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Fachkraft für Veranstaltungstechnik

  • soundeffekt
  • 4. November 2010 um 14:38
  • timotimo
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    • 8. November 2010 um 21:25
    • #21

    Um es vorweg zu sagen: ich würde mich auch freuen, wenn nur noch Personen ein Gewerbe gründen dürfen, die eine entsprechende Qualifikation haben. Aber trotzdem muss ich mit etwas Halbwissen aufräumen:

    Zitat von "Campfire"

    meine Interpretation zu der BGV:
    BGV= Berufsgenossenschaftliche Vorschrift, gilt für Arbeitnehmer

    Zitat von "falcocgn"

    Auch ein Freelancer kann ein Versicherter sein. Ich bin beispielsweise freiwillig bei der VBG versichert.

    Zitat von "mringhoff"


    Wenn der Unternehmer keinen Mist gebaut hat und sich trotzdem nicht an alle BGVs gehalten hat, dann kann ihm keiner etwas anhaben, denn die BGV sind nunmal keine Gesetze, auf deren Einhaltung man bereits schon beim Aufbauen gezwungen wird. (falls man nicht Mitglied der BG ist)

    Wer ein Gewerbe anmeldet ist automatisch Mitglied in einer Berufsgenossenschaft, i.d.R. aber nicht beitragspflichtig (SGB VII §121). Beitragspflicht entsteht, wenn man einen Mitarbeiter anstellt oder sich freiwillig versichert (SGB VII §6 und §150), oder Kraft Gesetz versichert und somit beitragspflichtig ist (SGB VII §2 ff).

    In der BGV A1 §1 steht "Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte." Also auch für Unternehmer ohne Mitarbeiter, die auch automatisch Mitglied in der BG sind, wie oben beschrieben. Es muss sich also jeder daran halten, egal ob er Beitrag zahlt oder nicht, egal ob er Freelancer, Unternehmer, mit oder ohne Mitarbeiter ist.

    Zitat von "soundeffekt"


    Mir geht vor allem darum, wie wir "rechtich dastehen" wenn wir die VA machen würden und der Konkurrent holt während des Aufbaus das Ordnungsamt und es geht zur Sache.

    Das Ordnungsamt hat da nichts zu suchen. Das machen die Gewerbeaufsichtsämter/Staatlichen Ämter für Arbeitsschutz oder die Technischen Aufsichtspersonen der BG.

    Zitat von "falcocgn"

    In Zeiten spitzer Rechenstifte gehen auch die Versicherungen dazu über genau nachzufragen, warum ein Schadensfall eingetreten ist. Sollten dann z.B. in drei Rechtsquellen genannte Bedingungen nicht erfüllt sein wird die versicherung nicht zahlen. Punkt.

    Die Unfallversicherung zahlt in jedem Fall. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz nimmt sie aber den Unternehmer in Regress. Ob das jetzt vorliegt, nur weil jemand die nötige Qualifikation nicht hat, ist fraglich.

    In jedem Fall handelt man ordnungswidrig (BGV C1 § 37), wenn man das in BGV C1 §15 geforderte Personal vorsätzlich nicht stellt. Und das wird nach SGB VII §209 mit Geldstrafte bis zu 10.000 Euro bestraft.

    (Obiges stellt meine persönliche Meinung da, und ist keine Rechtsberatung.)


    Edit: noch eine Ergänzung. An den Threadstarter und alle, die in ähnlicher Situation sind: Mach doch die Externenprüfung zur Fachkraft für VT. Dann weisst du auch, was dir an Wissen noch fehlt, oder hast den Nachweis, dass du Fachkraft bist.

  • treibsand
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    1
    • 9. November 2010 um 00:12
    • #22

    Ich finde es hier immer ieder spannend, ie diejenigen die auf Einhealtung aller Rechtsvorschriften pochen, argumentieren.

    Mich würde diesbezüglich interessieren, wie der Veranstalter nachweist, dass das vom ausführenden Unternehmen beauftragte Personal auch das nach VStättVO geforderte Personal ist, bzw. wie die Hierarchie und die dementsprechende Schuldverteilung im Schadensfall aussieht.
    Nur, weil Firma xy vier ausgebildete Techniker irgendwo hinschickt, heisst das ja nicht, dass sich Tonler, Monitor- & Stagetech ausruhen können, während der Lichtler für die Einhaltung (Und damit Prüfung & Überwachung) verantwortlich ist, während die anderen drei mit Handeinteilung und Catering beschäftigt sind...
    Bitte weist jetzt nicht darauf hin, dass die Hierarchie doch Firma xy unterliegt - der kann nämlich lt. HGB mit dem Veranstalter Verträge so schliessen, wie er/beide es wüschen. Auch unter Ausschluss von Verantwortlichkeiten. Und wer liest shon das kleingedruckte in Mietverträgen.

    Die Beauftragung des Verantwortlichen obliegt weiterhin dem Veranstalter - solange er nicht seinen Kopf geschickt aus der Schlinge zieht...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Jueof
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    • 9. November 2010 um 09:45
    • #23
    Zitat von "treibsand"

    Ich finde es hier immer ieder spannend, ie diejenigen die auf Einhealtung aller Rechtsvorschriften pochen, argumentieren.

    Mich würde diesbezüglich interessieren, wie der Veranstalter nachweist, dass das vom ausführenden Unternehmen beauftragte Personal auch das nach VStättVO geforderte Personal ist, bzw. wie die Hierarchie und die dementsprechende Schuldverteilung im Schadensfall aussieht.
    Nur, weil Firma xy vier ausgebildete Techniker irgendwo hinschickt, heisst das ja nicht, dass sich Tonler, Monitor- & Stagetech ausruhen können, während der Lichtler für die Einhaltung (Und damit Prüfung & Überwachung) verantwortlich ist, während die anderen drei mit Handeinteilung und Catering beschäftigt sind...
    Bitte weist jetzt nicht darauf hin, dass die Hierarchie doch Firma xy unterliegt - der kann nämlich lt. HGB mit dem Veranstalter Verträge so schliessen, wie er/beide es wüschen. Auch unter Ausschluss von Verantwortlichkeiten. Und wer liest shon das kleingedruckte in Mietverträgen.

    Die Beauftragung des Verantwortlichen obliegt weiterhin dem Veranstalter - solange er nicht seinen Kopf geschickt aus der Schlinge zieht...

    Danke treibsand. Genauso kenne ich das auch. Als vor zirka zwei jahren einige überaktive schützlinge in unseren gruppen auftauchten und meinten wir müssen jetzt eine fachkraft oder gar meister angagieren sonst käme die bullerei und wir wandern alle in den bau habe ich das mit den zuständigen stellen besprochen. Ich glaube seit dem gab es keine änderung.

  • Tobias Zw.
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    • 9. November 2010 um 09:53
    • #24
    Zitat von "Jueof"

    ... Als vor zirka zwei jahren einige überaktive schützlinge in unseren gruppen auftauchten und meinten wir müssen jetzt eine fachkraft oder gar meister angagieren sonst käme die bullerei und wir wandern alle in den bau habe ich das mit den zuständigen stellen besprochen. Ich glaube seit dem gab es keine änderung.

    Ja Thomas, aber mal im Ernst: Das ist ja auch nicht Sinn der Sache, dass man das Ganze als unnütz abtut und weitermacht wie vorher - auf Unternehmer- und Betreiberpflichten sollte man schon Rücksicht nehmen. Auch wenn's, so lange es gut geht, gut geht. Spannend wird's halt, wenn was passiert... als Unternehmer hast Du doch auch eine Haftpflichtversicherung, obwohl Du hundertprozentig weisst, dass Du nie etwas kaputt machen wirst...

    :wink:

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Jueof
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    • 9. November 2010 um 10:10
    • #25
    Zitat von "Tobias Zw."

    Ja Thomas, aber mal im Ernst: Das ist ja auch nicht Sinn der Sache, dass man das Ganze als unnütz abtut und weitermacht wie vorher - auf Unternehmer- und Betreiberpflichten sollte man schon Rücksicht nehmen. Auch wenn's, so lange es gut geht, gut geht. Spannend wird's halt, wenn was passiert... als Unternehmer hast Du doch auch eine Haftpflichtversicherung, obwohl Du hundertprozentig weisst, dass Du nie etwas kaputt machen wirst...

    :wink:

    MfG Tobias Zw.

    Herr Tobias zw. beginnen auch sie jetzt mich absichtlich zu verwechseln oder mir was unter zu setzen? Ich weiß ehrlich nicht was das hier soll?

  • Tobias Zw.
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    • 9. November 2010 um 10:11
    • #26

    Sorry, ich war gerade verworren... so viele offene Fenster, so wenig Zeit.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • treibsand
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    • 9. November 2010 um 11:34
    • #27
    Zitat von "Jueof"

    Danke treibsand. Genauso kenne ich das auch. Als vor zirka zwei jahren einige überaktive schützlinge in unseren gruppen auftauchten und meinten wir müssen jetzt eine fachkraft oder gar meister angagieren sonst käme die bullerei und wir wandern alle in den bau habe ich das mit den zuständigen stellen besprochen. Ich glaube seit dem gab es keine änderung.


    Mir ging es keineswegs darum, dass der Veranstalter sich um die bestehenden neuen Regeln herummogelt!
    Viel mehr ging es mir darum, wie er sich denn nun absichern muss. Lediglich ein Unternehmen mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern zu buchen löst ja nicht das Dilemma, dass im Ernstfall erstmal nachgewiesen werden muss, dass diese Kräfte auch verantwortlich waren!

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 9. November 2010 um 12:22
    • #28
    Zitat von "Jueof"

    Als vor zirka zwei jahren einige überaktive schützlinge in unseren gruppen auftauchten und meinten wir müssen jetzt eine fachkraft oder gar meister angagieren sonst käme die bullerei und wir wandern alle in den bau habe ich das mit den zuständigen stellen besprochen.

    Sag mal was sind denn das für Veranstaltungen? Die Schützlinge in Euren Gruppen klingen eher wie Kellerparties/Jugendgruppen etc.? Daß die Versammlungsstättenverordnung erst ab einer bestimmten Größe beginnt,weißt Du schon oder?

    Und welche Stellen hast Du denn eigentlich gefragt? Was haben die dann gesagt?

    Zitat von "Jueof"

    beginnen auch sie jetzt mich absichtlich zu verwechseln oder mir was unter zu setzen? Ich weiß ehrlich nicht was das hier soll?


    Wieso "auch"? Passiert Dir das hier öfters?

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  • falcocgn
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    • 9. November 2010 um 12:39
    • #29

    treibsand:

    Wie die Verantwortung nachzuweisen ist? Ganz einfach: Du buchst jemanden (schriftlich) mit dem ausdrücklichen Auftrag, die Arbeiten zu leiten. Oder du buchst einen Technikdienstleister mit, sagen wir mal, 4 Technikern. Gleichzeitig verlangst Du von dem DL, dass er eine der 4 Personen als Verantwortlichen benennt. Das ist dein gutes Recht und nebenbei auch in den entsprechenden Vorschriften (siehe oben im Faden) vorgeschrieben. Das HGB lassen wir jetzt auch bitte mal weg, das hat hier nichts zu suchen, da andere Rechtsquelle. Die von mir genannten (siehe oben im Faden) reichen völlig aus. Im empfehle dringend, sich entsprechend schlau zu machen.

    Jueof:

    Die Tensing-Sache http://www.tensingland.de/ finde ich prinzipiell erstmal sehr gut. Eure Unterlagen zu Veranstaltungsthemen sind auch nicht schlecht. Trotzdem, Verantwortung muss getragen und auch gelebt werden. Mit christlich=gute Sache und Vorschriften=schlecht weil teuer, kommen wir hier nicht weiter. Die Vorschriften sind, spätestens nach diesem Faden hinlänglich bekannt. Bitte lesen und dann handeln. Außerdem ist mir ein "überaktiver Schützling" erstmal lieber als einer dieser neuen halbstark-lethargischen Legastheniker, die seit Jahren die ausbildewilligen Firmen nerven. Der überaktive zeigt mir nämlich ein Interesse an der Sache. Er muss ja noch nicht alles wissen, das kann ich ihm ja erklären. Er regt mich auch an, über meine eigenen Abläufe kritisch nachzudenken.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 9. November 2010 um 14:46
    • #30
    Zitat von "falcocgn"


    Die Tensing-Sache http://www.tensingland.de/ finde ich prinzipiell erstmal sehr gut.

    Gerade auf der Startseite gefunden (Spruch des Tages), das passt ja super zum Thema:

    Wenn jemand meint, er sei etwas, obwohl er doch nichts ist, der betrügt sich selbst.
    (Galater 6,3)

    Es gilt also schon seit zweitausend Jahren: Sei kein "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik", wenn Du die notwendige Ausbildung nicht hast....

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  • falcocgn
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    • 9. November 2010 um 15:25
    • #31

    Ui, ui, ui Matthias, das ist aber fies...

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Jueof
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    • 9. November 2010 um 23:51
    • #32
    Zitat von "mringhoff"

    Gerade auf der Startseite gefunden (Spruch des Tages), das passt ja super zum Thema:

    Wenn jemand meint, er sei etwas, obwohl er doch nichts ist, der betrügt sich selbst.
    (Galater 6,3)

    Es gilt also schon seit zweitausend Jahren: Sei kein "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik", wenn Du die notwendige Ausbildung nicht hast....

    Ist doch alles sehr theoretisch hier. Glaubt mir in der praxis läufts anders. Warum das dann immer unter der gürtel linie landet. Ich weiß ja nicht. Seltsame diskussionskultur hier. :evil:

  • skyworker
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    • 9. November 2010 um 23:53
    • #33
    Zitat

    Ist doch alles sehr theoretisch hier

    Im Gegenteil - ich denke, hier ist mitunter mehr Praxis, als es dem ein oder anderen lieb sein mag...

    Gürtellinie? Warum?

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • falcocgn
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    • 10. November 2010 um 07:39
    • #34

    Jueof:

    wie bereits geschrieben, finde ich TenSing sehr positiv. Meiner Meinung nach muss sich jeder aber auch an den Äußerungen messen lassen, die er oder seine Organisation von sich gibt. mringhoff hatte nur darauf hingewiesen, das auch Deine "Organisation", bzw. die Grundlage dafür bereits gewisse moralische Vorgaben macht. Zu unserem Job gehört auch die Fähigkeit, berechtigte Kritik anzunehmen und zu verarbetiten. Natürlich könnte man auch mit Adenauer reden: "Was schert mich mein Geschwätz von gestern"... Auch die theoretischen Grundlagen, die Tensing zur Verfügung stellt, sind sehr gut. ABER ich vermisse z.B. beim Thema Drehstrom einen klaren Hinweis auf die Gefahren, die "Dickstrom" mit sich bringt und dass Laien davon die Finger zu lassen haben.

    Vorschriften sind eine richtige und wichtige Sache. Viele von ihnen sind "mit Blut geschrieben" und das Ergebnis von dummen Handlungen einer größeren Zahl von Menschen. Dennoch ist mir und den meisten Dauerschreibern der Unterschied zwischen Theorie und Praxis durchaus bewusst. Als Meister habe ich das Recht und die Kompetenz, Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen, WENN das Ergebnis genauso sicher ist. Dieses Recht übe ich in der Praxis aus. Dafür muss ich die Vorschriften aber erstmal kennen. Wenn hier in der Diskussion ständig neue Rechtsquellen genannt werden, ohne auf die zuerst genannten einzugehen, ist für mich klar, dass es Wissenslücken gibt, die nicht dasein sollten und gefüllt werden müssen.

    Jueof, ich nehme an, dass Du Leitungsfunktion ausübst. Mir persönlich ist es Sch...egal, ob jemand bei der Industrie arbeitet, einen Verein leitet oder einen Singkreis. WENN jemand Verantwortung für Menschen hat, sollte er sich mit den relevanten Regeln und den theoretischen Folgen der Nichtbeachtung auseinandersetzen. Da nicht jeder direkt alle Feinheiten kennt, schreibe ich hier gerne Hinweise auf. Hast du denn schon die BetrSichV, die TRBSen und die BGI der 810er-Reihe gelesen?

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • mringhoff
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    • 10. November 2010 um 07:58
    • #35
    Zitat von "Jueof"

    Glaubt mir in der praxis läufts anders. Warum das dann immer unter der gürtel linie landet. Ich weiß ja nicht. Seltsame diskussionskultur hier. :evil:


    Hier läuft nichts unter der Gürtellinie und seltsam war es höchstens, daß der Spruch aus den Paulusbriefen trefflich auf unsere Diskussion passte. Das ist weder beleidigend noch anstössig. Gerade wenn jemand in der Bibelarbeit tätig ist, wird er immer nachdenken, was die Worte von damals für uns heute bedeuten. Daß es gerade hier gut passte, fand ich gut.

    Anstelle hier jetzt den Beleidigten zu spielen, könntest Du lieber auf meine oben genannten Fragen eine Antwort geben, dann würde hier nicht so eine "seltsame Diskussionskultur" entstehen....

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  • TheN
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    • 14. November 2010 um 01:18
    • #36

    ich möchte hier nochmal auf den Threadstarter eingehen:

    Wenn du befürchtest, dass in Sachen ausgebildete Fachkraft Probleme bei den Veranstaltungen auftreten könnten, dann buch doch einen entsprechend ausgebildeten dazu. Nicht auf Gefallensbasis, sondern auf Tagessatzbasis, denn schließlich soll der gute Mann (oder die gute Frau) dort tatkräftig mitwirken und Kontroll- und Verantwortungsfunktion mitübernehmen (neben der eigenen Kontrolle alles richtig gemacht zu haben, natürlich). Sollte das honorartechnisch ein Problem darstellen, dann müsstet ihr eure Kalkulation eventuell nochmal kritisch prüfen - oder sollte es etwa so sein, dass du den Auftrag anstelle des Mitbewerbers (mit ausgebildeten Technikern) übernehmen sollst, weil ihr deutlich billiger angeboten habt, und nun der Endpreis kein Geld für Personal mehr hergibt?

    Ich will dir nichts unterstellen, bitte nicht böse sein! Die Frage kam mir nur so in den Sinn, bei dem Thema. Wenn der Mitbewerber die "Vorschriftenkeule" schwingt, weil er mal wieder daran verzweifelt, dass der Preis durch fragwürdige Kalkulationen ins Bodenlose gerissen wird, dann verstehe ich das gut. Wenn du einfach das bessere Angebot gemacht hast und er nun beleidigt ist, dann ist das sein Pech.
    Aber auch alle Unternehmer, die nicht Fachkraft oder Meister sind, können wir ja in diesem Moment nochmal in uns gehen und fragen: Kalkuliere ich so vernünftig, dass ich mich nicht zu den Dumpern zählen muss? Mache ich Preise so, dass es sich auch lohnen würde wenn ich nicht alles selber erledige, sondern für all die geleisteten Arbeitsstunden Mitarbeiter ordentlich bezahlen müsste? Berücksichtige ich auch, dass es Verteilungskosten gibt, die nicht direkt durch den Auftrag entstehen, aber zu einem Teil mit von diesem Auftrag getragen werden müssen (Lager aufräumen, Wartung, Bürozeiten, Steuerberater bezahlen...)?
    Ich habe mir diese Fragen ein par Mal stellen müssen, bis ich zu einer vernünftigen Preisfindung gekommen bin, und ich stelle sie mir auch heute noch von Zeit zu Zeit, um mein Handeln zu hinterfragen.

    Gute Nacht und ein erfolgreiches Restwochenende allerseits.

  • Hamster
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    • 14. November 2010 um 14:15
    • #37
    Zitat von "mringhoff"

    ...er darf die Leitung und Aufsicht aber selber machen. Und hier steht dann nichts von der notwendigen Qualifikation des Unternehmers selbst....

    Nein, da steht: DARF ... NUR - mit anderen Worten, er muss nicht selber die Qualifikation haben, aber er steht in der Verantwortung, dafür zu sorgen, dass JEMAND auf der Baustelle sie hat. Wenn ER SELBST passend qualifiziert ist, dann darf er die Verantwortung sich selbst übertragen. Er MUSS NICHT zusätzlich einen anderen beauftragen.

    Die Frage des Threadstellers ist m.E. noch immer nicht beantwortet. Eine hieb- und stichfeste Antwort kann ich nicht geben, hätte sie aber auch gern :)

    Das grosse Hauen und Stechen zum Thema "verantwortliches Arbeiten" ist ja zum Teil auch schon im Gange, war aber gar nicht die Frage. Die BGV C1 als schriftliche Niederlegung dessen anzusehen, was allgemein anerkannt als "vernünftige Arbeit" gilt, ist m.E. richtig, braucht aber auch nicht diskutiert zu werden. Trotz allem enthält sie Formulierungen, die schwammig bleiben:
    "Dies sind INSBESONDERE (nicht: AUSSCHLIESSLICH) Ingenieure und Techniker für Veranstaltungstechnik, Bühnen- und Beleuchtungsmeister, Studio- und Studiobeleuchtungsmeister, Hallenmeister.
    Als Nachweis der Eignung gilt ZUM BEISPIEL (nicht: AUSSCHLIESSLICH) ein nach landesrechtlichen Bestimmungen erworbenes Befähigungszeugnis."
    Es muss also noch anderen Leuten gestattet sein, Leitung und Aufsicht zu führen...?

    Ausserdem findet sich in der Versammlungsstätten- oder Sonderbau-VO nirgends das Wort "BGV". Dort wiederum sind die erforderlichen Qualifiktionen relativ klar beschrieben (sind aber Veranstaltersache - siehe meinen letzten Satz).

    Noch mal: es geht nicht darum, dass möglicherweise schlechte/falsche/gefährliche Arbeit abgeliefert wurde, sondern nur um die Leute, die da arbeiten!
    Die Frage ist also immer noch: Mit Berufung auf welches Gesetz kann der unliebsame Konkurrent die Veranstaltungsbaustelle des Threadstarters durch wen stilllegen lassen?

    Ansonsten: wenn der Veranstalter in der Pflicht ist, einen VfV an den Start zu bringen und die Konkurrenz liefert den fürs selbe Geld gleich mit, dann ist das natürlich schlicht und einfach ein Wettbewerbsvorteil, den man akzeptieren muss.

    Grüsse,

    Christoph

  • Jueof
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    529
    • 14. November 2010 um 14:59
    • #38
    Zitat von "falcocgn"

    Jueof:

    wie bereits geschrieben, finde ich TenSing sehr positiv. Meiner Meinung nach muss sich jeder aber auch an den Äußerungen messen lassen, die er oder seine Organisation von sich gibt. mringhoff hatte nur darauf hingewiesen, das auch Deine "Organisation", bzw. die Grundlage dafür bereits gewisse moralische Vorgaben macht. Zu unserem Job gehört auch die Fähigkeit, berechtigte Kritik anzunehmen und zu verarbetiten. Natürlich könnte man auch mit Adenauer reden: "Was schert mich mein Geschwätz von gestern"... Auch die theoretischen Grundlagen, die Tensing zur Verfügung stellt, sind sehr gut. ABER ich vermisse z.B. beim Thema Drehstrom einen klaren Hinweis auf die Gefahren, die "Dickstrom" mit sich bringt und dass Laien davon die Finger zu lassen haben.

    Vorschriften sind eine richtige und wichtige Sache. Viele von ihnen sind "mit Blut geschrieben" und das Ergebnis von dummen Handlungen einer größeren Zahl von Menschen. Dennoch ist mir und den meisten Dauerschreibern der Unterschied zwischen Theorie und Praxis durchaus bewusst. Als Meister habe ich das Recht und die Kompetenz, Abweichungen von den Vorschriften zuzulassen, WENN das Ergebnis genauso sicher ist. Dieses Recht übe ich in der Praxis aus. Dafür muss ich die Vorschriften aber erstmal kennen. Wenn hier in der Diskussion ständig neue Rechtsquellen genannt werden, ohne auf die zuerst genannten einzugehen, ist für mich klar, dass es Wissenslücken gibt, die nicht dasein sollten und gefüllt werden müssen.

    Jueof, ich nehme an, dass Du Leitungsfunktion ausübst. Mir persönlich ist es Sch...egal, ob jemand bei der Industrie arbeitet, einen Verein leitet oder einen Singkreis. WENN jemand Verantwortung für Menschen hat, sollte er sich mit den relevanten Regeln und den theoretischen Folgen der Nichtbeachtung auseinandersetzen. Da nicht jeder direkt alle Feinheiten kennt, schreibe ich hier gerne Hinweise auf. Hast du denn schon die BetrSichV, die TRBSen und die BGI der 810er-Reihe gelesen?

    Hi, was ich nun genau und wo mache werde ich hier nicht veröffentlichen. Da zu gibt es zu viele die hier mit lesen und ich möchte nicht eine abmahnung kassieren wie das schon einigen meiner kollegen ergangen ist. Aber glaube mir so läuft das nun mal und das nicht nur bei uns. Wenn angebote rein kommen wo das mit erwähnt wird mit der fachkraft wird es eher belächelt und als vorteilnahme gewertet. Ob es nun richtig ist oder nicht :!:
    LG

  • mringhoff
    Profi
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    • 14. November 2010 um 15:19
    • #39
    Zitat von "Jueof"


    Hi, was ich nun genau und wo mache werde ich hier nicht veröffentlichen. Da zu gibt es zu viele die hier mit lesen und ich möchte nicht eine abmahnung kassieren wie das schon einigen meiner kollegen ergangen ist.

    na, das klingt ja sehr ominös alles. Kein ausgefülltes Profil, keine Bereitschaft auch nur eine Frage zu beantworten, was Du machst. Ein paar Andeutungen, daß man was mit TenSing zu tun hat, nun offenbar doch nicht...

    Bist Du sicher, daß Du etwas mit Veranstaltungstechnik zu tun hast? Wenn Du nicht willst, daß Du erkannt wirst, warum beschränkst Du Dich nicht auf das reine Lesen hier?

    Übrigens: Eine (rechtssichere) Abmahnung bekommt man eigentlich dann, wenn man etwas gemacht hat, was nicht rechtens war...

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  • Hamster
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    223
    • 14. November 2010 um 17:09
    • #40
    Zitat von "falcocgn"

    (...) Die erforderliche Qualifikation richtet sich nach dem Grad der Gefährdung des Betriebs. (...)

    Womit wir wieder beim Thema Risk Assessment wären...

    Die Bühne baut also jemand anderes, wir können davon ausgehen, dass derjenige das darf und kann. Die wäre damit also abgehakt. Wie gross sind damit die verbleibenden Gefahren? Muss es für den Rest eine Fachkraft sein (= jemand, der ein Blatt Papier besitzt mit seinem Namen und dem Wort "Fachkraft" drauf)?
    Es geht wie gesagt ums festgenageltwerden durch eine Behörde!

    Zitat von "mringhoff"

    Übrigens: Eine (rechtssichere) Abmahnung bekommt man eigentlich dann, wenn man etwas gemacht hat, was nicht rechtens war...

    Wenn zum Beispiel eine NICHT-Fachkraft eine elektrische Anlage errichtet, die allen Regeln der Kunst entspricht, ist das dann NICHT rechtens?

    Es gab einen ähnlichen, spannenden Thread zu irgendwelchen Rechtsfragen, in dem unter anderen ein Forist schrieb, der nach eigenen Angaben Jurist im Hauptberuf ist. Ich finde den Thread leider nicht wieder und den Foristen auch nicht. Kann mir jemand suchen helfen? Kann besagter Forist sich melden? Das wäre glaube ich sehr hilfreich (z.B. falcogn schreibt bereits sehr fundiert, keine Frage...)

    Gruss,

    Christoph

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