Beiträge von Tobias Zw.

    Leider kann ich an den Terminen auch nicht. Das Thema finde ich aber extrem spannend und relevant! Kann man das am Ende irgendwo nachschauen?

    Nun, nachdem nach meiner Zählung schon Zwei keinen passenden Termin gefunden haben, können wir's dann ja vielleicht - Interesse vorausgesetzt - später noch einmal wiederholen. Schau'n wir mal, vielleicht sagen die Teilnehmer am kommenden Montag ja auch, dass das alles ganz großer Käse und der Dozent doof ist... ;)


    Mit besten Grüßen Tobias Zw.

    *** EDIT: Anmeldung bitte im Kalender des PA-Forums! :) ***



    Hallo werte Kolleginnen und Kollegen,


    unter dem Eindruck der aktuellen Lage in Westdeutschland, in der derzeit auch etliche meiner Kolleginnen und Kollegen im Einsatz sind, hat sich wieder gezeigt, dass viele Menschen für solche Notlagen nur unzureichend vorbereitet sind.


    Ich veranstalte seit einigen Jahren Workshops und halte Vorträge zum Thema "persönliche Katastrophenvorsorge", und habe einige vorbereitete Materialien dafür in petto. Als einmalige Aktion würde ich für Euch einen entsprechenden rund 90-minütigen Vortrag / Workshop mit Gelegenheit für Fragen und Diskussion anbieten, sofern daran Interesse besteht.


    Themen wären unter anderem

    • Was sind Katastrophen, die möglich sind, und welche Auswirkungen haben sie auf mein Leben?
    • Was kann ich von der öffentlichen Gefahrenabwehr erwarten?
    • Ziele des Konzeptes zivile Verteidigung, Empfehlungen des BBK
    • Organisation der persönlichen Vorbereitung, Szenarien und Planung
    • Bauliche Sicherungsmaßnahmen
    • Materielle Vorsorge
    • Verhalten in persönlichen Notlagen - wie kann ich mich geistig vorbereiten?

    Muss mal sehen, auf welcher Plattform wir das dann machen würden, ggfs. könnten mir die Mods ja im Chatraum des PA-Forums Moderatorenrechte geben, dann könnte ich da präsentieren - andernfalls würde ich es in MS Teams machen.


    Würde mich freuen, wenn Ihr in der Umfrage anklickt, wann Ihr Interesse und Zeit hättet, so ab 5 bis 10 Interessenten würde ich die Veranstaltung dann durchführen und hier den entsprechenden Link posten.


    Mit besten Grüßen Tobias Zw.


    EDIT: Ich hab's mal als Termine angelegt - am kommenden Montag hier und am Freitag, dem 23.07. hier.

    Welchen Wert verwendet man für Musik, da es sich ja nicht um einen Sinus handelt?

    Da kommt dann der Crestfaktor in‘s Spiel, das Verhältnis von Spitzen- zu Durchschnittsleistung bei Vollaussteuerung. Liegt bei Unterhaltungsmusik im Bereich von 12 - 18 dB pi mal Daumen.


    Die Kollegen der aktiven Tonfraktion wie TomyN und Volker Holtmeyer können das sicher besser als ich erklären…?


    😉


    Beste Grüße Tobias Zw

    Weiß jemand, ob ein Kuchenverkauf geplant ist?

    Jammix und ich haben gerade mal videofoniert, Ihr dürft den Kartoffelsalat wieder einpacken und wir gehen alle BTT* ;)


    Denkt an den alten PA-Forum-Grundsatz: Wir helfen jedem nach dem Maß seiner Not!


    ...ach nee, das war ja das Rote Kreuz. Passt aber trotzdem.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias

    - ungeeignet als Newbie-Beauftragter, aber manchmal trotzdem nett -



    * Nicht bühnentechnische Tagung, sondern back to topic... ;)

    Hallo Jammix,


    habe hier mitgelesen und sehe den ein oder anderen Punkt, an dem Du Dich kundig machen solltest, bevor Du Dich in‘s Veranstalterleben stürzt.


    Bei Interesse kann ich Dir eine paar niedrigschwellige Informations- und Weiterbildungsangebote zu den angesprochenen Themen mailen.


    Und die Bühnen- und Studiofachkraft brauchst Du nicht nur bei Traversenaufbauten, sondern sobald Du eine Szenenfläche und Veranstaltungstechnik hast - welche Qualifikation der oder die Kollegin dann hat, hängt u. a. von der Art der verwendeten Technik ab. Schau‘ mal in die DGUV-I 215-310, da sind schon viele wertvolle Tips drin.


    Beste Grüße Tobias Zw.

    - dankt für die freundlichen Empfehlungen der Kollegen :):thumbup: -

    Wobei die DGUV halt eigentlich immer zum Schutz von Beschäftigten gedacht ist.

    Zu 99,9 % bin ich da ganz bei Dir, aber viele vergessen den § 15 (1) der DGUV-V1:

    Die Versicherten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Unternehmers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie für Sicherheit und Gesundheitsschutz derjenigen zu sorgen, die von ihren Handlungen oder Unterlassungen betroffen sind.

    Nicht Versicherte werden ja auch quasi „durch die Hintertür“ mit geschützt, wodurch der Veranstalter / Betreiber dadurch seinen Verkehrssicherungspflichten genügt…


    Wie man‘s macht, ob wie von TomyN geschrieben mit organisatorischen Maßnahmen wie Absperren oder technischen Maßnahmen wie Sicherungsseilen oder eigensicheren Aufhängungen, wäre dann der dritte Schritt nach der Benennung qualifizierten Personals und der Beurteilung der Situation und der Risiken durch diese… setzt halt Fachkenntnis voraus.


    ;)


    Mit sicheren Grüßen Tobias Zw.

    Tobias Zw.

    Du machst doch keine Rechtsberatung im Netz oder?😜

    Natürlich führe ich keine Rechtsberatung im Sinne des RDG § 2 durch, das dürfte ich nicht und bin auch definitiv nicht dafür qualifiziert... das in meinem letzten Beitrag fällt ja unter RDG § 2 (3) Punkt 5.


    8o


    Aber als Dozent und Gutachter sollte man halt wissen, woher der Faden bläst, und wie man möglichst aus Gefängnis und Privatinsolvenz draußen bleibt, wenn man Kunst macht.


    ;)


    Mit total unjuristischen Grüßen Tobias Zw.

    Okay, dann machen wir mal das PA-Forum-typische... :P


    ...und kommen vom Hölzchen auf's Stöckchen und machen aus einer einfachen Praxisfrage eine mehrbändige, ausufernde Grundsatzdiskussion. Wobei sich dieser Spezialfall wirklich für eine entsprechende Betrachtung anbietet!


    Wie der oder die arme Isar im Ausgangspost geschrieben hat, gibt es eine Bühnenbildnerin und eine "Bühne", heißt, um den korrekten Terminus zu verwenden, eine Szenenfläche.


    Nun wäre es wertvoll zu wissen, ob es bei dem Vorgang versicherte Arbeitnehmer (Angestellte, freiwillig versicherte Unternehmer, Schüler, Studierende, ggfs. Vereinsmitglieder...?) gibt. Falls die Frage mit Ja beantwortet würde, wäre die Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V17 unmittelbar anzuwenden, da es sich dann um eine Veranstaltungsstätte handeln würde1.


    In diesem Falle wäre durch den Unternehmer die Leitung und Aufsicht durch eine Bühnen- und Studiofachkraft2 zu gewährleisten. Wer ist Bühnen- und Studiofachkraft? Zuallererst mal: Eine Person, die den entsprechenden Beruf gelernt und einen entsprechenden Abschluss3 erreicht hat. Welche Qualifikation genau erforderlich ist, hängt von der Art der Gefährdungen ab: Die Bühnen- und Studiofachkraft muss über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um alle auftretenden Gefährdungen erkennen und bewerten zu können und geeignete Maßnahmen zu deren Abwehr festzulegen. Wenn wir in die entsprechenden, einschlägigen Regelungen der DGUV4 schauen, werden wir feststellen, dass - zumindest nach meinem Dafürhalten - bei dem beschriebenen Aufbau ein Meister für Veranstaltungstechnik anwesend sein müsste, aber mal zumindest eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik.


    Diese Bühnen- und Studiofachkraft wäre auch die richtige Ansprechperson für die im Ausgangspost gestellte Frage gewesen, und hätte von ihr beantwortet werden müssen - bei aller Liebe zu den meisten meiner Mitforisten ;) ist ein Internetforum halt leider im Regelfall keine gültige Quelle für verbindliche, sicherheitsrelevante Informationen...


    Im anderen Falle, dass es sich in Ermangelung versicherter Personen bei der Aufführung nicht um eine Veranstaltungsstätte im Sinne der DGUV-V17 §§ 1 und 2 handelt, wäre diese Unfallverhütungsvorschrift natürlich auch nicht unmittelbar bindend.


    ABER: Dann hätten wir bei der Aufführung bzw. bei dem Aufbau immer noch einen Veranstalter oder einen Betreiber, die als Verursachergaranten5 verkehrssicherungspflichtig sind. Heißt: Die Person, die die Bauzäune aufhängt bzw. in ihrem Verantwortungsbereich aufhängen lässt, muss das Notwendige und Zumutbare unternehmen, um zu verhindern, dass Grundrechte Dritter dadurch verletzt werden können. Handelt die verkehrssicherungspflichtige Person nicht demgemäß, dann verletzt sie ihre Sorgfaltspflichten und handelt fahrlässig6.


    Allerspätestens im Zivilrecht wird als Sorgfaltsbegriff dann die "objektiv erforderliche Sorgfalt" als Maßstab herangezogen werden: Ein Gericht wird also nicht fragen, ob es der oder die Beschuldigte in der individuellen Situation besser hätte wissen können, sondern ob die beschuldigte Person es besser hätte wissen müssen. In erster Ableitung folgt daraus einer der wichtigsten Grundsätze zur Vermeidung von Fahrlässigkeitstaten: "Was man nicht kann, muss man lassen!"


    Tut man also etwas, was man nicht ausreichend kann, und Grundrechte Dritter werden daraus resultierend verletzt, hat man fahrlässig gehandelt, mit allem, was dann so an BGB § 8237 und StGB §§ 222 und 2298 im Angebot ist...


    Was bedeutet das für den Ausgangsposter? Wenn ich eine gefährliche Handlung ausführen soll, bei der ich selber keine Ahnung habe, wie ich sie sicher gestalten kann, bin ich so oder so in der Pflicht, mir entweder die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen oder geeignete und zuverlässige Personen9 damit zu beauftragen, um Dritte zu schützen. Heißt ganz konkret für Isar : Die hier im Thread bisher gegebenen Hinweise sind alle gut und richtig, aber hol' Dir bitte mal einen vertrauenswürdigen und kompetenten Meister oder Ingenieur zur Hilfe, der die Situation vor Ort beurteilt und eine geeignete, normkonforme, praktikable und sichere Lösung mit Euch findet. Alles andere ist - insbesondere von uns Foristen hier - Stochern im Nebel, Mutmaßungen und vor allem für Dich, liebe/r Isar , falls es schief gehen sollte, haftungsmäßig ganz, ganz doof...


    In diesem Sinne: Weitermachen! :)


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.




    1 DGUV-V17 § 2: "Veranstaltungsstätten alle Betriebsstätten in Gebäuden oder im Freien mit Bühnen oder Szenenflächen für Darstellungen einschließlich der erforderlichen Einrichtungen und Geräte."


    2 DGUV-V17 § 15 (1): "Der Unternehmer darf Leitung und Aufsicht der Arbeiten in Veranstaltungs- und

    Produktionsstätten nur Bühnen- und Studiofachkräften übertragen."


    3 DGUV-R 115-002 zu § 15: "Bühnen- und Studiofachkräfte sind besonders qualifizierte Personen, die

    aufgrund ihrer Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Dies sind insbesondere Ingenieure bzw. Master und Bachelor für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik, Fachkräfte für Veranstaltungstechnik."


    4 DGUV-I 215-310 "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen", Anhang 1 und 2


    5 Wikipedia: "Garantenstellung aus Eröffnung und Beherrschung von Gefahrenquellen" - daraus resultiert die Verkehrssicherungspflicht : "Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu schützen."


    6 Auch Wikipedia: "[Fahrlässigkeit] bedeutet, dass der Täter bei Eintritt und Verursachung des tatbestandlichen Erfolges die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat."


    7 BGB § 823: Schadenersatzpflicht - deliktische Haftung


    8 StGB § 222 ist die fahrlässige Tötung, StGB § 229 die fahrlässige Körperverletzung


    9 Wenn die beauftragten Personen nicht geeignet und zuverlässig sind, habe ich nämlich wieder als Auftraggeber fahrlässig gehandelt und muss mir ggfs. ein Auswahlverschulden zuschreiben lassen...

    und ob ich das dann noch weiß, wenn ich irgendwann mal zufällig in so eine situation kommen sollte, steht auf einem ganz anderen blatt.

    Deswegen sage ich ja: regelmäßig schulen und üben, um im Ernstfall Sicherheit zu haben.


    Alle zwei Jahre ein EH-Kurs ist vielleicht nervig, aber als Voraushelfer (s. o.) sehe ich dann halt immer die Angehörigen, die sich Vorwürfe machen, weil sie helfen wollten, aber nicht wussten, wie. Das ist dann halt auch bitter…


    Mit besten Grüßen Tobias Zw.

    Wo ich eben noch so auf dem Thema „Wissen“ herumritt: die Empfehlungen für die Kinder-Reanimation haben sich geändert, ab sofort gilt für alle Kinder zwischen Verlassen des Kreißsaales und „optisch wie Erwachsene“ ein 15:2-Algorithmus (15 Brustkorbkompressionen, 2 Beatmungen); für Erwachsene weiter 30:2.


    Bitte lernt und übt das, es macht echt einen Unterschied.


    Quelle: GRC Reanimationsleitlinien kompakt


    Für das medizinische Fachpersonal hat sich mehr geändert, u. a. was die Medikamentengabe angeht - aber das dürfte in unserem Kreis nur wenige betreffen 😉


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Phh. Wir reden hier von Stagehands. Da ist es schon nett, wenn ich nicht mit Schwarzpulver ausbrenne!!! frech*

    Genau. Und das Bleigeschoss aus der ollen 45-70-Patrone, aus der Du das Schwarzpulver gekippt hast, gibst Du ihm zum Draufbeißen...

    corn*


    VG TZw

    - hat mal in seiner Not Sterillium Virugard als Rasierwasser benutzt. JÖIJ! -

    Vielleicht hilft ja auch mal diese - unvollständige, rein subjektive und definitiv nicht repräsentative - Übersicht, was mir in meinem beruflichen Leben als Veranstaltungstechniker (früher als Feld-, Wald- und Wiesen-VA-Techniker, danach in festen Häusern, irgendwann auch als Führungskraft) bisher an medizinischen "Not"fällen im allerweitesten Sinne begegnet ist, und eine Diskussion des benötigten Materials und der hilfreichen Kenntnisse. Klar, das ist nur anekdotisch und hat keine Aussagekraft über Häufigkeit bei Euch, aber so als Idee vielleicht ganz interessant:


    • Unzählige kleinste Schnitt- und Quetschwunden, primär an den Fingern. In allen Fällen Versorgung mit Wundschnellverband ausreichend.
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Pflaster mit lustigen Tieren drauf kleben
    • Mehrfach: Kopfplatzwunden, zumeist durch Anstoßen. In allen Fällen Versorgung mit Bewusstseinskontrolle (Ausschluss Gehirnerschütterung), Kopfverband mit Verbandpäckchen, teilweise dann Transport in privaten Fahrzeugen zur ärztlichen Versorgung, teilweise Nachforderung und Übergabe an Regelrettungsdienst. In allen Fällen wurde die KoPlaWu chirurgisch versorgt (gereinigt, genäht / getackert).
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Abfrage Bewusstsein (Blackout?, Ereignishergang, Orientierung zu Raum, Zeit und Person, ABCD(E)-Check), Kopfverband wickeln können, Notruf absetzen
    • Quetschung der Hand, Erstversorgung mit Verbandpäckchen aus EH-Set, Transport mit Firmenfahrzeug zu ärztlichem Bereitschaftsdienst zur weiteren Versorgung.
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Handverband anlegen können.
    • Durchstoßen der Haut an der Wade (also quasi eine klitzekleine Pfählungsverletzung) durch einen ca. 15 cm langen Holzsplitter, der Betroffene hatte sich den Splitter schon selber aus der Wunde gezogen... Vorsichtiges Säubern des Wundumfeldes, Versorgung mit zwei sterilen Kompressen, Povidonjodsalbe und Mullbinden, selbständige Fahrt des Betroffenen zum Unfallarzt zur weiteren Reinigung und Versorgung
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Abfrage Unverträglichkeit / Allergien, Wundversorgung, Verband an Bein wickeln können
    • Zustand nach Überfahren des Fußes mit beladenem Stuhlwagen (ca. halbe Tonne schwer), massive Quetschungen, Verdacht auf gebrochene Mittelfußknochen - Versorgung durch Hochlagerung, Kühlen und Übergabe an Rettungsdienst zur Versorgung im Krankenhaus
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Abfrage Unfallhergang, Wissen, wie man solche Verletzungen lagert, Notruf mit klarer Lagemeldung abgeben können
    • Schlagartig auftretende, kolikartige Unterleibsschmerzen bei Frau, Mitte 20, keine vorherigen vergleichbaren Vorkommnisse, auf Grund massiver Schmerzen leicht schockig - Maßnahmen: Abfrage Symptome, Lagern in Schonhaltung (Knierolle untergelegt) in ruhigem Bereich abseits der Aufbauarbeiten, Wärmeerhalt mit Rettungsdecke, Betreuung, Nachfordern Rettungsdienst
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Lagern, Notruf mit klarer Lagemeldung absetzen können
    • Zustand nach Sturz vom Dach eines LKW durch eine aufgeklappte Leiter hindurch, mögliche Verletzung der Wirbelsäule, Durchblutung/Mobilität/Sensibilität in allen Gliedmaßen noch erhalten, klar erkennbare beidseitige vollständige geschlossene Fraktur Elle / Speiche, V. a. Frakturen in den Händen, multiple Schürfwunden. Sofortige Betreuung, Immobilisation durch Halten des Kopfes/Sicherung der Halswirbelsäule, Wärmeerhalt mit Rettungsdecke, Absetzen Notruf, Betreuung bis Eintreffen Regelrettungsdienst
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Abfrage Bewusstsein (Blackout?, Ereignishergang, Orientierung zu Raum, Zeit und Person, ABCD(E)-Check), Erkennen der möglichen Wirbelsäulenverletzung auf Grund des Unfallhergangs, Immobilisation der Halswirbelsäule durch Halten unter leichtem Zug, Immobilisation des restlichen Körpers durch Halten, Wichtigkeit des Wärmeerhalts bei beginnenden Schockanzeichen (wegen Schmerzen?), Absetzen eines Notrufs mit klarer Lagemeldung
    • Ersteintreffender bei Autounfall mit zwei Beteiligten, versetzter Frontalzusammenstoß, Airbags haben geöffnet. Absichern der Unfallstelle in beide Fahrtrichtungen, Einbinden der nach mir hinzukommenden Autofahrer zur Absicherung, Prüfen Vitalzeichen beide Betroffene, Absetzen Notruf mit klarer Lagemeldung und Positionsangabe, Versorgung einer Kopfplatzwunde mit Verbandpäckchen.
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Abfrage Bewusstsein (Blackout?, Ereignishergang, Orientierung zu Raum, Zeit und Person, ABCD(E)-Check), Ausreichendes Absichern einer Unfallstelle, Wickeln eines Kopfverbandes, Absetzen eines Notrufs mit klarer Lagemeldung
    • Hilferuf von Stagehands: Ein Stagehand, männlich, Mitte 50, klagt über plötzlich auftretenden Druckschmerz in der Brust, massive Angst, Luftnot. Bei Eintreffen kaltschweißig, Gesicht grau. Maßnahmen: Beruhigen, Oberkörperhochlagerung (auf meinen Knien, war sonst nix da - ich kniete dann den Rest der Maßnahmen über hinter ihm), Bereitstellenlassen des im Haus vorhandenen AED außerhalb der Sicht des Betroffenen, sofortiges Absetzen eines Notrufs mit klarer Symptombeschreibung, Bereitstellen eines Kollegen als Einweiser, um den Rettungsdienst zum Betroffenen zu führen, Wärmeerhalt mit Rettungsdecke, Hand halten (so wörtlich zu nehmen. Der Mann hatte panische Angst). Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes keine Zustandsänderung.
      Notwendige Kenntnisse: Beruhigen, Symptome erkennen, Klaren Notruf absetzen können, Wichtigkeit der richtigen Lagerung und des Wärmeerhalts kennen, Hilfe organisieren.
    • Beobachteter Krampfanfall einer älteren Besucherin, nach Ende des Krampfanfalls und Verlassen des Saales beobachteter Kreislaufstillstand. Absetzen eines Notrufs, Reanimation zusammen mit einem Feuerwehrmann des anwesenden Brandsicherheitsdienstes unter Nutzung des im Sanitätsrucksacks vorhandenen Beatmungsbeutels, AED-Einsatz, Übergabe an Rettungsdienst, weitere Unterstützung im Verlauf der Behandlung. Reanimation vergeblich, Abbruch durch Notarzt rund eine halbe Stunde später.
      Notwendige Kenntnisse: Klaren Notruf absetzen können, Herz-Lungen-Wiederbelebung. Benutzung eines Beatmungsbeutels ist ganz dolle Übungssache, muss man regelmäßig üben, um es wirksam zu können. Hilfe organisieren. Anschließend: Psychologische Betreuung der Kolleginnen (Hostessen), die den Anfang des Elends bis zum bitteren Ende beobachtet haben.

    Wie Ihr seht, hätte ich in keinem dieser Fälle mehr Material gebraucht, als im Haus bzw. im Erste-Hilfe-Kasten vorhanden ist, wobei ein AED und eine desinfizierende Wundsalbe natürlich ergänzend schon nett sind. Aber Obacht: Eigentlich(TM) darf der Ersthelfer keine Medikamente (und das ist die Salbe) verabreichen... Ein Beatmungsbeutel in Griffweite ist nett, wenn man mal reanimieren muss, ist aber, wie gesagt, in der Anwendung nicht ganz einfach und muss regelmäßig geübt werden. Zur Not pustet man halt so.


    Eklatant viel wichtiger finde ich in allen diesen Lagen das Erkennen der Situation, das Organisieren der Hilfe, insbesondere das Absetzen eines funktionierenden Notrufs, das Ergreifen der grundlegenden Maßnahmen (Blutungen stillen, Luft geht rein und raus, Blut fließt im Kreis). Und dafür braucht man gar nicht so viel Material, aber vor allem Übung, Übung, Übung und Routine. Ich empfehle wirklich allen Kollegen, bevor sie sich irgendetwas zusätzlich mit auf die Baustelle nehmen, die regelmäßige Teilnahme an erweiterten EH-Kursen, leider ist der betriebliche Ersthelfer ja zwischenzeitlich auf 9 UE an einem Tag reduziert worden.


    Beste Grüße Tobias Zw.


    PS: Wenn ich einen von Euch erwische, der hygienisches Hautdesinfektionsmittel zur Wundversorgung nutzt, häute ich ihn mit dem Käsehobel und kippe Sterillium Virugard drüber. Das ist menschenverachtend. Zur Wundersorgung gibt's, wie schon richtig erkannt, Octenisept, Povidonjodsalbe und den freundlichen ärztlichen Bereitschaftsdienst.

    • Für den, der damit umgehen kann, ein Tourniquet ('Aterienabbinder' ) für den Extremfall. Dann aber auch Abbinden und nicht stauen.
    • Ein AED (inkl. Schulung).
    • Ansonsten Know How und Menschenverstand.
    • Schnelle und korrekte Meldung ( 112).

    Eben dieses! verlegen*


    Das beste Erste-Hilfe-Set ist zwischen den Ohren. Und ja, ich habe in meinem Reiserucksäckchen (das nur für mich gedacht ist, bin ja Solokünstler ;) )auch neben den Aua-Bubu-Pflastern und Kopfschmerztabletten zwei Tourniquets, Israeli-Bandages und Celox, ABER: Was nutzt das alles, wenn man nicht weiß, wie man es anwendet und vor allem, wenn nicht rasche Hilfe nachkommt?


    8)


    Beste Grüße Tobias Zw.

    - reanimiert noch so zwei, drei Mal im Jahr, um nicht aus der Übung zu kommen -

    Ad 1:

    Ich war die letzten beiden Tage bei einem Kunden in Augsburg und bin dann ab 17:00 Uhr mit dem ICE nach Hause... also, ich versuchte es. Augsburg - Ulm - Stuttgart - Frankfurt - Heimat.

    hier ging Montag Abend wettertechnisch die Welt unter und heute Mittag 3 Stunden kräftiger Dauerregen.

    Da dauerte dann die Heimfahrt a weng länger, alleine zwischen Augsburg und Ulm vier Bäume im Gleis, und der Stuttgarter Hbf hat sich dann zwischendrin auch noch mal abgemeldet. Aber so konnte ich die schönsten Städte bzw. Bahnhöfe Südwestdeutschlands noch mal besuchen (Mannheim, Frankfurt Airport, DINKELSCHERBEN, ...) - und meinen bisherigen Rekord heben: 20 Stunden ohne Unterbrechung FFP2-Maske getragen, davon 8 Stunden lang mit Maske doziert.


    Ad 2:

    Und bin von Grund auf kein pessimistischer Mensch.

    Aber was ich die letzten 4 Wochen teilweise zu sehen bekomme, hinterlässt bei mir zumindest ein flaues Gefühl im Magen. Ich hoffe, ich täusche mich mit meiner Einschätzung...

    Das hat bei mir nix mit Pessimismus zu tun, mehr mit Erfahrung und dem Lesen vom Studien... ich sag' mal: Der nächste Lockdown kommt, und dann mit noch mehr Gemoser und Unruhe bei genau den Strategen, die uns durch ihr verantwortungsloses Verhalten diese SCH****E immer wieder einbrocken.


    Gestern Abend im Deltavariantenrisikogebiet so:


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    Es ist zum Mäuse melken.


    Mit desillusionierten Grüßen Tobias Zw.