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Körperverletzungsanzeige wegen zu hoher Lautstärke?!?

  • Arieba
  • 1. Juli 2003 um 16:36
  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 1. Juli 2003 um 16:36
    • #1

    ...mal was anderes...

    mir blüht anscheinend ne anzeige wegen körperverletzung. War zu laut, drei leute liegen im krankenhaus. Kennt da jemand nen ähnlichen fall?
    Wer haftet? DER VA? ich? Der DJ?

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

    Einmal editiert, zuletzt von Arieba (10. März 2004 um 08:39)

  • martin
    Beiträge
    3.234
    • 1. Juli 2003 um 16:39
    • #2

    Hallo,

    Ich wuerde das mit entsprechendem Titel ins Praxis Brett schreiben. hier ist es OT und es liest auch nur eine sehr begrenzte Mitgliederschar...

    CU
    martin

  • trockenbassfetischist
    Beiträge
    3.555
    • 1. Juli 2003 um 16:41
    • #3

    dashabe ich ja [******]

    -------------------------------------------------------
    erst wenn die letzte Membran mit Pampe behandelt, der letzte Bass mit Resonator versehen ist ........... werdet ihr merken dass aus Messwerten keine Musik kommt :)

    Einmal editiert, zuletzt von trockenbassfetischist (2. Juli 2003 um 15:08)

  • pm-acustics
    Profi
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    • 1. Juli 2003 um 16:50
    • #4

    Hi,

    nun man hat auch schon uns Anzeigen wegen Ruhestörung etc. in die Schuhe schieben wollen.
    Nun Körperverletzung war da noch nicht bei, obwohl durchaus mal ein paar Mädels und Jungs die den Bassstack "begatten" wollten umgefallen sind.....

    Ich distanziere mich eigendlich in den AGBs von solchen Sachen.
    Wenn ich nur dry hire mache habe ich sowieso keinen Einfluß auf den Pegel. Bin ich als Tech vor Ort hat man schon Einfluß auf den Pegel.

    Aber was macht man wenn der Veranstalter, also mein Kunde, nach mehr Pegel schreit.

    Am bestem man sagt ihm, wenn es denn schon laut ist, das es nichtmehr lauter geht...(auch wenn es nicht stimmt)-> Problem den Job macht dann nächstesmal ein andere....

    Anderseits macht man halt lauter, soweits die Anlagengrenzen zulassen.
    Das kann wie in diesem Falle aber auch wohl etwas zu laut werden.
    Ich würde aber die Verantwortung auf den Veranstalter übertragen.

    Ob das alles so einfach ist möchte ich jetzt nicht beurteilen, ich bin kein Jurist !

    Also die "Gesetzbuchbeter" an die Front

    Grüßle

    Sven

    PISA! die Freiheit nehme ich mir ! ;)

  • DJ-JAJA
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    • 1. Juli 2003 um 16:55
    • #5

    DER LETZTE SATZ WIRD DIR NICHT GEFALLEN, ARIEBA (Mir auch nicht) :(
    Zitat aus einem Lehrbuch:

    3.6. Haftung des Veranstalters

    Bei allen Vorkehrungen, die der Veranstalter im Vorfeld eines Events zu treffen hat, ist auch stets die eigene Haftung zu berücksichtigen. Verletzt der Veranstalter eine ihm obliegende Pflicht (Sorgfalts- bzw. Verkehrssicherungspflichten) und entsteht hierdurch einem Dritten ein Schaden, so kann der Veranstalter hierfür unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden. Grundsätzlich besteht zunächst eine vertragliche, aber auch eine deliktrechtliche Haftung. Bei beiden Haftungsarten ist stets zu berücksichtigen, daß der Veranstalter für die von ihm eingesetzten Personen haftet. Voraussetzung ist stets, daß der Veranstalter selbst oder die von ihm eingesetzte Person (Erfüllungsgehilfe) schuldhaft gehandelt hat. Letzteres bedeutet, daß der Veranstalter als Vertragspartner des Kunden diesen nicht an seinen Angestellten verweisen kann, sondern für einen etwaig durch diesen Angestellten eingetretenen Schaden selbst haftet, wie für eigenes Verschulden. Schuldhaftes Verhalten ist stets dann gegeben, wenn vorsätzlich oder fahrlässig ein Schaden verursacht wurde. Läßt einer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer acht, so stellt dies in der Regel Fahrlässigkeit dar.

    Will der Veranstalter dieser Haftung entgehen, muß er sich vertraglich hiervon freizeichnen. Dies geht jedoch nicht unbegrenzt. Eine Haftung für Vorsatz kann im vorhinein nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen neigt die Rechtsprechung dazu, vertragliche Haftungsausschlüsse oder -milderungen eng auszulegen. Die Begründung hierfür liegt darin, daß dem Besucher einer Veranstaltung in der Regel nicht unterstellt werden kann, daß er mit einer solchen Haftungsbeschränkung einverstanden ist.

    Auch eine Haftungsfreizeichnung für grobe Fahrlässigkeit ist für deliktische und vertragliche Ansprüche durch AGB-Klauseln unwirksam.

    Aber auch Klauseln, die nur leichte Fahrlässigkeit betreffen, können im Einzelfall unwirksam sein. Dies betrifft insbesondere Vertragspflichten, deren Verletzung in typischer Weise eine Gefährdung von Leben und Gesundheit des Teilnehmers herbeiführen kann. So ist bereits entschieden worden, daß die Haftung für Hör- und Gesundheitsschäden aufgrund zu hoher Lautstärke eines Konzerts durch den Konzertveranstalter nicht durch AGB ausgeschlossen werden kann.
    06.06.2001 © RA Andreas Jäger

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
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  • pm-acustics
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    • 1. Juli 2003 um 17:05
    • #6

    Hi,


    und das heißt für uns Verleiher? Das wir jede Box mit einem großen Schild mit der Aufschrift:

    Achtung ! Die Box gefährdet ihre Gesundheit, da sie in machen Betriebszuständen leider massive negative Auswirkungen auf den Hörapparat haben kann !

    Habe ich mir wirklich schon mal überlegt, so wie halt auch auf jeder Zigarettenschachtel...... ob das dann hilft ????

    Aber im obigen Gesetztestext steht ja erstmal was vom Veranstalter, nur der wird dann wohl Versuchen die Schuld auf den Verleiher und sein "Fachwissen" abzuwälzen.

    Hhm, intersantes Thema.

    Das ganze ist aber wirklich ein neues Posting wert.

    @Mods: Kann man das verschieben ???

    Grüßle

    Sven

    PISA! die Freiheit nehme ich mir ! ;)

  • martin
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    3.234
    • 1. Juli 2003 um 17:36
    • #7

    Ja, kann ich machen. Ich schieb es dann ins Praxis Brett. Dort gabs das Thema schon oefter und da lesen auch die rechtsverdreher :)

    CU
    martin

  • DJ-JAJA
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    • 1. Juli 2003 um 18:23
    • #8

    Bin zwar auch kein Jurist, aber so wie ich den Text verstehe heißt das.

    Hier der Link wo es ein begründetes Urteil dazu gibt: http://www.ra-kotz.de/hoerschaden.htm

    Richtig verstehen tu ich das auch nicht, was da steht. Aber irgendwie ist es wohl doch schon auch Veranstaltersache.

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    2 Mal editiert, zuletzt von DJ-JAJA (2. Juli 2003 um 14:31)

  • Arieba
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    • 1. Juli 2003 um 19:36
    • #9

    So ne schei....


    Bin mal gespannt was da noch auf mich zu kommt...

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

    Einmal editiert, zuletzt von Arieba (25. Juli 2003 um 06:24)

  • DJ-JAJA
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    • 1. Juli 2003 um 19:58
    • #10

    hast Du schon was schriftlich bekommen?

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  • Arieba
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    • 1. Juli 2003 um 19:59
    • #11

    nö, va hat angerufen. morgen in der bz!

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 1. Juli 2003 um 20:14
    • #12

    ui das ist doof, wenn das dann so in den Medien breitgetreten wird. Insbesondere in diesem schlechten Blatt. Da liest man dann wieder ganz viele Halbwarheiten.

    Hast Du eigentlich mit EE nen Vertrag gemacht? Oder nur wieder (wie oft üblich) per Handschlag?

    Habe gerade eben mit nem Bekannt (Jurastudi) drüber gesprochen. Der sagt natürlich: Es kommt druaf an. Zwischen Kaufleuten haben die AGB ja anderes Gewicht. Wenn nicht klar geregelt ist, wessen Sorgfaltspflicht das ist, dann muss es nicht zwingend Deine gewesen sein. Insbesondere dann nicht, wenn es einen Hinweis in den AGB darauf gibt.

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  • Oliver
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    2.639
    • 1. Juli 2003 um 20:20
    • #13

    Kann man da nicht folgendermaßen was machen (hab mir das gerad mal überlegt)?

    Also man kennzeichnet eine bestimmte Zone vor der Front PA (mit Biene Maja oder so) an der die 100dB erreicht werden. Wer nun noch näher an die PA rangeht ist selber schuld? Die Leute die es noch lauter wollen gehen halt in die Zone und wer das nicht will stellt sich halt von der PA weg. Kann doch nicht angehen das da wer einen auf den Sack bekommt besonders weil ich selber gerne extremst laut Musik höre und in Zukunft nicht drauf verzichten will.


    Ausgebildete Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik aus der Nähe von Braunschweig.

  • Arieba
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    766
    • 1. Juli 2003 um 20:32
    • #14

    Das ist ja das komische. Eigentlich kann man das doch für sich selbst abschätzen. wenn ich zugedrogt bin natürlich nimmer, aber ansonsten weiss ich doch selbst wann gut ist.

    Es war ausreichend platz, gemütlich den Raum zu verlassen. wemm 95 db zuviel sind, der sollte eigentlich zu hause bleiben, selbst ne harley macht soviel krach...

    Aber die biene-Maja-linie mache ich gleich bei der nächsten VA.

    Gute Idee!

    PS: machen wir doch gleich ein powershopping draus: 90dB biene Maja-Band à 50 m Rolle

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

    Einmal editiert, zuletzt von Arieba (2. Juli 2003 um 13:09)

  • djtechno
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    1.255
    • 1. Juli 2003 um 21:47
    • #15

    hmm, ich finds auch beschissen, aber im endeffekt gehts halt nur ums rechtliche

    ist ja klar, was läuft

    Den besuchern der Veranstalltung ist net laut genug, also tanzen se direkt vor der Box

    Klar, muss ja auch gut "reinhauen"

    ma nexten Tag dann Hörsturz, logisch,kann auch ent anders sein, ist natuerlich shit,abe rist klar, vorher augf der party will man net auf den kick verzichten,nachher wünschte man sich,das man es net so uebertrieben hätte

    Tja, und wie kamma sich nun drueber hinwegtrösten:

    Klar, man verklagt den Veranstallter,da kamma ja fuer seien eigene dummheit auch nochmal fett kohle holen,weil die Gesetze ja auf der Seite der Besucher sind

    Also mal eben " 'n bissle" Geld einklagen

    so siehts halt aus, und das ist auch jedem Klar

    Aber nuetzt halt nix, vor gericht muss dann der va Bluten :(

    So gesehen wär' so eien grenzlinie, das man sich dann nachher auch rausreden udn drauf berufen kann,das die besucher selbst schuld sind, schon der richtige weg würde ich sagen

    es wird imemr leute geben die direkt vor der box tanzen, und wenn man soo leisde dreht,das selbst die, die das ohr direkt an die box druecken keinen schaden kriegen können, oder en schutzzaun aufbaut,dANN hat man bald keien besucher emhr auf der party


    also bleibt doch nur eins: die linie
    sofern sie rechtlcih ebstand hat,wenn das net kllappt, und die gesetz-idiotie soo weietr geht, im endeffekt sind die konzertgäste keine trottel und keien kleinkidner, die nciht wissen, das es gefährlich ist, dann wirds wohl bald soviel klagen geben,das alle öffentlichen va's vom erdboden verschwinden, weil die va's alle pleite gehen, und das kann ja wohl net sinnder sache sein


    die menschheit will feiern und ohne feste siehts uebel aus, aber wenn das mit lärmschutz und soo soo weiter eght,dann wird di zukunft echt besch... ...eiden

    Marcus

    Hobby-D.J.(nicht kommerziell),Audio-Einstufung:Fortgeschrittener
    (Sorry wegen der Tippfehler)
    << Mach ma' Leisa,Minelli >>

  • brathahn
    Beiträge
    151
    • 1. Juli 2003 um 21:55
    • #16

    Das mit der Biene-Maya-Linie kannste vergessen!
    Einzig wahre ist ein Warnschild an den Boxenstacks:ACHTUNG GEHÖRGEFÄHRDUNG ! SICHERHEITSBSTAND XX METER !

    Oder wie will man das bei Paraden sonst machen?

    Ich betreib das ganze ja nur Hobbymässig,aber bei den Pegelwahnsinn würde ich mich auf jeden fall rechtlich absichern.

    MfG. Brati

    Ich gestehe:Ich benutze Behringer,T-Amp,Ravemaster,Eminence,Monacor!
    Und nun immer feste draufhauen!

  • Backi
    Beiträge
    939
    • 1. Juli 2003 um 22:04
    • #17

    Eben!
    Die Biene Maja Linie (Schöner Name) ist im übertragenden Sinn eine gute Idee. Allerdings wird eine Linie im eigentlichen Sinn für Rechtsverdreher nicht gut sichtbar genug sein. Ein Warnschild wohl eher. Die Beleuchtung vom selbigen aber nicht vergessen...

    Muss man nicht sowieso vor Gehörgefährdenden Pegeln mit Warnschildern an den Eingangstüren warnen?! Bei Laserstrahlung in Discotheken ja auch..!

    Was dir da passiert ist könnte jedem passieren!
    Ich drück dir jedenfalls die Daumen!


    regards

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 1. Juli 2003 um 23:05
    • #18

    Da hab´ich auch noch was dazu. Aus den Stuttgarter Nachrichten vom 9.10.01:

    Zitat:
    "Schmerzensgeld für Hörsturz nach Konzert
    Koblenz (dpa) - Wer nach einem Popkonzert unter Hörschäden leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Dies entschied das Koblenzer Oberlandesgericht (OLG) in einem am Montag veröffentlichen Urteil. Besucher dürfen sich darauf verlassen, dass der veransatlter die Musik auf einen geräuschpegel begrenzt, der zu keinenSchäden führe. Das Gericht sprach einer Frau ein Schmereznsgeld in Höhe von 9000 Mark zu. Die Klägerrin hatte in Trier ein Popkonzert besucht. Danach diagnostizierte ein Arzt bei ihr eine "hochgradige, lärmtraumatische Innenohrschädigung mit Tinnitus beidseitig. (AZ 5 U 1324/00)"
    Zitat Ende.

    Unsere Rechtsprechung wird immer komischer.............

    Wünsche einen guten Ausgang des ganzen Elends.

    Armin

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • maro
    Beiträge
    20
    • 1. Juli 2003 um 23:35
    • #19

    Na gut, das war auch ne besondere Aktion,
    Goldfinger (IIRC) muss wohl derart laut gespielt haben, so dass mehrere Leute ins Krankenhaus mussten, war jedenfalls ein größerer Artikel drüber in der Zeitung.

    Laut ist ja gut und schön, nur da hörts halt doch irgendwann mal auf...

    gruss
    mark

  • noiseshaper
    Beiträge
    439
    • 2. Juli 2003 um 01:40
    • #20

    Das nimmt ja langsam amerikanische Eigenarten an, wenn einem irgendwas passiert wird man (oder ein Anwalt) schon wen finden der daran schuld is (wieso sollte jemand in Deutschland, wo wir bestimmt sogar ne Vorschrift für die Breite von Klopapier haben, auch plötzlich Eigenverantwortung übernehmen :evil::evil::evil: ). Ich war auch schon auf Konzerten (als Gast), die mir definitiv zu laut waren, ob da irgendwas an irgendeiner Box oder Tür stand weiss ich nicht, auf jeden Fall stehen derartige Klauseln wohl bei jeder grösseren VA auf den Eintrittskarten. Trotzdem sollte es sich rumgesprochen haben, dass gewisse Musikdarbietungen mit einer gewissen Lautstärke einhergehen, und man wird von 100 dB (A) auf einem Rockkonzert mit Sicherheit nicht überrascht. Und bei BumBum-Events wohl auch nicht. Dann steckt man sich halt Oropax oder Klopapier oder sonstwas in die Tasche, und ins Ohr wenns zu laut is. Fertig. Hab immer Oropax am Schlüsselbund. (Kommt nur nich so gut wenn der FOH-Mensch orange Stöpsel im Ohr hat :lol: :lol: :lol: ). Und wenn man sich dafür halt zu Cool is, Pech. Wenn ich kein Bock auf ne Brücke hab und renn über die Autobahn und werd überfahren, hab ich auch Pech und kann nich sagen "der war aber schnell". Ich will damit jetzt nicht irgendwelche dB-Wettbewerbe in der VA-Branche propagieren, manche VAs sind wirklich jenseits von Gut und Böse, und da muss man auch als Tech einschreiten, ganz klar. Hab selber diverse Clubgigs gemischt mit dem dB-Meter aufm Tisch, und einige Kapellen haben den Raum schon ohne PA mit knapp 100 dBA geflutet. Wenn aber irgendwelche "Sachverständige" RnR-Gigs quasi auf Sprachpegel fordern (siehe Schlossgrabenfest, Darmstadt, auch wenn das andere Hintergründe hatte) und uns dann kriminalisieren wenn das nich klappt, isses halt wirklich nich mehr lustig. Soll mal jemand auf Tabakkonzerne übertragen. Oder auf Autos. Oder ... ... ...

    Also muss man wohl tatsächlich grooooosssse Warnungen auf die Stacks drucken.... Oder vielleicht eine Einverständniserklärung unterschreiben lassen beim Einlass ...

    Arieba: ne Ahnung wie laut es tatsächlich war?

    Ansonsten: Viel Glück !!!

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