Um es vorweg zu sagen: ich würde mich auch freuen, wenn nur noch Personen ein Gewerbe gründen dürfen, die eine entsprechende Qualifikation haben. Aber trotzdem muss ich mit etwas Halbwissen aufräumen:
Zitat von "Campfire"meine Interpretation zu der BGV:
BGV= Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, gilt für Arbeitnehmer
Zitat von "falcocgn"Auch ein Freelancer kann ein Versicherter sein. Ich bin beispielsweise freiwillig bei der VBG versichert.
Zitat von "mringhoff"
Wenn der Unternehmer keinen Mist gebaut hat und sich trotzdem nicht an alle BGVs gehalten hat, dann kann ihm keiner etwas anhaben, denn die BGV sind nunmal keine Gesetze, auf deren Einhaltung man bereits schon beim Aufbauen gezwungen wird. (falls man nicht Mitglied der BG ist)
Wer ein Gewerbe anmeldet ist automatisch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, i.d.R. aber nicht beitragspflichtig (SGB VII §121). Beitragspflicht entsteht, wenn man einen Mitarbeiter anstellt oder sich freiwillig versichert (SGB VII §6 und §150), oder Kraft Gesetz versichert und somit beitragspflichtig ist (SGB VII §2 ff).
In der BGV A1 §1 steht "Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte." Also auch für Unternehmer ohne Mitarbeiter, die auch automatisch Mitglied in der BG sind, wie oben beschrieben. Es muss sich also jeder daran halten, egal ob er Beitrag zahlt oder nicht, egal ob er Freelancer, Unternehmer, mit oder ohne Mitarbeiter ist.
Zitat von "soundeffekt"
Mir geht vor allem darum, wie wir "rechtich dastehen" wenn wir die VA machen würden und der Konkurrent holt während des Aufbaus das Ordnungsamt und es geht zur Sache.
Das Ordnungsamt hat da nichts zu suchen. Das machen die Gewerbeaufsichtsämter/Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder die Technischen Aufsichtspersonen der BG.
Zitat von "falcocgn"In Zeiten spitzer Rechenstifte gehen auch die Versicherungen dazu über genau nachzufragen, warum ein Schadensfall eingetreten ist. Sollten dann z.B. in drei Rechtsquellen genannte Bedingungen nicht erfüllt sein wird die versicherung nicht zahlen. Punkt.
Die Unfallversicherung zahlt in jedem Fall. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nimmt sie aber den Unternehmer in Regress. Ob das jetzt vorliegt, nur weil jemand die nötige Qualifikation nicht hat, ist fraglich.
In jedem Fall handelt man ordnungswidrig (BGV C1 § 37), wenn man das in BGV C1 §15 geforderte Personal vorsätzlich nicht stellt. Und das wird nach SGB VII §209 mit Geldstrafte bis zu 10.000 Euro bestraft.
(Obiges stellt meine persönliche Meinung da, und ist keine Rechtsberatung.)
Edit: noch eine Ergänzung. An den Threadstarter und alle, die in ähnlicher Situation sind: Mach doch die Externenprüfung zur Fachkraft für VT. Dann weisst du auch, was dir an Wissen noch fehlt, oder hast den Nachweis, dass du Fachkraft bist.