Diese Fragen sollten Dir die Instutionen welche die Ausbildung durchführen umfassend beantworten können. Insbesondere wenn sie sich dafür bezahlen lassen.
So leicht ist das leider nicht. Ich warte z.B. immernoch darauf, dass ich meinen Befähigungsnachweis zum Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik bekomme. Die Prüfungen habe ich schon vor über einem Jahr absolviert und bestanden, aber in der VStättV steht halt noch lediglich der alte Meister. Mittlerweile haben die IHKs in Bayern auf mein Drängen vom Ministerium die Erlaubnis bekommen, auch schon die Zeugnisse auszustellen, der Prozess hat aber etwa 12 Monate gedauert. Und trotz aller Anträge habe ich heute noch nichts.
Bei den Dozenten im Meisterkurs die auch teilweise an der Novelle des Meisters beteiligt waren (die Bezeichnung Bachelor Professional finde ich immernoch unpassend) war der Tenor "da muss der Gesetzgeber ran". Aus dem bayerischen Ministerium habe ich die Info, dass an der VStättV wohl aktuell gearbeitet wird, aber solche Prozesse langwierig sind und nicht vor 2025 mit einer Änderung gerechnet werden soll.
Zur eigentlichen Frage: Besagte Dozenten meinten, der neue Meister ist wie der alte anzusehen. Also gleichzusetzen mit jeder der Spezialisierungen.
Etwas mehr im Thema dürfte hier @FalcoZanini sein