Die Rechtslage:
Wo steht eigentlich...
Typische Diskussion bei Veranstaltungstechnikern.
Allerdings eine wenig zielführende Diskussion.
1. Wir sind keine Juristen. Nicht als solche ausgebildet, nicht als solche tätig.
2. Wir haben seit zwei bis drei Jahrzehnten einen Paradigmenwechsel, der sich Deregulierung nennt. Also: Gesetzgeber und Verordnungsgeber machen nicht mehr für jedes Detailsproblem eine Regelung, sondern sie formulieren Schutzziele und weisen Verantwortungen zu. (Und wer das immer noch nicht mit bekommen hat, sollte sich aus allen juristischen Diskussionen schon gleich mal raus halten...)
Was das Schutzziel bei dieser Fragestellung ist, ist klar: Keine Stromunfälle. Wer in der Verantwortung ist, auch: Wir. Als Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik, als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik, als Unternehmer. Als Stagehand eher nicht...
Die Diskussion müsste also lauten: Wie verhindern wir zuverlässig Stromunfälle.
Die Frage müsste nicht lauten, ob wir - Bestandsschutz hin oder her - einen RCD im Stromkreis haben müssen. Die Frage müsste lauten, wie wir einen rein bekommen, wenn er im Gebäude nicht vorhanden ist.
Die Frage müsste nicht lauten, wer eine elektrotechnische Anlage aus steckerfertigen Komponenten aufbauen darf. Die Frage müsste lauten: Kann derjenige mit einem Installationstester umgehen, hat ihn dabei und tut das dann auch?
Und so handhaben wir das bitte auch mit dem Potentialausgleich. Gefährdungsbeurteilung. Welche Ströme haben wir im Umfeld? Indoor oder Outdoor? Und so weiter...
Und auch: Was lässt sich umsetzen. Wie zu Geier will ich einen 16 mm² Potentialausgleich so manchem Standard-Verteiler am Messestand mechanisch sicher anschließen? Und welchen Mehrwert gegenüber 6 mm² sollte der haben?
Zumal selbst 1,5 mm² besser als 0 mm² sind.