Danke. Schaut gut aus. Dazu gleich die Frage: es war mal hierin Diskussion, die Broschüre drucken zu lassen. Einige Exemplare lagen wohl auf der Showtech aus. Wie soll weiter verfahren werden? Jeder für sich?
Beiträge von timotimo
-
-
aber daß dann die Subgruppen-Outs mehr Pegel liefern?
-
Vielleicht hilft Dir das Blockdiagramm weiter: http://www.allen-heath.com/veterans/produ…ock_diagram.pdf
Warum aber ist auf beiden Ausgängen der Pegel niedriger? hört sich komisch an.... Müßten ja beide symmetrier-Ops defekt sein, oder ist da nur ein IC drin? Aufschrauben... Vielleicht hat jemand die XLR-Buchsen auf unsymmetrisch umgelötet? Oder der Pegel ist intern zu jumpern?
-
Das Rauschen ist ein bekanntes Problem bei den alten GL-Pulten.
Der Output im Master ist symmetrisch und liefert +4dBU, bis +27 dBUmax an 50 Ohm. Die Group Outs bieten den gleichen Pegel, wenn die Master also weniger Pegel liefern, ist in den Mastern ein Fehler.
Specs gibts hier: http://www.allen-heath.com/veterans/produ…3/gl3_specs.pdfHat jemand die Daten fürs Target griffbereit? Dann können wir die ja mal vergleichen.
-
Nicht daß es jemand falsch versteht: habe nichts gegen Mess-systeme zum Einmessen. Nur im Betrieb im Grenzbereich helfen sie mir nichts mehr. Da ist die "stabile" PA (die nicht plötzlich anfängt zu klirren, zu wummern oder was auch immer, wenn´s lauter wird) und der effektive 31-Band Eq meine Wahl der Waffe

-
Die Stecker sind zweitrangig. Die Frage ist, ob der Dimmer mit positiver oder negativer Spannung angesteuert werden, und ob das Lichtpult seine Spannung vom Dimmer bekommt (gab´s auch früher). Was ist es denn für eine Dimmer und für ein Lichtpult?
-
Ist mir schon klar. Hab ich auch hier. Dachte es gbt eine idiotensichere Möglichkeit, und so ein Prüfstecker geht mir die ganze Zeit schon durch den Kopf.
-
wenn´s schon OT ist: hier gibt´s "Freigericht", "Eidengesäß", "Busenborn", "Sterbfritz" und noch andere kuriose Ortschaften....
Zurück zum Thema: wenn ich auf VA nichts zu tun habe, habe ich alles richtig gemacht
dann kann ich die Freundinnen der Musiker voll-labern, die Musiker sind ja auf der Bühne und können mir somit nicht auf die Backe hauen :wink: -
na dann jetzt die Frage: funktioniert obiger Tester zuverlässig?
-
-
Zitat von "EventService"
es gibt kleine niedliche stecker für 3euro irgendwas mit GUT / SCHLECHT Anzeige. ( Für schuko , cekon sind en bissel teurer )
Hört sich interessant an. Hast Du eine Bezugsquelle? (In großen Stromverteilern hat man ja meist Überwachungen, gegen Verpolungen usw. Aber wie oft hat man nur einezelnen Dimmer dabei, eine kleine Gesangsanlage, o.ä. Da wär sowas DAS Tool....)
-
Wir haben da immer was dabei. Wir legen die Kabel, müssen also auch dafür sorgen, daß sie sicher liegen, niemand stolpert. Auf glatten Böden reicht manchmal auch Gaffa, ohne Matte. Probleme gibts natürlich, wenn man die Matten nicht gaffern kann: auf Kopfsteinpflaster, dreckigem Boden, Wiese. Dann entweder den Spaten (bei Wiese) benutzen, das Kabel hochhängen, oder zu einem "Bündel" alle Kabel zusammengaffern.
-
Zitat von "Manuela"
Und die Bässe dürfen unter die Bühnenschürze, die haben eh keine Richtwirkung. Idealerweise auf einer Linie mit den Tops, wiederum wegen Laufzeit.Sehe ich anders: die Tops sollen geflogen werden. Also wäre es gut, wenn man deren Laufzeit etwas anpassen könnte. Die Bässe habe ich lieber vor der Bühne. Ist angenehmer auf der Bühne und ich habe weniger Probleme mit tieffrequenten Rückkopplungen.
-
@ manuela: in allen Auxen? Du meinst wahrscheinlich die Monitorwege. In den Effektsends brauche ich keine 31-Bänder. Da reicht mir der parametrische Filter im Effektgerät und der semiparametrische im Mischpultzug des Returns.
Zur Ausgangsfrage: habe gestern in einem gut ausgestatteten Club eine sehr laute Rockband gehabt. Mit der PA immer an der koppelgrenze. Um am Limit zu arbeiten, brauche ich dann schon den 31-Band-EQ im Master. (In den Monitorwegen sowieso, aber das war gestern Sache des Monitortechs
) Ein Mess-system nutzt mir in dem Moment nichts. Die Raumanpassung und Anpassung an den "Füllgrad" der Halle (mit Publikum) muß in so einem Moment mit einem 31-Band-EQ erfolgen. Gegen einen digitalen hätte ich nichts, solange er analog bedienbar ist. Wenn ich da 5. mal am abend mich durch Menüs steppen muß, oder auch nur eine Taste drücken muß, um eine Funktion aufzurufen, ist das für mich Analogiker kein direkter Zugriff mehr, und ich verliere die Lust, Inspiration und Motivation. -
Würde ich genauso definieren. Heißt aber "Farfield" (Tippfehler).
-
wenn ich mich da mal einmischen darf:
Ich glaube, das Problem ist (u.a.), daß ein Angebot ja eine Willenserklärung zwischen 2 Personen voraussetzt, wie wir in anderem Thread diskutiert haben. Und wenn hier einer anonym bleibt, oder die Infos zu wenig sind (Datum, Ort, etc.), funktioniert das nicht mit einem verbindlichen Angebot.
-
Zitat von "Manuela"
timo hats genau getroffen

Danke. Hoffe, es war verständlich.
Zitat von "mediennutte"nee, mal im ernst, es ist mir egal wie lange es dauert bis mein geld da ist, ob ein zwei oder drei wochen, von mir aus auch drei monate, wenn mich eine firma anruft und mir sagt das der kunde auch noch nicht gezahlt hat bin ich da flexibel.
Aber es geht mir ja um die sicherheit das geld übehaupt zu bekommen, und ich glaube ich werde es in zukunft wirklich nur noch mit schriftlicher bestätigung machen, interessant wäre mal zu hören ob es hier leute gibt die mich dann aufgrund dessen nicht buchen würden, und mal eine begründung dazu.
Na, dann kannste für mich arbeiten, wenn es egal ist, wann ich zahle.
Nein, im Ernst: ich erwarte von den Freelancern immer eine schriftliche Bestätigung (muß nicht unbedingts offiziellen Charkter haben), damit ich nicht alleine auf der Baustelle stehe, da der Freelancer die mündliche Absprache einfach vergessen hat. Wäre also eher ein Grund, Dich zu buchen, als Dich nicht zu buchen. -
Na, "ein Blick ins Gesetz schützt vor Geschwätz" hat mein Prof immer gesagt:

Es gilt ja zuerst mal das BGB §145 ff. Das detaillierte Angebot, das ich einem anderen mache, ist hier ein "Antrag". Dieser ist bindend, wenn ich das nicht ausgeschlossen habe (also "unverbindlich"), und begrenzt habe ("gültig bis"). Der andere kann also dem Angebot zustimmen, damit ist der Geschäftsabschluss schon zustande gekommen!
Anders ist es bei allgemeinen Angeboten, z.B. im Internet oder im Supermarkt. Im Supermarkt trage ich der Verkäuferin an der Kasse an, den Artikel zum ausgezeichneten Preis zu kaufen. Wenn sie sagt, der Preis ist falsch ausgezeichnet, habe ich kein Recht, zu dem falschen Preis kaufen zu wollen. Dies liegt an der Form des Rechtsgeschäfts: Es benötigt zwei Personen, die ihre Willenserklärung abgeben. Dies ist bei einem allgemeinen Angebot nicht gegeben. In obigem Fall des detaillierten Angebots aber schon.
-
Ich hatte (in Hessen) auch noch nie Probleme, z.B. eine Weiche unter 400 Euro direkt abzusetzen, also nicht abzuschreiben. Wo will man da auch ansetzen? Jedes Mikrofon, Mikrofonkabel, Stativ, usw. ist nicht einzeln nutzbar. Wir hatten die Diskussion auch schon bezgl. Traversenstücken, etc. Sind diese nur zusammen nutzbar? Bei uns nicht.
-
und ich dacht, ich wäre der einzige (einzigste, wie man am Land sagt
), der damit nichts anfangen kann.Google sagt: edit
Aber was soll das hier?