Zitat von "Midas"man braucht keinen Gewerbeschein um freiberuflich zu arbeiten!
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Und wieder wird selbständiger Einzelunternehmer mit dem Freiberufler nach §18 EStG verwechselt!
Aus Wiki:
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG)"
Der selbständige Stagehand ist Einzelunternehmer und erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Diese ist eine gewerbliche Tätigkeit und um das ausüben zu können, muss man ein Gewerbe anmelden. Punkt. Mir wäre es lieb, wenn entweder der Begriff "Freelancer" benutzt wird oder eben "selbständiger". Beides vermischen führt in die Irre.
Diese Diskussion wird übrigens in regelmäßigen Abständen in allen Foren geführt.
Kopfschütttelnd,
Falco