...Abstand Korb-Membran von 4 auf 2cm halbiert...
4cm schafft nicht mal das Neumann... ![]()
...Abstand Korb-Membran von 4 auf 2cm halbiert...
4cm schafft nicht mal das Neumann... ![]()
guma Was macht denn der Korb-Membran-Abstand für einen Unterschied? Reden wir da vom Nahbesprechungseffekt?
Mund -> Korb 1cm + Korb -> Membran 1cm => Summe = 2cm
wenn Korb -> Membran = 0.5cm, dann => Summe = 1.5cm
Pegeldifferenz = 20*log10( 2 / 1.5 ) = 2.5dB
Je näher der Mund an den Korb kommt, desto grösser fällt der Unterschied aus:
Mund -> Korb-Abstand = 0.5cm -> Pegeldifferenz = 20*log10( 1.5 / 1 ) = 3.5dB
Wenn der Sänger sich das Ding vor den Bauch hält ist es hingegen völlig egal.
Aber ja, der Nahbesprechungseffekt kommt auch noch hinzu (bis ca. 200-250Hz oder so)
Alles anzeigenDer nächste Schritt unterscheidet sich je nach der gewählten Option:
• Durch zwei Messungen hintereinander: es wird die Vergleichsmessung mit einem Mikrofon (ab Seite 53 beschreiben) durchgeführt.
• Gleichzeitige Messung mit zwei Mikrofonen: es wird nur eine Messung, diese jedoch
mit zwei Mikrofonen (Details ab Seite 67) durchgeführt.
• Keine Korrektur verwenden: wird ab Seite 66 beschrieben.
• Daten aus vorhandenem Messprotokoll einlesen wird ab Seite 64 beschrieben.
• Direkteingabe der Korrekturwerte dieser Eintrag wird nur angezeigt, wenn die Option
Direkteingabe der Faktoren erlauben im Fenster Optionen → Sonstiges → Optionen
Bestimmung Korrekturfaktoren (siehe Seite 96) und erlaubt die direkte Eingabe von
Korrekturwerten.
Hinweis: Seit der Version 07-2022 der Norm ist nur noch die Vergleichsmessung
normgerecht.
D.h. nach der aktuellen 15905-5 wäre die händische Eingabe des Korrekturwertes nicht mehr zulässig, richtig?
In der Schweiz sehe ich keine Vorgaben diesbezüglich:
5.3. Offset
Es wird empfohlen, Messmittel zu verwenden, bei denen eine Schallpegeldifferenz / ein Offset eingestellt werden kann. Ist dies nicht möglich, muss die Schallpegeldifferenz schriftlich protokolliert werden.
5.2.4. Ermittlung der Schallpegeldifferenz bzw. des Korrekturwertes
Da die Messung am Ermittlungsort mitten im Publikum auf Ohrenhöhe meist nicht möglich ist, wird der Schallpegel an einem anderen Messort, beispielsweise beim Mischpult, ermittelt und überwacht. Dazu muss jedoch vorgängig die Schallpegeldifferenz zwischen Ermittlungs- und Messort mit einem rosa Rauschen bestimmt, schriftlich festgehalten und gegebenenfalls ein Korrekturwert im Messgerät eingegeben werden. Der Messpunkt sollte im Einfallsbereich des Direktschalls liegen. Es ist sinnvoll, den Korrekturwert auch mit einem dem Programm entsprechenden Musiksignal zu validieren.
Von Berechnungen der Schallpegeldifferenz mittels Faustformeln ist abzuraten, da die Abnahme des Schallpegels nicht mit einfachen Methoden zu berechnen ist. Insbesondere bei nicht kugelförmig abstrahlenden Lautsprechern, bei Addition von Schallanteilen von benachbarten Quellen sowie Reflexionen und Nachhall ist eine rechnerische Bestimmung komplex.
Er könnte vom Naturell her aber Trump und Putin durchaus gewachsen sein und klare Worte finden, die dort auch ankommen.
und da der herr Merz meines wissen noch nie in einem richtigen amt war (also abseits der eigenen partei), ist er für mich da erstmal ein unbeschriebenes blatt.
Da geht es nicht um Amtserfahrung, sondern um *hust "Persönlichkeit"...
Die würde ich nach bisherigen in Netz zu findenden Lebenslaufbeschrieb auch durchaus als "kompatibel" einstufen. ![]()
Hi TomyN :
Ich möchte noch mal auf den Punkt
Wie sieht das eigentlich mit USB-Messmikrofonen aus? Geben die immer einen definierten Pegel raus oder sind die per remote steuerbar? Habe mich damit noch nie beschäftigt...
zurückkommen.
Wir haben jetzt mal die Tage ein umik-2 mit dem isemcon-Set abgeglichen - REW erkennt das umik praktischerweise und hat uns dann, ohne dass wir es separat kalibrieren mussten, eine Differenz von 0.2dB angegeben.
Der maxSPL (@0dBfs) wird ja mit 125dBSPL angegeben und Überschreitungen können in Levelcheck als Audio aufgezeichnet werden, also wäre das insgesamt am FoH eine nette "toGo"-Alternative zum NTI (das hierzulande auch meist nur dort aufgestellt wird).
Leider konnte ich kein Manual zu Levelcheck finden (im Downloadzip ist nur eine .exe, die kann ich auf dem Mac nicht lesen
)
Kann man den Korrekturfaktor auch händisch eingegeben indem man im Vorfeld mit einem einfachen Schätzeisen über den Platz läuft und vergleicht oder muss das mit dem angeschlossenen Messmikrofon passieren?
Dafür musst du nicht mal in die Politik gehen.
Selbst hier werden z.B. teilweise Regulierungen lieber mit populistischen Argumentationsketten begründet anstatt durch Vermittlung des eigenen Fachwissens einfach überprüfbare, faktenbasierte Antworten zu liefern.
Dabei unterstelle ich nicht einmal Absicht, mit vielen Sprüchen, Formulierungen etc. bin ich auch schon aufgewachsen und es ist sehr einfach in Scheinargumentationen zu verfallen.
Wichtigster Hauptunterschied zum 350 laut Specs:
10dB empfindlicher, 7dB weniger Eigenrauschen, dafür auch 10dB geringerer Grenzschalldruck.
Die analogen Ein- und Ausgänge von U24 XL sind unsymmetrisch mit Klinkenbuchsen (6.3mm). Der Eingang verarbeitet auch ein symmetrisches Signal.
Das BSW will zudem das Ergebnis der Bundestagswahl juristisch überprüfen lassen und es gegebenenfalls vor Gericht anfechten. Nur ein Bruchteil der Auslandsdeutschen habe an der Abstimmung teilnehmen können, erklärt Wagenknecht. Es stelle sich die Frage der Rechtmässigkeit des Ergebnisses. Laut Wagenknecht fehlten ihrer Partei rund 13'400 Stimmen, um in den Bundestag zu kommen.
Die Beschreibung davon klingt schon mal gut 😎
Ah sorry, gerade erst gesehen: Die ist von der Berufsgenossenschaft "Holz und Metall"
Ansonsten gleiche Überschrift, Look etc. - das macht die schnelle Informationsbeschaffung ja nicht unbedingt übersichtlicher...
Der Gesetzgeber hat uns hier das Mittel der Gefährdungsbeuurteilung an die Hand gegeben es wird nur zu wenig genutzt und sich lieber über die doofen Normen aufgeregt.
Zur Klarstellung - ich rege mich gar nicht über die Norm an sich auf, ich stosse mich an der Form: Wenn etwas quasi alle angeht, dann sollte es auch so formuliert werden, dass es alle auf Anhieb unmissverständlich verstehen und jedem, auch ohne spezifisches Fachwissen, eine realistische, praxisorientierte Entscheidungsgrundlage bietet.
Es wäre übrigens nett gewesen, wenn du einfach mal hierzu...
ZitatAlles anzeigen§5
(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn
dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 4:
Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte
oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel
nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage
maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.
Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln.
Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen
nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird
...Stellung bezogen hättest.
Nach 5 mal lesen bin ich jetzt zu dem Schluss gelangt, dass man NEUE oder GEPRÜFTE ANSCHLUSSFERTIGE Geräte eigenständig in einer einfachen Umgebung (wie z.B. einem Büro) unter Beachtung der herstellerspezifischen Sicherheitsmassnahmen ohne zusätzliche Prüfung aufbauen darf.
Korrigiere mich bitte wenn ich da falsch liege, aber gerne mit nachvollziehbarer Begründung.
Was ich mir verbitte, sind weitere infame Unterstellungen...
Das was dahinter steht ist ja das Menschen die Lebenszeit gegen Geld tauschen sich während dieser Tauschdauer(aka Arbeitszeit) nicht Verletzten oder gar Sterben nur weil ein Unternehmer zu geizig war sie richtig zu Schützen.
... in meine oder sonst jemandes Richtung (wobei ich noch nicht weiss, ob ich das als ad hominem- oder falsches Dilemma-Kommentar einsortieren soll) sowie unsinnige Scheinvergleiche wie "von der Brücke springen"...
Und wenn du in deiner noch übrig bleibenden Freizeit gerne neue Bestimmungen aufarbeitest, bitte. Andere Menschen haben auch noch Familie. (Die von dir auf Seite 1 verlinkte DGUV Vo 3 in der Fassung von 1997 (also zu meiner Gewerbeanmeldung gültige) hat noch 12 Seiten, in der aktuellen (Stand April 2020) sind das 44, also das 3.5fache. Und in anderen Bereichen sieht das bestimmt ähnlich aus.)
oder im Ausland seine Geschäfte verrichten.
Das ist ja das was leider zunehmend passiert.
Dafür gibt es ja Dienstleister die die Prüfungen für dich Übernehmen?
Absetzbare Betriebsausgaben.
In diesem Faden geht es doch immer noch um das "Errichten von elektrischen Anlagen", oder nicht?
Ich habe ja nicht mal was gegen die Betriebsmittelprüfung gesagt - aber was, wenn ich mir noch eine (womöglich ungeprüfte) Steckdosenleiste ausleihen muss?
Gilt in dem Moment wieder das hier?
Kurze Antwort: Du hast Gerät mit Strom? --> Ja --> Du brauchst Elektrofachkraft!
Natürlich muss man sich selbst mit den Themen auseinandersetzen die einen betreffen. Man kann sich aber natürlich entsprechend Hilfe holen, z.b. bei der IHK, den Berufsgenossenschaften, Vereinen, e.t.c. .
Oder man hat gewisse Dinge in seiner Berufsausbildung oder einer Weiterbildung gelernt.
Bist du selbstständig bzw. selber Unternehmer? Weisst du abschliessend über wie viele Themen du dich als solcher informieren musst? Ich nicht, ich mach das jetzt seit >20Jahren und es kommt immer wieder was hinzu, nicht alles davon ist neu.
Als ich angefangen habe, wurde man z.B. noch an allen Ecken gefragt, ob man mal eben den 7.5tonner auf die andere Seite der Stadt fahren kann. Klar, der Führerschein dafür ist ja da, warum sollte ich das nicht dürfen...? Der (auch selbstständige) Kollege, der den Job schon seit 15 Jahren macht, macht das ja ebenfalls... (In beiden Fällen weder eigener LKW, noch eigenes Material). Ist dann erst bei Einführung der digitalen Fahrtenschreiber bei allen angekommen, dass das gar keine so tolle Idee ist.
Nochmal, es geht nicht nur um Geschäftsfelder welche direkt mit Elektrik (so viel zum Thema Berufsausbildung) zu haben aber grundsätzlich von solchen Bestimmungen/Normen etc. in dieser Formulierung ebenfalls betroffen sind. (Und da wird auch munter im Baumarkt eingekauft.)
Ich behaupte mal, dass man sich dieser Problematik durchaus bewusst ist und die "Dunkelziffer" der non-konformen Anwendungen im Kleinanwenderbereich einfach hinnimmt. Aber wenn mal was ist, dann hat man es wenigstens aufgeschrieben um selber als Normierungsinstitut oder wer auch immer die Texte fabriziert hat nicht in Erklärungsnot zu geraten.
Wilkommen in der Welt der Verantwortung.
...
Was erwartest du denn? Das jemand kommt und dich an die Hand nimmt?
Kaufst du dir auch ein Handy und beschwerst dich das keiner kommt und dir die Funkionen und wie man es lädt erklärt?
Mit polemischen Kommentaren kommen wir nicht weiter.
Beim Handy beispielsweise muss man vor allem wissen, dass man Elektronik nicht im Hausmüll entsorgen darf. Das gilt aber für jeden, auch privat, und ist deshalb als Grundwissen verankert. Ach und auf der Verpackung hat es sogar ein extra Symbol dafür. In welchen Kübel genau das reinkommt, da hilft dann das Personal des örtlichen Entsorgungshofes gerne mit einem entsprechenden Hinweis.
Na gut, in der Anwendung kommen wir dann schnell zu solchen Punkten wie der DSGVO, aber das Thema ist insgesamt auf einer viel breiteren Ebene relevant und somit bekannt, weil man sich auch abseits eines bestimmten Fachbereiches darüber unterhält.
Also Aderendhülsen bitte nicht als Maßstab nehmen, in vielen fällen darf man diese nichtmal verwenden.
Das Beispiel ist schon ein paar Tage alt (hier gibt's keine Schukokabel im Baumarkt), die wären damals aber bei dem angebrachten Stecker tatsächlich ratsam gewesen. Ich hab den schliesslich nicht zum Spass aufgeschraubt (übrigens rein privat - formell darf ich das ja gar nicht).
1) Nicht jeder Gewerbetreibende hat so viel mit E-Technik zu tun wie wir VAT-Heinis. „Geräte“ hat aber jeder.
2) Solche Infos bekommt man ja nicht gerade bei der Gewerbeanmeldung frei Haus geliefert, sondern wird - wenn man Glück hat - irgendwo mal vermittelt oder man muss es sich proaktiv erarbeiten.
Ausserhalb dieses Forums habe ich z.B. noch nie davon gehört. (Ist ja diesbezüglich auch nur wie der Tropfen auf den heissen Stein - im Moment sind sehr viele Gewerbetreibende recht angepisst vom aktuellen bürokratischen Aufwand der an allen Ecken anfällt.)
3) Sehe ich einfach ein Problem in der Verhältnismässigkeit: Ich behaupte mal als Kleingewerbler mit minimalen Verantwortungssinn kann man schon alleine per Sichtprüfung die wichtigen Klopper* aus dem Verkehr ziehen.
Und solange jeder Dubbel schlechte CEE-Verteiler und Schuko-Verlängerungskabel, die ohne Aderendhülsen konfektioniert wurden, im Baumarkt kaufen kann wirkt das alles eher scheinheilig.
*die ich im übrigen vor allem von folgenden 3 Nutzergruppen kenne: grosse Rentalcompanys , Vereine/Private und Elektriker
Die Marshallgriffe sind zurück
och nööö... und so mittig. Das verleitet nur zum alleine tragen (pfui, nicht machen), zu zweit anständig stacken geht damit kein Stück besser...
Naja das spielt sich bei uns in die Hände:
Bei euch ist aber halt nicht überall ![]()
Kurze Antwort: Du hast Gerät mit Strom? --> Ja --> Du brauchst Elektrofachkraft!
Danke. Mit dem Satz hast du meine Wahrnehmung des Ganzen zu 100% bestätigt.
Meine weiteren Gedanken und Kommentare dazu bzgl. Klein(st)unternehmerfreundlichkeit erspare ich euch jetzt mal an der Stelle...
Moment:
Du schreibst hier von der „Errichtung einer elektrischen Anlage“, das andere ist die „Betriebsmittelprüfung“, wenn ich mich nicht irre.
Deswegen bin ich ja gerade so perplex.
- Betriebsmittelprüfung: ok
- Prüfung der errichteten Anlage VOR DEM RCD, Hauptverteiler, etc.: ok
- jeden Kleinstaufbau wie oben genannt zu prüfen wäre hingegen organisatorischer Blödsinn und völlig praxisfremd.
WO wird da unterschieden? Oder wurde einfach „jede errichtete Anlage“ in den Normen/Bestimmungen festgehalten und irgendwo letztendlich auf die individuelle Gefährdungsbeurteilung/Entscheidungskompetenz seitens des Betreibers der Anlage verwiesen? Wenn ja, aufgrund welcher Informationsgrundlage soll der denn entscheiden ab wann die Fachkraft ausrücken muss?
War hier nicht mal Konsens, dass ein „Ablaufdatum“ ganz gut wäre? (Am besten auf jeder Seite, so ein PDF ist ja schnell mal aus verschiedenen Dokumenten zusammengewürfelt.)
Jede elektrische Anlage, auch wenn diese wie bei uns mobil und Temporär ist muss überprüft werden.
Bedeutet das, jeder (betriebliche) Aufbau einer Steckdosenleiste mit einem Laptop und einem Drucker daran in einem temporären Backoffice muss mindestens von einer unterwiesenen Person mit entsprechendem Messgerät überprüft werden?
Und wie ist diese "Unschärfe"
Alles anzeigenDurchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 4:
Die Bestätigung des Herstellers oder Errichters bezieht sich auf betriebsfertig installierte
oder angeschlossene Anlagen, Betriebsmittel und Ausrüstungen. Sie kann in der Regel
nur vom Errichter abgegeben werden, da nur er die für den sicheren Einsatz der Anlage
maßgebenden Umgebungs- und Einsatzbedingungen kennt.
Zu unterscheiden von der hier geforderten Bestätigung ist die Lieferbestätigung des Herstellers oder Lieferers bei der Lieferung von anschlussfertigen elektrischen Betriebsmitteln.
Für diese Lieferbestätigung reicht es aus, wenn der Hersteller oder Lieferer auf Verlangen
nachweist, dass der gelieferte Gegenstand den Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entspricht, z.B. durch eine Konformitätserklärung, in der die Einhaltung der einschlägigen elektrotechnischen Regeln bestätigt wird.
in dem Zusammenhang eigentlich zu werten? Einzelgerät darf ohne Fachkraft angeschlossen werden, mit Verlängerungskabel/Steckdosenleiste nur mit oder wie...?
Darüber
Wenn man da noch einen weitern Verteiler ansteckt dann kann man noch mal drüber sprechen ob man für den noch mal ne Prüfung machen sollte, bzw. was da genau drin ist. Wenn da ein RCD drin ist und vorher keiner sollte mMn mindesten diesen messtechnisch überprüfen.
habe ich z.B. nichts finden können, das würde ja noch Sinn machen.
Die Idee hatte ich auch schon. Und dann wieder vergessen... und wieder daran erinnert worden... und wieder vergessen... ![]()