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Beiträge von CGVS

  • Privatwagen gewerblich nutzen...

    • CGVS
    • 13. Januar 2005 um 00:06

    ...nur das es keine Verwechslungen bzw. Mißverständnisse gibt...
    Der Listenpreis bezieht sich immer auf den Neupreis des Fahrzeugs, egal wie alt das mittlerweile geworden ist...

    Beispiel:
    Wenn Ihr die 10 Jahre alte "S" Klasse mit Vollausstattung vom Opa als Firmenwagen kauft der damals ca. 30.000 EURO gekostet hat, ist die 1% Regelung nicht sinnvoll. Der wäre dann immer noch mit 300 EURO (1%) pro Monat zu versteuern. Wenn das Auto also nicht ständig kaputt geht und endlos Benzin vernichtet, dann könnt Ihr gegen die 300 EURO auch nicht genug gegenrechnen. Hier wäre dann das Fahrtenbuch zu empfehlen.

    Noch eins:
    Ihr verdient mit Eurem Gewerbe zu viel Geld und wollt aus Imagegründen einen neuen Porsche fahren um Eure zahlreichen Events schnellst möglich besuchen zu können. In Eurer Freizeit fahrt Ihr aber meist nur kurz zur Tanke, Schampus holen und wieder zurück...
    Auch dann macht es Sinn ein Fahrtenbuch zu führen, da der Private Anteil der Fahrzeugnutzung zu gering ist...

    Die 1% Regelung ist bei neuen Fahrzeugen oder Jahreswagen zu empfehlen, wenn man z.B. Least und den monatl. 1% eine entsprechend hohe monatl. Leasingrate gegenüberstellen kann...und das Fahrzeug auch viel Privat genutzt wird!

  • Wann Gewerbeanmeldung?

    • CGVS
    • 11. Januar 2005 um 23:26

    Hier hab ich nochwas:

    Zitat

    Gewerbeanmeldung und sonstige gewerberechtliche Vorschriften

    Gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) ist bei einer Tätigkeit im stehenden Gewerbe, deren Beginn, jegliche Veränderungen und die Beendigung anzuzeigen.

    Gewerbebegriff
    Gewerbe stellt
    - jede erlaubte
    - auf Gewinnerzielung gerichtete
    - auf Dauer angelegte
    - selbständige Tätigkeit

    dar, mit Ausnahme der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau, Viehzucht, Fischerei und Bergwesen), der freien Berufe sowie der Verwaltung eigenen Vermögens (etwa Vermietung von Grundbesitz). Für das Erfordernis der Selbständigkeit ist maßgeblich, ob sich die Tätigkeit nach ihrem Gesamtbild als die eines selbständigen Gewerbetreibenden darstellt, wofür drei Kriterien bedeutsam sind:
    Tätigkeit im eigenen Namen,
    Handeln auf eigene Rechnung, das heißt unter Übernahme des unternehmerischen Risikos,
    Handeln in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit.

    Sie üben also keine gewerbliche Tätigkeit aus, wenn Sie
    einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft haben,
    eine selbständige Tätigkeit ausüben, die in ihrem Umfang im Einkommensteuergesetz festgelegt ist. Bei den freien Berufen handelt es sich um freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten, sowie um persönliche Dienstleistungen höherer Art, die eine qualifizierte Bildung (Hoch- oder Fachhochschule) erfordern (vgl. § 18 EStG).
    eine Vermögensverwaltung betreiben.

    Alles anzeigen

    Ich würde mal sagen, hauptsächlich kommt es auf die Absicht zur Gewinnerzielung an...

    Habe noch eine Interessante Seite gefunden, ist zwar für die IT-Branche gemacht, allerdings sehr ausführlich erklärt: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html

  • Wann Gewerbeanmeldung?

    • CGVS
    • 11. Januar 2005 um 21:02

    Hier mal ein kurzer Auszug aus der Post vom Steuerberater:

    Zitat

    Übersicht steuerlicher Grenzen und Beträge 2004/2005:

    - Einnahmen aus Nebenberuflicher Tätigkeit steuerfrei bis 1.848,00 €

    Wenn Du also nicht über diesen Betrag kommst, macht das mit dem Gewerbe nur bedingt Sinn. Da Du Dir durch eine Gewerbeanmeldung eine Menge Pflichten auflädst...

  • Warum um Gottes Willen Kaltgerätestecker?????

    • CGVS
    • 11. Januar 2005 um 20:44

    Ecto_Erwin

    Die Verwendung des Kaltgerätesteckers in vielen Geräten hat meist einen wirtschaftlichen Hintergrund.
    Die Hersteller müssen nur ein Gerät produzieren und können durch beipacken des entsprechenden Kabels (für ein paar Europfennig zu haben) Ihr Produkt in jedem Land vertreiben. (230V/110V Umschaltung haben auch die meisten Geräte)

    Warum keine offenen Kabelenden? Sicher ist das für eine dauerhafte Kontaktierung besser, aber der Markt möchte "Plug&Play" Geräte haben und nicht erst Netzstecker montieren müssen.

    Die sicherste und beste Alternative ist bisher die PowerCon-Buchse, doch liegt dieses System preislich weit über einem Massenprodukt wie dem Kaltgerätekabel.

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 18:09

    Genau diesen anderen Thread habe ich gemeint und auch Deine negativen Erfahrungen...

    Ich werde aber auch mal eine Anfrage starten, mal sehen was ich zur Antwort bekomme...

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 16:38

    ...da hat sich ja genau der richtige gemeldet :wink:

    Tätigkeiten z.B. nach §40 Abs(4) MVStättVo.

    Die entsprechende Ausbildung ist eine Ausbildung zum Radio-und Fernsehtechniker in einem Veranstaltungsbetrieb, wo eben ca. 60% branchenspezifische Tätigkeiten waren.

  • lautsprecher chassis

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 05:48

    Guckst Du mal hier:
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?p=270381&highlight=#270381

  • Privatwagen gewerblich nutzen...

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 05:42
    Zitat von "Kracky"

    Wieviel der nun pro KM absetzen kann weiß ich nicht mehr genau, ich dachte sogar es waren mehr als 30 Cent.


    Es sind bei PKW je KM 0,30€ nach der Übersicht für 2004/2005...

  • Privatwagen gewerblich nutzen...

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 05:37
    Zitat von "rockline"

    Bei einem Firmenwagen berechnet das Finanzamt monatlich 1% des Neuwertes als zu versteuernden Gewinn.
    Fahrtenbuch ist unumgänglich, gewerblich benutzte Autos werden von den Versichereren höher eingestuft, als einziger Vorteil ist die Abschreibemöglichkeit sämtlicher Instandhaltungskosten zu sehen!


    Bei der 1% Regelung musst Du kein Fahrtenbuch führen. Die 1% vom Listen-Neupreis beeinhalten auch gleichzeitig die private Nutzung. Wenn man privat und Geschäft getrennt abrechnen will, weil z.B. der private Anteil sehr gering ist oder auch die 1% zu viel Geld sind, dann macht ein Fahrtenbuch durchaus Sinn.
    Grundsätzlich sollte man die 1% Regelung aber nur bei relativ neuen Fahrzeugen anwenden die auch noch einen hohen Wert haben.
    Vor einer Entscheidung am besten den Steuerberater kontaktieren, der weiss dann auch welche Kosten man diesen 1% gegenüberstellen kann.
    z.B. sinnvoll gewählte Leasingrate...

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 9. Januar 2005 um 05:12

    OK, lass mich die Sache mit der Ausbildung nochmal anders bzw. "glücklicher" Formulieren...
    Mir ging es hier um die Tätigkeiten die man ausüben darf. Sprich das man mit entsprechender Ausbildung und nachgewiesener Erfahrung z.B. in der VA-Branche (belegt durch entsprechende Zeugnisse) auch die Tätigkeiten ausführen darf, für die eigentlich eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik vorgesehen ist.
    In einem anderen Thread hat aber jemand anscheinend gerade gegenteilige Erfahrungen gemacht...das ist auf jeden Fall mal eine Anfrage an die IHK wert...

    Zitat von "Tobias Zw."

    Ich will allerdings auch nicht einen Radio- und Fernsehtechniker auf der Baustelle sehen, der meint, er könne auf Grund seiner Ausbildung eine Beschallungsanlage konzeptionieren, aufbauen und einstellen und dann noch eine kleine Beleuchtung setzen.


    Wieso nicht? Wenn genau diese Tätigkeiten ca. 60% Bestandteil der betrieblichen Ausbildung waren!?

    Der Ausbildungsberuf und was man dann wirklich in der Ausbildung lernt/macht sind zwei paar Schuhe.
    Die grundsätzlichen Inhalte müssen selbstverständlich überall gelehrt werden, weil diese auch Bestandteil der Prüfung sind, allerdings ist eine Ausbildung lang und viele Teile werden Betriebsspezifisch gestaltet.

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 8. Januar 2005 um 01:53

    Also Dein Angebot zur Ausbildungssimulation würde ich ja völlig vergütungsfrei gerne annehmen, wenn ich die nötige Zeit hätte :wink:
    Aber mal zurück zu den Punkten:

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Du wirst nicht automatisch Fachkraft, wenn Du eine andere Ausbildung und Berufserfahrung hast; die Qualifikation zur Fachkraft setzt immer das Bestehen der Prüfung vor der IHK voraus.


    Automatisch habe auch nicht gesagt. Es gilt immer seine Berufserfahrung anhand von Zeugnissen nachzuweisen, dann besteht die Möglichkeit etwas annerkannt zu bekommen. Vor allem wenn man diese Ausbildungs-Anerkennung braucht für eine weiterführende Prüfung, sprich Meister ist die IHK oft sehr Kulant...
    Bei der Handwerkskammer z.B. ist das so nicht möglich...

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Der Beruf ist älter, als Du anscheinend glaubst. Wir haben z. Zt. den fünften Lehrlingsjahrgang in der Ausbildung, und die IHKen und Berufsschulen haben sich ganz gut eingegrooved...


    Als ich die Ausbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik machen wollte vor ca. 5 Jahren, war die ganze Geschichte noch sehr neu. Da gab es in Deutschland meines wissens nur 2 Möglichkeiten die Ausbildung zu machen (deutsche Event Akademie und noch eines...)

    Zitat von "Tobias Zw."

    - Den letzten Absatz finde ich nachgerade abstoßend: "Wo kein Kläger, da keine Richter"? Was ist mit Personen, die zu Schaden kommen könnten? Was ist mit dem Schutz der eigenen Unversehrtheit und finanziellen Unabhängigkeit? Was ist mit Kenntnis der einschlägigen Vorschriften?


    und

    Zitat von "Tobias Zw."

    Ich rate dringend davon ab, als Elektroinstallateur ohne umfangreiche Berufserfahrung direkt die Meisterprüfung anzustreben. Vielleicht würde er sie ja bestehen - und was hätten wir dann? Noch einen Beleuchtungsmeister ohne echte Erfahrung.


    Hier gibst Du die Anwort eigentlich schon selbst...Ich bin ganz klar der Meinung, dass ein "Meisterzwang" wie er schon oft angesprochen wurde auch nicht vor Problemen schützt. Es wird dann viel unerfahrene Meister geben und einige wirkliche Profis werden ggf. nicht die Zeit haben Ihre Prüfung zu machen und somit nicht mehr Gewerbetreibend sein dürfen?
    Erfahrung und somit auch Kenntnisse von möglichen Gefahrenquellen und weitsicht sind der beste Schutz gegen Unfälle usw.
    "Wo kein Kläger, da kein Richter" bedeutet, wo nichts passiert wird auch niemals geklagt werden. Ausser eben in den erwähnten Betrieben, weil hier die BGs versuchen Ihre versicherten zu Schützen, sprich kosten für Unfallversicherungen gering zu halten!

    Zitat von "Tobias Zw."

    @ Spooky: Mit einem Meisterbrief als Elektroinstallateur bist Du ja auch kein Veranstaltungsmeister und kein Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik im Sinne der VStättV und der BGV.


    Eigentlich komisch, denn er darf wenn er ein Gewerbe für Veranstaltungstechnik aufmacht z.B. PA-Verleih Fachkräfte ausbilden :wink:

    Zitat von "Tobias Zw."


    - Natürlich darf ein Elektromeister, der einen veranstaltungstechnischen Betrieb hat, sofort Fachkräfte ausbilden. Er darf aber auch genauso Einzelhandelskaufleute und Industriefachpacker ausbilden - und umgekehrt: Ein Meister für Veranstaltungstechnik darf ja auch Kaufleute ausbilden... Meiner Meinung nach eine Schwäche im System, aber nichts branchenspezifisches.


    Branchenspezifisch ist das nicht, viel mehr ein Grund Lehrstellen zu schaffen - Auf Qualität der Ausbildung wird selten geachtet...
    Kleine Anektdode:
    Ich hatte in meinem Ausbildungsjahrgang einen RFT Azubi, der hat 2 volle Jahre nur verkaufte Fernseher ausgeliefert und angeschlossen ein anderer (beschäftigt bei einem großen Unterhaltungs-Elektronik Markt) hat 1.5 Jahre nur Geräte ausgepackt, ins Regal gestellt und anschließen die Verpackungsmaterialien richtig entsorgt :roll:
    Wie sieht es im allgemeinen mit VT-Fachkraft Azubis aus? Auch meist billige Arbeitskräfte?

    Zitat von "Tobias Zw."

    Und wenn Du noch einmal sagst, daß Handwerksberufe wie der schnöde Schlitzeklopfer "höher angesiedelt" sind als die Fachkraft, darfst Du Dich gerne bei mir zur Ausbildungssimulation mit Ohrenlangziehen melden.


    Das hast Du oben eigentlich schon bestätigt, der "schnöde Schlitzeklopfer" darf das VT-Gewerbe aufmachen und auch Fachkräfte ausbilden, der Meister für Veranstaltungstechnik darf keinen Elektroinstallationsbetrieb oder eine Radio-und Fernseh-Werkstatt eröffnen geschweige denn diese Berufe ausbilden!
    Die Handwerkskammern sind da sehr eigen...

    Nur am Rande: Wie sieht es eigentlich bei Dir mit dem Ausbildungsinhalten aus? Lernt Ihr z.B. Verstärker oder digitale Schaltungen wieder in Stand zu setzen? (Also jetzt nicht komplette PCBs tauschen sondern Fehler Messtechnisch ermitteln und beheben...)

    Ich muss ja wissen was in der Ausbildungssimulation gefordert werden würde :wink:

  • Belastungstabelle für Holzrigg

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 21:19
    Zitat von "jundc"

    CGVS: Es geht uns hierbei nicht um den Auftrag, die Konstruktion neu machen. Ich hatte lediglich das Vergnügen unter dieser Konstruktion ein Theaterstück betreuen zu dürfen.

    Da scheiden sich die Geister...ich hätte gerne das Vergnügen gehabt die Konstruktion neu zu machen und wohl die Theater Betreuung abgelehnt wegen Bedenken an der Aufhängung :wink:

    Halt uns aber mal auf dem laufenden ob noch was geändert wird am Holzrigg...

  • Forderungen eintreiben... der gute Ton gegenüber dem Kunden

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 21:13

    LeereDose
    Ja mit der Abbuchung bin ich mir da ganz sicher - keine Ahnung was Dein Nachbar bei der Bank so macht :shock:
    jundc hat das aber schon ausführlich erklärt. Vielleicht noch ein kleiner Nachtrag. Wenn das Geld eines Abbuchungsauftrags eingegangen ist, dann ist es erst ab Tag zwei sicher. Wenn Dein Kunde z.B. bei einer anderen Bank ist und sein Konto keine Deckung aufweißt kann es sein das der Betrag bei Dir gutgeschrieben wird und am nächsten Tag +7 Euro Gebühr wieder belastet wird...
    Ist mir bisher einmal passiert, ab dem 2ten Tag kann aber nichts mehr passieren - Widerspruch ist dann zwecklos, weil er eine Vereinbarung unterschrieben hat, die sowohl Deiner als auch seiner Bank vorliegt.

    test
    Das mit den Bilanzen ist alles andere als dumm sinn. Ich bzw. auch Wolfpack sprechen hier von Firmen/Konzernen, die weit über der 200.000 Euro grenze wirtschaften.
    Da geht es sehr wohl um Bilanzen die schön sein müssen, weil sonst die Aktionäre rebellieren oder die Banken bei Krediten nicht mehr so einfach mitmachen. Das die Rechnung von EINEM VA Unternehmen da keine große Rolle spielt hab ich schon geschrieben, aber wenn es eine generelle Weisung gibt...und viele kleine Beträge summieren sich auch, was bei großen Unternehmen/Konzernen wieder auffällt in der Bilanz!

    Wolfpack
    Einem Abbuchungsauftrag kann auch ein großes Unternehmen nicht wiedersprechen, allerdings wird Dir diese Vereinbarung auch kein Sachbearbeiter unterschreiben dürfen/wollen.
    ...weiterhin aber viel Erfolg, trotz der Zahlungsmoral vieler großer Konzerne...

  • Vorrauskasse bei Auftrag über 10.000€ ???

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 20:47

    Auf diesen Kosten würde man nach meiner Abbau-Methode durchaus sitzen bleiben. Nur bei einer VA, eben in der 10.000 EU-Verleih Größenordnung wird ein Abbau kurz vor Öffnung, den Veranstalter sehr hart treffen daher sollte er keine andere Wahl haben als zu zahlen.
    Ob man die Finger weg lässt oder nicht muss jeder selbst wissen, leider können die meisten nicht nur mit Ihren zuverlässigen Stammkunden Geschäfte machen.
    Die Kunst ist es einen gesunden Mittelweg zu finden und zu hoffen das man nicht auf schwarze Schafe trifft...

  • Was darf ich und was nicht!??

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 03:02

    spooky
    Fachkraft für VA-Technik zu machen, macht m.E. keinen Sinn, wenn Du bereits gelernter Elektroinstallateur bist.
    Du wirst als Elektroinstallateur ohne Probleme zur VA-Meisterprüfung zugelassen. Handwerksberufe wie E-Installateur oder RFT sind höher angesiedelt als die Fachkraft für VA-Technik.
    Soweit ich weiss werden diese Ausbildungen zusammen mit nachgewiesener Berufserfahrung auch als Fachkraft für VA-Technik anerkannt. (ggf. mal beim VPLT oder IHK nachfragen)

    Dieser ganze Berufszweig wurde erst geschaffen und ist auch noch nicht wirklich strukturiert, daher ist die Ausbildung auch noch nicht so scharf wie z.B. bei einem Handwerks-Elektroberuf.
    Ein Elektro-Meister, der einen Veranstaltungsbetrieb aufmacht, darf z.B auch gleich Fachkräfte für Veranstaltungstechnik ausbilden...

    Was Du mit und ohne Ausbildung darfst musst Du selbst verantworten. Wo kein Kläger da ist auch kein Richter. Ein Kläger könnte z.B. die VBG sein, die wird es aber nicht interessieren, wenn Du auf einer kleinen VA mißt baust.
    Deren Passion ist es Unfälle dort zu verhindern wo sie zahlen muss, Theater, Fernsehstudios, Bühne, ...
    Sprich, überall wo versicherte Mitarbeiter werkeln und nach einem Arbeitsunfall die VBG einspringen/zahlen muss...

  • Was verdient man als helfer!?

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 02:38
    Zitat von "test"

    ein helfer hat mir letztens folgendes angeboten: 400 euro im monat und dafür werkelt er im lager von 10-16 uhr jeden werktag.
    nur mal so als beispiel


    ...warte erst mal bis Du gesehen hast was er den ganzen Tag so werkelt - es kommt ja immer auf das Ergebnis an :roll:

    Ich würde diese 4,6 Mio potentielle Helfer aber wirklich nicht als Konkurrenz ansehen. Darunter gibt es viele die Arbeitslos sind, weil sie nicht wollen oder auch einfach zu nichts zu gebrauchen sind.

    Habe heute erst wieder eine ICH-AG Putzfirma erlebt...mann fragt sich da wirklich was in den Köpfen mancher Menschen vorgeht...
    Bevor ich aber jetzt zu einem politischen Rundumschlag aushole werde ich mal lieber in ein anderes Forum wechseln...

  • Vorrauskasse bei Auftrag über 10.000€ ???

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 02:16

    Mann muss hier jeden Fall neu beurteilen...

    Zitat von "f8274"

    unprofessionelle veranstalter erträumen sich häufig fantasieumsätze und bitten den pa-lieferanten nach der va dann um großzügige rabatte, weil es nicht zufriedenstellend lief.


    Auf eine Vorkasse werden sich die wenigsten einlassen und sich vielleicht einen anderen Verleiher suchen.
    Ich würde den Auftrag annehmen, aber vereinbaren das vor Beginn der VA gezahlt wird - dann kannst Du kurz vor Beginn Deine Sachen wieder abbauen und die VA fällt aus! Das ist das beste Druckmittel - ausser der Veranstalter ist völlig pleite und wollte mit der VA wieder ins Leben zurückfinden. Dafür gibts aber z.B. die Schufa...

    Zitat von "f8274"

    andererseits nehme ich einen 20-teur-gig auch auf rechnung an, wenn ich bereits viele gute erfahrungen mit einem bekannten kunden gemacht habe, und ich mir über dessen liquidität keine sorgen mache.


    Mache ich genau so, auch bei Installationen - bei guten Geschäftsbeziehungen sollte es da auch keine Probleme geben!

    Zitat von "pm-acustics"


    Ich beziehe das jetzt mal auf eine Installationssache. Wir haben früher immer geschaut das wir eine Anzahlung herausgehandelt haben das unsere Ausstände weitgehend gedeckt waren.


    Hier ist äußerste Vorsicht geboten - manche Diskotheken Betreiber sind Schw***e. Wenn sie erfahren sind und auch noch merken, dass Du auf die Kohle angewiesen bist, kannst Du wirklich Dein blaues Wunder erleben!
    Wenn Sie sich nicht auf Vorkasse einlassen, dann solltest Du aber das Geld für das Material bei Lieferung bekommen und den Restbetrag nach erfolgter Installation. Wenn Du gute Kontakte zu Deinem Händler hast, wird er das Material auch wieder zurücknehmen falls Dein Kunde plötzlich doch nicht mehr will...

  • Forderungen eintreiben... der gute Ton gegenüber dem Kunden

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 01:55

    Wolfpack
    Ist das bei Dir überwiegend im Dezember so?
    Viele, vorallem große Firmen lassen sich im Dezember oft mit Zahlungen Zeit um Ihre Bilanzen zu schönigen...Wenn man Zahlungen aufs neue Jahr verschiebt, steht das Unternehmen zum richtigen Zeitpunkt besser da als es eigentlich der Fall ist ->Das freut die Aktionäre!
    Das Deine Rechnung hier jetzt keine große Rolle spielt ist klar, aber wenn das eine generelle Vorgabe ist, dann trifft es meistens alle!

    Allgemein: Ich habe bei manchen Stammkunden, die zwar (sofern ich das beurteilen kann) Liquide sind und auch Zahlungswillg trotzdem aber immer vergessen Rechnungen zu begleichen das Lastschriftverfahren eingeführt!

    Leistung erbringen, Rechnung schreiben und dann gleich den Betrag abbuchen...
    Wichtig ist, das man ein Lastschriftverfahren als Abbuchungsauftrag wählt, diese kann man nämlich nicht mehr zurück gehen lassen - ausser das Konto ist überzogen und dann muss man eh auf Alarmstufe rot schalten... :oops:

  • Belastungstabelle für Holzrigg

    • CGVS
    • 7. Januar 2005 um 01:03
    Zitat von "ADMIN"

    Am Rande: Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein. Der gezeigte Aufbau ist zwar ziemlicher Pfusch, aber längst nicht so gefährlich, wie einige hier tun.

    Das hier im Forum solche Dinge im allgmeinen (wenn auch manchmal etwas übertrieben) sehr kritisch betrachtet werden finde ich aber eine gute Entwicklung! Das wird vielleicht in Zukunft helfen Unfälle zu vermeiden...

    :twisted: Ich würde dem Verantwortlichen auch viel zu seiner gefährlichen Konstruktion erzählen um den Auftrag zu bekommen. Wenn das mit den Hängepunkten geklärt ist, kann man mit wenig Mühe ein neues Rigg mit Verkabelung verkaufen :twisted:

    Nochmal zusammenfassend:
    - Das man aus Holz durchaus tragende Konstruktionen bauen kann ist klar, es hängt auch wirklich kaum Gewicht dran. Man hätte z.B. beim Zimmermann seines vertrauens nach Balkenschuhen fragen können...
    - Das im Brandfall das Rigg lange genug hält, denke ich auch egal ob jetzt gehobeltes Holz B1 ist oder nicht - In der Halle ist so viel aus Holz da würde ein brennendes Rigg nicht mehr auffallen...
    - Die Aufhängung MUSS auf jeden Fall geändert werden, Baumarktseile gehen einfach nicht - hier sind sich aber auch alle einig
    - Die Elektroinstallation würde auch keinen E-Check bestehen, da wären einige Stellen nachzubessern. Denke hier herrscht auch Einigkeit...
    - Die Box würde ich so auch nicht aufhängen, da ist der Vorschlag mit dem "Durchbolzen" ganz gut...Die verwendeten Haken sind ehr zum spannen von Wäscheleinen vorgesehen :roll:
    - Ob mann jetzt Scheinwerfer direkt ins Holz schrauben kann oder nicht, hängt von der Temperatur der Befestigungsfläche ab (sprich oberseite Bügel). Wenn diese bei maximal zulässiger Umgebungstemperatur unter 90°C bleibt, dann kann man auch direkt ans Holz (F-Zeichen)...

    Interessant wäre jetzt wer diese Konstruktion gebaut hat. Ich hoffe es war ein Hausmeister mit Basteltrieb und kein gewerbliches Unternehmen :!:

  • Belastungstabelle für Holzrigg

    • CGVS
    • 6. Januar 2005 um 10:19

    ENDLICH! Auf diese Bilder warte ich schon eine halbe ewigkeit...allerdings das es so schlimm ist hätte ich nicht gedacht!

    Zitat von "Arno"

    Das ganze würde ich persönlich so zusammenfassen: Fahrlässige, wenn nicht gar vorsätzliche Körperverletzung!!!

    Eine fahrlässige Körperverletzung kann es erst sein, wenn sich jemand verletzt hat...

    Wie es jetzt statisch mit so einem Rigg aussieht, weiss ich nicht - da kann Dir der Admin bestimmt was dazu sagen. Auch eine Holzkonstruktion kann Lasten Tragen, jedoch ist die Konstruktion dieses Riggs m.E. völlig falsch aufgebaut worden (Streben aus "Brettchen" mit Winkeln verbunden...)

    Das würde ich auf jeden Fall durch eine Alukonstruktion ersetzen. Wegen des geringen Gewichts (Scheinwerfer, ...) ist das auch Kostengünstig möglich.
    Ein viel größeres Problem sehe ich aber diese Alukonstruktion wieder SICHER an der Decke zu befestigen.
    Die jetzige Variante ist wirklich das übelste was ich jemals gesehen habe!
    Evtl. ist es sogar nur möglich einen Ground-Support zu stellen, wenn es im Dach nichts ausser Holzbalken und somit keine definierten Flugpunkte gibt.

    Ansonsten...die Baumarktseile gehen natürlich nicht, die Boxen können so nicht geflogen werden und die Verkabelung ist Bastelwerk...lässt sich aber wie ich es sehe durch fertige Teile aus dem Fachhandel einfach ersetzen.

    Da es in der Schweiz ja keine VBG gibt, würde ich mal bei einem Gewerbeaufsichtsamt nachfragen, nach welchen Richtlinien die so etwas prüfen.

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