...nur das es keine Verwechslungen bzw. Mißverständnisse gibt...
Der Listenpreis bezieht sich immer auf den Neupreis des Fahrzeugs, egal wie alt das mittlerweile geworden ist...
Beispiel:
Wenn Ihr die 10 Jahre alte "S" Klasse mit Vollausstattung vom Opa als Firmenwagen kauft der damals ca. 30.000 EURO gekostet hat, ist die 1% Regelung nicht sinnvoll. Der wäre dann immer noch mit 300 EURO (1%) pro Monat zu versteuern. Wenn das Auto also nicht ständig kaputt geht und endlos Benzin vernichtet, dann könnt Ihr gegen die 300 EURO auch nicht genug gegenrechnen. Hier wäre dann das Fahrtenbuch zu empfehlen.
Noch eins:
Ihr verdient mit Eurem Gewerbe zu viel Geld und wollt aus Imagegründen einen neuen Porsche fahren um Eure zahlreichen Events schnellst möglich besuchen zu können. In Eurer Freizeit fahrt Ihr aber meist nur kurz zur Tanke, Schampus holen und wieder zurück...
Auch dann macht es Sinn ein Fahrtenbuch zu führen, da der Private Anteil der Fahrzeugnutzung zu gering ist...
Die 1% Regelung ist bei neuen Fahrzeugen oder Jahreswagen zu empfehlen, wenn man z.B. Least und den monatl. 1% eine entsprechend hohe monatl. Leasingrate gegenüberstellen kann...und das Fahrzeug auch viel Privat genutzt wird!