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Beiträge von falcocgn

  • EG - Kontrollgerät

    • falcocgn
    • 18. April 2007 um 16:52

    Die Pflicht zum Einbau von Kontrollgeräten beginnt bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung, die inkl. Anhänger 3,5t zGG überschreiten! Nicht ab 7,5t!

    Die Handwerkerregel steht in § 18 FPersV und stellt die Ausnahme von obiger Pflicht dar. Wichtig ist, dass mit dem "Umkreis" tatsächlich der Luftlinienumkreis gemeint ist. Sollte die theoretische Möglichkeit bestehen, daß eure firma auch in die weite Welt fährt müsst ihr selbstverständlich das Kontrollgerät einbauen lassen.

    Die für den Güterverkehr zuständige Stelle ist übrigens das Bundesamt für Güterverkehr -BAG- http://www.bag.bund.de. Das sind die Jungs mit den schönen weiß-blauen MB Vito.

  • Suche Personal, mehr als 120 Jobs im Sommer/Herbst möglich

    • falcocgn
    • 18. April 2007 um 08:04

    Hallo Alexei,

    mit den von dir geschilderten Rahmendaten wirst Du bei professionell arbeitenden Hands nicht hinkommen. Üblich sind in D regional unterschiedliche Mindestberechnungen von 6 - 8 Stunden pro Einsatz. Also ausladen = 6-8h UND einladen 6=8h = 12-16h Minimum.

    Wenn du deutschlandweite Projekte hast, versuch doch mal bei Klangstrahl GmbH, Oliver Kurth, http://www.klangstrahl.de/, Tel. 02173-912911 oder Exact-Events, Wolfgang Baumgärtel Tel. 0171-8035685. Wolfgang hat gute Leute in ganz Bayern und beide können Dir mit einem real vorhandenen Partnernetzwerk Jobs in ganz D bemannen.

    Grüße,
    Falco

  • EG - Kontrollgerät

    • falcocgn
    • 16. April 2007 um 11:02

    Noch gilt die FPersV, doch im Rahmen der Neuregelung soll diese geändert werden...

    Allerdings bezieht sich die Ausnahme ausdrücklich auf die abgeschaffte Richtlinie. Also könnte der Amtsschimmel durchaus auf die Idee kommen, diese Ausnahme nicht mehr gelten zu lassen, weil ja die Grundlage dafür entfallen ist.

    Hier rächt sich wieder, dass Deutschland nach Brüssel nur irgendwelche abgehalfterten Politiker schickt (Stoiber?...) im Gegensatz zu England und Frankreich. Dort werden nur die besten nach Brüssel entsandt.

  • EG - Kontrollgerät

    • falcocgn
    • 16. April 2007 um 10:09

    Ich versuche mal, ein bischen Licht in diese Sache zu bringen. Die Verordnung EG3821/85 ist in der Tat ausgelaufen, besser aufgehoben, und zwar durch Artikel 28 der jetzt (ab 11.04.) geltenden EG 561/2006.

    Hier findet sich in Artikel 2, Abs.1a die Definiton der Gültigkeit betreffend der Fahrzeuge: ...gilt für folgende Beförderungen im Straßenverkehr: Güterbeförderung mit Fahrzeugen, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5t übersteigt.

    Die gravierendsten Neuregelungen in der 561 betreffen allerdings die Lenk- und Ruhezeiten.

    Grüße,
    Falco

  • Umsatzsteuer bei Einzelunternehmen

    • falcocgn
    • 25. März 2007 um 11:43

    @ Max:

    Dieser Satz, der da von Dir verlangt wird, ist ohne irgendeinen Nährwert. Dein Kunde möchte sich allerdings gegen die Gefahr absichern, daß zwar ein Gewerbe angemeldet wurde (irgendwann) es aber nicht mehr besteht oder eben die USt nicht abgeführt wird. In beiden Fällen kann es ihm bei einer Steuerprüfung passieren, daß der entsprechende VSt-Abzug ihm aberkannt und sein ESt-bescheid rückwirkend korrigiert wird. Das hat schon so manche Firma gekillt.

    Bei uns in der Gegend ist es üblich, einmal jährlich vom Finanzamt die "Bescheinigung in Steuersachen" schicken zu lassen und den Auftraggebern in Kopie zu senden.

    Grüße,
    Falco

  • Darf man LKW fahren oder nicht?

    • falcocgn
    • 24. März 2007 um 19:49

    Richtig,

    der Fahrer muss Angestellter des Unternehmens sein, Punkt. Das ist die Kernaussage. Da verweise ich gerne auf meinen im VPLT-Magazin erschienenen und auch in diesem Forum eingebrachten http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=475784#475784 Artikel. Es ist nicht so schwer, hier eine rechtlich saubere Möglichkeit zu finden... Man muss es nur tun.

    Grüße,
    Falco

  • Personal zumieten, Erfahrungen

    • falcocgn
    • 22. März 2007 um 12:20

    @ Michael Pillkahn:

    was meinst Du genau mit Steuern unterschlagen, schönrechnen usw.? Bitte nenne doch mal ein paar Details, dann versuche ich gerne, dazu Infos zu geben.

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • Personal zumieten, Erfahrungen

    • falcocgn
    • 21. März 2007 um 13:38

    Hallo Manuela,

    interessant zu lesen, daß es tatsächlich möglich ist, bei klassischen Zeitarbeitsunternehmen VA-Personal zuzubuchen. Interessanter wären die Verrechnungspreise gewesen. Denn nur mit dieser weiteren Info können sich die Äpfel und Birnen näher kommen. Wichtig wäre auch, den Ort der Dienstleistung zu kennen.

    Ihr dürft nicht vergessen, daß der MA, sowenig er zunächst netto raus hat, immerhin sozialversichert ist, Urlaubanspruch hat und auch krank werden/einen Unfall haben kann und dabei weiter Geld bekommt. Ich bin überzeugt, daß es in unserer Branche viele Freelancer gibt, die, wenn sie eine realistische Berechnung ihres Einkommens machen würden, auch nicht über den sich errechnenden Nettoverdienst von ca. €880,00 kommen würden.

    Die genannten Sätze sind in der Industrie (der wirklichen) vollkommen normal und tarifvertraglich geregelt.

    Da stellt sich für mich auch die Frage, warum Du nicht eine Stagehandagentur deines Vertrauens beauftragst. Die Kollegen haben nämlich nicht alle diese schöne Absicherung, würden sich aber sicher freuen, deine Baustelle unterstützen zu dürfen. Teurer können die auch nicht sein.

    An dem Thema Personaldienstleistung für die Branche hat sich zuletzt der VPLT mit der PDLT versucht. Aus irgendwelchen Gründen kommen die allerdings nicht aus dem Quark. Vielleicht hat es ja auch etwas damit zu tun, dass die Verrechnungssätze deutlich teurer sind als bei einer Stagehandagentur.

    Zum Nachdenken hier folgendes Berechnungsschema: Ich will einen Freelancer zum Zeitarbeiter machen, der soll in der Stunde X,x€ verdienen, dadrauf den notwendigen Gewinn, dann die SV-Beiträge von 19,9 % RV, ca. 14% KV, 4%AV, die Hälfte wird ihm abgezogen, die andere Hälfte musst Du drauftun. Unfallversicherung und die Umlagen für Mutterschaft auch bei Männern zahlst nur Du. Jetzt gehts los: Du musst ihn fest anstellen, als AN-freundlicher UN stellst du ihn für 160 Std im Monat ein, das Jahr hat 12 Monate. Du musst dann 5 Wochen Urlaubsanspruch einberechnen, 4 Wochen Krankheit, 4 Wochen Nichteinsatz, 2 Wochen Weiterbildung. Das alles zusammen ergibt eine Summe, die wieder durch 12 geteilt wird. Dann weisst du was dieser Mann im Monat tatsächlich kostet.

    Und weil das alles noch nicht genug ist, musst du als Unternehmen jede Menge Nachweispflichten erfüllen und als Zeitarbeitsunternehmen noch ein paar zusätzlich. Weiter musst du einen Tarifvertrag mit Verdi abschließen und ihn einhalten und wenn Deine Firma gut läuft und entsprechend viele Mitarbeiter hat, muss du auch mit dem sich-zusammenrotten eines Betriebsrats rechnen. Ach ja, wenn der Mitarbeiter dann die Probezeit hinter sich hat und er anfängt rumzuspinnen, kannst du ihn natürlich nicht einfach "nicht-mehr-buchen" sondern brauchst einen guten Grund und/oder Anwalt um ihn gegen Zahlung von einer Abfindung entlassen zu dürfen.

    So, wie war das mit der Gründung eines Zeitarbeitsunternehmens für die Branche?

    Grüße aus Köln,
    Falco

  • Bürobedarf

    • falcocgn
    • 19. März 2007 um 17:43

    Ich bestelle gerne bei http://www.printus.de, bis 12 Uhr bestellt, am nächsten Tag schon da.

    Haben alles.

    Grüße, Falco

  • Fort und weiterbildung (suche)

    • falcocgn
    • 8. März 2007 um 10:01

    Hallo Jarus,

    schau doch mal hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=59974

    Grüße,
    Falco

  • Handelsregister

    • falcocgn
    • 28. Februar 2007 um 13:19

    Hi Jens,

    wie kommen die denn darauf, das Du ins HR sollst? Kann es sein, das Du beim Anmelden irgendein Feld angekreuzt hast, das für Dich als Einzelunternehmen nicht gegolten hat? Bevor Du dem Steuerberater nochmal Geld für eine Beratung in den Rachen wirfst, würde ich mal beim AG beim Rechtspfleger anrufen. Der ist dafür zuständig dir kostenfreien Rat zu AG-Themen zu geben.

    Grüße,
    Falco

  • Welche Unternehmensform

    • falcocgn
    • 27. Februar 2007 um 16:12

    Is doch klar...

    Im §19 UStG ist der "Kleinunternehmer" verregelt. Die Betriebseinnahmen unterliegen nicht der Umsatzsteuer, wenn der UN im Vorjahr nicht mehr als 17.500€ Umsatz erzielte UND im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ erzielen wird.

    Bei Gewerbeanmeldung kann man sich für Regelbesteuerung oder §19 entscheiden. Hat man sich für Regelbesteuerung entschieden, ist man für fünf Jahre daran gebunden. Die Entscheidung kann auch durch schlüssiges Handeln fallen=Rechnung mit USt. ausstellen.

    Hab ich was vergessen?

    Grüße,
    Falco

  • Welche Unternehmensform

    • falcocgn
    • 27. Februar 2007 um 15:50

    Hallo Gaewin,

    richtig, die GbR endet, da eine Gesellschaft per Definition aus mindestens zwei Personen besteht. Bei einer juristischen Person, wie z.B. einer GmbH ist das anders. Du solltest die Firma dann als Einzelfirma weiterführen. Den Kleinunternehmerstatus wirst Du allerdings nicht -mehr- erlangen können, da die Firma ja anscheinend schon USt. berechnet hat.

    Grüße,
    Falco

  • d&b C7 Sub Vermieter in Raum Köln?

    • falcocgn
    • 26. Februar 2007 um 10:21

    DSLmedia:

    Graumann ist Anfang letzten Jahres umgezogen. Die sind jetzt in Köln-Lövenich in einem schönen Lager unter einem Dach mit Arena-Mietmöbel. Ansprechpartner für Dry-Hire ist Olaf, einfach mal anrufen.

    Grüße,
    Falco

  • d&b C7 Sub Vermieter in Raum Köln?

    • falcocgn
    • 25. Februar 2007 um 11:52

    Graumann hat so etwas. Allerdings sind die umgezogen und haben eine neue Telefonnummer: 02234-2026383, Adresse jetzt: Ottostr. 5, 50859 Köln.

    Grüße,
    Falco

  • Ausgelernter sucht Weiterbildung

    • falcocgn
    • 14. Februar 2007 um 11:01

    Hallo Oliver,

    lernen kannst Du das bei den üblichen Verdächtigen:

    in Hannover http://www.deutsche-event-akademie.de

    in Hamburg http://www.buehnenwerk.de/

    in Baden-Baden http://www.event-akademie.de/

    in Würzburg http://www.apex-riggingschule.de/

    Grüße,
    Falco

  • VStättVO In NRW neu seit 14.11.2006

    • falcocgn
    • 4. Februar 2007 um 13:30

    Hallo zusammen,

    per Zufall habe ich herausgefunden, daß die VStättVO in NRW seit dem 14.11.2006 an die MVStättVO angepasst wurde.

    Unter http://www.mbv.nrw.de/Service/Downlo…etten/index.php

    sind die neue Verordnung und die Erläuterung als PDF herunterzuladen. Die geänderten oder neuen Teile sind dankenswerterweise in kursiver Schrift gesetzt.

    Grüße,
    Falco

  • Freelancer / Hands

    • falcocgn
    • 15. Januar 2007 um 20:45

    Nein, Wolfgang hat keine Homepage. In der Ecke von Bayern ist das wohl nicht üblich :D

    Er macht mit seiner Crew viele Rock'n'Roll Jobs z.B. in der Olympiahalle, Industriejobs, wie z.B. Bambi-Verleihung oder BMW-Präsentationen.

    Einfach mal anrufen.

  • Eröffnungsbilanz

    • falcocgn
    • 12. Januar 2007 um 14:22

    drummer.max
    da Du einige Begrifflichkeiten durcheinanderwürfelst, empfehle ich Dir dringend, einen Steuerberater aufzusuchen oder bei der IHK ein Kurzseminar zu dem thema zu besuchen. Du solltest auf gar keinen Fall den Versprechen einiger Software-Firmen glauben, die so tun, als wäre Finanzbuchhaltung so einfach. Ist es nämlich nicht.

    Vielleicht sind in deiner Gegend ein paar Kollegen ansässig, die dir einen Steuerberater empfehlen können, der Ahnung von unserer Branche hat.

    Alternativ beauftragst Du einen Buchführungshelfer mit dem Kontieren der Belege und machst dann (nachdem Du dich eingelesen hast) den Abschluss selber. Manche Buchführungshelfer beraten da sehr, sehr weitgehend...

  • Freelancer / Hands

    • falcocgn
    • 12. Januar 2007 um 12:18

    In Bayern am besten Exact-Events, Wolfgang Baumgärtel Tel. 0171-8035685.
    Er macht viele der kleinen bis ganz großen Nummern in und um München und ganz Bayern. Nettes Team, die wissen was sie tun.

    Ich bevorzuge eben die Teams in der jeweiligen Region.

    Grüße, Falco

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