...und die natürlich dann auch hier hingehören:
Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL), Stand Juli 2014
http://www.bundesnetzagentur.d…df?__blob=publicationFile
für alle, die die übrigen 165 Seiten der PDF nicht so sehr interessieren, hier der entscheidende Teil:
"9.2.3.2 Teilbereiche 470 MHz – 608 MHz, 614 MHz – 790 MHz
Für Anwendungen im Zusammenhang mit Rundfunk sowie für Anwendungen zur professionel-
len drahtlosen Produktion können auf Antrag die Frequenzbereiche 470 bis 608 MHz,
614 bis 790 MHz zugeteilt werden. Die Betriebsfrequenzen werden vom Frequenzzuteilungsin-
haber selbst ausgewählt. Sie müssen ein Vielfaches von 25 kHz betragen. Frequenznutzungen
von Funkmikrofonen dürfen keine Störungen bei Anwendungen primärer Funkdienste
verursachen und genießen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch Anwendungen primärer
Funkdienste. Verursachen Frequenznutzungen von Funkmikrofonen Störungen bei Anwendun-
gen primärer Funkdienste, ist die störende Frequenznutzung sofort zu beenden.
Professionelle drahtlose Produktion ist der gewerbliche und fachmännisch ausgeübte Einsatz
drahtloser Produktionsmittel. Hierzu zählen Programmproduktionen sowie sonstige professio-
nelle Veranstaltungen und Einrichtungen, wie Theateraufführungen, Konzerte professioneller
Musikgruppen oder professionelle Dienstleistungen der Veranstaltungstechnik."
Das ist für viele hier doch eine sehr gute Nachricht..die professionellen Nutzer mit vielen parallelen Strecken werden das dankbar annehmen, auf 710-790 wird es dann ruhiger. Mehr als genug Platz für alle, wenn man sich vernünftig organisiert.
Checkt Eure lokalen DVBT Kanäle ab und investiert klug in Geräte, die über hilfreiche Funktionen zum Erkennen und Organisieren des relevanten Spektrums verfügen. Ohne Läppi kann man eigentlich nicht mehr rausgehen.
Jetzt haben eher die ein Problem, die sich bisher auf ihrer Insel der Glückseligen sonnen konnten (ich gehöre leider dazu:-)).
Parallelnutzungen durch verschiedene Nutzergruppen (festes Haus+Rundfunk+prof.Produktion) werden demnächst unter Umständen spannend. Überlegung, für Pressekonferenzen dann stets einen "Drahtlosmanager" zu disponieren?
EDIT: der Teufel steckt wie immer im Detail. Theoretisch kann dann ein Nutzer ortsunabhängig seine Frequenzen nutzen AUSSER z.B. als Dienstleister in einem festen Haus, wo die gleichen Frequenzen ebenfalls angemeldet wurden? Bei genauerem Hinsehen findet sich auch die Antwort auf meine Überlegung:
9.2 Funkmikrofone
[...]Die jeweils im Einzelfall notwendige Abstimmung über den örtlichen Frequenzeinsatz obliegt
den einzelnen Nutzern. Die Einsatzkoordinierung findet unter den Frequenznutzern vor Ort
beim Zusammentreffen mehrerer Nutzer mit gleichen Frequenznutzungen statt. Bei größeren
Ereignissen mit großem Medieninteresse wird diese Koordinierung häufig z.B. vom Organisati-
onsbüro des Veranstalters oder der zuständigen Landesrundfunkanstalt übernommen werden. [...]
ich seh vor meinem geistigen Auge grad 2 TL´s schimpfend sich gegenseitig ihre Urkunden unter die Nase halten :lol: