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Autovermieter liefert keinen LKW

  • funzelpit
  • 18. Mai 2006 um 09:08
  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 18. Mai 2006 um 09:08
    • #1

    Gestern hatte ich das folgende Szenario:
    Mein Autovermieter sagte mir morgens um kurz vor 8, das der 7,5 Tonner, den ich bestellt hatte nicht da wäre.
    Als Ersatz gab er mir dann einen Sprinter mit Anhänger ( den dann auch kostenfrei).
    Da ich aber nicht alles rein bekam mußte ich kurzfristig noch vor Ort Bühnenelemente mieten.
    Kann man den Vermieter für den entstandenen 'Schaden' zur Verantwortung ziehen?
    Von der zusätzlichen Arbeit und dem Ärger erst gar nicht zu sprechen

    Gruß Funzelpit

  • Mister.Lange
    Verifiziert
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    1.574
    • 18. Mai 2006 um 09:19
    • #2

    Was sagen denn die AGB des Vermieters?

  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 18. Mai 2006 um 09:46
    • #3

    Ähm - die hab ich jetzt gerade nicht hier - ist aber sixt gewesen

  • xcite
    Beiträge
    249
    • 18. Mai 2006 um 10:19
    • #4

    na moin...

    siehe unter http://www.sixt.de ;)

    Da steht was davon, dass man eine Preisgruppe reserviert, aber keinen Fahrzeugtyp. Muesstest du also rausfinden, ob Sprinter+Anhaenger in der gleichen Preisgruppe wie 7,5er angesiedelt sind.
    Bei Speditionen z.B. wird nach Ladeplaetzen (Euro-Paletten) berechnet, d.h. man reserviert eine bestimmte Anzahl, hat aber keinen Einfluss darauf, ob mit Koffer, Brücke oder Sattel.

    Und dann noch abklaeren, wie kurzfristig die Absage kam und ob der von dir aufgerufene Schadenersatzbetrag wirklich berechtigt ist oder es keine guenstigeren Moeglichkeiten gab.
    Am Ende steht natuerlich noch die Gefahr an der "hoeheren Gewalt" zu scheitern :roll:

    Greetz, der Martin

    Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: "Das ist technisch unmöglich!" (Sir Peter Ustinov)

  • f8274
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    • 18. Mai 2006 um 11:27
    • #5

    Ein grausiges Szenario! Mich würde mal die Begründung interessieren, warum es den bestellten 7,5to nicht gab?

    Auf jeden Fall würde ich dort nie wieder etwas ordern. Als Alternative möchte ich die Fa. Hertz empfehlen. Deren NL in Ffm. hat bspw. den ganzen Hof voll zu stehen (etwa 30 LKWs), und kam noch nie in eine solche Verlegenheit. Und günstiger ist Hertz obendrein im Vgl. zu Sixt. Herttz ist der günstigste Anbieter in FFM, weshalb wir mit denen auch einen Rahmenvertrag gschlossen haben.

    Ich hätte auf die Schnelle auch mal bei anderen Vermietern angerufen, um doch noch einen 7,5er zu bekommen. Eigentlich hätte Sixt sich darum, kümmern sollen. Sprinter mit Hänger ist als Alternative ein Witz, da ohne LBW und auch nicht kompatibel mit den Standardrampen für LKWs zum Beladen mit Hubwagen und Gabelstapler.

    Wie wäre es mit einem Beschwerdeschreiben an die Geschäftsleitung der Hauptstelle?

  • montesuma
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    948
    • 18. Mai 2006 um 11:31
    • #6

    Manchmal bringen die Vormieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurück. Ein ganz normaler Alltag. Die AGBs der Vermieter schreiben deshalb mit sicherheit in die AGBs, daß sie keine Ausfallhaftung übernehmen. Wenn Du Dich beim reservieren auf diese AGB einlässt, ist es vorbei...

  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 18. Mai 2006 um 16:33
    • #7

    Begründung war, das der Vormieter noch mit dem Wagen unterwegs ist.

    Vorteil an diesem Vermieter ist, das er direkt um die Ecke ist und ich dann oftmals den Wagen direkt nach der Produktion zurückbringen kann.
    Mitten in der Nacht hab ich nicht unbedingt noch Lust noch lange zu fahren.

    Über ein Schreiben zur Hauptstelle hab ich auch schon nachgedacht.

  • stb
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    461
    • 18. Mai 2006 um 17:15
    • #8

    Tach!

    Hast Du schonmal mit dem Vermieter darüber geredet? Vielleicht kann man das ja auch "anderweitig" wieder ausgleichen. Ist evtl. sinnvoller als gleich aufeinander einzuschlagen...(wg. Schadenersatz und so). Vor allem wenn die Sixtstation gleich um die Ecke ist und man sich doch schon (länger) kennt, gibt es da doch wohl ´ne Verständigungsbasis.

    stb

  • Herbie
    Verifiziert
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    387
    • 18. Mai 2006 um 20:17
    • #9

    Hallo,

    die folgenden zeilen sind von meiner Frau......

    Hallo,
    ich arbeite auch bei einer großen Autovermietung. Leider ist es auch bei uns schon vorgekommen, dass der Vormieter sich nicht an die vorgegebene Rückgabezeit gehalten hat und uns somit in Verlegenheit gebracht hat. Sixt hat versucht das beste aus der Situation zu machen.....was leider nicht gelungen ist. Das ist natürlich ärgerlich für den Kunden. Aber wenn man grundsätzlich mit der Leistung des Vermieters zufrieden war sollte man vielleicht etwas Nachsicht walten lassen. Man kann das doch gleich nutzen um günstigere Kontitionen auszuhandeln........sind doch alle nur Menschen!!

    Übrigens.......mietet doch mal bei AVIS.....die sind überall super und haben tolle Preise :wink:

    Gruß
    Andrea

    flugfähig bedeutet: "fenster auf und raus damit"... :)

  • f8274
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    4.858
    • 18. Mai 2006 um 23:12
    • #10

    Tolle Preise sagen sie alle, wie wäre es denn, wenn Du der Veranstaltungsbranche mal einen hübschen Rahmenvertrag ausarbeitest und konkret tolle Konditionen anbietest? :D Meinetwegen auch gestaffelte Raten in der Art von:

    Gruppe 1 - ab 6 Miettage p.a.
    Gruppe 2 - ab 12 Miettage p.a.
    Gruppe 3 - ab 24 Miettage p.a.
    Gruppe 4 - ab 36 Miettage p.a.
    Gruppe 5 - ab 60 Miettage p.a.
    Gruppe 6 - Monatsmiete (flatrate)

    jeweils für 7,5 to und Sprinter lang und mit 200km per Tag, natürlich inkl. CDW (reduzierte SB).

    Btw. mal ne Frage: Hertz berechnet Diebstahlschutz extra auch wenn schon eine VK mit Haftungsreduzierung abgeschlossen wurde. Diebstahl ist in der üblichen VK aber doch bereits enthalten. Wie ist das bei AVIS?

    Danke & Gruß,
    Oliver

  • funzelpit
    Beiträge
    360
    • 19. Mai 2006 um 09:36
    • #11

    Hab nachdem ich mich beruhigt habe heute mal den Autovermieter angerufen .
    Er sagt natürlich das er ja ( immer) sein möglichstest macht um mir ein Fahrzeug zu geben.Er will aber versuchen das Geld von seinem Kunden wieder zu bekommen -was man auch nun wieder davon halten mag????
    Ich werde auf jeden Fall vom Ausgang dieser Aktion berichten

  • kaiser
    Beiträge
    467
    • 19. Mai 2006 um 17:02
    • #12

    Mir ist das bei Sixt auch schon passiert, dass die den bestellten Sprinter nicht bereitstellen konnten. Ich konnte dann zum Glück noch wonaders einen auftreiben.

    Hab dann aber direkt für die nächste Veranstaltung wieder bei Sixt reserviert und ca. 60% ! Rabatt bekommen (kleinere Klasse und nur die Hälfte an Miettagen) ...

    Das kann sich also durchaus auszahlen nicht zu nachtragend zu sein ;)

  • djmg events
    Beiträge
    113
    • 20. Mai 2006 um 20:47
    • #13

    meistens ist eine friedliche lösung die bessere, wenn du mit dem Vermieter redest was du ja nun getan hast und dieser zwar nicht haftet wenn das so in den AGB steht hast du pech gehapt. webnn er versucht beim Vormieter den duch ihn entstandenen Schaden einzufordern und an dich weiterzugeben dann ist das doch schon ein E§ntgegenkommen von ihm. Nuin kannst du ja mal über prozente und so weiter verhandeln. Weil ich annehme das du nicht noch einen Verleiher an der Ecke hast.

    Gruß
    Christian

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 21. Mai 2006 um 17:29
    • #14

    Fraglich ist für mich natürlich noch, du hast zum einen würde ich sagen nicht wirklich viel weniger Ladevolumen erhalten, nur wahrscheinlich ungeschickter zu laden und du mußtest ja anscheinend nichts dafür bezahlen, macht das nicht schon einen guten Ausgleich zu den gemieteten Bühnenelementen?

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • djmg events
    Beiträge
    113
    • 21. Mai 2006 um 17:54
    • #15

    Achso, musstest du nichts zaheln, dann sieht das ganze etwas anders aus. Wobei ich das Ladevolumen als nicht vergleichbar ansehe.

    Letztes Wochenende hatte ich den NAGELNEUEN Sprinter von Mercedes, der hatte grade mal 16km auf dem Tacho. Aber da ging auch nicht mehr rein als in das alte modell.

    Gruß
    Christian

  • lightning
    Beiträge
    385
    • 21. Mai 2006 um 19:20
    • #16

    Unbestritten ist aber:

    Langer Sprinter mit großem Kofferanhänger hat nur minimal weniger Ladevolumen als ein 7.5t Koffer, dafür aber mindesten 500kg mehr Nutzlast. ;)

    Fährt sich dann aber nicht mehr so schön wie ein 7.5t und fällt unter das Sonntagsfahrverbot, dafür mit Klasse BE fahrbar.

    lightning

    OnT: Ich würde es einfach so hinnehmen wie es war und beim nächsten mal vielleicht 5% rausholen wollen

  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 21. Mai 2006 um 22:56
    • #17

    Hi

    Hab mal anstatt eines kurzen Sprinters einen Langen Sprinter bekommen! Ist zwar schöner zu laden, aber in einer Innenstadt schlechter zu parken und auf Hotelhöfen schlechter zu rangieren...(im vergleich zum üblichen T5)

    Möchte garnicht daran denken bei der privatdisco die Sachen in einen Sprinter mit Anhänger zu quetschen...(da komplette grundfläche benutzt wird und teilweise volle höhe!)
    Und passt 6m lange Truss da rein?

    Ansonsten haben wir noch keine Probleme mit Vermietungen gehabt! Bisher alles gut gelaufen...

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • fproadshow
    Beiträge
    313
    • 22. Mai 2006 um 19:14
    • #18

    unser vermieter.......

    hat eig immer wenn ich nen sprinter bestell keinen da, und ich bekomm dann nen 7,5t mit sabine (schlafkabine) muss ihn weder sauber machen noch betanken.......... ich finde das total super...

    Ich will sofort bis zum hals in Stagehands stecken...................

  • Jan Brandt
    Verifiziert
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    1
    Beiträge
    960
    • 6. Juni 2006 um 07:30
    • #19
    Zitat von "lightning"


    Fährt sich dann aber nicht mehr so schön wie ein 7.5t und fällt unter das Sonntagsfahrverbot, dafür mit Klasse BE fahrbar.

    Ist das so korrekt? Ich habe den BE-Schein gemacht, und meine Firma besitzt einen Iveco Daily, der ab und an mit 'nem einachsigen Kastenhänger fungiert. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Konfiguration mit BE nicht fahren darf.


    Gruß,

    Jan

    040 audio GbR

    http://www.040audio.de | hallo@040audio.de

  • Micromann
    Beiträge
    1.622
    • 6. Juni 2006 um 07:39
    • #20
    Zitat von "Jan Peters"

    Ist das so korrekt? Ich habe den BE-Schein gemacht, und meine Firma besitzt einen Iveco Daily, der ab und an mit 'nem einachsigen Kastenhänger fungiert. Mir wurde mitgeteilt, dass ich die Konfiguration mit BE nicht fahren darf.


    Gruß,

    Jan

    so ohne das jetzt nachgeschlagen zu haben nur ausm kopf raus darfst du meine ich auch mit be nicht mehr als 3,5 tonnen zulässiges gesamtgewicht (?) bewegen wahrscheinlich kommt das über diese 3,5 tonnen. ich kucke das nachcer nochmal nach muss jetzt gleich erst mal los


    Man kann nicht nicht kommunizieren :D

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