ...funktioniert nicht mehr! Schade und merkwürdig...

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