Die Pflicht zum Einbau von Kontrollgeräten beginnt bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung, die inkl. Anhänger 3,5t zGG überschreiten! Nicht ab 7,5t!
Die Handwerkerregel steht in § 18 FPersV und stellt die Ausnahme von obiger Pflicht dar. Wichtig ist, dass mit dem "Umkreis" tatsächlich der Luftlinienumkreis gemeint ist. Sollte die theoretische Möglichkeit bestehen, daß eure firma auch in die weite Welt fährt müsst ihr selbstverständlich das Kontrollgerät einbauen lassen.
Die für den Güterverkehr zuständige Stelle ist übrigens das Bundesamt für Güterverkehr -BAG- http://www.bag.bund.de. Das sind die Jungs mit den schönen weiß-blauen MB Vito.