kater: ja, Hast recht damit. Die Band spielt wie die meisten Coverbands hier in der Gegend in Sälen von Gastronomen und in Festzelten. Wo sollen da Kettenzüge eingesetzt werden?
Beiträge von timotimo
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Es handelt sich bei der Truss AFAIK um FD-34. Wie oben geschrieben kenne ich die Band....
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Zum Thema Seilzug gab´s hier kürzlich eine Diskussion:
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=38717&start=0 -
Zitat von "Steffen"
TE074 tragen zugelassen 200kg pro Seite... Ein 250er Mac wiegt etwas über 20 kg (macht bei 8 Stück allein ca. 180kg), die Tops (kommt auf das Mat. an) vca. 120kg(/2 Stück... Dann biste damit schonmal bei 300kg...
Truss ca. 10kg/m macht bei 10m (die man wohl braucht) nochmal 100kg, biste bei 400... Da haste noch keine 6-Bars, keine Kabel, keine Flughardware etc...
Eigenbaufüsse sind außerhalb jeglicher Diskussion. Darum geht es auch gerade nicht.
Selbst bei 200 kg pro Lift können 2 Lifte 400 kg tragen. Wenn die 8 Macs (übrigens 18 kg pro Scheinwerfer) an den Sidetrusses hängen ist das gesamte Gewicht nicht auf den vorderen Liften, sonder auch auf den hinteren. Zudem sind 8 mal 20 auch nur 160 kg. Die Traverse wiegt auch nur etwa 5 kg pro m....
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Bei Lightpower anrufen. Da werden Sie geholfen....
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Zitat von "Hausmeister"
Hi,
also ein LA teil hat 5 Grad und wiegt 52 KG.
Sprich für 60 Grad braucht man 12 Teile sprich : 625 KG ohne Sub ....
Viel Spaß beim Riggen ... wer sich sowas ausdenkt .... nanaannana
Grüße Michael
und wer braucht 60 Grad vertikale Abstrrahlung?
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Auch wenn ich mich nicht in Form einer Anzeige beteiligt habe, finde ich es schade, daß es eingestellt wurde. Sicher ist es mit Arbeit und Kosten verbunden. Aber so schnell aufgeben? Und Vorschläge und Kritik kamen ja schon, also bestand auch interesse. Um es zu beleben, hätte man sicher zuerst die Sache kostenlos betreiben sollen.... Schade....
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Mein erster Eindruck der PAR-56: nicht allzu lichtstark. Starke Farbschatten. Nach 2-4 m ist wirklich Schluss. Mit einem "normalen Lichtpult" etwas doof, da 5 Kanäle (Controlkanal, R-, G-, B-Kanal und Control-Kanal für die Msuiksteuerung). Kein Dimmerkanal. Mit einer Grandma geht es, durch den virtuellen Dimmerkanal und den Colorpicker recht komfortabel...
Am Wochenende der 1. Einsatz, näheres danach.... -
Da gab´s doch schon einen Thread von Dir, warum machst Du einen neuen auf?
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=41452&highlight=mitec -
Zitat von "LUX"
Hallo,
ich war auch schon auf Veranstaltungen dieser Band und habe an dieser Traversenkonstruktion noch zusätzlich 8x Mac 250 und sogar noch die Topteile an der Fronttruss hängen sehen....
Zitat von "Steffen"AUA - Da wirds dann langsam lebensgefährlich. Erstens wird da massiv über die Belastungsrenze der Lifte gegangen, ...
Wieso? Wenn es TE 074 sind (wie oben stand), können diese 230 kg pro Lift tragen. 4 MAC 250 pro Seite (davon gehe ich mal aus) wiegen ca. 80 kg, das Topteil auch. Bleiben 70 kg für Frontlicht und Traversen...
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Habe gerade Eurolite PAR-56-LED bestellt. Wirklich günstig. Werde dann hier berichten...
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Hi,
die Suche zum Thema Chor hier im Forum hilft da sicher auch. Ohne Details z.B. zu den Boxen, können wir Dir hier nicht helfen.
In Kurzform: Grundausstattung für Chöre: gute Mikrofone, Anzahl nach Raum, Chorgröße usw. Dann in ein Pult, mit 2 semi-parametr. Mitten, In einen guten Equalizer, 31-Band oder parametrisch, in Endstufen und gute Boxen. Die hinteren Boxen dann noch mit einem Delay laufzeitangepasst, und schon spielt das. Aber nur wenn das Publikum auch leise ist....
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Zitat von "Privateer"
Standsicherheitsnachweis bzw Baubuch ab 5 Meter und wiederholter Aufstellung.Wo steht das eigentlich mit den 5 Metern? Die Zahl hab ich auch im Kopf....
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Zitat von "spocky80"
Soweit ich es verstanden habe, muss bei bei der "kurzfristigen Beschäftigung" keine Sozialabgaben zahlen, sondern "nur" pauschal 25% Steuern vom Lohn.
Stimmt. Bei "kurzfristiger Beschäftigung": nicht mehr als 50 Tage im Jahr, bzw. bei 5 Tage-Woche nicht länger als 2 Monate.
Bei geringfügiger Beschäftigung auch ungefähr 25 %, die sich dann aber auf Krankenversicherung, Rentenversicherung, Lohnsteuer, etc. verteilen (hatte Falco alles schon geschrieben). -
Sehr vorbildlich, Deine Mitarbeiter anmelden zu wollen. Und richtig, ist ganz schön schwierig in Deutschland. Daher auch von mir die Tips, welche Möglichkeiten Du hast:
1. Hole Dir "Tagelöhner". Diese sind selbständig.
2. Melde sie als 400-Eurokräfte an (so machen wir es). Allerdings solltest Du bedenken, daß Du dann der Arbeitgeber bist, sie also auch unfallversichern mußt, haftpflichtversichern solltest, usw.
Daß keine Sozialabgaben anfallen stimmt so nicht. Bei unseren Azubis fallen NUR Sozialabgaben an, aber keine Lohn-/KirchenSteuer und Solizuschlag.
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Ach komm, das ist wurde dort doch auch hinreichend diskutiert. Mußt Du ja jetzt nicht aufwärmen. (Nein, ich war´s net
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So ist´s richtig.
Aber ich hab da auch noch eine Frage: kann ich bei einem ADA-8000 ZUGLEICH die Ein- und Ausgänge benutzen?
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Genau. Bei unendlich vielen DMX-Adressen wäre die Tabelle ja unendlich lang

[OT] es gab doch mal so SGM-Dimmer, da mußte man immer 1 dazuaddieren; also wenn kein Schalter betätigt war, DMX-Adresse 1. Sehr verwirrend :? [/OT]
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Also, versuche es mal zu ordnen, obwohl der Admin darin besser ist:
Die Landesbauordnung Baden-Württemberg ist da die richtige Quelle. Die Konstruktion (ob mit oder ohne Dach) darf niemanden gefährden (§3(1)).
Nach §69 (1) handelt es sich um einen fliegenden Bau, der nach (2) einer Ausführungsgenehmigung bedarf. Ein unbedeutender fliegender Bau, an den besondere Sicherheitsanforderungen nicht gestellt werden (nach (2)) ist hier ja nicht gegeben.
Grundsätzlich wird in der Landesbauodnung unterschieden zwischen verfahrensfreien Vorhaben, Kenntnisgabeverfahren, Baugenehmigungsverfahren und Sonderbauten.
Hier trifft Baugemehmigungsverfahren und Sonderbauten zu. http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/de/Sonderbauten/83646.html
Für das Baugenehmigungsverfahren benötigst Du eine Standsicherheitsnachweis, um ein Prüfbuch (Baubuch) zu erhalten.
Über besondere Höhen, Größen o.ä, konnte ich jetzt nichts finden. Interessantes Thema.
Vielleicht hilft der folgende Link weiter: http://www.innenministerium.baden-wuerttemberg.de/sixcms/media.p…VO_01012005.pdf
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Unter §1 steht doch schon:
(1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
Ist doch genau genug. Wenn Du die Konstruktion nicht einbetonierst ist es ein fliegender Bau.
Welchen fliegenden Bau hast Du denn geplant?