Hallo Markus,
ich gebe zu, daß ich hier über den VO-Text gestolpert bin.
Es heißt in FPersV §20, Abs. 1: " Die Bescheinigung ist vom UN oder einer von ihm beauftragten Person, die nicht der Fahrer selbst sein darf, und vom Fahrer zu unterzeichnen."
Trotzdem stellt sich auch nach mehrmaligem Lesen die Frage, wie die Auslegung durch die Kontrollbehörden stattfinden wird.
Zum Urlaubsschein heißt es, daß dieser nicht handschriftlich ausgefüllt werden darf. Du kannst also entweder die Schreibmaschine nehmen oder den PC für Dich arbeiten lassen. Eine gute Auslesesoftware erstellt diese Nachweise auf Knopfdruck.
Die EU hat ein einheitliches Formblatt herausgegeben, daß in einigen Ländern bereits Pflicht ist. In D ist es keine Pflicht, doch es sind alle relevanten Daten enthalten. Außerhalb D ist es zwingend anzuwenden. Bei der EU oder der BAG kann man dieses Blatt als Word-Dokument herunterladen.
Grüße,
Falco