Hallo Zusammen,
ich muss das Thema hier leider nochmals aufgreifen.
Die grosse Frage stellt sich mir, ob bei jeder VA ein Fachkraft beim Aufbau anwesent sein muss.
Wenn ich so die Versammlungsstättenverordnung — VStättV §39 und 40 lese ist dem nur ab einer bestimmten Grösse so.
Aktueller Anlass ist eine VA, bei der ein grosser Verleiher eine Willy-Bühne stellt und wir dann das Licht und den Ton installiert haben. Ein Mitbewerber versucht nun uns aus dem Geschäft zu drängen, indem er dem Kunden erzählt, dass von uns keine Fachkraft anwesend wäre, was aber vorgeschrieben ist. Die Bühne hat aber gerade mal 50qm.
Kann mich da mal jemand schlaumachen? Danke
Gruss Soundeffekt