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Ausbilden, Meister oder AEVO?

  • Licht_01
  • 20. Januar 2023 um 14:09
  • test
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    • 22. Januar 2023 um 13:04
    • #21

    ich kenne diverse firmane die ohne meister ihre azubis mit guten noten durch die prüfung bringen. die können auch hinterher was.

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • wora
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    • 22. Januar 2023 um 14:26
    • #22
    Zitat von test

    wenn man an die falsche prüfungskomission gerät, dann wird man nie meister.

    wenn man an die vermeintlich "richtige" komission gerät, kann man aber auch meister werden, ohne es wirklich verdient zu haben ;)

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • HenrySalayne
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    • 22. Januar 2023 um 15:06
    • #23
    Zitat von test

    und das mit dem meister ist so eine sache. wenn man an die falsche prüfungskomission gerät, dann wird man nie meister.

    Das stimmt nicht. Es gibt genug Möglichkeiten gegen ungerechtfertigte Bewertungen vorzugehen.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • test
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    • 22. Januar 2023 um 17:23
    • #24

    da die mündliche prüfung nicht mitprotokoliert wird, wird das schwierig.

    http://www.crystal-hannover.de
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  • falcocgn
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    • 22. Januar 2023 um 17:49
    • #25

    HenrySalayne ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?

    § 15 Leitung und Aufsicht

    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.

    Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.

    Dazu der Anwendungsbereich:

    § 2 Begriffsbestimmungen

    Im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind

    1. Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen

    oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erfor derlichen Einrichtungen

    und Geräte.

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • Marian Humann
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    • 23. Januar 2023 um 05:40
    • #26
    Zitat von skyworker

    Nein, früher war in dieser Sache nicht alles besser. Ist es heute aber auch nicht unbedingt.

    Doch, für den neuen Meister braucht man keine Qualifikation als Elektrofachkraft :D

  • HenrySalayne
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    • 23. Januar 2023 um 10:39
    • #27
    Zitat von falcocgn

    ich versteh nicht. Was gibts denn daran nicht zu verstehen?

    § 15 Leitung und Aufsicht

    (1) Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen.


    Das ist doch eindeutig. Die Arbeiten sind zu Leiten und zu Beaufsichtigen und dazu braucht es eine Bühnenfachkraft.

    Eben, eine Bühnen- oder Studiofachkraft. Aber kein Meister.

    Zitat von falcocgn

    Quasi der Meisterzwang durch die kalte Küche.

    Hinweis: Alle Fehler in diesem Beitrag sind KI-generiert.

  • secluded
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    • 23. Januar 2023 um 10:48
    • #28

    Als "Bühenmeister" hat man bedeutend mehr (eigentlich ausschließlich) mit der Planung, Einhaltung von Vorschriften, Mitarbeiterführung und dem Papierkrieg, als mit dem Schubsen von Fadern zu tun ;)

    Die Ausbildereignungsprüfung muß bestanden vorhanden sein.

    Siehe:

    Meister Veranstaltungstechnik | IHK München

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • Marian Humann
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    • 23. Januar 2023 um 12:25
    • #29
    Zitat von secluded

    Die Ausbildereignungsprüfung muß bestanden vorhanden sein.

    Siehe:

    https://www.ihk-muenchen.de/de/Aus-und-Wei…n-f%C3%BCr.html

    Soweit richtig, wobei sich der Link auf den "alten" Meister bezieht. Für den neuen Meister (ohne Fachrichtung) haben weder ich noch meine Kurskollegen die Elektrofachkraft nachholen müssen.

  • secluded
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    • 23. Januar 2023 um 12:43
    • #30

    Stimmmt. Mitlerweile kann man das ja als Bachelor-Master-Gang machen.

    "geht nicht" ? - gibt's nicht !

    ...ja, das war schon immer mein Avatar :evil:

    "Mit der Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens" (Friedrich Schiller, "Jungfrau von Orleans" )

  • jukko
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    • 18. Februar 2023 um 23:51
    • #31

    da ich grad mitten dabei bin.

    Es wird unterschieden in Anlage A (zulassungspflichtig) Berufe und Anlage B (zulassungsfrei) Berufe

    Anlage A Berufe

    Meister mit Teil 1-4 (Teil 4 ist hier der Ausbilder)

    Ansonsten gilt die Altgesellenklausel mit 6 Jahren Berufserfahrung und mind. 4 Jahren davon in leitender Position

    Anlage B Berufe

    abgeschlossene Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf und angemessener Berufserfahrung und AEVO; (bei ähnlichem Ausbildungsberuf müssen mind. 75% des Inhalts übereinstimmen)

    oder Studium mit 4 Jahren Berufserfahrung und AEVO

  • hell&dunkel
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    • 19. Februar 2023 um 10:46
    • #32

    Willkommen im Forum.

    Die Anlagen A und B finden sich als Anlage in der HwO - Handwerksordnung.

    Veranstaltungstechnik findet sich dort nicht. Dieses Gewerk wurde der Industrie zugeordnet.

    Rein gewerberechtlich betrachtet wird keine Qualifikation benötigt - die kommt über die Schiene Arbeitssicherheit - siehe Falco.

    Zur HwO

    Anlage A HwO (Zulassungspflichtig) - Qualifikation: Meister, Techniker, Dipl.Ing, Bachelor, Master der entspr. Fachrichtung. Oder dann eben die Altgesellenregelung.

    Für die Berufe in Anlage B HwO (zulassungsfreie Handwerke) gibt es meinem Wissen nach keinerlei Anforderungen an die Qualifikation.

    Es gibt natürlich auch im Bereich der IHK zulassungspflichtige Gewerbe, die eine zulassungspflichtig sind bzw. zwingend eine entsprechende Qualifikation erfordern. Siehe Gewerbeordnung § 34c.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • test
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    • 19. Februar 2023 um 11:36
    • #33

    eine wichtiger rat:

    hebt die unterlagen die ihr von der ihk bekommt gut auf. meine unterlagen sind mene prüfungen waren 2000. 2008 ist alles bei einem brand vernichtet worden. 2011 habe ich dann mal bei der ihk angerufen um mir die scheine neu austellen zu lassen. da bekam ich dann zu antwort, das die alle unterlagen nach 10 jahren vernichten :(

    http://www.crystal-hannover.de
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  • julian-k
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    • 19. Februar 2023 um 20:33
    • #34

    Na gut, das Gegenteil können die dann aber auch nicht beweisen :D also einfach machen.

    Was ist ist, was nicht ist ist möglich

    http://www.unicque.de - Unicque Lighting Augsburg

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