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  2. Mister.Lange

Beiträge von Mister.Lange

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 25. März 2015 um 08:28

    verstärkerberserker

    Nach genau dieser Definition von Personal fragte ich ja. Finde ich diese irgendwo?


    Und zur Gesamtproblematik: Ich empfinde das als Überregelierung. Die Ziele die mir auf die Schnelle einfallen, die man, wenn man es wie das BAG auslegt, damit erreicht, erreicht man doch anderweitig viel besser. Stichwort Scheinselbstständigkeit...

    Einzig logische Erklärung wäre für mich, wenn sie verhindern wollen das der Selbstständige Kleinfuhrunternehmer plötzlich für sich selber alles als Werkverkehr definiert. Nur dann finde ich es trotzdem noch nicht sauber formuliert. Es ist viel zu ungenau. Warum wird hier ein Begriff verwendet, der sonst nirgends verwendet wird. Überall wo es eindeutig sein soll, z.B. im AÜG, steht Arbeitnehmer und damit ist auch alles klar. Im Arbeitszeitgesetz steht Mitarbeiter, womit auch alles klar sein sollte.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 25. März 2015 um 06:52

    Wo steht dort was von überlassen?

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 22:32

    Holti Natürlich zählen auch geringfügig Beschäftigte als Angestellte.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 22:23

    Aber das steht dort nicht. Dort wurde keine der sonst üblichen Bezeichnungen verwendet. Leider...

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 21:04

    Danke für die Links. Nur leider bin ich immer noch nicht schlauer. Die Frage der Scheinselbstständigkeit soll hier mal nicht mit betrachtet werden, da es nicht um einen Berufskraftfahrer geht.
    Mir geht es ja um die Tatsache dass das Transportieren des Materials eine Nebensache ist. 3 Stunden Fahrt um danach mehrerer Tage vor Ort zu arbeiten. Um die Dienstleistung zu erfüllen muss halt das Material dort hin. Wenn mit "Personal" nur entliehene Berufskraftfahrer gemeint sind, hätte man es auch deutlicher formulieren können, oder müssen.

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 14:52

    Frag ich mal ketzerisch: Warum? 8)

    Ist das irgendwo definiert?

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 13:48

    Nun dann habe ich das wohl richtig verstanden...

    Nächste Ungereimtheit:

    Zitat

    Umfasst die Formulierung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 GüKG „Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist“ auch „freie Mitarbeiter“ oder „selbständig Tätige“ ?
    Nein. Freie Mitarbeiter und selbständig Tätige fallen nicht unter das Tatbestandsmerkmal „Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist“ .

    Personal ist nun wirklich eine blöde Formulierung finde ich. Und die Auslegung des BAG wie oben zu lesen schielt doch sehr in Richtung Definition des Begriffes Arbeitnehmer z.B. im ArbZG.

    Wie legt man also am Sichersten den Begriff Personal aus? Warum soll das nicht auch ein freier MA sein, wenn das Fahren auch für ihn nur eine Hilfstätigkeit darstellt?

  • Betreiben wir Werkverkehr?

    • Mister.Lange
    • 24. März 2015 um 11:56

    folgende Situation: Kleines Dienstleistungsunternehmen mietet sich einen LKW 7,5to um damit seine eigene Technik zum Kunden zu transportieren und eine Veranstaltung zu betreuen.

    Im GüKG kann ich folgendes im §1 lesen dazu:

    Zitat

    (1) Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben.
    (2) Werkverkehr ist Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
    1. Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
    2. Die Beförderung muß der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
    3. Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist.
    4. Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

    Ich neige also dazu zu sagen es handelt sich um Werkverkehr.

    Weiter lese ich dann im §15a:

    Zitat

    (1) Das Bundesamt führt eine Datei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Lastkraftwagen, Zügen (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeugen durchführen, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, um unmittelbar feststellen zu können, welche Unternehmen Werkverkehr mit größeren Kraftfahrzeugen betreiben.
    (2) Jeder Unternehmer, der Werkverkehr im Sinne des Absatzes 1 betreibt, ist verpflichtet, sein Unternehmen vor Beginn der ersten Beförderung beim Bundesamt anzumelden.
    (3) Zur Speicherung in der Werkverkehrsdatei hat der Unternehmer bei der Anmeldung folgende Angaben zu machen und auf Verlangen nachzuweisen:
    1. Name, Rechtsform und Gegenstand des Unternehmens,
    2. Anschrift sowie Telefon- und Telefaxnummern des Sitzes,
    3. Vor- und Familiennamen der Inhaber, der geschäftsführungs- und vertretungsberechtigten Gesellschafter und der gesetzlichen Vertreter,
    4. Anzahl der Lastkraftwagen, Züge (Lastkraftwagen und Anhänger) und Sattelkraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt, sowie
    5. Anschriften der Niederlassungen.

    Alles anzeigen

    Das wiederum erweckt den Eindruck, als könnte man Werkverkehr nur mit eigenem Fuhrpark und zwischen eigenen Niederlassungen betreiben?

    Hat jemand Erfahrung mit der Definition des Begriffes?

  • Dante Problem. Eilt etwas!

    • Mister.Lange
    • 5. März 2015 um 11:07

    Ich finde gut das dieser Praxisfall hier mal auftaucht. Ich bin dann offensichtlich auch dem Trugschluss aufgesessen, dass sich eine QL5 im Netzwerk wie eine RIO verhält. Dann wäre das zumindest mal geklärt...

  • Gain Sharing oder Compensation nicht möglich 2014

    • Mister.Lange
    • 10. Februar 2015 um 09:17

    Ich hab hier mal noch ein kleines Update:

    Man kann in jedem CL einzeln einstellen ob es überhaupt Headamps recallen darf. Derjenige der nicht Gainmaster ist, bekommt also einfach von vornherein nicht diese Funktion.

    Ansonsten gibt es mittlerweile schöne Tutorials von Yamaha zum Thema:

    http://yamahacommercialaudiosystems.com/downloads_brwstype_detail.php?prodID=1131&doc_type=Guide

  • wo sind die teuren produkte hingekommen?

    • Mister.Lange
    • 8. Februar 2015 um 14:44

    oton

    Ich meinte mit Mafia auch nicht die Hersteller. Bei denen wollte ich nur die Politik beschreiben die dazu führt dass man bestimmtes Material seltener antrifft. Ich sehe das auch so daß da schlicht kein Interessse an bestimmten Marktsegmenten besteht. Finde ich in mancher Hinsicht auch Schade, gibt damit aber anderen Herstellern die Chance auf Kunden.

    Mit Mafia meinte ich eher gewisse Bereiche der Branche bei denen man den Eindruck gewinnen kann, dass man nur mit den Topprodukten die sie selber im Stall haben arbeiten kann.
    Ich finde das kann schon zu Verschiebungen führen. Qualität, Leistung und Ergebnis einer Dienstleistung relativieren sich und Markenfetischismus steigt.
    Damit entsteht auch ein Klima auf dem Markt, welches nicht sehr Innovationsfreudig ist. Es können sich im Grunde dann nur noch Innovationen der großen durch setzen.
    Es steigt auch die Gefahr dass nicht so gute Produkte der Marktführer in genau solch einem Klima trotzdem total hochgejubelt werden.

  • wo sind die teuren produkte hingekommen?

    • Mister.Lange
    • 8. Februar 2015 um 12:41

    Meine Beobachtungen gehen in die Richtung, dass die Hersteller die man dem Premiumsegment zuordnen würde in vielen Fällen ihren Status auch durch Rar machen untermauern.
    Ich meine damit, dass empfohlene Verkaufspreise sehr hoch angesetzt werden und diese dann eine gewisse Käuferschicht abschrecken. Für die Großen in der Branche ist dass keine Problem, weil sie auf Grund großer Mengen sowieso individuelle Preise bekommen. Außerdem können die Großen auch den Imagegewinn in die Waagschale werfen, indem sie das Material auf ihren tollen Prestige Baustellen einsetzen. Die Berichte darüber lesen wir dann regelmäßig in den Fachblättern.
    Der kleine Betrieb muss diese Produkte aber zu wesentlich höheren Konditionen kaufen, so er diese denn möchte. Damit sieht die Rentabilität aber völlig anders aus. An dieser Stelle fällt dann die Entscheidung gern zu Gunsten eines Herstellers aus zweiter oder dritter Reihe.
    Diese Mühen sich dann auch eher mal mit dem Vertrieb in der Breite und den berühmten "Mühen der Ebene".

    Ich bin mittlerweile auch etwas genervt über diese Mafia die sich insbesondere im Lautsprecher Segment herausgebildet hat. Mit all ihren Absurditäten wie folgendem Satz im Rider: "Auf keinen Fall akzeptieren wir Systeme von Meyersound!"
    Die Lichtfraktion kann meist immerhin noch klar definieren warum welche Lampen benötigt werden und warum bestimmte Modelle nicht akzeptiert werden.

  • Evolution 300 vs QLX-D

    • Mister.Lange
    • 24. Januar 2015 um 09:56

    Aber das ist doch für Semiprofessionelle Anwendungen :D

    Auf jeden Fall traue ich diesen 2,4 GHz Geräten nicht über den Weg. Ich habe zwar keine Erfahrung mit diesen. Aber der Frequenzbereich ist heiß umkämpft. Außer auf der grünen Wiese ist doch mittlerweile überall eine stattlich Anzahl an Netzwerken installiert. Tendenz stark steigend.
    Auch finde ich immer wieder Interessant dass ich in meinem WLAN auf Veranstaltung bei voller Empfangsleistung im Prinzip fast keinen Datendurchsatz mehr habe wenn in der Nähe WLan DMX sendet. Vielleicht lasse ich mich mal durch einen Test von meinen Bedenken bezüglich der Verlässlichkeit abbringen.
    Aber auch dann halte ich das Shure Konzept für das bessere. Es hat auch eine niedrigere Latenz.

  • Soundcraft Ui12, Ui16, Ui24 Mixer Fragen, Tipps und Tricks

    • Mister.Lange
    • 21. Januar 2015 um 22:52

    Irgendwie erinnert mich das an ein sm Audio Produkt.

  • Evolution 300 vs QLX-D

    • Mister.Lange
    • 21. Januar 2015 um 00:04

    Aber die sind eigentlich technisch soweit gleich und unterscheiden sich in den Features.

  • Evolution 300 vs QLX-D

    • Mister.Lange
    • 20. Januar 2015 um 20:06

    Noch ein positiver Aspekt ist übrigens die Abhörsicherheit. Darum finden die digitalen Shure sich gern in der Industrie wieder...

  • Evolution 300 vs QLX-D

    • Mister.Lange
    • 20. Januar 2015 um 20:04

    Ich hatte schon recht regelmäßig die ULXD in der Hand. Das hat bei mir einen positiven Eindruck hinterlassen. Positiv finde ich die Stabilität und Reichweite des Shure Systems. Rauschfahnen gehören damit der Vergangenheit an. Über die Latenz hat sich bei mir noch niemand beklagt, aber da gibt es hier vielleicht noch Nutzer in sensibleren Bereichen mit mehr Erfahrung. Als Vergleichbare Kapsel könnte man hier vermutlich das Beta87 ins Rennen werfen.

  • Finanzspritze für Clubs

    • Mister.Lange
    • 21. November 2014 um 22:17

    Es ringt mir tatsächlich ein Schmunzeln ab...

  • Kleine Fragen zur Bedienung von Hog4

    • Mister.Lange
    • 9. November 2014 um 23:14

    In den Optionen einer Cueliste kannst Du Prioritäten von 1 - 10 vergeben...

  • Kleine Fragen zur Bedienung von Hog4

    • Mister.Lange
    • 9. November 2014 um 11:15

    Gewünschte Lampen selektieren, Dimmer auf 100%, auf einen Master speichern...

    War es das was Du wissen wolltest?

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