Habe gestern mit nem tinitus-spezialisten geredet. Der sagt, eigntlcih ist wurscht wie viel db. Ab einem gewissen pegel (130 db) sind die versicherungen und co. der meinung, es ist zu laut, darunter mehr oder weniger verhandlungssache...
130 db hatten wir aber bestimmt nicht.
die 100 db und co geschichten würden nur greiffen, wenn man dieser belastung täglich (arbeitsplatz) ausgesetzt ist. Die DIN regelt das also nur für eine dauernde Belastung am Arbeitsplatz, was mit konzerten nix zu tun hat. Bei seinen bisherigen gutachten durfte man nur nicht die schallmauer von 130 db überschreiten. Darüber wars egal ob 131, 150 oder 200 db waren, dann war immer Schmerzensgeld angesagt...
Ein Pfiff mit Fingern hat übrigens bis zu 138 db, ein Schrei ins Ohr mit Trichterhand auch. Ein Böller aus Polen und Co bzw starenschreck hat deutlich über 140 db, wirkdauer 350 ms.