Zur UN-karte und dem "neuen" Problem:
In mehreren langen Telefonaten mit der Bußgeldbehörde (Bezirksregierung) in Münster und der IHK Köln und persönlicher Befragung der Behördenmitarbeiter der Bez.-Reg. in Köln bei einem Fachvortrag stellt sich die Rechtsauffassung der Behörden so dar: der selbständige UN ist derjenige, der die UN-karte haben muß, die Daten des Fahrzeugs mit seiner Downloadeinrichtung in sein Programm laden und archivieren muss. In unserer Branche ist das dann der selbständige Techniker, der zusätzlich zu seinem eigentlichen Auftrag noch den LKW fährt!
In den letzten beiden Firmen-Schulungen, die ich nach dieser Info gehalten habe, stellte ich diesen Wahnsinn vor. Die Reaktion dieser (nicht kleinen) Firmen ist, diese Rechtsauffassung zu ignorieren. Meine ganz persönliche Auffassung ist ebenfalls so.
Bei diesem Fachvortrag wurde auch nochmal zur Handwerkerregel gesprochen. Auf die explizite Frage nach "Haupttätigkeit/Fahrtätigkeit" wurde ganz klar der Bezug auf den jeweiligen Tag gesetzt. Ein Ausgleichen z.B. eines Fahrtages mit zwei Tagen nicht-Fahrtag ist nicht möglich.
Grüße,
Falco