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Umsatzsteuer bei Einzelunternehmen

  • swedisch
  • 24. Februar 2007 um 23:29
  • swedisch
    Beiträge
    112
    • 24. Februar 2007 um 23:29
    • #1

    Servus,
    mir ist eigentlich klar was alles auf eine Rechnung gehört, Nummer, Datum, Leistungsart etc, läuft auch seit 3 Jahren ohne Probleme.
    Jetzt wurde ich darauf hingewiesen, dass ich als Einzelunternehmer eine Verpflichtungsklausel zur Abführung der Umst angeben muss ala:
    "Hiermit versichere Ich, Umsatzsteuer bei Finanzamt XY abzuführen"
    Dies gelte nur für einzelunternehmen, nicht aber für GbRs und Co.

    Angeblich seit ca 3 Jahren Pflicht. Ist da was dran oder einfach nur Fehlinfo? konnte im Netz zu diesem Thema leider auch nichts finden.

    MfG Max

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 24. Februar 2007 um 23:45
    • #2

    ...und küssen macht schwanger. :D Vergiss es.

    Der Zeitraum der Leistungserbringung sowie deine Steuer-Nr. oder besser die Ust.-ID sollte noch auf die Rechnung.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • swedisch
    Beiträge
    112
    • 24. Februar 2007 um 23:49
    • #3

    die üblichen dinge waren mir schon bewusst, kam nur sehr ins stocken, da allein durch angabe der ustid und ausweisung der umst ja fest steht, dass ich diese ans finanzamt abführe. alles andere wäre steuerhinterziehung und ja auch mein problem und nicht das des Kunden.

  • timotimo
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    • 25. Februar 2007 um 10:05
    • #4

    Wenn du nicht Umsatzsteuer abführst dann musst du in der Rechnung darauf hinweisen. Wenn Du abführst reicht die Angabe des Umsatzsteuerbetrages und des -satzes, sowie die USt-ID-Nummer.

    Es ist nicht ausschliesslich Dein Problem, der Kunde macht ja evtl. Vorsteuer geltend, und ist damit verpflichtet, auf eine zulässige Rechnung zu drängen.

    Ein guter Link: http://www.ihk-muenchen.de/internet/mike/…gaben_Nov05.pdf

  • nojunk
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    5
    • 25. Februar 2007 um 10:42
    • #5
    Zitat von "hell&dunkel"

    ...und küssen macht schwanger. :D


    wirklich ? :shock:

    No, it's not too loud. You're just too old!
    winners have parties - and loosers have meetings
    Technik haben viele - WIR können sie auch bedienen :)

    vu.gif

  • Volker
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    • 24. März 2007 um 21:14
    • #6

    Die Nichtzahlung der Umsatzsteuer ist keine Steuerhinterziehung, sondern Nichtzahlung. Wenn man die Steuer aber nicht oder nicht korrekt anmeldet oder erklärt, dann ist es Steuerhinterziehung, vgl. §370 AO.

    Details, aber aufgrund strafrechtlicher Relevanz wichtig. Mehr dazu wie immer nicht von mir.


    Viele Grüße und gute Nacht,
    Volker

  • f8274
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    4.858
    • 24. März 2007 um 22:23
    • #7

    Außerdem gibt es da noch die Kleinunternehmen, die keine Umsatzsteuer erheben und infolgedessen auch nicht abführen. Daher wäre eine solche grundsätzliche Bestätigung für Einzelunternehmen unsinnig.

  • falcocgn
    Profi
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    1.251
    • 25. März 2007 um 11:43
    • #8

    @ Max:

    Dieser Satz, der da von Dir verlangt wird, ist ohne irgendeinen Nährwert. Dein Kunde möchte sich allerdings gegen die Gefahr absichern, daß zwar ein Gewerbe angemeldet wurde (irgendwann) es aber nicht mehr besteht oder eben die USt nicht abgeführt wird. In beiden Fällen kann es ihm bei einer Steuerprüfung passieren, daß der entsprechende VSt-Abzug ihm aberkannt und sein ESt-bescheid rückwirkend korrigiert wird. Das hat schon so manche Firma gekillt.

    Bei uns in der Gegend ist es üblich, einmal jährlich vom Finanzamt die "Bescheinigung in Steuersachen" schicken zu lassen und den Auftraggebern in Kopie zu senden.

    Grüße,
    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • elch
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    Beiträge
    271
    • 25. März 2007 um 23:32
    • #9

    Es muss ja eh auf jeder Rechnung (bzw. jedem Geschäftsbrief) die Steuernummer sein, von daher erübrigt sich ja der Rest.
    Bei einer Rechnung ohne Steuernummer kann ich die Vorsteuer nämlich nicht ansetzen.

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