@ Mogul, die Moderatoren machen das hier alle neben Ihrer normalen Tätigkeit.
Wir bemühen uns das hier alles in gewissen Bahnen zu halten. Wir haben im Forum und auch im wahren Laben schon einiges erlebt. Darum hielt ich es für angebracht deine generelle Freigabe kurz mit dem Hinweis auf Transport und Lagerung zu versehen.
Das es Grenzen zum Thema Lager und Transportieren gibt willst du sicher nicht bestreiten.
Sich hier zu entrüsten „ Also wirklich“ halte ich für unangemessen.
Zur Sache:
Ein kurzer Blick in meine ADR Unterlagen sagt mir dass der Transport der Gruppe 1.4G (das sind in der Regel die normalen Sylvester Knaller) bis zur einem Menge von 333kg NEM vom ADR Freigestellt sind. Es sind aber hier auch noch einige Dinge zu beachten, z.B. Verpackung, Begleitpapiere, Feuerlöscher und noch ein paar Dinge mehr.
Es ist alles andere als einfach und geht auch sicher über die Maßen die wir hier Diskutieren sollten hinaus.
Aus Interesse und um ggf. doch Probleme bei ein oder anderen zu Verhindern:
Wie viele Kilo darf ich denn lose (ohne die Originalverpackung) Transportieren ?
Wer Feuerwerk im Laden kauft erhält dieses ja selten im Karton.
Ab wann brauch ich denn Begleitpapiere (das ist so wie ich das sehe deutlich vor 1to erforderlich)
Darf ich wirklich 1to Feuerwerk in der Garage lagern ?