Nach genau dieser Definition von Personal fragte ich ja. Finde ich diese irgendwo?
Und zur Gesamtproblematik: Ich empfinde das als Überregelierung. Die Ziele die mir auf die Schnelle einfallen, die man, wenn man es wie das BAG auslegt, damit erreicht, erreicht man doch anderweitig viel besser. Stichwort Scheinselbstständigkeit...
Einzig logische Erklärung wäre für mich, wenn sie verhindern wollen das der Selbstständige Kleinfuhrunternehmer plötzlich für sich selber alles als Werkverkehr definiert. Nur dann finde ich es trotzdem noch nicht sauber formuliert. Es ist viel zu ungenau. Warum wird hier ein Begriff verwendet, der sonst nirgends verwendet wird. Überall wo es eindeutig sein soll, z.B. im AÜG, steht Arbeitnehmer und damit ist auch alles klar. Im Arbeitszeitgesetz steht Mitarbeiter, womit auch alles klar sein sollte.