Beiträge von ADMIN

    Den Dank reiche ich mal weiter an ThoSchu, auf dessen Server das ja inzwischen läuft. (Ich konnte in der Situation tatsächlich nicht mehr tun, als ihn wenig zu nerven, damit er Zeit dafür findet, das wieder in Ordnung zu bringen.)

    DIN 15905-5 Veranstaltungstechnik - Tontechnik - Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik ist überarbeitet worden und als Normentwurf verfügbar. Die Einspruchfrist läuft bis zum 22. Dezember 2021.

    Zu Usern, die das Forum verlassen haben, zum Grad der Freiwilligkeit und zu den Gründen wird traditionell keine Auskunft gegeben.


    Nur so viel: Die weitaus meisten verlassen das Forum völlig aus eigenem Entschluss. Die dauerhaft gesperrten tatsächlichen User (also nicht irgendwelche Spambots) kann ich wohl noch an einer Hand abzählen.

    Werte nach TA Lärm sind normalerweise die Werte, die Anwohner einklagen könnten.

    Je nach dem, ob gewerblicher Lärm oder Freizeitlärm.


    Die Freizeitlärmrichtlinie 2015 bietet den Behörden enorme Möglichkeiten, Dinge noch zu genehmigen. Wenn ein Bundesland die aber noch nicht umgesetzt hat und mit der Freizeitlärmrichtlinie 1998 arbeitet, dann ist es quasi die TA Lärm.


    Wobei man in manchen Fällen über 60 dB schon froh wäre...


    Hatte neulich ein Festival in Mecklenburg-Vorpommern (die haben die Freizeitlärmrichtlinie 2015 noch nicht umgesetzt, und die erlaubten Tage für außergewöhnliche Störereignisse waren schon ausgeschöpft), die war auf 45 dB beschränkt (lauteste Nachtstunde), beim nächsten Anwohner, so zwischen 500 und 600 m entfernt. Musik so etwas in die Richtung Elektro, Techno, ich kenne mich da nicht aus. Vier Floors, knapp 2000 Personen, OpenAir.


    Da die vorherigen Veranstaltungen die Anwohner und die Behörde schon erheblich verärgert hatten, war da kein Spielraum.


    Geht das?


    War letztlich vom Wetter abhängig.


    In der Nacht vom Freitag auf Samstag haben wir die Werte sogar noch klar unterschritten. Die Veranstaltung war am Messpunkt so wenig hörbar, dass ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 0 dB sachgerecht war. Selbst mit 3 dB Zuschlag hätten wir die 45 dB noch eingehalten.


    Klar, auf den Floors war es nicht laut, unter 90 dB, und das hat zu meiner Verwunderung funktioniert. Klar, alle Floors mit Limiter, das Signal dürfte wohl fast immer hart gegen den Limiter gefahren worden sein, auch das hat bei dieser Musik funktioniert, auch das zu meiner Verwunderung.


    Ok, kurz nach Mitternacht mussten 20 Sekunden herausgerechnet werden, weil irgendjemand auf dem Campingplatz Pyro gezündet hat (musste da ein Geburtstag gefeiert werden? Ich weiß es nicht...). Aber ist ja sachgerecht, da nicht der Beschallung zuzurechnen.


    Und ja, die Peaks im Messprotokoll kamen von vorbeifahrenden Autos, wiehernden Pferden, muhenden Kühen...


    In der Nacht von Samstag auf Sonntag muss es eine witterungsbedingte Änderung gegeben haben, keine Ahnung was, wir waren auf den Floors nicht lauter, aber beim Messpunkt. Nicht viel, so um die 3 bis 5 dB, aber es musste nun auch ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit von 3 dB gegeben werden, und so waren wir leicht über den 45 dB (je nach Nachtstunde zwischen 0 und 3,6 dB drüber).


    Nach meiner Information hat es auch da keine Beschwerde gegeben. (Wenn die vorherigen Veranstaltungen ihre Anlagen "normal" betrieben hatten, dürften sie so 20 dB drüber gelegen haben, von daher war auch diese leichte Überschreitung recht anwohnerschonend...). In der Nacht hat ich auch ein Gespräch mit der Polizei, die mit eigenem Messgerät (nichts, was Leq konnte, schon gar nichts eichfähiges...) am Messpunkt vorbei kam. Der Beamte wusste natürlich nichts von den ganzen Zuschlägen, der sah auf seinem Display Werte so zwischen 40 und 45 dB und war zufrieden.


    Erkenntnisse:

    • Diese Musikrichtung führt wegen ihrer Gleichmäßigkeit zu recht geringen Impulszuschlägen (die Limiter taten sicher ihr Übriges)
    • Diese Musikrichtung ist auch "limiterfreundlich"
    • Ausrichtung der Bühnen und gerichtete Bassabstrahlung bringt etwas
    • Was ich schon lange "predige", hat sich hier wieder bestätigt: Der Nachtwert ist auch der Tagwert. Was für den Tag genehmigt wird, und dass man das auch noch über 16 Stunden mitteln darf, kann man völlig ignorieren. Man kann bei solchen Festivals nicht um 22:00 Uhr leiser machen. Man muss von Anfang an leise sein, dann gibt es am wenigsten Stress.
    • Gegen das Wetter ist man machtlos.
    • Wenn einem keine Behörde "im Nacken sitzt" und man das ausnutzt, dann werden die Anwohner sauer, und die nächsten Veranstaltungen werden das ausbaden müssen. Ziemlich unkollegiales Verhalten...

    Als Mikrofon wähle ich Neumann KM184.

    Das Niveau des Mikrofons liegt deutlich über dem der angedachten Anlagen.


    Tendenziell würde ich das umgekehrt machen: Das Kritische, gerade bei klassischer Musik, ist die Anlage. Dass das Qualitätsproblem vom Mikrofon kommt, muss man erst mal schaffen (jetzt ein ernst zu nehmendes Mic unterstellt und nichts für 9,99 vom Grabbeltisch im Kaufhaus)


    Ohnehin, Mikrofon: Wie soll das den abgenommen werden? Das KM184 ist eigentlich ein Recording-Mic. Soll das der Sänger oder die Sängerin in die Hand nehmen? Stativ? Von der Bühne abgehangen?


    (Ja, und die ganzen anderen Fragen auch, die hier gestellt wurden...)

    Grob hochgerechnet sind bei mir gestern 5000 l unplanmäßig durch den Keller... Das meiste fand selbst wieder raus, Vorteil von Hanglage. Aus der Fräswerkstatt haben wir etwa 500l rausgepützt. Brauch ich auch nicht noch mal.

    Es hätte auch glatt über die Bühne gehen können. Es gibt also nicht den verantwortlichen für das Desaster.

    Nein, hätte es nicht.


    Wenn wir jetzt von sehr unwahrscheinlichen Szenarien mal absehen (an dem Tag regnet oder hagelt es derart heftig, dass nur 10% der Erwarteten kommen), hätte das nicht funktionieren können.


    Und ja, auch ich habe schon mal $DINGE gemacht, die nicht ungefährlich waren.


    Die (nicht ganz unwesentlichen) Unterschiede:

    1. Das Risiko, dass es schief geht, war unter 5% und nicht über 98%. (Wenn man ausreichend viele Sachen macht, die zu 5% oder auch nur zu 1% schief gehen können, dann wird das aus reiner statistischen Wahrscheinlichkeit auch mal schief gehen. Wir müssen an den kritischen Stellen in der Branche deutlich unter 0,1% kommen)
    2. Wenn es bei mir schief gegangen wäre, wäre vielleicht einer dabei gestorben (in den meisten Fällen ich selbst), auf jeden Fall wäre die Zahl des Todesopfer einstellig geblieben (schlimm genug), meist wäre es nur Sachschaden gewesen. Wer die Verantwortung für mehrere hunderttausend Menschen trägt, sollte deutlich anders agieren (ja, ich weiß, die Politik agiert da im Moment nicht gerade als Vorbild...).
    3. Dass ein Einzelner mal etwas übersieht, in der Hektik einer Veranstaltung mal irgendetwas "hinpfuscht", bei einer Berechnung sich mal in der Dimension vertut, ok. Da bin ich sicher der Letzte, der da mit der großen Moralkeule kommt. Aber hier haben wir in der Planung monatelangen Vorlauf, wir haben mehrere Leute vom Bauamt, welche sich die Planung ansehen, wir haben hier einen Professor als Gutachter. Und keinem fällt auf, dass das an zumindest zwei Stellen (Platz im Tunnel und Abfertigungszeiten Einlassschleußen) um etwa den Faktor 10 unterdimensioniert ist?

    Ja, das PA-Forum wird heute 20 Jahre alt. Und würden es die Umstände erlauben, hätte ich das in etwa so veranstaltet wie "10 Jahre PA-Forum". Nun, die Umstände erlauben es derzeit halt nicht, und wir werden das irgendwann nachfeiern müssen.


    Ich bitte bis dahin um Geduld.


    (Und wer unbedingt ein "Happy birthday, liebes Forum" anstimmen möchte, oder sonst mal wieder in Erinnerungen schwelgen oder 19"-Gespräche führen möchte: Es gibt alle zwei Wochen Dienstags zwischen 21:00 und 23:00 Uhr den virtuellen Stammtisch, der nächste ist morgen...)

    Gedacht war es für die die Jugendlichen, die bis zu dessen Verbot mit den Butterfly-Messern öffentlich rumgespielt haben.


    Damals sagte dann der Innenminister? wohl so etwas wie: Selbstverständlich ist das neue Gesetz nur für solche Fälle gedacht. Es ist keinesfalls dafür gedacht, einem erwachsenen Menschen sein Messer wegzunehmen. :D

    Die Schwierigkeit daran: Es ist rechtlich gesehen ziemlich irrelevant, was der Innenminister damals gesagt hat. ("ziemlich" und nicht "völlig", weil im Falle einer planwidrigen Regelungslücke der Richter dann mit sogenannter teleologischer Auslegung die Absicht des Gesetzgebers zu ermitteln sucht. Jetzt ist der Innenminister zwar Regierung und nicht Gesetzgebung, aber so weit ist der Richter dann schon in der Verfassungspraxis, dass er weiß, von wo die Gesetzesvorlagen kommen und von wo nicht...).


    Wenn die Staatsmacht (in Form des konkreten Polizeibeamten) gerade kein Problem mit Dir hat, hat sie auch kein Problem mit Deinem Multi-Tool. Wenn die Staatsmacht aber ein Problem mit Dir hat (warum auch immer, Hautfarbe zu dunkel, unterstellte politische Einstellung zu links, Auftreten zu selbstbewusst...), hat sie eine prima Möglichkeit, Dir völlig legal "ans Schienbein zu treten".

    Deswegen ist es so wichtig, dass wir zwischen individueller Panik und Massenpanik unterscheiden, und die letztere gab es definitiv als Phänomen dort nicht.


    Das macht es nicht weniger tragisch...


    Gegen eine Massenpanik ist man als Verantwortlicher für die Sicherheit einer Menschenansammlung nie wirklich gefeit. Man kann sich viele Gedanken machen, sich um viele Aspekte kümmern, und dann passiert etwas, was man nicht auf dem Schirm hatte oder gleich gar nicht beeinflussen kann.


    Wenn es durch eine solche Massenpanik dann zu hohen Personendruck kommt, ist man als Verantwortlicher auch machtlos. Wenn plötzlich (Beispiel) eine komplette Halle zu einem einzigen Ausgang drängt und da raus will, dagegen kommt man weder mit Durchsagen noch mit Security an.


    In Duisburg hatten wir jedoch die umgekehrte Situation: Nicht Massenpanik führte zu einem hohen Personendruck, sondern zu hoher Personendruck führt zu (individueller) Panik (wobei die dann auch noch irrelevant war: Wenn ein Mensch nicht mehr individuell handeln kann, weil er gerade zusammen gepresst wird, wird sein "Gemütszustand" unerheblich).


    Wir haben hier klare Planungsfehler: Auf der Rampe hatte man planerisch rund 18 m, wegen einer Verengung tatsächlich nur rund 10 m, gebraucht hätte man (je nach "Mut" des Planers und Funktionsfähigkeit des Crowd Managements zwischen 80 m und 120 m). Bei den Einlass-Schleusen hatte man planerische Brutto-Abfertigungszeiten von unter 1,5 Sekunden, die Anzahl der Schleusen hätte man also verzehfachen sollen.


    Nichts davon hat mit "Psychlogie der Massen" zu tun. Alles Physik / Mathematik.

    Die Frage ist doch, ob sich Menschen in Paniksituationen noch durch Durchsagen leiten lassen. Leidiges Thema, aber die Loveparade hat uns da Aufschluss gegeben.

    1. Ich halte die Loveparade (also die in Duisburg) nicht primär für ein Panikproblem. Eher waren die für die bestehende Situation erstaunlich ruhig. Sie hatten nur gegen die Physik keine Chance.


    2. Wenn man sich in keine Richtung mehr auch nur ein Stückchen weit bewegen kann, dann bringt auch die bestformulierteste Durchsage, die man sich vorstellen kann, nichts mehr.


    Die Frage mag ja durchaus zu stellen sein, aber den Verweis auf die Loveparade halte ich hier für wenig zielführend.

    Verstehe ich das wie folgt korrekt: Bei den Überblendungen faden die ML aus, wechseln Position und Gobo und faden dann wieder ein?

    Die Rechtslage:

    Wo steht eigentlich...

    Typische Diskussion bei Veranstaltungstechnikern.


    Allerdings eine wenig zielführende Diskussion.


    1. Wir sind keine Juristen. Nicht als solche ausgebildet, nicht als solche tätig.

    2. Wir haben seit zwei bis drei Jahrzehnten einen Paradigmenwechsel, der sich Deregulierung nennt. Also: Gesetzgeber und Verordnungsgeber machen nicht mehr für jedes Detailsproblem eine Regelung, sondern sie formulieren Schutzziele und weisen Verantwortungen zu. (Und wer das immer noch nicht mit bekommen hat, sollte sich aus allen juristischen Diskussionen schon gleich mal raus halten...)


    Was das Schutzziel bei dieser Fragestellung ist, ist klar: Keine Stromunfälle. Wer in der Verantwortung ist, auch: Wir. Als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik, als Unternehmer. Als Stagehand eher nicht...


    Die Diskussion müsste also lauten: Wie verhindern wir zuverlässig Stromunfälle.


    Die Frage müsste nicht lauten, ob wir - Bestandsschutz hin oder her - einen RCD im Stromkreis haben müssen. Die Frage müsste lauten, wie wir einen rein bekommen, wenn er im Gebäude nicht vorhanden ist.


    Die Frage müsste nicht lauten, wer eine elektrotechnische Anlage aus steckerfertigen Komponenten aufbauen darf. Die Frage müsste lauten: Kann derjenige mit einem Installationstester umgehen, hat ihn dabei und tut das dann auch?


    Und so handhaben wir das bitte auch mit dem Potentialausgleich. Gefährdungsbeurteilung. Welche Ströme haben wir im Umfeld? Indoor oder Outdoor? Und so weiter...


    Und auch: Was lässt sich umsetzen. Wie zu Geier will ich einen 16 mm² Potentialausgleich so manchem Standard-Verteiler am Messestand mechanisch sicher anschließen? Und welchen Mehrwert gegenüber 6 mm² sollte der haben?


    Zumal selbst 1,5 mm² besser als 0 mm² sind.

    - habe mich mal mit einem bauleiter unterhalten, der mir (in etwa) sagte: "warum müsst ihr bei tragemitteln, die ohnehin schon überdimensioniert sein müssen, nochmal das doppelte an sicherheit annehmen?"
    ganz ehrlich, das konnte ich ihm dann auch nicht erklären.

    Weil bei uns Leute drunter stehen dürfen.


    In allen anderen Gewerben nicht.

    Tendiere zu a)


    Sinn des Abstands ist die Vermeidung einer Infektion.


    Infektionen ohne direkten Körperkontakt entstehen über "Tröpfcheninfektion". Also ist der Abstand von infektionssendendem zu infektionsempfangenden Körperteil maßgeblich.


    Es ist mir kein Grund ersichtlich, warum zwischen adipösen Personen ein größerer Abstand erforderlich sein sollte als zwischen schlanken.