Rigips anbringen und streichen? Das sind Aufgaben eines Handwerkers, nicht eines Stagehands. Euer Auftraggeber muss Euch doch für total bescheuert halten, falls ihr nicht Handwerkersätze verrechnet! Abgesehen davon begebt ihr euch in den Bereich der Gewährleistung für die Handwerksarbeiten.
Beiträge von falcocgn
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Security und Einlasskontrollen?
Übernehmt Euch nicht. Das ist Erlaubnispflichtig nach §34a Gewerbeordnung!
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Hallo,
für Hands empfehle ich dir wärmstens: Klangstrahl GmbH, Oliver Kurth, Tel. 02173-912911
Klangstrahl mach Konzerte, Festivals und Industrie. Der Oli hat auch sehr fitte Leute die Pläne lesen können und auf längeren Industriejobs ordentlich arbeiten.
Grüße,
Falco -
Hallo Steffen,
es sei Dir verziehen
Du hast recht, viel zu häufig werden -aufgrund fehlenden Wissens oder Interesses an den rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Branche- Dinge durcheinandergewürfelt. Gutes Beispiel ist das viel strapzierte Wort "Gefährdungsbeurteilung". Jeder spricht drüber, kaum einer weiss, wer, wann, wie oft oder warum eine GBU angefertigt werden muss und wie sie aussehen sollte.Gerade weil wir die Deregulierung haben, müssen zur Konkretisierung Schriften wie die BGIen oder die SQ, VDI-Richtlinien usw. herausgegeben werden. Einfacher wird es nicht, zumal auch die EU und der Staat (siehe TRs und BGV A3) mitmischen.
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IDN: Industrie-VA. Drei Tage in Tag/Nacht-Schichten. Der Kunde, ein mittleres Facility-Management Unternehmen aus Rhein-Main, hat auch eine eigene Catering- und auch Event-Cateringsparte. Natürlich wurde das Catering von diesem "Spezialisten" gestellt.
Ergebnis: erste Nachschicht nachts kein Kaffee, morgens kein Frühstück, erst ab 10:00. Das bestand aus Dreck-, 'schuldigung: Dreieck-Sandwiches, Obst (immerhin) und billigst-Joghurt. Die anderen Nächte halbe Hähnchen, Brot, besagte Sandwiches (Eiersalat-nicht gekühlt). alles lieblos hingeknallt.
Und, natürlich, am Abbautag mit vollem Betrieb KEIN Catering mehr.
Für die lieben Gäste war natürlich alles schicki.
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Helfer in Flip-flops und Shorts? Kein Problem. In München hatte ich diesen sommer bei einem mittleren Open-air sogar einen taubstummen :shock: Helfer. Dass ein drittel aller Hands keine Sicherheitsschuhe anhatten und keiner von 48 vernünftige Wetterschutzkleidung ist ja klar. Gewitter waren angesagt und abends brach dann pünktlich zum Abbaubeginn die Wetterhölle mit Starkregen los. In Nürnberg war die Erfolgsqoute bei den Hands: 48 Mann, 34 ohne eigene Helme, ein drittel Ersttäter. Und das waren Veranstalter, die das regelmäßig machen...
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Hallo Steffen,
ich verstehe nicht ganz, wieso immer der VPLT als Buhmann dargestellt wird. Irgendjemand muss schließlich mal anfangen. Da alle Kollegen, die in Foren eben genau das fordern "...jemand sollte mal...", "...da müsste jetzt mal jemand..." aber leider sich darüberhinaus nicht engagieren, macht es eben jemand anders. In diesem Fall von den Kollegen, die z.b. im VPLT organisiert sind. Der VPLT steht, genauso wie die anderen Verbände, allen offen. Bewegen kann man jedoch nur in der organisierten Gemeinschaft etwas.
Wir sollten nicht vergessen, dass die BGI 810 auf breite Unterstützung zählen kann:
"Dieser Branchenleitfaden der VBG ist in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure (Bavaria, BR, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, SRT, Studio Hamburg, SWR, WDR, ZDF) entstanden und stellt den gemeinsamen Standpunkt dar von
- BVB – Bundesverband Beleuchtung und Bühne e. V.
- Deutscher Bühnenverein – Bundesverband der Theater und Orchester
- Deutscher Städtetag
- DGUV – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- DTHG – Deutsche Theatertechnische Gesellschaft e. V.
- EVVC – Europäischer Verband der Veranstaltungscentren e. V.
- VDSI – Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e. V.
- ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
- VPLT – Verband für professionelle Licht und Tontechnik e. V."Die SR 1.0 existiert nicht mehr und wurde abgelöst von dem SQP1 der igvw http://www.igvw.org
Auch dieser "Qualitäts-Standard wurde vom zuständigen Arbeitskreis der igvw unter Mitwirkung der DGUV und dem Arbeitskreis der Sicherheitsingenieure von ARTE, BR, Bavaria, DR, DW, HR, IRT, MDR, NDR, ORF, RB, RBB, RBT, RTL, SF, SR, Studio Hamburg, SWR, WDR und ZDF erarbeitet."
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Hallo RA-CG,
die Frage ist doch eigentlich beantwortet. Gitter drum und auf jeden Fall je einen Secu reinstellen.
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Hallo,
bei dieser Gefahr würde ich, ob Heras, Mannesmann oder Polizeigitter auf jeden Fall je einen Secu dahin stellen. Aber einen von der kräftigen Sorte...
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Warum denn ein Bau-/Heraszaun? Nehmt doch Mannesmann- oder Polizeigitter und stellt, wenn das Publikum "schwierig" sein sollte, noch einen Secu dort hinein. Das dezente zart-Silber stört nicht und ist bei stehendem Publikum sowieso nach zwei Metern nicht mehr zu sehen.
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Tja, Tobias, ich hoffe dann auf eine vernünftige Grundrente, denn mit aktuell 109€ komme ich nicht weit...

Aber bis dahin kann ich ja meinem "Ruf" gerecht werden, der mich als "Mister Vorschrift" betitelt :o Ich bin doch gar nicht so böse!
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Zwei Bücher kann ich Dir empfehlen:
Strom zum Anfassen - Elektrotechnik für die Veranstaltungsbranche, Sven Kubin, Xemp-Verlag, ISBN 393886218-1
Elektronik Tabellen - Energie- und Gebäudetechnik, Westemann Verlag,ISBN 978-3-14-225036-6 -
Es muss alles nicht für DAU beschriftet werden. Es würde reichen, wenn alle Kollegen, die in der VT tätig sind, die relevanten Vorschriften kennen täten.
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In gebundener Form gibt es das nicht. Zum Download auf: http://www.dthg.de/service/mvstaettv/nrw.php Ausdrucken dann wie es beliebt. Vor dem Klick auf Drucken bitte noch die Seiten eingrenzen, denn die ganze SBauVO (Hochhäuser, Garagen...) möchtest Du nicht haben. Wichtig ist auch das Lesen der Begründungen. Dadurch erschließt sich der Wille des Gesetzgebers etwas mehr
Erläuternde Kommentare kannst Du auch kaufen: Praxisleitfaden Versammlungsstättenverordnung 2. Auflage/2007, Xemp-Verlag. Mit mehr Bildern: Vorbeugender Brandschutz im Bild, Jürgen Spittank u.a., Feuertrutz-Verlag. Beides im Bookshop des VPLT erhältlich: http://vplt.org/Bookshop/Sonstige.php
Die von Dir genannte "bunte Postille" ist genau die BGI 810, die ich erwähnte. Der RTL ist nicht mehr ganz aktuell. Die Ausgabe 2009 ist aktueller. Ich hatte zwar schon die Bezugsquelle genannt aber ich mach es Dir noch einfacher: http://bibliothek.arbeitssicherheit.de/Search?history=1&page=0&qtitle=bgi+810
Die 810 (6. Stelle bei dem Link) und auch die anderen mit dem Strich sind alle wichtig.
Diese Vorschriften denkt sich nicht der große böse Wolf ...äh der VPLT aus. SBauVO=Baurecht. Berufsgenossenschaftliche Vorschriften=BG in Zusammenarbeit mit ALLEN Verbänden und den Rundfunkanstalten, aber das weiss eine Fachkraft ja...
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Klar, deutlich und ersichtlich und für jeden gültig, stehen die Antworten auf die Fragen hauptsächlich in der SBauVo, Teil 1- Versammlungsstätten des Landes NRW und ergänzendes in der BGI 810 "Sicherheit auf Produktionen und Veranstaltungen" der VBG. Die BGI 810 kann bei der VBG bestellt werden und besteht aus einer Broschüre mt CD-ROM auf der sich eine große Mengen von Informationen befindet. In der Broschüre steht auf Seite 29 auch eine Matrix, anhand der sich die für bestimmte VA notwendigen Qualifikationen "errechnen" lassen.
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Das aktuelle Gutachten gibt es hier http://www.im.nrw.de/
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Schau doch mal hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=30&t=53243
ein digitales Kontrollgerät ist Pflicht in allen Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und ein höheres (eingetragenes) zul. Gesamtgewicht als 3,5t haben. Auf deutsch: sollte der 3,49t Sprinter eine Hängerkupplung oder eine Hängervorrüstung besitzen und MIT dem Hänger auf über 3,5t kommen, dann ist der Digitacho und seine dauernde Benutzung Pflicht.
Natürlich musst du dann auch eine Downloadeinrichtung für die Tachodaten und die entsprechende Software kaufen, zusätzlich eine Unternehmenskarte haben und am besten Deine Fahrer und Dich schulen lassen.
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Schon erstaunlich, wofür unser Staat unser Geld ausgibt...
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Hallo hasenfuß,
es gibt nichts neues. Seit dem letzten Eintrag hat sich die Rechtslage zum Thema "selbständige als Fahrer" sogar noch durch ein Urteil des Landessozialgerichtes verschärft. Dazu gibt es auch Infos unter "Cash & Co".