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Beiträge von falcocgn

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 12. Mai 2008 um 22:58

    Zur UN-karte und dem "neuen" Problem:

    In mehreren langen Telefonaten mit der Bußgeldbehörde (Bezirksregierung) in Münster und der IHK Köln und persönlicher Befragung der Behördenmitarbeiter der Bez.-Reg. in Köln bei einem Fachvortrag stellt sich die Rechtsauffassung der Behörden so dar: der selbständige UN ist derjenige, der die UN-karte haben muß, die Daten des Fahrzeugs mit seiner Downloadeinrichtung in sein Programm laden und archivieren muss. In unserer Branche ist das dann der selbständige Techniker, der zusätzlich zu seinem eigentlichen Auftrag noch den LKW fährt!

    In den letzten beiden Firmen-Schulungen, die ich nach dieser Info gehalten habe, stellte ich diesen Wahnsinn vor. Die Reaktion dieser (nicht kleinen) Firmen ist, diese Rechtsauffassung zu ignorieren. Meine ganz persönliche Auffassung ist ebenfalls so.

    Bei diesem Fachvortrag wurde auch nochmal zur Handwerkerregel gesprochen. Auf die explizite Frage nach "Haupttätigkeit/Fahrtätigkeit" wurde ganz klar der Bezug auf den jeweiligen Tag gesetzt. Ein Ausgleichen z.B. eines Fahrtages mit zwei Tagen nicht-Fahrtag ist nicht möglich.

    Grüße,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 7. Mai 2008 um 13:45

    Das ist ein sehr schönes Schaubild, hab es auch direkt gespeichert.

    Nochmal zur Lage vor Ort bzw. bei einer Kontrolle. Auch das Schaubild spricht es an: ab 3,5t darf das Fzg. ausschließlich in der 50Km-Zone benutzt werden. WENN Du also außerhalb der Zone erwischt wirst, hast Du keine Aufzeichnungen. Einem meiner Seminarteilnehmer wurden für den Wiederholungsfall 7.500€ Strafe angedroht. Für den Fahrer 2.500€ und für den Unternehmer 5.000€!

    Bei einer Kontrolle IN der Zone werden die Jungs von der BAG sicher auf das Fzg. sehen und lesen "worldwide VA-technik". Nun musst Du beweisen, dass Deine Welt bei 50Km Umkreis beendet ist.

    Hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben. Möchtest Du nicht ein offenes Seminar in München organisieren ;-)?

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 7. Mai 2008 um 11:02

    Gerne...

    zu unterscheiden ist ACHTUNG:

    1. zwischen Fzg. von 2,8t bis 3,5t (möglicher) zulässiger Gesamtmasse

    und

    2. Fzg. ab 3,5t

    Bei 1. wurde die 50Km-Zone aufgehoben. Dort ist darauf zu achten, wie schon weiter oben beschrieben, daß das Fahren an dem jeweiligen Tag nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist

    Bei 2. gibt es nach wie vor die 50Km-Zone. Es ist dies die klare Rechtsauffassung der Bußgeldbehörden und der BAG. Es liegt ja gar kein Nachweis vor. Also wie soll der Beamte kontrollieren, wo das Auto so ansonsten rumfährt? Da wir ja nicht "Spenglerei Gschaftlhuber" auf dem Auto stehen haben, sondern "Worldwide Entertainment", wird es schwierig zu erläutern, daß man ja nur im näheren Umkreis fährt. Finger weg von der Handwerkerregelung.

    Grüße,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 7. Mai 2008 um 09:32

    Hallo niggles,

    wenn das Fahrzeug 3.501Kg zul. Gesamtgewicht hat und älter als Mai 2006 ist, muss ein Digitaler Tacho drin sein.

    Wenn es bis 3.500 Kg zGg hat, dann musst Du weiterhin Tageskontrollblätter ausfüllen. Denk aber bitte auch an die anderen Zeiten, die du einhalten musst. So z.B. nicht mehr als 56 Std. in einer Woche lenken, bzw. nicht mehr als 90 Std. in einer Doppelwoche. Ebenso die wöchentliche Ruhezeit von 45 Std.

    Uup, Matthias war schneller :lol: . Allerdings ist bei der Handwerkerregelung dringend darauf zu achten, daß dieses Fahrzeug dann niemals die 50kM-Zone verlassen darf!

    Das Formblatt noch §20 ist das nationale Formblatt. Dieses darf im Ausland nicht mehr verwendet werden. Das neue EU-Formblatt ist unter http://www.bag.bund.de runterzuladen. Dieses darf NICHT mehr handschriftlich ausgefüllt werden.

    Grüße
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 6. Mai 2008 um 09:10

    Hallo zusammen,

    @ Gerald1: danke für die Antworten, besser hätte ich es auch nicht formulieren können. Allerdings ist das mit der Unterschrift unter den "Urlaubsschein" etwas verwirrender. Unterschreiben darf der UN ODER der Transportbeauftragte. Der TB wiederum darf nicht der Fahrer sein, der UN schon.

    Mein Angebot, in Leipzig ein Seminar abzuhalten, steht übrigens noch. Es müssten sich nur mindestens sieben Teilnehmer finden.

    guessi: Auszug aus Wiki:"Die zulässige Gesamtmasse (zGM), in der deutschen StVO und StVZO auch zulässiges Gesamtgewicht (zGG) genannt, bezeichnet die Summe aus Leergewicht plus maximaler Zuladung eines Kraftfahrzeuges oder einer Fahrzeugkombination." Will sagen, es ist entscheidend, was in den Papieren steht. Also nicht, ob etwas hintendran hängt, sondern, dass es dranhängen könnte.

    Mal sehen, ob wir diesen Fred noch etwas länger bekommen.

    Grüße,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 5. Mai 2008 um 17:55

    Hallo Fränkie,

    da versuch ich mal, etwas Licht zu bringen...

    der Miet-Lkw springt ohne Fahrerkarte sehr wohl an. Du DARFST ihn zu gewerblichen Zwecken nur NICHT bewegen.

    Zuerst musst Du sowieso das mietende Unternehmen per Unternehmenskarte des UN auf den LKW anmelden.

    Die Fahrerkarte ist eine persönliche Karte. Du als Fahrer musst sie beantragen.

    Nur in begründeten Ausnahmefällen darf ein Miet-Lkw ohne UN-Karte losfahren. Dann muss zu Beginn und am Ende des Mietzeitraums ein Ausdruck erstellt werden. Der Vermieter muss dem UN in diesem Fall die Daten auf Verlangen aushändigen. Dies ist eine direkte Verpflichtung aus § 4, Abs 6 FPersV! Dafür sollten wirklich keine Gebühren anfallen! Wenn die Dir die Daten nicht geben wollen/können, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Die Bußgeldbehörde (Regierungspräsidium) freut sich schon auf die Anzeige.

    Grüße,
    Falco

  • maximale Personenanzahl in einem Raum

    • falcocgn
    • 18. April 2008 um 10:19

    Hallo Spannungsavfall,

    einfach dem Link zu der Versammlungsstättenverordnung folgen und rechnen.

  • Manus Webseite!

    • falcocgn
    • 10. April 2008 um 20:50

    Die kann es nicht sein. Zuviel Bayern und zuviel Köln (obwohl zuviel Köln nicht geht).

  • 30 Kilometer

    • falcocgn
    • 7. April 2008 um 15:49

    Schon komisch, da wird in der einen Diskussion ausgiebig und leidenschaftlich gegen Dumping gewettert und dann kommt einer der Kollegen und möchte von einem Chinesischen Hersteller (heisst der Dum-Ping :twisted: ?) 30Km Kabel beziehen und anscheinend ohne sich bewusst zu sein, was da rechtlich auf ihn zukommt (Stichworte Inverkehrbringer, Gewährleister...) diese Kabel hier verhökern.

    Kopfschüttel, kopfschüttel...

  • Bodenbelag für Catwalk bei Fashionshow

    • falcocgn
    • 28. März 2008 um 09:49

    Der Bodenbelag hat nichts mit einem Afrikanischen Land zu tun. Die korrekte, bzw. branchenübliche Bezeichnung ist "Marley". Das wiederum hat nichts mit einem Sänger aus Jamaika zu tun, sondern ist der Hersteller, der als erstes diesen Boden vertreiben hat.

    So, Klugscheißermodus wieder ausgeschaltet.

    Grüße,
    Falco

  • Historische Hintergründe der VA-Technik

    • falcocgn
    • 27. März 2008 um 13:05

    Bei meiner Weiterbildung habe ich das Buch "Bühnentechnik" von Bruno Grösel kennengelernt. Kostet 64,80 Euro und z.B. beim VPLT oder DTHG auf deren Seiten erhältlich. Da wird es schon sehr historisch.

    Grüße,
    Falco

  • "Hamburger Gitter" am WE 22.11.08; 53578 Windhagen

    • falcocgn
    • 26. März 2008 um 23:16

    Ich würde bei der Polizei in Bonn nachfragen. Ansonsten bei EPS in Köln.

    Grüße,
    Falco

  • online-Fachwörterbuch englisch-französisch??

    • falcocgn
    • 25. März 2008 um 21:40

    @ klimper-klamper:

    da es mir keine Ruhe lässt, habe ich mal ein bischen gesurft:

    - Floorspot
    - Profiler = projecteur á découpe
    - PC Spot = projecteur á lentille pc
    - Stufenlinsen-Scheinwerfer = projecteur á lentille fresnel
    - Verfolger = poursuite
    - LED = led
    -PAR = PAR
    - asym Fluter = projecteur cycloide
    - Moving-Head = lyre -(asservie)
    - Shutter = couteau (eigentlich Messer)
    - Iris = Iris
    - Gobo = gobo

    - Handkettenzug = palan á chaine
    - Motorzug = palan electrique / moteur
    - zulässige Traglast = charge
    - Rigging = rigging
    - Hubsteiger = nacelle

    - Starkstrom = courant fort
    - einphasig = monophasé
    - dreiphasig = triphasé

    - Kabelkanal, Kabelstrecke = passage de cables

    Es wäre schön, wenn wir hier auf diese Weise ein kleines Wörterbuch zusammen bekommen könnten, oder?

    á bientot
    Falco

  • online-Fachwörterbuch englisch-französisch??

    • falcocgn
    • 25. März 2008 um 11:48

    @ klimper-klamper

    Zum Thema Fronkreisch fallen mit auch einige Erlebnisse ein. Da ich halbwegs französisch spreche, kommuniziere ich dort immer in der Landessprache. Das wird so positiv angenommen, daß die Kollegen dort dann freiwillig anfangen, ihre Deutsch- oder Englischkenntnisse auszupacken und sehr kooperativ werden. Einfach wenigstens versuchen in F zu sprechen, man dankt es einem.

    Ich habe hier noch ein paar Links zu F-Portalseiten der VA-Technik:

    http://www.labelspectacle.org/ ist ein Suchportal von qualitätsbewussten Anbietern.

    http://techscene.net/phpliens/ noch ein Suchportal

    á bientot
    Falco

  • online-Fachwörterbuch englisch-französisch??

    • falcocgn
    • 23. März 2008 um 20:44

    Hallo Klimper-klamper,

    bei der DTHG gibt es das Mehrsprachige Wörterbuch "Theatre Words". Ist zwar nicht mehr auf dem neuesten Stand aber per Bild und zugeordneter Nummer sind mehrere Sprachen möglich.

    Grüße,
    Falco

  • Rostock / München

    • falcocgn
    • 17. März 2008 um 08:46

    Für München:


    Exact-Events, Wolfgang Baumgärtel, Tel: 0171-8035685

    Der macht viele große und auch kleine Veranstaltungen in und um München. Olympiahalle, Industrieshows usw. Die ganze Bandbreite und eine nette Crew, die weiß, was sie tut.

    Grüße,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 9. März 2008 um 23:12

    Wulfson

    voe dem Gesetz sind alle gleich. Will meinen, daß es tatsächlich nur "Fahrer" gibt. Der, der für dich fährt ist Dein Fahrer, egal ob er steuerrechtlich UN ist oder nicht. Genauso greifen für IHn (und Dich) die entsprechenden Regeln bezüglich Nachweisen, Auslesen, Archivieren, Fahrerkarte usw.

    Der Wurm findet allerdings noch einen zweiten Haken: Im Werkverkehr, den wir ja alle betreiben, darf der UN "eigentlich" nur EIGENES Personal einsetzen. Damit ist ganz streng ANGESTELLTES Personal gemeint. Nur bei z.B. Krankheit darf sich der UN anderer bedienen. Diese vollkommen schwachsinnige Regel wird von den Spediteuren demnächst uner Beschuß genommen.

    Bis dahin willkommen in einer Grauzone mehr.

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 9. März 2008 um 18:11

    Wulfson: warum die Kupplung abreißen? Du müstest doch eigentlich einen alten Tachoschreiber drin haben. Den darfst Du weiter benutzen. Diese ganzen Regelungen sind nun mal für die viiiel größere Wirklichkeit der Speditionen geschaffen worden.

    Kracky: Beim Einsatz von Mietfahrzeugen ist zuerst der Mieter verpflichtet, sein UN mit der UN-karte anzumelden und die Daten zu lesen usw (§2 Abs. 4 FPersV). Nur wenn das -warum auch immer- nicht möglich ist, dann muß der Vermieter dem Mieter -auf dessen Verlangen- die Daten zur Verfügung stellen (§2, Abs. 6 FPersV). In der Praxis scheitert das häufig an den Vermietern, die sich ihre eigene Wirklichkeit schaffen, in dem sie diese Regel ignorieren.

    Siemens ist übrigens nicht der einzigste Hersteller von Hard- und Software. Dafür haben sie die grottigste und teuerste -ware. Adressen von Alternativen hatte ich im Dezember VPLT-Magazin veröffentlicht. Vielleicht kommst Du ja auch auf die PLS?

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 9. März 2008 um 14:05

    @ gerald1:

    ach ja, die Schausteller... sind ein schönes Beispiel dafür, was man bewegen kann, wenn man nicht nur redet, sondern sich organisiert. Ich zitiere mal von der Seite des Deutschen Schaustellerbundes http://www.dsbev.de:
    "Am 13. Januar 1950 von zwölf Schaustellerverbänden gegründet, zählt der DSB heute über 4200 Vollmitgliedschaften aus 92 eigenständigen Schaustellervereinen. Der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen e.V. (VDFU), der die Freizeit- und Erlebnisparks vertritt, ist ebenfalls Mitglied, so dass insgesamt rund 90 Prozent aller hauptberuflichen Freizeit- und Vergnügungsexperten im DSB organisiert sind."

    Außerdem gibt es den http://www.bsmev.de/, der ist "Als überregionaler Dachverband bundesweit mit sechzehn Landesverbänden, einem Regionalverband und drei Großcircussen vertreten"

    Das sind Mitgliederzahlen und eine Branchenmacht, von der wir nur träumen können.

    Die Ausnahmen zur "Handwerkerregel" sind auch nur durch die sehr gute Lobbyarbeit der Handwerksverbände weiter integriert geblieben. Und DAS sind noch viel mehr Mitglieder.

    So bin ich einer Meinung mit Markus. Ich arbeite gerne im AK Rental mit. Das Forum ist da und freut sich über aktive Mitarbeit.

    Grüße,
    Falco

  • Autovermietung Digitaler Tachograph

    • falcocgn
    • 9. März 2008 um 12:11

    Hallo Markus,

    ich gebe zu, daß ich hier über den VO-Text gestolpert bin.

    Es heißt in FPersV §20, Abs. 1: " Die Bescheinigung ist vom UN oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom Fahrer zu unterzeichnen."

    Trotzdem stellt sich auch nach mehrmaligem Lesen die Frage, wie die Auslegung durch die Kontrollbehörden stattfinden wird.

    Zum Urlaubsschein heißt es, daß dieser nicht handschriftlich ausgefüllt werden darf. Du kannst also entweder die Schreibmaschine nehmen oder den PC für Dich arbeiten lassen. Eine gute Auslesesoftware erstellt diese Nachweise auf Knopfdruck.

    Die EU hat ein einheitliches Formblatt herausgegeben, daß in einigen Ländern bereits Pflicht ist. In D ist es keine Pflicht, doch es sind alle relevanten Daten enthalten. Außerhalb D ist es zwingend anzuwenden. Bei der EU oder der BAG kann man dieses Blatt als Word-Dokument herunterladen.

    Grüße,
    Falco

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