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Versammlungsstättenverordnung/Meister Veranstaltungstechnik

  • floyd
  • 17. Oktober 2010 um 14:32
  • floyd
    Beiträge
    104
    • 17. Oktober 2010 um 14:32
    • #1

    Hallo Forengemeinde.

    Ich habe ein paar Fragen zu unseren Veranstaltungen. Erst einmal kurz der Rahmen ;)

    Wir sind ein Karnevalsverein mit ca 600 Mitgliedern, der nun bereits seit fast 20 Jahren Abendveranstaltungen für unsere Mitglieder und Freunde der Mitglieder durchführt. Das gestaltet sich so, dass unsere Mitglieder im VVK Karten kaufen können und damit Freunde auf die Veranstaltung mitbringen können. Abendkasse gibt es keine.
    Die Größe der Veranstaltung beläuft sich mittlerweile auf ca 800 Gäste am Abend, davon haben wir drei Veranstaltungen an Karneval.
    Wir legen sehr großen Wert auf Dekoration, arbeiten hierbei mit sehr viel Stoff und Luftballons (Hauptsächlich als Zwischendecke, ca 5000 Ballons).
    Ich selber bin aktiv seit fast 10 Jahren bei den Veranstaltungen dabei und betreue Sie seit 4 Jahren im Vorstand des Vereins.
    Wir legen schon immer ein großes Augenmerk auf Sicherheit, arbeiten dazu seit 12 Jahren mit dem gleichen Sicherheitsdienst zusammen, der in der Branche denke ich als seriös gelten dürfte. Im gesamten Veranstaltungsraum setzen wir unterstützend Videoüberwachung ein und haben ein eigenes Notruf System an Kasse/theken/DJ für die Sicherheitskräfte. Ebenso legen wir viel Wert darauf das sämtliche Notausgänge korrekt ausgewiesen sind und an allen wichtigen Punkten (DJ,Theken,Kasse,etc) Feuerlöscher bereitstehen.

    Jedoch haben wir ein paar Punkte wo wir noch arbeiten müssen, das wären zum einen die Stoffe, diese Setzen wir weitestgehend ein zur Verkleidung der Wände und teilweise auch in der Zwischendecke sowie als Deko an Theken,Kasse und Säulen etc.
    Die älteren Stoffe sind alle Brandschutzimprägniert, jedoch haben wir in diesem Jahr große Mengen neuer Stoffe gekauft, die ich jetzt wieder Imprägnieren möchte, hierzu bräuchte ich ein paar Informationen und hoffe diese hier zu erhalten, wo ich geeignete Imprägnierung kaufen kann.
    Und die Frage, wenn die Stoffe imprägniert sind, was wir selber machen, wie kann ich das bei der Abnahme entsprechend nachweisen? Hintergrund ist der, das wir im kommenden Jahr erstmal eine Abnahme haben werden.

    Gibt es bei den Ballons bedenken hinsichtlich Brandschutz? Sie sind lediglich mit Luft gefüllt, kein Gas!

    Dann habe ich noch einen zweiten größeren Bereich wo ich mir Gedanken mache bezüglich Brandschutz:
    Unsere Theken. Wir haben in den vergangenen Jahren die Standardtheken die man so kennt wie Bierpilze oder Spültheken ausgetauscht bzw. eigene Theken gebaut die für unsere Bedürfnisse passend sind. Diese sind jedoch komplett aus Holz gebaut.
    Kann man bzw. müssen die Theken imprägniert werden?

    Desweiteren habe ich noch folgende Frage:

    Müssen wir, wenn die Veranstaltung entsprechend abgenommen wurde, während den Veranstaltungen noch einen "Meister für Veranstaltungstechnik" haben, der die gesamte Zeit vor Ort ist?
    macht es hierbei einen Unterschied ob wir eine Öffentliche Veranstaltung sind oder Geschlossene Gesellschaft?
    Und müssen wir für die gesamte Zeit Sänitäter auf der Veranstaltung haben?

    Gruß
    Philipp

  • Tobias Zw.
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    • 18. Oktober 2010 um 09:15
    • #2

    Hi Philipp,

    mal sehen, was ich so zusammenbekomme... wobei es hilfreich wäre, zu wissen, wo diese Veranstaltung stattfindet, damit man weiß, welche VStättV greift; ich beziehe mich jetzt erst mal auf die MVStättVO.

    Zitat von "floyd"

    ca 800 Gäste am Abend


    Daraus folgt nach §1, (1) MVStättVO, dass die Versammlungsstättenverordnung zu beachten ist.

    Zitat von "floyd"

    die ich jetzt wieder Imprägnieren möchte, hierzu bräuchte ich ein paar Informationen und hoffe diese hier zu erhalten, wo ich geeignete Imprägnierung kaufen kann.


    Z. B. hier: Gerriets Flammentin

    Zitat von "floyd"

    Und die Frage, wenn die Stoffe imprägniert sind, was wir selber machen, wie kann ich das bei der Abnahme entsprechend nachweisen?


    Indem Du den abnehmenden Personen (Feuerwehr, Bauaufsicht) den Beipackzettel des Flammschutzmittels zeigst und ihnen evtl. ein Zipfelchen des Materials abschneidest und Ihr Euer Glück mit einem Feuerzeug daran versucht. 99,999 % aller Feuerwehrleute sind's dann zufrieden.

    Zitat von "floyd"

    Gibt es bei den Ballons bedenken hinsichtlich Brandschutz? Sie sind lediglich mit Luft gefüllt, kein Gas!


    Gas wäre ja gut - Helium löscht ;)
    Nee, im Ernst: Frag' dazu mal Deinen örtlichen vorbeugenden Brandschutz - ich hätte ja schon Sorgen, wenn so viele Luftballons evtl. brennend abtropfen; als Ausschmückung müssen die Luftballons schwerentflammbar sein, keine Ahnung, ob man solche Luftballons mit Zertifikat bekommt... Und beachte auch, dass nach §33(6) MVStättVO Ausschmückungen direkt an Wänden oder Decken befestigt sein müssen - oder sie mindestens 2,50 Meter Abstand zum Boden haben müssen.

    Zitat von "floyd"

    Kann man bzw. müssen die Theken imprägniert werden?


    Die Theke ist definitionsgemäß "Ausstattung" nach §33(3) MVStättVO - wenn die Dinger aus hinreichend dickem, gehobelten Holz sind, ist das erst mal kein Problem. Ansonsten: Flammschutzanstrich.

    Zitat von "floyd"

    Müssen wir, wenn die Veranstaltung entsprechend abgenommen wurde, während den Veranstaltungen noch einen "Meister für Veranstaltungstechnik" haben, der die gesamte Zeit vor Ort ist?


    Das hängt ein bißchen von dem Gebäude, der Größe der Szenenfläche und der Gefährlichkeit der Vorführungen und Aufbauten ab, aber grundsätzlich erst Mal: Ja. (siehe §40 MVStättVO).

    Zitat von "floyd"

    macht es hierbei einen Unterschied ob wir eine Öffentliche Veranstaltung sind oder Geschlossene Gesellschaft?


    Nö.

    Zitat von "floyd"

    Und müssen wir für die gesamte Zeit Sänitäter auf der Veranstaltung haben?


    MVStättVO §41(3) sagt erst mal: Nö. Aaaaaber... Als Meister und Sanitäter schlagen da zwei Seelen, ach, in meiner Brust... ich würde da zumindest mal einen Sanitätsdienst von zwei San ABClern mit vernünftiger Ausstattung hinsetzen, das kostet nicht viel und erhöht die Sicherheit sehr. Ob man einen San-Dienst braucht, und wie der besetzt sein sollte, sagt einem im Zuge der Gefährdungsbeurteilung, die Du als Veranstalter ja sowieso machen musst, der Maurer-Algorithmus. Und natürlich helfen Dir da die Kollegen vom Roten Kreuz auch gerne mit Tipps und Ratschlägen weiter...

    Mit freundlichen Grüßen

    Tobias Zw.

    Postscriptum: Ich hab's mal nach Maurer durchgerechnet und komme auf einen geforderten Sanitätsdienst von 3 San-Helfern ohne Auto. Damit bist Du dann auf der ganz sicheren Seite... (und ich lag mit meinen geschätzten zwei Helfern doch gar nicht schlecht ;) - so hätte ich das hier jedenfalls durchgezogen.) Und immer lieb zu den armen Sanis sein und ihnen tunlichst ein kleines abschließbares Räumchen zwecks Aufenthalt und Behandlung reservieren!

    <Edit>: Rächtschreibunk.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • falcocgn
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    Beiträge
    1.251
    • 20. Oktober 2010 um 10:41
    • #3

    Hallo,

    Tobias hat ja schon erschöpfend geantwortet. Zu den Ballons gebe ich zu bedenken, dass eine eventuell vorhandene Sprinkleranlage auf gar keinen Fall dadurch in ihrer Wirkung beeinträchtigt werden darf.

    Ihr solltet bevor ihr selber imprägniert erst mit der Feuerwehr sprechen. Wenn denen eine Brandprobe reicht, ist das in Ordnung. Im schlimmsten Fall kann die Feuerwehr auf Zertifikaten des Herstellers bestehen oder einem schriftlichen Nachweis einer Fachfirma, dass ordnungsgemäß imprägniert wurde. Wie gesagt, erst sprechen. Vielleicht ist es sogar günstiger, den Stoff fertig imprägniert zu kaufen oder von einem Fachmann behandeln zu lassen.

    Zu den Aufsichtspflichten solltet ihr tatsächlich nochmal konkretisieren, was ihr während der Veranstaltung macht.

    Grüße und alaaf us Kölle

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • floyd
    Beiträge
    104
    • 26. Oktober 2010 um 19:26
    • #4

    Hallo.

    Nein, eine Sprinkleranlage ist nicht vorhanden.
    Allerdings fällt mir dabei auf, dass die Ballons zwischen Bonden und Saalbeleuchtung hängen und dadurch die Notbeleuchtung beeinträchtigen könnten.
    Das könnte ich aber durch seperat angebrachte strahler mit USV abfangen.
    Die Ballons hängen in ca 3-3.5Meter höhe, können aber auch noch höher gehangen werden, das könnte dann auch die Notbeleuchtung wieder freilegen.

    Die Idee mit der Feuerwehr zu sprechen ist gut, das werde ich tun. Das ist eigentlich allgemein die Politik die ich betreibe, ich habe kein Interesse daran dass wir später da stehen und umbauen/teile abbauen müssen weil es nicht ok ist.

    Also die Veranstaltung ist eine reine Party bei der wir Gäste ab 16 im Saal haben (wir sind ein Verein und feiern nu rmit Vereinsmitgliedern und deren freunden, bei den jüngeren Gästen sind i.d.R. die Eltern mit auf der Veranstaltung am feiern)
    Wir haben ca 700-800 Gäste. Während der Veranstaltung machen wir ausser Getränke ausschenken und Musik aus Konserve nix, keine Bands, Auftritte etc.

    Gibt es Regelungen was die Anzahl an sicherheitskräften betrifft?
    Wir haben für die Veranstaltungen an einem Abend 3 Security und an zwei Abenden (Wo mehr Jugend da ist) 4 Security
    Auf Veranstaltungen wie Oberstufenpartys,etc sind es ja deutlich mehr, wir haben halt den Vorteil dass von den 800 Gästen sich fast jeder kennt und befreundet ist. In den letzten 8 jahren kam es auch noch nie zu größeren Zwischenfällen,
    mal der ein oder andere betrunkene Jugendliche der meint er wäre wichtig, aber das ist für die Jungs ja keine arbeit ;)

  • JohannesP
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    1
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    1.041
    • 16. November 2010 um 18:06
    • #5
    Zitat von &quot;Tobias Zw.&quot;


    Das hängt ein bißchen von dem Gebäude, der Größe der Szenenfläche und der Gefährlichkeit der Vorführungen und Aufbauten ab, aber grundsätzlich erst Mal: Ja. (siehe §40 MVStättVO).


    Hi,

    also wenn ich die MVStättVO lese (§40, Abs. 4) ist nur eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung notwendig. Es sind ja nur 800 Besucher und eine Großbühne wird ja mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht verwendet.

    Der Meister könnte aber anhand eurer szenischen Darstellungen und Vorgänge erforderlich werden. Dazu kannst du dir mal die BGI 810-0 ansehen. Da gibt es ein Schaubild um die erforderliche Qualifikation zu prüfen.

    Kurzfristig brauchst du allerdings so oder so eine Bühnenfachkraft die die Szenenfläche freigibt (nach BGV C1) Wenn ihr sonst aber nix spannendes macht, kann es durchaus sein, dass ihr den Meister nicht dauerhaft benötigt, sondern eben nur zur Freigabe der Bühne. Wie gesagt: BGI 810-0.


    Gruß,
    Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • floyd
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    • 17. November 2010 um 14:37
    • #6

    HI.

    Danke für die Rückmeldung,
    ich habe mal Bilder vom Saal hochgeladen, wie er ungefähr aussieht wenn er fertig dekoriert ist.
    http://img508.imageshack.us/i/kursaal1.jpg/
    http://img339.imageshack.us/i/kursaal2.jpg/
    http://img225.imageshack.us/i/kursaal3.jpg/

    Im nächsten Jahr werden wir die Bühne nicht mehr für den Publikumsverkehr freigeben!

    Was haltet ihr so von der Deko,etc?

  • JohannesP
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    1
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    1.041
    • 17. November 2010 um 20:43
    • #7
    Zitat von &quot;floyd&quot;


    Im nächsten Jahr werden wir die Bühne nicht mehr für den Publikumsverkehr freigeben!

    Was haltet ihr so von der Deko,etc?


    Das ist ein guter Plan, ansonsten fällt der Bühnenbereich nämlich mit in den Geltungsbereich der Versammlungsstättenverordnung. Das hieße z. b. auch, dass an die Bühnenvorderseite ein Geländer müsste. Das ist ja nunmal nicht im Sinne des Ganzen.

    Was meinst du mit "von der Deko halten"? Ob wir sie schön finden? Oder ob das "ok" ist? Das kann man so einfach nicht sagen. Du müsstest erstmal verraten, in welchem Bundesland das alles stattfinden soll. Dann müsste man sich die Baugenehmigung der Versammlungsstätte ansehen. Es kann durchaus sein, dass es darin besondere Auflagen aufgrund der fehlenden Feuerlöschanlage gibt, die beachtet werden müssen.

    Du solltest dir evtl. einen Meister suchen, der euch berät.

    Gruß,
    Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

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    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
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