Es wird immer wieder dieses "sind ja unterwiesen" in die Diskussion eingeworfen. Ist das so? Sind die Personen, DIE BEI EUCH auf der Bühne rumlaufen eingewiesen/unterwiesen worden? Von Euch? Oder von wem? Unterweist ihr diese Personen nachweislich?
Beiträge von falcocgn
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Schauen wir uns mal die Begriffsdefinitionen an: Szenenfläche wird in der VStättVO §2 definiert: (4) Szenenflächen sind Flächen für künstlerische und andere Darbietungen. Diese Definition benötigen wir, um weiter zu definieren, was für Szenenflächen nach der Vorschrift 17/18 gilt. Ansonsten ist das Baurecht raus.
In der Vorschrift 17I18 wird dann klargestellt:
Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind
1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte.
Damit ist auch klar, dass es nach § 15 eine aufsichtführende Bühnenfachkraft benötigt.
Es gilt alles weitere in der Vorschrift 17/18 festgelegte für die Sicherheit an/um diese Szenenfläche zum Schutz der Beschäftigten.
Zum Schutz der Besucher und Dritter gelten dann die allgemeinen Verkehrssicherungspflchten. Zur Definition der Schutzmaßnahmen wewrden im Schadenfall von den Gerichten wiederum gerne alle erforderlichen technischen Regeln herbeigezogen.
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Ich zitiere Dr. Gniza: "Sicherheit schaffen ist besser, als Vorsicht fordern"
Mit anderen Worten: ich kann stundenlang öffentlich darüber lamentieren und mir die Zeit dafür nehmen, der Welt zu erklären, warum ich gesetzlichen Forderungen zum Schutz meiner Beschäftigten nicht nachkomme, oder die Zeit und Nerven sinnvoll nutzen. Zum Beispiel indem ich die Forderungen umsetze.
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Marian Humann: nach Vorschrift 17, § 15, Abs. muss der Unternehmer dafür sorgen, dass vor Gastspielen, Außenaufnahmen oder Nutzung der Veranstaltungs- oder Produktionsstätten durch Dritte die Zustän digkeit hinsichtlich Leitung und Aufsicht festgelegt wird. Also entweder Dein Haus beaufsichtigt, oder der Veranstalter. Letzteres wäre haarig. Von Fehlhandlungen der Produktion kann zu jeder Zeit auch ein Versicherter Deines Hauses oder der vom Haus beauftragten Dienstleister (Putzfrauen, Hauscrew...) geschädigt werden. Also muss das geregelt werden und in meinen Augen eine aktive Aufsicht stattfinden. Im übrigen hast Du als Haus keinen Vertrag mit der Produktion, sondern mit dem Veranstalter. Der muss dann wenigstens eine aktive Aufsicht über die Produktion ausüben und das Haus über alles andere
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Das was marcoboy meint (hoffe ich) ist, dass überhaupt eine grundsätzlich Gefährdungsbeurteilung zu den 90% bis 95% immer gleichen Gefährdungen vorliegt und spätestens vor Ort dann im Rahmen eine "Last Minute Risk Analysis" geschaut wird, ob das passt oder es unerwartete Schwierigkeiten und Gefährdungen gibt. Dieses ständige rausreden mit "sooooviel Aufwand" ist nicht zielführend. Ihr setzt euch doch auch sonst stundenlang ans neueste Ton- oder Lichtspielzeug, oder?
In Deutschland haben wir endlich das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz, mit dem die Ämter für Arbeitsschutz gezwungen werden, mehr und regelmäßig zu kontrollieren. Das merke ich in der Praxis auch bereits. Auch die BGen gehen jetzt verstärkt los. Verantwortlich für den Arbeitsschutz ist zuerst immer der Arbeitgeber/der Unternehmer und in der Praxis auch jede einzelne Führungskraft. Genau die sind dann auch diejenigen, die von den BGen auf Regress verklagt werden. Das Strafverfahren ist nämlich nicht der teure Teil. Sondern eben die Regressforderungen. Das können sehr schnell viele viele zehntausend Euro werden.
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skyper: was immer hilft, ist gute Planung, Kontrolle der Planung durch die Verantwortlichen und die Location, Einhalten der geplanten und abgestimmten Dinge, Kontrolle vor dem Hochfahren. Also die ganz klassischen Dinge jenseits von Branchenromantik.
Übrigens, viele Kollegen finden ja die Piratenfahne ganz toll und hängen die hier und dort auf oder berufen sich (innerlich) darauf. Die Dinge, die es bei Piraten definitiv gab waren chain of command und feste, geübte Prozeduren mit Anweisung und Kontrolle. Wer meinte, das anders machen zu wollen, wurde kielgeholt
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julian-k: ganz so schlimm ist es nicht. Meinen Körper habe ich verkauft, als ich noch Hand war... Bei Kunden, die komplett resistent sind, kündige ich die Betreuung auch schon mal. Das habe ich bisher dreimal gemacht.
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wora: das ist doch schonmal gut. Beim BA reicht es allerdings nicht, dass ein Krankenhaus in der Nähe ist. Der BA muss schon von der Firma beauftragt werden. Leider haben wir in D schon länger inene eklatanten BA-Mangel und manche von denen muss man zum Jagen tragen...
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test: wir reden hier über klare gesetzliche (!) Anforderungen an jeden Arbeitgeber (das bist Du!) mit mindestens einem Angestellten, die dem Schutz von Menschen dienen. Das ist nicht verhandelbar. Deine Äußerungen zu den "unmöglichen" Anforderungen und den Betriebsanweisungen für den Hammer zeigen mir nur, dass Du dich nicht ausreichend mit dem Thema befasst hast. Was denkst Du denn, wieviel Betreuungszeit Du benötigst? Es ist weniger als Du denken magst.
Würdest Du dich einmal zusammen mit Deiner nicht existierenden Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammengesetzt haben, hättest Du eine GBU für 95% aller Deiner Tätigkeiten. Die bräuchtest Du vor einem neuen Projekt nur herausziehen und könntest noch, wenn Du Langeweile hast, den Titel der aktuellen VA draufpacken. Muss aber nicht. Gestern erst wieder habe ich mit der Aufsichtsperson der VBG beim Kunden (Zeitarbeit) gesessen und alles war genauso und gut.
Das Einpreisen aller gesetzlichen Forderungen gehört einfach zum Geschäft dazu. In dem Augenblick, in dem Du einen Auftrag annimmst, sagst Du dem Kunden, dass Du alles einhältst. Wenn Du das dann nicht machst kann das üble finanzielle und rechtliche Folgen für Dich haben. Denn "kein Geld" und "keine Zeit" und "hamwa imma schon so gemacht" sind drei der vier apokalyptischen Reiter des Vorsatzes
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Schön, wie sich alles aufregt und nach der VA-Polizei ruft. Ja, der Fall ist spektakulär und hätte (hätte-hätte) auch viel schlimmer ausgehen können. Hat es aber nicht. Putzig finde ich die gnazen Relativierer, die behaupten, dass in unserer tollen Branche alles supi ist und bei uns geilen Typen niiiiie was passiert.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit für unsere Branche kann ich sagn, dass wir wirklich nicht gut dastehen. Letzten Sommer ein großes Festival mit drei meldepflichtigen Unfällen. Einer hätte mit sehr schweren Verletzungen oder Tod enden können, die anderen beiden sind ins Krankenhaus. Oder ein Stadionkonzert mit ca. 400 Beschäftigten über sechs Tage. Dort gab es zwei meldepflichtige Unfälle und zwei nicht-meldepflichtige. Das ist zu viel!
In unserer Branche werden jeden Tag elementarste Regeln des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wissentlich missachtet. Wer hat denn Gefährdungsbeurteilungen für seine Tätigkeiten und entsprechende Schutzmaßnahmen abgeleitet? Wer hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt beauftragt? Wer hat eine Bühnenfachkraft auf jeder seiner Produktionen? Wer prüft ALLE Betriebsmittel, elektrische und die anderen regelmäßig? Na? Wo sind die Hände? --- Dachte ich mir...
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Für alle Freunde des guten Tons und der Geschichte dazu die Bücher von Chris Hewitt...:
https://www.deeplyvale.com/wem-pa-bookSo here is a brief summary of what is in Volumes 1 2 and 3 - these books will build up as a reference work to hopefully cover large sound system and vintage pro audio gear before the history is lost PLEASE SHARE
Vol 1 page 4 WEM mid 1960s large PA systems
Vol 1 page 17 WEM Large PA crew
Vol1 page 29 WEM parabolic reflectors and Isle of Wight Festival 1969 and 1970
Vol 1 page 75 WEM early Pink Floyd and Peter Watts
Vol 1 page 93 Pink Floyd at Pompeii
Vol 1 page 11 Pink Floyd after WEM
Vol 1 page 119 Big Black Speaker Boxes 1970s and big power amps
Vol1 page 132 Martin Audio history
Vol 2 page 3 Pink Floyd at Pompeii
Vol 2 page 27 Recreating Pompeii in Cheshire
Vol 2 page 47 The golden days of vans for groups and their road crews
Vol 2 page 69 WEM, Pink Floyd, Pompeii and Peter Watts
Vol 2 page 89 Pink Floyd after WEM
Vol 2 page 101 Parabolic Reflectors
Vol 2 page 111 Led Zeppelin and WEM
Vol 2 page 123 Chris Hewitt’s Journey into Large PAs and Festivals
Vol 2 page 133 Mega PA Cabinets of the 70s
Vol 2 page 141 RSD PA Hire and Manufacturing 1970s
Vol 2 page 147 RSE
Vol 2 page 153 Mitrex PA Hire and Amplifier Manufacturers
Vol 2 page 161 ASS Acoustic Sound Systems
Vol 2 page 167 UK Hire Companies in the Mid to Late 70s
Vol 3 page 5 MEH - Tasco
Vol 3 page 51 Thin Lizzy’s Roadcrew – Tales Of The 1970s
Vol 3 page 57 The California Jam
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Pyrotechnik muss bei der zuständigen Stelle angezeigt und genehmigt werden. Für feuergefährlliche Handlungen bedarf es nur einer Anmeldung und Absprache bei der Versammlungsstätte, die das mit der Feuerwehr abstimmt und es muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden nach der sich die Schutzmaßnahmen bemessen. Es braucht keine Qualifikation oder "Schein" für feuergefährliche Effekte (Leider). Hilfreich ist diese DGUV Information https://www.vbg.de/SharedDocs/Med…2.html?nn=66102
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U-Flame ihr wisst schon, dass ihr das Produkt nur nach den Regeln des ProdSG inverkehrbringen dürft? Dass also alle relevanten Normen, die Regeln der Betriebssicherheitsverordnung, besonders zu Druckanlagen eingehalten werden müssen? Dass ihr eine CE-Kennzeichung für das Produkt benötigt, also eine Konformitätserklärung erstellen müsst?
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Hallo Uwe, ich habe grade einen kurzen Versicherungscheck gemacht. Bei der privaten UV sind die Leistungen definitiv schlechter für mehr Geld https://www.vbg.de/DE/2_Versicher…n_wir_node.html
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HenrySalayne ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?
§ 15 Leitung und Aufsicht
(1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.
Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.
Dazu der Anwendungsbereich:
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind
1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen
oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erfor derlichen Einrichtungen
und Geräte.
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UweLam wie kommst Du darauf, dass Du die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll privat absichern könntest? Bei Unfall und KH-Aufenthalt bekommst Du zusätzlich zu allen First-Class-Leistungen noch Verletztengeld gezahlt. Deine Arbeitsfähigkeit wird vollständig wiederhergestellt und ggf. eine notwendige Umschulung oder Rente gezahlt. https://www.vbg.de/DE/1_Mitglieds…ungen_node.html
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Ich gebe zu bedenken, dass in der Ausbildung zu FkVT jetzt die vollständige Elektrofachkraft für VT enthalten ist. Diese kann zwingend nur eine fertige und aktive EFK ausbilden. Also benötigt ihr eine vollwertige, aktive EFKVT im Betrieb.
Ein weiterer Punkt ist die DGUV Vorschrift 17, in der nach § 15 (Leitung und Aufsicht) eine Bühnenfachkraft für alle VT-relevanten Arbeiten gefordert wird. Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.
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Zusätzlich sollte jeder Selbständige sich auch freiwillig bei der Berufsgenossenschaft versichern. Für unsere Branche kommt da die VBG in Frage, da diese auch die Vorschriften herausgibt. Zu meinen Technikerzeiten hatte ich einen Jahresbeitrag von ca. 200€. So wie dort kann sich keiner für das Geld privat absichern. Zusätzlich sind damit alle Seminare der VBG kostenfrei enthalten https://www.vbg.de/DE/1_Mitglieds…3ED6CF337.live4
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Die Entwicklung und das Leben z.B. in sehr vielen akrifanischen Ländern geriet in der Neuzeit aus den Fugen, als nach der jeweiligen Unabhängigkeit die Errungenschaften aus der Kolonialzeit nicht vernünftig weitergeführt wurden. Keine Pflege und Wartung der Infrastruktur mehr, keine soziale Sicherung, Ausplündern der Ressourcen durch Korruption und schlechte Deals mit Europa/USA/China/Russland usw., Desinteresse am Bürger, Machthunger. Da gibt es reichlich Beispiele für. Ja, die Kolonialherrschaft, auch der deutschen, war schlimm, doch nach 60 Jahren sollte die Eigenverantwortung oben stehen.
Es spricht übrigens keiner mehr vom innerafrikanischen Sklavenhandel, der von Arabern ausging und von so einigen Königreichen, wie. z.B. Dahomey (heute Benin), unterstützt wurde.
Zurück zur Energie: In Südafrika z.B. wurde der staatliche (einzige) Energieversorger ebenfalls seit Ende der Apartheid zugrundegewirtschaftet. heute gibt es täglich Loadshedding über mehrere Stunden. Das bedeutet, dass der Strom einfach abgeschaltet wird. Die Stromerzeugung erfolgt fast ausschließlich mit riesigen Kohlekraftwerken, die auch schon mal über Jahre komplett ungefiltert Schadstoffe in die Luft blasen und über hunderte Kilometer die Luft verpesten. Die Kohle wird hauptsächlich im Tagebau gewonnen und dann per Lang-LKW zu den Kraftwerken gebracht. Kompletter Irrsinn
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ebenfalls müste man auch mal die tätigkeiten einiger konzerne auf dem afrikanischen kontinent einschränken oder unterbinden. beispiel nestlé. das wird mit sicherheit auch eine sehr große aufgabe und ich sehe hier leider niemanden, der das ernsthaft angehen könnte.
Da haben wir wieder die seit Jahren standardmäßig wiederholten Schlagworte. Hast Du mal Quellen für Deine Andeutungen? Was macht Nestlé? Ich kann Dir sagen, dass die meisten afrikanischen Staaten null externe Hilfe brauchen bei Korruption, Ausbeutung und Missbrauch staatlicher Aufgaben und Leistungen. Die freuen sich auch alle total, wenn mal wieder der weiße Mann zuviel schlechtes Gewissen hat, das er mit Geld beruhigen möchte.
Wenn Du mit dem Hinweis auf Nestlé auf den uralten sogenannten "Wasserskandal" verweisen möchtest, vergiss es. Es gibt in jedem Land reichlich Firmen, die Wasser in Flaschen anbieten. Im südlichen Afrika ist Nestlé bei weitem nicht dominierend im Wassermarkt. Deren Produkte finde ich dort nur sehr selten.