Um noch einmal auf das Thema Rechtsprechung zurückzukommen, möchte ich kurz folgenden Abschnitt aus der vom Admin erwähnten LärmVibrationsArbSchV zur Diskussion stellen:
Zitat von "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)<br>§ 7 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Lärmexposition"(4) Der Arbeitgeber hat Arbeitsbereiche, in denen einer der oberen Auslösewerte für Lärm (LEX,8h, LpC,peak) überschritten werden kann, als Lärmbereiche zu kennzeichnen und, falls technisch möglich, abzugrenzen. In diesen Bereichen dürfen sich Beschäftigte nur aufhalten, wenn das Arbeitsverfahren dies erfordert und die Beschäftigten eine geeignete persönliche Schutzausrüstung verwenden; Absatz 1 bleibt unberührt.
Bedeutet das, wenn Musiker klar definiert:
ZitatIch brauche diese Lautstärke und die Wahrnehmung, im höchsten technisch umsetzbaren Lautstärkebereich zu agieren, um meiner Kreativität (hust) freien Lauf zu lassen
(immerhin geht es um die Produktion von etwas, das den Kunden letztlich als Event verkauft wird) , dass wir nur entsprechende Schilder aufzuhängen brauchen?
Desweiteren wären im Bereich Bühnenlautstärke und Feedbackgefahr ja etwas andere Angaben als
Zitat von "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV)<br>§ 6 Auslösewerte bei Lärm"Die Auslösewerte in Bezug auf den Tages-Lärmexpositionspegel und den Spitzenschalldruckpegel betragen:
1. Obere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 85 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 137 dB(C),
2. Untere Auslösewerte: L (tief) EX,8h = 80 dB(A) beziehungsweise L (tief) pC,peak = 135 dB(C).
Bei der Anwendung der Auslösewerte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes der Beschäftigten nicht berücksichtigt.
sehr hilfreich - dass man nach einer Viertelstunde bei 100dBA schon seine zulässige Tagesdosis erreicht hat oder alternativ bei 90 Minuten Programm nicht über 92dBA hinauskommen darf ist daraus jetzt nicht sooo ersichtlich. Ausgehend von Profimusikern, die jeden Tag woanders spielen und inkl. Proben etc. im Schnitt auf eine Quasi-40-Stunden-Wochen kommen.