Hallo,
wir suchen für den 21.08.10 Bühnenanhänger, ca. 6x4 m, im Rhein-Main-Gebiet.
Angebote bitte per PN.
Danke.
Hallo,
wir suchen für den 21.08.10 Bühnenanhänger, ca. 6x4 m, im Rhein-Main-Gebiet.
Angebote bitte per PN.
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Hier: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=6&t=39717
hat der Admin ja mal einen schönen Beitrag zu dem Thema verfasst. Ein Satz daraus lautet:
ZitatEDIT ADMIN: Mich erreicht gerade noch ein Hinweis von Ralf Stroetmann (http://www.b-safe.de
Nach §2 BGV C1 gehören Stative zu den maschinentechnischen Einrichtungen. Somit haben wir den ganzen Spaß nach §33 (Prüfungen durch Sachverständige vor der ersten Inbetriebnahme und dann alle vier Jahre).
Wörtlich genommen würde das auch für Mikrofonstative gelten...
Somit kann man natürlich die Boxenstative auch prüfen (lassen). Ich persönlich halte aber eine Sichtprüfung für ausreichend.
Welche Java-Version hast du? Bei mir läuft es unter vista....
Lösung siehe oben:
Zitat von "timotimo"Zu den dort erwähnten Steckdosen für Laienbenutzung sieht die DIN VDE 0100-410 unter 411.3.3 vor, dass RCDs mit 30 mA Bemessungsstrom (gem. Abschnitt 415.1 zum Personenschutz) eingebaut sein müssen für "Endstromkreise für im Aussenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A".
Richtig? Habe ich jetzt in dem Quiz was gewonnen? ![]()
Ah, Danke. Also doch falsch verstanden :oops:
Gains lassen sich wohl jetzt in Szenen speichern (habe es im Editor getestet).
Edit: Sidechain im Compressor geht immer noch nur "Self keyed" ![]()
Ich hole diesen alten Thread mal hoch, da es besser hierhin passt als in den Tips- und Tricks-Thread.
Version 1.61 der neuen Software:
Einige Punkte sind ganz nett. Nice to have.
Enttäuschend finde ich, dass nach solanger Wartezeit auf das Release einige wichtige Punkte immer noch nicht umgesetzt wurden:
- "Select follows Fader" fehlt mir immer noch
- Zusätzliche Effekte fehlen (z.B. Distortion, Harmonizer, usw.)
- in den Release-Notes steht: "Dual-Rack system expansion for up to 128 channels
...
• Master outputs can be routed over Port B back to the Slave MixRack output sockets if
required.
• Mic inputs (preamps) in one MixRack cannot be assigned to DSP channels in the
other.
• Channels in one MixRack cannot be ganged to channels in the other.
• Inserted FX are possible in the Master (1-64) but not the Slave (65-128) MixRack.
...
• FOH/Monitor digital mic splitting is not supported in Dual-Rack mode.
• The offline session of Editor is not supported. Online is supported."
Was soll man mit zusätzlichen 64 Inputs, auf denen man nichtmal die Effekte nutzen kann?
Und warum nur die Masterouts auf dem zweiten Rack?
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Was ist aus dem Plan geworden, 2 Surfaces an einem Mixrack (besser) zu unterstützen?
Lässt sich denn jetzt der Gain in den Szenen mit abspeichern?
Zitat von "schallmeister marcus"Alles anzeigen
Und wenn man sich jetzt noch anschaut wie lange selbst grössere Firmen brauchen, um ein DSP Pult zu programieren ist es umso mehr erstaunlich, wie DiGiCo innerhalb von drei Jahren von Nischenhersteller zum Vollsortimenter geworden ist!OK warten wir bis Frankfurt. Also Leute, da tut sich was.
Und spätestens wenn der nächste Hersteller auch Super FPGA´s programmieren kann merken alle was los ist.Wenn jetzt der "Snapper" zum erstem mal gezeigt wird, werden sich einige am Kopf kratzen und fragen,
"was macht es überhaupt für einen Sinn… SD7 / SD8 / SD9 mit gleichem Workflow, gleicher Ifrastruktur, und gleicher FPGA Audio Engine in drei vollkommen unterschiedlichen Preissegmenten????"
Für mich besteht der Sinn darin, dass es bei uns in der Firma keine unwichtigen Jobs gibt! Auch die Jobs, bei denen man „aus Budgetgründen“ die bekannten DSP Schüsseln einsetzen musste, sind uns sehr wichtig! Es ist doch absolut erfreulich, dass uns & euch in Zukunft, die Diskussionen über die Qualität des verwendeten Mischpultes erspart bleiben!
Und das in jeder Budgetklasse !
Heisst das jetzt, DigiCo bietet Pulte in der 3000-(01V96)/7000-(LS9) und 14000-(iLive-T)-Klasse an?
Was kann denn jetzt das neue Pult und was kostet es bei welcher Ausstattung? Du hast es doch schon gekauft....
Zitat von "simonstpauli"
Und jetzt bitte einmal rechnen, es geht nicht darum, wie viele Zuschauer im Raum sind, sondern um das theoretische Fassungsvermögen.
Bei 70m² Zuschauerraum ist die Grenze schon erreicht, wenn das Foyer mit dem Theater einen gemeinsamen Rettungsweg teilt.
Richtig, und dann noch die Bühnenfläche, Thekenbereich, FoH-Platz abziehen:
"²Für Besucher nicht zugängliche Flächen werden in die Berechnung nicht einbezogen."
Daraus ergibt sich, ob die VStättVO anzuwenden ist. Gibt es denn ein bauaufsichtliche Genehmigung als Versammlungsstätte?
Grundsätzlich sollten natürlich aus Sicherheitsgründen auch bei Nicht-Versammlungsstätten die BGV C1 (die ja in erster Linie zum Schutz der Beschäftigten und erst in zweiter Linie als anerkannte Regel der Technik zum Schutz der Besucher gilt) und ebenso Grundsätze der VStättVO und der Landesbauordnung eingehalten werden.
Ob du im Schadensfall vor Gericht zur Rechenschaft gezogen wirst hängt u.a. von der Verantwortungsabgrenzung ab. Dazu müsste hier aber deutlicher werden, wer Betreiber, wer Veranstalter, wer Dienstleister, usw. ist.
Das Teil gibt es u.a. hier: http://www.ersatzteil-service-24.de/?url=http://shop.euras.com/default.php?redirect=1&vgl=1&g7=839472N
Oder direkt beim Endstufenhersteller, oder beim gut sortierten Elektronikbastel-Shop um die Ecke.
C ist die bessere Wahl. Bei Überlastung der Leitung verhalten sich beide gleich. Bei Stromspitzen (oder Kurzschluss) schaltet der LS-Schalter mit C nicht so leicht ab wie der mit B-Chrakteristik.
Bei Baustromverteilungen ist oft ein RCD mit 0,3 A (zum Brandschutz) verbaut. SchuKo-Steckdosen und CEE bis 32A müssen dann mit einem nachgeschalteten RCD mit 0,03A beschaltet sein. Bei alten Baustromverteilern fehlt der manchmal noch. ![]()
Nicht immer laufen auch alle Abgänge über den eingebauten RCD. Alles schon erlebt ![]()
Quellen hatte ich diesmal extra weggelassen :wink: Für jedermann zugänglich hier:
Zur Selektivität: http://de.wikipedia.org/wiki/Selektivit%C3%A4t_(Stromkreis)
Zeit-Selektive RCDs schalten verzögert ab.
Zum CEE32A mit RCD hier, im Abschnitt "Deutschland": http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlerstromschutzschalter
Zu den dort erwähnten Steckdosen für Laienbenutzung sieht die DIN VDE 0100-410 unter 411.3.3 vor, dass RCDs mit 30 mA Bemessungsstrom (gem. Abschnitt 415.1 zum Personenschutz) eingebaut sein müssen für "Endstromkreise für im Aussenbereich verwendete tragbare Betriebsmittel mit einem Bemessungsstrom nicht größer als 32 A".
Edit findet gerade keine zeitselektiven 30 mA-RCDs. Hat das schonmal jemand verbaut?
Hallo Tobias,
soweit schon ganz richtig. Zu deinen Fragen:
Die Prüfung ist in Deutschland vorgesehen durch die BGV A3, wie schon erwähnt. Darin sind auch die Prüffristen zu finden. (Änderungen durch die TRBS siehe oben) Prüfbuch ist nur zu führen nach Aufforderung der Berufsgenossenschaft. Ein Aufkleber muss nicht angebracht werden. Bei einer Abnahme einer Veranstaltung durch einen Meister für Veranstaltungstechnik oder eine Arbeitsschutzüberprüfung kann aber schonmal das Prüfprotokoll gefordert werden.
Da der Verteiler nicht nur im Trockenen benutzt wird sollte er eine höhere Schutzart als IP21 aufweisen. Für Bühnen sollten Betriebsmittel mindestens Schutzart IP44 haben. Hierbei geht es nicht nur um den Staubschutz, sondern auch den Berührungsschutz.
In Deutschland muss auch der CEE32A-Abgang mit einem FI/RCD mit 0,03A zum Personenschutz ausgestattet sein.
Was du vorhattest (0,3A RCD vorgeschaltet, danach 0,03A RCD) wäre Stromselektivität. Du musst jeweils 0,03A RCD verbauen. Diese schalten auch nacheinander, wenn du zeitselektive RCDs auswählst.
[OT]
buzz: danke. Ich denke, das entspricht dem, was ich geschrieben habe.
Kracky: das war kein Angriff auf dich als Person oder auf deine Kompetenz. Es ging nur um eine kleine Korrektur der Aussagen von dir und anderen. Über 0,1 sek sollte man nicht streiten, daher sollten wir wieder über das Thema diskutieren. BTT. [/OT]
Zitat von "orthifant"da in der industrie die benutzung eines rcd nicht notwendig ist ...
Wo steht das?
Vorab nochmal meine Bitte an alle: Schreibt hier nur, wenn ihr was wisst. Bei soviel Halbwissen, was hier verbreitet wird, schafft man es gar nicht mehr allen zu widersprechen. Das soll kein persönlicher Angriff sein!
Zitat von "Kracky"
Ich denke was man dir sagen wollte ist das die Auslösezeit beim RCD laut VDE-Norm DIN VDE 0100-410:2007, egal ob nun 30mA oder 300mA immer die selbe ist. Im TN-Netz 400ms bei einfachem Nennfehlerstrom und immer unter 40ms bei überschreiten des 5fachen Nennfehlerstroms.
Die Prüftaste ist im Haushalt bzw. einer Installation halbjährlich und bei Baustelle bzw. ortsveränderlichen Bauten je 1mal am Tag vor Beginn der Arbeit auszuführen. So habe ich das gelernt.
Ich denke ein solches Gerät sollte zum einen zuersteinmal vom Fachbetrieb abgenommen werden, dann sollte dieses mit dem gesamten restlichen Equipment in einer Jährlicher Prüffrist gehandhabt werden, sollte man nach mehrfacher Prüfung ersehen können das die Fehlerfälle unter 2% (hier bin ich mir aber nicht sicher) fallen ist es durchaus zu rechtfertigen die Prüffristen auf 2 Jahre zu verlängern.
Die DIN VDE 0100-410 bezieht sich auf "Allgemeines zum Schutz gegen elektrischen Schlag".
Die dort angegebenen Abschaltzeiten sind 0,4 s für Spannungen von 120 V < U <= 230V AC und 0,2 s für 230V < U <= 400 V AC im TN-Netz. Das gilt grundsätzlich für LS-Schalter und RCDs. Im TN-C-Netz funktioniert aber ein RCD nicht, nur im Bereich des TN-S-Netzes.
Für die Abschaltzeiten von RCDs gibt es die DIN VDE 0664-10: hier sind die Abschaltzeiten mit 0,3/0,15/0,04 Sekunden angegeben.
Die Prüffristen ergeben sich aus der BGV A-3. In Büros und unter ähnlichen Bedingungen kann die Prüffrist auf 2 Jahre verlängert werden, wenn die Fehlerquote der geprüften Geräte (nicht des einen Gerätes!) unter 2 % lagen. Dass ein Stromverteiler in einem Büro eingesetzt wird ist eher unwahrscheinlich. Haushalt trifft hier überhaupt nicht zu. Da gilt die BGV nicht (zumindest nicht direkt), und es handelt sich hier um einen gewerblichen Einsatz.
Zudem kommt die TRBS 2131 und mit entsprechender Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111 kann man die Prüffristen (in Anlehnung an die BGV A-3) festlegen.
Das gilt alles für Deutschland, aber wir reden hier ja von einem österreichischen Verteiler. ![]()
Es gibt Strom- und Zeitselektivität. Im Zweifelsfall googlen oder hier nochmal nachfragen.
Den Verteiler darfst du auch in Deutschland einsetzen, auch ohne TÜV-Siegel. Das bringt dir erstmal gar nichts und interessiert hier keinen. Wichtiger ist die Abnahme durch den Elektromeister und das Prüfprotokoll dazu.
Was bitte ist denn ein "Ausgleichsstrom" bei einer PAR-Lampe?
Leute, es ist schon manchmal heftig, was man hier liest. In diesem Board sollten sich doch eigentlich nur Leute äussern, die wissen wovon sie reden :shock:
Oben stand mehrfach was von "Leistungsschutzschalter". Das "Leitungsschutzschalter" (LS-Schalter), die die Leitung vor langzeitiger Überlastung schützen. Zusätzlich haben sie eine schnelle Abschaltung bei Kurzschluss oder Erdschluss.
Das mit dem FI/RCD wurde ja schon geklärt. 30 mA sind da (in Deutschland) Vorschrift für den Personenschutz.
Zitat von "fexlex"
Ich empfehle dir das ganze E-Checken zu lassen. Die Prüfen Isolationswiderstand, Abschaltverhalten der Fehlerstromschutzschalter etc.
Das solltest du dann alle zwei Jahre machen lassen für günstiges Geld und vor jeder VA die Prüftasten zwei bis dreimal tätigen.
Mit dem E-Check kleber bist du dann Sicherda die Elektrofirma ja sagt, dass alles in Ordnung ist.
Ja, zum Prüfzeitpunkt ist der Verteiler in Ordnung. Am nächsten Tag kann er aber schon einen Defekt aufweisen. Wie kommst du auf die Prüffrist von 2 Jahren und wieso die Prüftaste mehrfach tätigen?
Grundlage für den E-Check ist die DIN/VDE 0100 und für die Prüfung eines ortsveränderlichen Betriebsmittels (wozu ich den Stromverteiler zählen würde) die BGV-A3 bzw. die BetrSichV mit der TRBS 2131.
Genau, Klauston hat das "böse" Wort gesagt: Österreich ![]()
Und wie es da mit der Abnahme durch einen Meister für Elektrotechnik, Gültigkeit von (Berufsgenossenschaftlichen) Vorschriften und DIN/VDE-Normen, sowie TÜV-Abnahmen (was soll das eigentlich??) aussieht, weiss ich nicht.
Österreicher: vorgetreten! ![]()
Ja: Surface -> Mixrack mit ACE-Karte -> Mixrack ohne ACE-Karte.
Discoveranstaltung und laut: klar, aber im Rahmen. Und dem Betreiber ging es ja hier wohl um Gefahrenabwehr, was aus seiner Haftungsstellung heraus ja auch darf, und machen muss, selbst wenn es nicht im Mietvertrag steht. Ob man da rechtlich eine Mietminderung durchbekommt bezweifel ich. Das ist aber Sache der Juristen.
Zu klaustons Beispiel: eine Firmenveranstaltung im Wohngebiet mitten in einer deutschen Großstadt. Ein Zelt mit Bands darin auf der gesamten Breite der engen Straße. Im Vorfeld leitete die Agentur mir ein Schreiben des Ordnungsamtes weiter, wonach die Lautstärke der Bands auf 75 db zu beschränken sei
welche db war nicht erwähnt, nur eine Strafandrohung von 10.000 euro