Beiträge von ebbenuts

    Hallo,



    mal angenommen in einer Halle sollen neue Stühle angeschafft werden, da in einen anderen Bereich( nicht VStättVO ) schon Stühle sind, will man die gleichen noch einmal Beschaffen. Im neuen Saal greift aber die VStättVo und der gewünschte Stuhl hat eine Sitzfläche von 45cm. Mal angenommen der Betreiber gibt jetzt an, er stellt die Stühle mit entsprechenden Verbindern so, dass eine Stuhlbreite von min. 50cm entsteht. wäre das ausreichend oder muss die Sitzfläche 50cm betragen? In der Vstätt steht Stuhlbreite?!


    LG Ebbe

    Hallo erst mal,


    ich habe gerade Aktuell das Problem, bei uns im Haus wird bei einer Faschings Veranstaltung im Wechsel auf der Bühne etwas vorgeführt und dann wieder die Bühne zum Tanz frei gegeben. Der Verein hat sich die Lösung einfallen lassen, sie bauen eine Treppe in der ganzen Bühnenbreite, nach 11 Abs.1 Steht da:


    Zitat

    (1) Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 20 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, sind mit Abschrankungen zu umwehren, soweit sie nicht durch Stufengänge oder Rampen mit der tiefer liegenden Fläche verbunden sind.


    ist das so richtig, was haltet ihr davon?


    LG Ebbe

    Hallo,


    über was definiert sich eine Versammlungsstätte im Sinne der VStätt? Als Beispiel: Wenn ich mir einen Raum kaufe mit einer Fläche von ca. 250m² der im Bauantrag nicht als Versammlungsstätte (VS) eingereicht wurde aber über einen Genehmigten Bestuhlungsplan für 198 Personen und eine Szenenfläche mit 24m² verfügt. Bin ich auf Grund der Raumgröße schon eine VS oder erst, wenn ich 200 Personen in den Raum lasse. Ist es also ausreichend, wenn ich garantiere, dass nie mehr als 199 Besucher in diesem Raum anwesend sind oder wie genau verhält sich das in so einen Fall. Wenn ich dann nicht unter die VStätt falle was gilt dann in Bezug auf Türbreiten Rettungswege usw.


    Gruß Ebbe

    Hallo,


    wer kennt dieses Buch nicht. Ich selber finde es ein sehr gelungenes Werk von Herrn Starke. Leider habe ich festgestellt, dass es einen entscheidenden Fehler enthält oder besser ausgedrückt ich vermute, dass es so ist. In dem eingefügten Flussdiagram in diesem Buch kommt man, wenn man die Fragen nach der Besucherzahl stellt und diese jeweils mit nein beantwortet auf das Feld " Ist eine Szenenfläche vorhanden". Wie sich nach VStätt eine Szenenfläche definiert ist ja klar. Beantworte ich diese Frage mit ja komme ich auf die Felder „VA Gottesdienst, Museen usw.….“ diese Beantworte ich mit nein und somit muss die VStätt angewendet werden. Wenn ich mir im Gegenzug die Versammlungsstättenverordnung ansehe, finde ich nichts darüber, dass das alleinige Vorhandensein einer Szenenfläche zur Anwendung der VStätt führt.


    Weiß jemand was darüber


    Gruß ebbe

    Hallo,


    soweit mir bekannt ist, soll man Kabelbrücken anstatt Kabelmatten verwenden, wenn Lastkabel eingesetzt werden. Bei Gummimatten ist eine ausreichende Belüftung nicht gewährleistet und somit kann es zu Überhitzung und Kabelbrand kommen. Natürlich dürfen keine Kabelbrücken quer zu Fluchtwegen oder Rettungstüren verlegt werden.



    Gruß Ebbe