Hallo Forengemeinde.
Ich bin in unserem Verein für unsere Abendveranstaltungen an Karneval zuständig.
Habe nun eine Frage zu unseren Veranstaltungen:
Geschlossene Gesellschaft für unsere Vereinsmitglieder. Mitglieder haben jedoch die Möglichkeit in einem geschützten Bereich unserer Webseite Karten für Freunde zu erwerben. Es gibt keine Werbung/Abendkasse oder ähnliches, insofern handelt es sich ja um eine Privat Veranstaltung.
Durch die Größe unseres Vereins sind wir auf den Partys ca. 600 Pax.
Der Saal hat eine Grundfläche von 348m² zzgl. Bühne, nach Abzug von Fluchtwegen etc. sind es noch 233m² für Publikumsbereiche. Dazu kommt noch ein Foyer, da habe ich jedoch keinen Plan von.
Die Bühne wird nicht für Auftritte o.ä. genutzt, kein Publikumsverkehr, keine Pyrotechnik. Dort steht nur VA Technik und DJ Pult. VA-Technik wird durch die beauftragte Firma während den VA's betreut.
Dementsprechend haben wir ja quasi keine Szenenfläche und diese kann auch nicht verändert werden, oder?
Sicherheitsdienst und Sanidienst ist vorhanden. Sicherheit wird durch eine Firma durchgeführt, Sanidienst stellen wir selber durch im Verein vorhandene Ärzte. Brandwache wird durch im Verein vorhandene Feuerwehrleute geregelt.
Meine Frage ist nun, ob wir an den Veranstaltungsabenden immer eine Aufsichtsperson in Form von Meister VT oder ähnliches benötigen oder ob beispielsweise eine einmalige Abnahme vor den VA's ausreicht? §40 der Sbau Verordnung von NRW hat noch einige Ausnahmen, wann keine Betreuung nötig ist (Wenn ich das richtig interpretiere) sondern setzt dann nur eine Person voraus, die sich mit der gesamten Technik des Saals auskennt.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?
LG
Philipp