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Beiträge von falcocgn

  • Arbeitsbühnenbedienung mit IPAF-PAL Card ?

    • falcocgn
    • 30. Mai 2009 um 19:37

    Hallo zusammen,

    seit einiger Zeit existiert die Organisation IPAF: http://www.ipaf.org/de International Powered Access Federation. Diese wird getragen von den namhaften Herstellern und Vermietern von Hubarbeitsbühnen. Mit der PAL Card hat die IPAF einen standardisierten Ausbildungsnachweis geschaffen, der in UK und anderen Ländern wohl schon von behördlicher Seite als allein glücklichmachend akzeptiert wird. Die Ausbildung dauert einen ganzen Tag.

    Hat schon jemand so eine Schulung durchlaufen? Ist die IPAF bei Euch bekannt? Was denkt ihr darüber?

  • HighTech Arbeitsschuhe S3??

    • falcocgn
    • 8. Mai 2009 um 11:40

    Hallo Peter,

    schau doch mal bei http://www.engelbert-strauss.de Von dort habe ich meine Stonekit Leo. Der Hammer, laufen wie auf Wolken und trtzdem S3.

    Grüße,
    Falco

  • Wer macht Lafee-Tour?

    • falcocgn
    • 6. Mai 2009 um 10:16

    Hallo Fabian,

    also bekommst Du Geld von der Hand-Agentur? Hast Du schon gemahnt? Den Mahnbescheid geschrieben und abgeschickt? Dein Vertragspartner ist immer derjenige, dem Du die Rechnung geschrieben hast, bzw, der, der dich gebucht hat. Üblicherweise, wie schon oben erwähnt, ist dann der Auftraggeber der Hand-Agentur der örtliche Veranstalter. Zu diesem hast Du wiederum keine Rechtsbeziehung. Erst wenn du ein Mahnverfahren durchgezogen hast, kannst Du auch gegen die Vertragspartner Deines Vertragspartners evtl. einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß erwirken.

    Spätestens ab hier gehört das ganze dann ins Cash & Co.

  • Lohnende Lehrgänge

    • falcocgn
    • 23. April 2009 um 09:58

    Hallo Hendrik,

    eine sehr gute Entscheidung, nicht nur rumzusitzen, sondern die Zeit sinnvoll zu nutzen. Durch die Konjunkturprogramme der Bundesregierung stehen zur Zeit massiv Fördergelder zur Aus- und Weiterbildung zur Verfügung. Frag bitte mal bei der IHK und der Arbeitsagentur oder auf deren Webseiten nach Details. Als Anregung: hier in NRW existiert zusätzlich z.B. der Bildungsscheck, in Niedersachsen das IWIN-Programm.

    Die von Skyper gemachten Vorschläge sind sehr sinnvoll. Nur bei der Mitgliedschaft stimmt es nicht ganz. Du musst schon Mitglied bei der BG sein, um deren Leistungen als Unternehmer, auch als selbständiger Einzelunternehmer, in Anspruch nehmen zu können. Ich bin z.B. bei der VBG als "freiwilliges Mitglied" versichert. Dafür habe ich volle Unfallrisikoabdeckung fast wie ein Arbeitnehmer und die Kurse sind komplett kostenlos! Zur Zeit bin ich grade in der Fortbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dauert ein ganzes Jahr in Modulen und alles wird bezahlt.

    Die Wahl der BG solltest Du keineswegs dem Zufall überlassen. Es kommt schon auf die Höhe der Mitgliedsbeiträge an. Beispielsweise habe ich für 2007 bei 50.000€ Versicherungssumme einen Beitrag von nur 380€ gezahlt.

    Viel Erfolg,
    Falco

  • Kabelverlegung in Kabelkanal über Notausgängen

    • falcocgn
    • 19. April 2009 um 23:46

    Hallo micromann,

    hier stellen sich mit mehrere Fragen, z.B. wie klauston fragt: fest oder variabel. Vor allem muss der Betreiber der Location zusammen mit dem vorbeugenden Brandschutz besprechen, was geht und was auf gar keinen Fall.

    Den Kanal kenne ich nicht, doch sollte es eine Wanne sein, aus der nichts auslaufen, bzw brennend abtropfen kann. Hier in NRW muss man z.B. in der Düsseldorfer Messe bei Kabelverlegung über Fluchtwegen die Kabel in Wannen legen.

    Wie gesagt, sprich mit dem Betreiber und der FW.

  • Suche einen Kölner

    • falcocgn
    • 14. April 2009 um 19:30

    Hallo Alexei,

    Du meinst sicher Bruno Fritz, der für einen großen Kölner Veranstalter regelmäßig die Hands stellt. Sein Telefonverhalten und die entsprechende Erreichbarkeit sollen legendär sein.

    Viel Erfolg,
    Falco

  • Dumme Frage zu AGB

    • falcocgn
    • 9. April 2009 um 14:22

    Danke Matthias, besser hätte ich das auch nicht ausdrücken können. Siehe auch den abgetrennten Faden "Dienstverträge und so".

    Leute, das BGB ist die erste Rechtsquelle und Grundlage alles Handelns als Kaufmann. Und wir sind alles Kaufleute. Die Lektüre des BGB sollte wirklich für jeden auf der Prio-Liste ganz oben stehen.

    Frohe Ostern,
    Falco

  • Helfer im Mai in Nürnberg

    • falcocgn
    • 9. April 2009 um 10:34

    Hallo Uli,

    ruf doch mal bei Exact-Events Wolfgang Baumgärtel an: 0171-8035685. Er hat sehr gute und fitte Leute in fast ganz Bayern.

  • Diensverträge und so (aus Warnungen abgetrennt)

    • falcocgn
    • 9. April 2009 um 10:29

    Hallo Admin, mir ist jetzt nicht wirklich klar, warum dieser Faden abgetrennt wurde. In meinem Beitrag wollte ich einige Dinge aus kaufmännischer Sicht richtigstellen und damit dafür sorgen, dass diese fruchtlose Diskussion endlich aufhört. Auf beiden Seiten scheint der kaufmännische Sachverstand nicht so groß zu sein.

    Deine Kommentar kann ich auch nicht so stehen lassen.

    Die Erbringung von selbständigen Dienstleistungen ist in BGB §§ 631ff "Werkvertrag" geregelt. Die Erbringung von nichtselbständigen Leistungen (vulgo: Arbeitsverhältnisse) wird in den §§611ff "Dienstvertrag" geregelt. Du hättest Recht, wenn Du pauschal die Dienstleistung "Stagehand" als scheinselbständig bezeichnen würdest. Dann sind natürlich alle entsprechenden Leistungen nichtselbständige. Die Dienstleistung "Stagehand-Agentur" ist jedoch zunächst eine werkvertragliche Leistung. Die Rechtslage diskutieren wir hier jetzt lieber nicht.

    Verträge entstehen durch Antrag und Annahme. Ein Geschäft kommt nur zustande, wenn Antrag und Annahme deckungsgleich sind. Seite A trägt einen Vertrag an und Seite B kann den Antrag so annehmen oder (z.B. mit Verweis auf eigene AGB einen neuen Antrag stellen, der dann wiederum annahmebedürftig ist. Wenn also A einen Techniker bucht und die AGB wirksam dem Annehmenden B mitteilt, dann gelten die AGB, richtig. Wenn die Zahlung in den AGB des A nicht geregelt ist, gilt die Zahlungsbedingung des B auf seiner Rechnung.

    Mein Satz mit dem TK-dienstleister und alle folgenden waren ein Appell an die Streitenden, sich auf kaufmännisches Handeln zurückzubesinnen.

    Warum muss ich mich mit dem Auftraggeber einigen wenn er meine Leistung und somit die Rechnung moniert? Weil in §§ 633 BGB, 634 und folgende BGB genau das geregelt ist. Es sei denn, in den AGB ist eine Regelung für den Fall der Sach- und Rechtsmängel getroffen worden. Genausoetwas hat der Auftraggeber der Crewdispo getan.

    Das zugehen auf die Gläubiger ist für mich nicht nur eine moralische Verpflichtung auch aus den Grundsätzen des Kaufmännischen Handelns. Dies ist etwas verklausuliert auch in § 241 BGB "Pflichten aus dem Schuldverhältnis" und in §242 BGB " Leistung nach Treu und Glauben" geregelt.

    Frohe Ostern,
    Falco

  • Diensverträge und so (aus Warnungen abgetrennt)

    • falcocgn
    • 8. April 2009 um 00:07

    Können wir diesen Faden jetzt endlich beenden? Bitte?!

    Zum Mitschreiben (auch hinter die Ohren):

    :!: Wer eine Leistung erbringt(Erfolg), hat Anrecht auf die Gegenleistung (Geld). Ein Selbständiger schuldet den Erfolg seiner Tätigkeit, nicht die erfolgreiche Anwesenheit.
    :!: Wer eine Rechnung für diese Leistung schreibt und den Zahlungseingang definiert, hat Anrecht auf pünktliche Zahlung.
    :!: Wer eine Rechnung bekommt und der Meinung ist, der Erfolg wäre nicht oder nicht ordentlich eingetreten, hat die Pflicht, unverzüglich zu rügen/monieren (innerhalb drei Tagen).
    :!: Wer sein Geld nicht pünktlich bekommt, hat die Pflicht, nicht zuviel Geld dem Telekommunikationsdienstleister zu schenken. Er sollte dann lieber wie ein Unternehmer handeln und den Mahnweg eskalieren.
    :!: Wer seine Rechnung zurückbekommt, weil sie moniert wurde, muss sich mit dem Auftraggeber einigen.
    :!: Wer in Zahlungsschwierigkeiten ist, muss aktiv und unverzüglich auf die Gläubiger zugehen.

    Punkt und Schluß

    Falco Zanini
    Neusser Str. 44
    50670 Köln

  • Satis&Fy Anzeige EventPartner

    • falcocgn
    • 7. April 2009 um 23:55
    Zitat von "skyper"

    bist Du dagegen Mädels ins Lager zu lassen :D

    Mädels hab ich lieber auf der Baustelle. Die Stimmung steigt und selbst der größte Mopperer und Miesepeter fängt an, sich so richtig ins Zeug zu legen. Außerdem sind Mädels zäher als Jungs.

    Grüße,
    Falco

  • Satis&Fy Anzeige EventPartner

    • falcocgn
    • 7. April 2009 um 23:04

    Guten Abend zusammen,

    eigentlich wollte ich niemanden zappeln lassen, wäre aber in der Tat eine gute Idee aus dem Guerilla-Marketing. Mein Anliegen war es, herauszufinden, wie ihr die Anzeige seht, bzw. wertet. Eigentlich habe ich schon eine Menge Humor und würde die Loriot-, Monty Python-, Douglas Adams- und die Asterix-Prüfung bestehen (die sollte man wirklich für Nachwuchstechniker einführen...). So hatte ich die Verbreitung des EP in unseren Kreisen unterschätzt. Das zeigt mir allerdings, dass ich garnicht so falsch liegen kann. WIR wissen wie es gemeint ist, der geneigte Agenturmensch oder Nachwuchs-Eventmanager könnte das Bild jedoch für bare Münze nehmen und so ein Verhalten tolerieren. Oder?

    Grüße,
    Falco

  • Satis&Fy Anzeige EventPartner

    • falcocgn
    • 6. April 2009 um 12:44

    So liebe Kollegen, nun habe ich mich endlich bei Imageshack registriert und die Satis-Anzeige hochgeladen:

    http://img21.imageshack.us/my.php?image=anzeigesatisfy.pdf


    Nun, was meint ihr?

  • Schulung Digitaltacho, Lenk-/Ruhezeiten - 08.04. in Alzenau

    • falcocgn
    • 26. März 2009 um 11:44

    Falco Zanini in Kooperation mit MusikTech Müller bieten an:

    Mittwoch, den 08.04. um 14:00h
    in den Räumen von MusikTech Müller http://www.musiktech-mueller.de

    Schulung - Die Regeln des Güterverkehrs
    (auch für Veranstaltungsdienstleister)

    Am 11. April 2007 wurden nach 20 Jahren die gesetzlichen Regelungen für Lenk- und Ruhezeiten bei Gütertransporten grundlegend geändert. Gleichzeitig löst der Digitale Tacho die bekannten Fahrtenschreiber in LKW ab 2,8t zGG ab. Für Unternehmer, Disponenten, freie Mitarbeiter und alle anderen, die Fahrzeuge im Güterverkehr ab 2,8t fahren oder disponieren, können bei Verstößen die Fahrer mit bis zu 5.000€ und die Unternehmer mit bis zu 15.000€ (!) zur Kasse gebeten werden.

    Vermeiden Sie dieses Risiko und schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter -ob frei oder fest angestellt- zu den neuen Regeln rund um die Fahrpersonalvorschriften und den Digitalen Tachographen. Die Schulung geht intensiv auf die besonderen Vorgehensweisen und Bedürfnisse der Veranstaltungsbranche ein.

    Zielgruppe
    Unternehmer, Disponenten, Techniker, Auszubildende und alle weiteren Personen, die Fahrzeuge im Güterverkehr führen und disponieren.

    Inhalte/Ziele
    Mit dieser Schulung sollen die Teilnehmer in die Lage versetzt werden, die neuen Regelungen und technischen Einrichtungen sicher anzuwenden, um sich und dem Unternehmer Zeit und Geld zu sparen.

    Während der Schulung werden folgende Themen behandelt:

    > gesetzliche Grundlagen
    > Definitionen
    > Lenk- und Ruhezeiten in der Neufassung und im Vergleich
    > Digitaler Tacho, Anwendung und Fallen
    > Nachweispflichten im Analog-, Digital- und Mischbetrieb
    > Praxisbeispiele und -tipps
    > NEU: das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
    > Vorführung von zwei Softwarelösungen zum Auswerten und zur Archivierung der Daten

    Dauer
    ca. 4 Stunden

    Gebühr/Anmeldung
    € 99,00 pro Person zzgl. 19% MwSt = €117,81. Zahlbar vor der Schulung gegen Rechnung. Bei Interesse bitte per Email das Anmeldeformular anfordern.

    Teilnehmerzahl
    mindestens sechs bis maximal zwölf. Bei nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl werden bereits gezahlte Gebühren rückerstattet.

    Teilnahmezertifikat/Unterlagen
    Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Bei Inhouseschulungen werden die Teilnehmer gesammelt aufgelistet. Diese Liste kann als Nachweis über die vorgeschriebene Unterweisung benutzt werden. Jeder Teilnehmer erhält ein Handout der Schulung sowie weiteres Informationsmaterial für die tägliche Praxis.


    Dozent
    Falco Zanini ist Betriebswirt IHK und Meister für Veranstaltungstechnik Bühne/Studio. Er ist seit fast 30 Jahren in der Veranstaltungsbranche tätig als Teamleiter, technischer Leiter und Berater. Zu seinen praktischen Erfahrungen mit dem Güterverkehr zählen u.a. 6 Jahre als Trucker auf Tournee für Trucking Service.

  • Französische MVStättV?

    • falcocgn
    • 24. März 2009 um 10:51

    Hallo Stephan,

    kannst Du französisch? Aufgrund eigenen Interesses habe ich mal französich gegoogelt. Die Seite http://www.sitesecurite.com sollte Dir weiterhelfen. Leider gibt es keine VStättvo wie bei uns. Wir beschweren uns ja schon über die bundeslandspezifischen Unterschiede. Beim Franzos' wird nach Gebäudearten unterschieden und typisiert:

    ERP = Versammlungsstätten (Etablissement recevant du Public)
    CTS = Zelte und ähnliches (Chapiteaux, Tentes, Structures)
    L = Konferenzzentren
    PA = Open-Air (Plein Air)
    SG = Traglufthallen (Structures Gonflables)

    Das sieht wirklich schlimmer aus als bei uns, viel Spass beim durchwühlen.

    Grüße,
    Falco

  • Ladeplan

    • falcocgn
    • 22. März 2009 um 04:37

    Ladeplan, der

    Aussterbender Begriff aus der Welt der Logistik. Bezeichnet eine zweidimensionale Ansichtszeichnung jeder geladenen Reihe Cases und sonstigen Materials im Truck.

    Anwendung: Der Trucker nimmt sich einen Block mit DIN-A-4 Karopapier und einen Kugelschreiber. Dann malt er 4 oder 6 rechteckige, oben offene "U" auf mehrere Blätter. Beim ersten Ausladen stellt sich der Trucker dann an die hintere Kante des Trucks. Nach einer kurzen Erklärung an die Handcrew, das Ausladen könnte etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wegen Plan zeichnen, wird jedes Stück Ladung in der Reihe schematisch in das erste "U" eingezeichnet. Die Lage der Rollen wird mit kleinen Strichen markiert, die Bezeichnung des Ladestücks in den entsprechenden Platz geschrieben. Dies wird dann in den noch leeren Schemen wiederholt, bis der Truck leer ist.

    Anpassungen und Verbesserungen sind bis spätestens zum dritten Ausladen einzufügen. Der ganze Plan wird dann noch ins reine gezeichnet, mehrfach kopiert und verteilt. Mindestens muss ein Satz Blätter beim Trucker bleiben und ein weiterer Satz an die Truckinnenwand geklebt werden.

    Vorteile: dieser bewährten Methode aus den Urzeiten des sogenannten Rock 'n' Roll sind hervorragende Übersicht, Nachvollziehbarkeit, erhöhte Ladegeschwindigkeit, Redundanz u.v.m.

    Nachteile: die Handcrew kann sich nicht mehr kaputt lachen über Trucker, die auch nach mehreren Wochen Tour immer noch nicht ihre Ladeordnung kennen; der Trucker muss sich um seine Ladung kümmern; das übliche 3-D Tetris fällt aus.

  • ILMC 21 - Thema Scheinselbständigkeit

    • falcocgn
    • 22. März 2009 um 04:14

    Hallo zusammen,

    zunächst einmal als Grundlage für alle Debatten und Fragen das Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherung von 2003, in dem genauestens die Regeln zur Scheinselbständigkeit erläutert werden: http://www.aok-business.de/rundschreiben/…FoerdSelbst.pdf

    Da dieses Schreiben aus dem Jahr 2003 stammt sind die vorher getroffenen Regeln nicht mehr so einfach umzusetzen. Der Link von mringhoff führt zu einem Artikel aus 2000.

    Generell ist nochmals zu sagen, dass die DRV nicht prüft, wie selbständig jemand ist, sondern wie angestellt. Dennoch KANN ein Selbständiger mit nur einem Auftraggeber ein Rentenversicherungspflichtiger Selbständiger sein. Das wäre z.b. der "feste Freie", muss aber geprüft werden von der DRV.

    Der Verweis, bzw. der Vergleich mit Handwerksmeistern von oder dem Geschehen auf normalen Bau-stellen funktioniert auch nicht, da ein Handwerk eben ein Handwerk ist. Mit dem einfachen Annehmen oder Ablehnen von Aufträgen ist es auch nicht getan. Es sind immer noch zu viele Vorgaben seitens des Jobverteilers vorhanden(Stundensätze, Pauschalen, Eingliederung in die Orga,...) Das Problem mit dem schwankenden Arbeitsanfall wiederum ist lösbar durch hochflexibilisierte Arbeitsverträge mit Stundenkonto, Arbeit auf Abruf und anderen Instrumenten.

    Grüße,
    Falco

  • Funkfrequenzen - Warnung vor der Bundesregierung

    • falcocgn
    • 22. März 2009 um 03:48

    Liebe Leute,

    warum behandeln denn einige Kollegen hier dieses Thema so, als wäre es vorgestern vom Himmel gefallen? Seit die Neuverteilung der Frequenzen auf dem Zettel steht, warnen gewisse Branchenverbände, bitten ihre Mitglieder, klären Nichtmitglieder auf, machen Meetings, Podiumsdiskussionen, Artikel in Verbandszeitungen. Kurz -der Rufer in der Wüste. Nun, da es fast schon ein Thema für die Bildzeitung und somit 3vor12 ist, werden alle wach. Darunter auch einige, die sich immer wieder über gewisse Verbände aufregen, was die denn eigentlich tun würden.

    Ich gebe Kracky 100% Recht: Hätten "damals" schon alle theoretisch und praktisch betroffenen sich bei den für sie zuständigen Abgeordneten zu Wort gemeldet, wäre diese Frequenzen-Debatte mit Sicherheit anders verlaufen. Wenn den Abgeordneten keiner sagt, wo der Schuh drückt, suchen die sich eben eigene Themen. Nur wenn das Volk die Stimme erhebt und nicht still und leise vor sich hin nörgelt ändern sich die Dinge. Wir können natürlich auch die Arme vor dem Hirn verschränken und sagen "die tun doch nichts". doch das führt zu einer Selbsterfüllung.

    Also: "Arsch huh und Zäng ussenander" oder "Et jibt nüscht jutet, außer man tut et"

  • Änderung der Prüfungsordnung - der "Turbo-Meister"

    • falcocgn
    • 19. März 2009 um 23:34

    N'abend zusammen.

    Die Neuordnung wird seit letztem Jahr ausgebremst vom Bühnenverein und vor allem von der DTHG. Die Legende sagt, dass eigentlich alles fertig und beschlußreif war. Alle Infos wurden mit jedem ausgetauscht, jeder wusste über alles Bescheid. Dann, bei der letzten Sitzung wachte die DTHG auf und sagte wohl "nää, dat wolle mir nit, davon wussten wir ja garnienix..." ohne -bis heute- zu konkretisieren was genau denn nicht o.k. ist und was anders sein soll. Mittlerweile hat die DTHG einen neuen Vorstand, der wohl als konservativ einzuschätzen ist. Also liegt alles auf Eis. (Juchhu, endlich ist mal nicht der böse VPLT schuld).

    Wer näheres wissen möchte kann sich gerne bei der VPLT-Geschäftsstelle oder der DTHG-Geschäftsstelle informieren.

  • ILMC 21 - Thema Scheinselbständigkeit

    • falcocgn
    • 18. März 2009 um 14:50

    Ich habe ein Déja-vu. Vor über 10 Jahren habe ich mit meiner damaligen Firma Crew Connection Cologne und Kollegenfirmen die damals neue Gesetzeslage erkannt, mich durch alle relevanten Texte durchgelesen, darunter auch der über 30-seitige Rundschreiben-Erguss der Sozialversicherungsträger, habe aktiv bei allen relevanten Stellen und Kunden vorgesprochen, ein großes Informationsmeeting veranstaltet, gewarnt, aufgeklärt, REchtsanwälte beschäftigt und, und, und.

    JETZT kann ich nur noch sagen: ihr wolltet es mir nicht glauben. Herzlich willkommen liebe Branche in der Wirklichkeit!

    Nun wieder zur Sache. Es betrifft keineswegs nur die Handagenturen. Ich behaupte mal und viele werden mich dafür prügeln, dass auch der beliebte feste-freie Techniker nach den Regeln der DRV scheinselbständig ist. Das hat der WDR schon vor10+XJahren schmerzhaft erkennen müssen. In der TV- und Filmbranche sind flexible kurzfristige Arbeitsverträge normal. Es ist halt nur "ein bischen" mehr Aufwand, vor allem, da jetzt die Pflicht zur Sofortmeldung in gewissen Branchen besteht.

    Vor bestimmt zwei Jahren habe ich einen längeren Artikel zu den Flexibilisierungsmöglichkeiten der bestehenden deutschen Arbeitsgesetzgebung im VPLT-Magazin geschrieben. Reaktion null, hat keinen interessiert.

    Vor allem werden jetzt die Karten neu gemischt werden (müssen) Der Billig-Sub, der seine Leute für unter 13,50€ verschachert, wird aussterben. Die VK-Preise für Hands werden endlich in Regionen gehen, wo sie hingehören. Alle erwarten qualifizierte, saubere, ausgeschlafene usw. Hands. Wie soll das gehen? Was in diesem Zusammenhang ist Qualifikation? Welche Agentur hat die Zeit, das Geld und bekommt dann auch noch alle Leute zu der vorgeschriebenen jährlichen UNTERweisung (nicht unter 3 Stunden zu machen). Die Kosten sind in den letzten Jahren auch für Hands gestiegen, die Stundensätze real nicht.

    Hier aus der Praxis: Crew Connection Cologne hat damals vor 10 Jahren zwischen DM 23 bis DM 28 berechnet, bei Minimumstunden von 8 (!) Stunden plus Catering. Ausgezahlt wurden i.d.R. DM 18. Heute werden (in NRW) i.d.R. 14,50€ berechnet und im Schnitt 10,50€ ausgezahlt. Die Minimumstunden sind auf 4-6 Stunden gesunken. Jezt nehmt mal einen Taschenrechner und rechnet die DEM in € um. Abzüglich Inflation gibt? :evil:

    Auf einen Erfahrungsaustausch und Infos zur Umsetzung bin ich gespannt. Es existiert ja durchaus die ein oder andere Agentur, die ein AÜ-Genehmigung hat und auch plakativ auf die Homepage stellt. Doch das reicht eben nicht. Die AN, und zwar alle AN müssen auch entsprechend nach AÜG angestellt sein.

    Frage an ACC: Welchen Tarifvertrag habt ihr? Habt ihr wirklich ALLE AN nach AÜG angestellt? Was macht ihr, wenn ihr ausgebucht seid und der liebe Kunde möchte mal eben 4 Leute mehr haben?

    Fragen über Fragen. Ich bin gespannt auf eine Reaktion.

    ACHTUNG Veranstaltungshinweis: Auf der PLS am Freitag, 03.04. um 11:00 Uhr: "Scheinselbständigkeit-aktueller denn je" Der Vortragende ist Inahber einer Hostessenagentur, die alle Hostessen erfolgreich durch das Antragsverfahren gebracht hatte. Bis die Sachbearbeiter wechselten. Diese Agentur klagte gegen die DRV und GEWANN (!) gegen die RV. Der Fall geht nunmehr in die 2. Instanz. Infos dazu: http://www.unitedcasting.eu/forum/forum_posts.asp?TID=413

    Grüße,
    Falco

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