... und ab einem gewissen Alter wird dann als Geburtstagsständchen verpflichtend (bei Zuwiderhandlung Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr!) "Highway to Hell" gesungen...oder was? ![]()
Beiträge von stb
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HAllo Christian,
also Chef wg. Nebentätigkeit fragen ist schon mal ein guter Ansatz (wg. arbeitsrechtlichen Problemen, wenn im Vertrag da nichts geregelt ist).
Gewerbe anmelden ist auch grds. gut, da sonst Verstoß gegen die Gewerbeordnung (=Ordnungswidrigkeit), Anmeldung ist ja nicht so teuer und Du kannst den Gewerbeschein ja weiterhin gebrauchen.
Steuerlich kannst Du (mußt Du) Rechnungen ausstellen, die, wenn Du Kleinstunternehmer (§19 Abs.1 UStG) bist - und davon kann man in diesem Falle ja ausgehen - keinen USt-Ausweis enthalten dürfen. Sobald Du diese ausweist, optierst Du zur Regelbesteuerung.
Letztlich mußt Du natürlich bei Deiner ESt-Erklärung eine (kleine) Gewinnermittlung, sogn. 4(3)-Rg. (Bilanz wäre wohl übertrieben, obwohl nicht verboten...) und die Anlage GSE mit einreichen und so den Gewinn aus dieser Tätigkeit versteuern.Ich hoffe, daß Dir das weiterhilft.
stb
p.s.: Bist Du der Christian Martin, der uns mal 2002 aushilfsweise auf ´ner Geburtstagsfeier in Kleve gemischt hat? Dann melde Dich doch mal!
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ukw:
Ich weiß ja nicht wer oder was Du bist, aber Dein Ego ist in Ordnung?
Offensichtlich, denn sonst würdest Du ja nicht mit dieser Überzeugung falsche Sachverhalte vertreten.Wenn Du schon solch diffamierende Behauptungen aufstellst (bzgl. Insolvenzverwaltervergütung), solltest Du mit berechtigter Kritik umgehen können.
Aber lassen wir das - ich wollte genau diese Grundsatzdiskussion nicht!
Wenn es übrigens den anderen Usern ebenfalls nicht passt, daß ich (zugegeben diesmal unaufgefordert) einige Hinweise gebe, dann lasst es mich wissen.
stb
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Zitat UKW: "[i]Mit dem Abschluß des Konkurses wird die Quote festgelegt, mit der der Rest der verwertbaren KK-Masse auf die Gläubiger verteilt wird. Forderungen vom Fi-Amt und SV Beiträge werden bevorzugt behandelt. Banken ebenfalls .
Der Rest wird auf die Gläubiger verteilt.
Keinesfalls zu kurz kommt der Anspruch des KK Verwalters, der in den vollen Topf greift und mit 100-265,- € die Stunde oft der einzige ist, der noch richtig absahnt."Sorry, aber da muß ich (mal wieder) was klarstellen:
Seit Inkrafttreten der InsO am 01.01.1999 gibt es keine Insolvenzvorrechte mehr, wie sie die Konkursordnung in § 61KO noch kannte. Das bedeutet, daß der Fiskus und die Sozialversicherungen eben nicht mehr bevorrechtigt sind (durch eine Änderung der Abgabenordnung wird ab 2007 aber wieder eine Quasi-Bevorrechtigung des Finanzamtes eingeführt werden). Banken hatten auch nach er alten Konkursordnung kein Vorrecht. Allerdings sind die Banken in der Regel so weit (und gut) besichert (z.B. durch Grundpfandrechte), daß hier das sogenannte Absonderungsrecht §§ 49 ff InsO greift.
Und Letztlich: Der Vergütungsanspruch des Insolvenzverwalters richtet sich nach der InsVV (Insolvenzverwaltervergütungsverordnung) und bemisst sich u.a. am Wert der verwalteten Masse(vereinfacht gesagt); aber keinesfalls nach einem willkürlichen Stundensatz!
So, das mußte sein, damit sich hier keine falschen Vorstellungen festsetzen.
Philou: In der Tat ist es am Besten zu versuchen die Forderungen in einem mglw. anhängigen Insolvenzverfahren geltend zu machen. Aber mit hoher Wahrscheinlicheit wird da außer einem vollstreckbaren Titel (wenn´s eine GmbH war - gegen die GmbH, die dann aber aufgelöst wird => Titel wertlos!) nichts rauskommen. Vielleicht kannst Du ja mal eine Anzeige wegen Betrug oder Unterschlagung erstatten. Bring Dich zwar wirtschaftlich nicht weiter, aber gibt Dir gegebenenfalls eine gewisse Befriedigung...
Tschö wa
stb
p.s.: bitte diesen Beitrag nicht wieder zur Grundlage einer Grundsatzdiskussion machen - sollte nur eine Info für die Kollegen sein. Danke!
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Guten morgen,
hier mein letzter Beitrag zum Thema (auf Wunsch von mringhoff):
Ertragsteuern: siehe § 6 Abs. 1 Nr.4 EStG => Teilwert (legal definiert im § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
Umsatzsteuer: § 3 Abs. 1b Nr. 1 UStG ( Entnahme); § 10 Abs. 4 Nr.1 UStG ( Bemessungsgrundlage = Einkaufspreis zzgl. NK)
und letztlich:
Tschö wa !
(Das ist ein am Niederrhein durchaus gebräuchlicher Verabschiedungsgruß, kann man ja mal bei Hanns-Dieter Hüsch nachlesen
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@ volker: ...da haben wir den Salat. Er will´s nicht glauben.
Ich hoffe, dáß meine Ausführungen wenigstens dem Rest der Forumsuser nützlich sein können.
Gute Nacht
p.s.: ich hoffe, das war jetzt ernsthaft genug.
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Tach zusammen!
Volker hat ja soo Recht: Eine Diskussion mit gefährlichem Halbwissen. Aber Volker, Leute die so ein Halbwissen verbreiten sind in der Regel auch beratungsresistent. Will heißen, sie glauben an die Kloparolen die an den Stammstischen (und sonst wo) in dieser Republik verbreitet werden.
Aber zum Thema:
Eine Entnahme eines Wirtschaftsgutes aus dem Betriebsvermögen wird ertragsteuerlich mit dem sogn. Teilwert angesetzt. Bei der Entnahme mit der Absicht es (sofort) danach zu veräußern dürfte dies der zu erzielende Erlös = VK netto sein.
Für die Umsatzbesteuerung gilt für einen solchen "Eigenverbrauchstatbestand" als Bemessungsgrundlage der (ursprüngliche oder aktuelle) Einkaufspreis !!! (früher: gemeiner Wert).
ALSO ENTNAHME ZUM BUCHWERT IS NICH!!!!
Damit ist auch schon alles gesagt...
Und glaubt mir und dem Kollegen Volker: die Jungs von der Steufa können einem ganz schön auf die ...Nerven gehen. Abgesehen davon, daß Steuerhinterziehung (und die liegt dann nunmal vor) auch nicht wie "Rauchen in der Einbahnstrasse" behandelt wird.
Soviel von hier auf Wunsch von Volker.
Tschö wa!
stb
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Aufpassen Leute, hier lesen auch die Musiker mit
Vielleicht hilft´s ja!



(ok - nicht bei Gitarristen, lassen wir die mal außen vor...)stb
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Tach!
Hast Du schonmal mit dem Vermieter darüber geredet? Vielleicht kann man das ja auch "anderweitig" wieder ausgleichen. Ist evtl. sinnvoller als gleich aufeinander einzuschlagen...(wg. Schadenersatz und so). Vor allem wenn die Sixtstation gleich um die Ecke ist und man sich doch schon (länger) kennt, gibt es da doch wohl ´ne Verständigungsbasis.
stb
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@tomnoise:
JAU!! Sowas haben wir damals (frühe 80er) auch verwendet. Da waren wir wohl unserer Zeit voraus. :lol: :lol: :lol: :lol:Na im Ernst - wir hatten doch damals nix, waren jung und brauchten das Geld...
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Hallo Wurst Werner,
dann frag doch mal Deine Frau, ob der Sound bei Euch auch so bescheiden war wie hier bei uns in Kevelaer (war mit meiner Frau dort- Eintrittskarten waren ein Geschenk).Der Herr Jürgens war ja ganz ok, und die Band war auch nicht schlecht, leider hat man davon nicht so viel gehört, weil der Techniker am FOH (übrigens ziemlich unfreundlich) das ganze Konzert mit einem absolut beschissenen Plastikhall (also mein 20 Jahe altes Microverb klingt da noch besser ;-)) abfeiern mußte. Ekelig, bäh!! Ich wußte gar nicht, daß man ´ne Meyersound Front so scheiße klingen lassen kann...hatte doch glatt nach dem ersten Set ein Pfeifen im Ohr (und das mir als Trommler und an Rockline´s GAEs als Fill gewöhnt).
Grüße
stb
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Genau das hab ich doch gemeint! Da trennt sich doch der Spreu vom Weizen oder?
Ich glaub übrigens das diejenigen, die ich eigendlich ansprechen wollte entweder noch nachdenken oder es gar nicht gemerkt haben...
und mit "studiert" meinte ich nicht unbedingt ein Hochschulstudium, aber "richtige Partituren lesen", da reicht m.E. kein bloßer Klavierunterricht.Sorry Werner, wollte aber keinem auf die Füße treten, war nur so ´ne launige Idee auf die Du mich da gebracht hattest.
stb
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Jau, den will ich sehen. Ein Toni, der Partituren lesen kann, wo doch die wenigsten Kunden/ Musiker nur Noten lesen können!
(Ich weiß, in der klassischen Ausbildung der Tonmeister ist das Pflichtprogramm, genau wie Klavier spielen - deshalb hab ich mich damals ja auch dann doch für einen anderen Beruf entschieden)
Aber das gibt doch zu denken, wenn ein "studierter" Toni schon für 300,00 EURO zu buchen ist. Vielleicht sind dann die Vorstellungen der "nichtstudierten" Tonis hier im Forum teilweise etwas überzogen?
Oder ist das jetzt wieder ein neuer Fall von Preisdumping, diesmal in der Profiliga - wenn das die Gewerkschaft hört...

Ok, ist ein wenig OT, aber konnte es mir nicht verkneifen, diesen LESERBEITRAG hier zu schreiben.
Schönen Tag noch.
stb
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Hallöle,
blöde Frage: gibt´s denn brauchbare 10er Coaxe? Würd mich interessieren, denn dann könnte man da ja prima kompakte Wedges draus basteln.;-)
Ist übrigens ´ne ernst gemeinte Frage.
stb
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TACH!
Nur mal so, damit sich da keine falschen Vorstellungen festsetzen:
Ein Steuerberater rechnet (zwingend) nach der Steuerberatergebührenverordnung ab. Deshalb kann der Preis für den Jahresbschluß (Bilanz/GuV/Anhang) heftig differieren; je nach Bilanzsumme und Umsatz (aus denen sich der Gegenstandswert berechnet).
Also merke: Das Honorar für den Jahresabschluss ist NICHT abhängig von der Qualität des Steuerberaters. Vor allem ist die Qualität NICHT UMGEKEHRT PROPORTIONAL zum Honorar!!
Aber wem sagt ich das, schließlich ist ja auch nicht das billigste Beschallungsangebot das qualitativ beste, oder? (siehe umfangreiche Diskussionen hier im Forum)
Schönen Tag noch (jau, hier scheint nämlich die Sonne- wird doch bald Frühling)
stb
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...und wie ist das mir der Nachschußpflicht?
und wie war das noch gleich mit den verdeckten Gewinnausschüttungen?AUA!! Fragen über Fragen...
Und im Übrigen vermag ich den Sinn dieser "doppelstöckigen" Geschellschaft hier nicht zu erkennen. Ich hoffe für Euch, daß euer Steuerberater und euer Anwalt das alles im Griff hat.
stb
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GEANU SO!
Man muß doch nicht erst auf die Fresse fallen, um festzustellen, daß man nicht laufen kann, oder?
Natürlich kann man das auch OHNE Steuerberater, aber nur wenn man´s kann sollte man es auch tun. Ich kann (theoretisch) auch meine Stromleitungen selbstverlegen und anklemmen oder meine Gasheizung repariern oder meine Bremsbelege wechseln. Aber was passiert wenn ich es dann doch nicht so richtig gut kann?... eben!
Und genau da liegt der Hase im Pfeffer: Mir schient der Fagesteller nicht genug autodidaktisch vorgebildet zu sein, um das doch recht komplexe Thema "Lohnabrechnung/ Minijob" selbständig zu beherrschen. Deshalb mein Rat: Such Dir fachlich kompetente Hilfe (muß übrigens nicht unbedingt ein Steuerberater sein, hier kommen auch andere Dienstleister in Frage Bilanzbuchhalter oder so).Aber wie elch schon sagte: Ein fachlicher Rat muß nicht unbedingt unerschwinglich sein.
Letztlich muß aber jeder selbst entscheiden was er tut.
Gute Nacht
stb -
Jaja, ich seh schon - Du brauchst keinen Steuerberater, das schaffst Du schon alleine. Nur vielleicht solltest Du dich schin mal nach ´nem guten Strafverteidiger umsehen. Und die "Kollegen", die da immer so tolle Tips drauf haben auch ;-))
Nix für ungut Jungs, konnte ich mir nicht vekneifen, aber wenn ein Steuerberater mal ´ne Beschallung braucht, wen glaubt Ihr sollte er dann fragen? Dr. Sommer von der Bravo oder die Telekom .. Denkt da mal drüber nach...
stb
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booaaah ey!
wenn ich´s könnte würd ich doch nicht fragen. :roll:Entschuldigen Sie die Störung.
:oops:stb