Beiträge von presonus

    billbo- es ist kein Aprilscherz. :wink:


    Ich hatte auf eigenes Drängen beim GbR-Chef eine Klärung des Sachverhaltes gefordert.
    Dieses Schreiben liegt nun ausgedruckt im KFZ und wird bei Beanstandungen vorgezeigt.
    Bisher gab es keine Kontrollen.
    Sollte es zu einer Anzeige deswegen kommen, wird sicher der Richter entscheiden, wer denn nun gegen Recht und Ordnung
    verstossen hat. Mit einem amtlichen polizeilichen Schreiben dürfte es für mich einfacher werden.Hoffe ich. irgendwie...



    http://www.lbv.brandenburg.de/…iergueterkraftverkehr.htm
    Punkt 8 :idea:

    Hier mal ein Statement der Polizei.
    Ausgangspunkt: GbR mit eigenem LKW(Coverband)- ich freier Techniker mit Auftrag zum lenken und Ton schrauben.


    Autobahnpolizeirevier Reichenbach Reichenbach, 29.09.2014
    Heinrich-Heine-Str. 12
    08468 Reichenbach


    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
    wie bereits telefonisch besprochen, teilt sich Ihre Anfrage in mehrere Rechtsbereiche auf.
    I.
    Beginnen möchte ich mit der StVO. Im § 30 der StVO wird das Sonntagsfahrverbot geregelt.
    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt fällt ihr LKW Daimlerchrysler mit amtl. Kennzeichen V – XX XX und einer zulässigen Gesamtmasse von 6250 kg nicht in die Fahrzeugkategorie, die sonntags nicht fahren darf.
    Sollte der LKW aufgelastet werden und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 7,5 t erreichen, dann darf mit diesem Fahrzeug an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr nicht gefahren werden. Vgl. § 30 Abs. 3 StVO
    Um dennoch mit dem LKW im Verbotszeitraum fahren zu dürfen, besteht die Möglichkeit beim LRA Vogtlandkreis, Verkehrsamt, Erlaubnisbehörde eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, um kulturelle Veranstaltungen durchführen zu können.
    II.
    Fahrerlaubnisrechtliche Probleme sollten nicht auftreten, da dem zukünftigen Fahrzeugführer des LKW die FE-Klasse CE erteilt wurde.
    III.
    Vom Anwendungsbereich der Berufskraftfahrerqualifikation wird der Fahrer des LKW ebenfalls nicht betroffen, da er in die Ausnahme des § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrfQG (Berufskraftfahrerqualifikationgesetz) fällt.
    „…Keine Anwendung finden die Vorschriften des BKrFQG auf Fahrten mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, welches der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.“
    Nachfolgende Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein, um die Ausnahme zu nutzen:
    1. Es muss sich um eine Beförderung von Material oder Ausrüstung handeln.
    2. Der Fahrer muss das beförderte Material oder die beförderte Ausrüstung zur Ausübung seines Berufs verwenden.
    3. Es darf sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handeln.


    In Ihrem Fall trifft das Tatbestandsmerkmal Veranstaltungstechniker zu. Dazu wird ausgeführt:
    „Wenn die Fahrt durch Personen durchgeführt wird, die auch mit der Erstellung, dem Auf- und Abbau der Messestände bzw. Veranstaltungstechnik als Fachhandwerker (… Tontechniker etc.) betraut sind, kommt die Freistellung nach § 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG in Betracht, sofern die Fahrtätigkeit nicht die Hauptbeschäftigung darstellt.


    IV.
    Rechtsbereich Lenk- und Ruhezeiten, Verwendung Kontrollgeräte, Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Zeiten:


    1. Alternative LKW bis 7,5 t ; Tag der Erstzulassung liegt vor dem 01.05.2006
    Der LKW ist mit einem analogen Kontrollgerät (mit Schaublatt) ausgerüstet. Die Prüfung des Kontrollgerätes aller 2 Jahre nach § 57b StVZO muss erfolgen, auch wenn der Fahrer mit dem Transport – Beförderung von Material, Ausrüstung … in die Ausnahmeregelung des Artikel 13 Abs. 1d VO (EG) Nr. 561/2006 fällt und keinen Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten führen muss.
    Bisher war diese Regelung auf einen Umkreis von 50 km vom Standort des Unternehmens begrenzt. Mit der VO (EU) Nr. 165/2014 wird die sogenannte „Handwerkerregelung“ auf einen Umkreis von 50 auf 100 km vom Standort des Unternehmens erweitert.
    Damit sind künftig Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse bis zu 7,5 t, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt, vom Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nur in einem Umkreis von 100 km vom Standort des Unternehmens und unter der Bedingung benutzt werden, dass das Lenken des Fahrzeuges für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt. Die Regelung tritt am 02.03.2015 in Kraft. Die Behörden sind angehalten bis zu diesem Termin von einer Ahndung abzusehen.
    Werden die 100 km überschritten muss ein Nachweis über Lenk- und Ruhezeiten – Verwendung Diagrammscheibe – erbracht werden.


    2. Alternative LKW über 7,5 t; Tag der Erstzulassung liegt vor dem 01.05.2006
    Die Ausnahmeregelung aus der 1. Alternative kann nicht angewandt werden. Der Fahrer muss bei jeder Fahrt eine Diagrammscheibe einlegen.


    Bemerkung: Auf die Ausnahmeregelung – Spezialfahrzeug, welches Ausrüstung des Zirkus- oder Schaustellergewerbes transportiert – greift in Ihrem Fall nicht.


    Übergabe einer Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage - § 20 FPersV
    Ein entsprechendes Formular finden Sie unter:
    http://ec.europa.eu/road/policy/social provision/social form en.htm
    Die Verwendung des Formblattes währe die offizielle Variante. Also bekommt der Fahrer vor Antritt der Fahrt eine „Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage“, die er ggf. bei einer Kontrolle vorlegen kann. Dies ist bei Fahrzeugen der 2. Alternative – also über 7,5 t erforderlich. So können Sie Problemen bei ev. Kontrollen aus dem Weg gehen.
    Mit freundlichen Grüßen


    XXXX XXXXXXXX
    Polizeihauptkommissarin

    Waves hat jetzt ein eigenes License-Center. Der Ilok entfällt.
    Da kann man die Lizenzen auf einen stinknormalen USB-Stick transferieren und dann am jeweils
    benötigten Rechner einstecken-fertig.
    Hatte mir zum Black Freitag das Gold-Bundle geholt. 164€ direkt über Waves.


    Zum DAW testen empfiehlt sich reaper. Die Demo läuft erstmal endlos...
    Bei Gefallen kann man die paar Euronen investieren.

    With a current Waves Update Plan, any Native plugins you already own can be updated to SoundGrid at no additional cost.


    Na da werden sich die SG-User aber freuen...

    selbiges Problem haben wohl viele,
    ich würde auf jeden Fall zur Kondenserkapsel greifen.
    Wir lösen das mitlerweile so, dass der ungeübte Sprecher ein HSP-Headset bekommt. Ob er will oder nicht.
    Für alles andere ist das Kondensator auf jeden Fall die bessere Wahl.

    könnte es sich nicht einfach um PR handeln?
    habt ihr in den letzten 200 Jahren je einen Skandal um ein AC/DC Mitglied mitbekommen?
    seid ihr so naiv?

    T24 oder T24N- ist eigentlich nur ne Preisfrage. Ich hatte mehrfach das Vergnügen vom freundlichen Verleiher in der Nähe auf dem SysOne zu arbeiten. Die T24N ist sicherlich besser geworden-nicht nur im Gewicht. Wenn TW ein verbessertes Topteil bringt, dann ist es auch besser. Der Mann ist ja nicht auf der Wurschtsuppe hergeschwommen. Welche Treiber verbaut werden, liegt im Ermessen der Buchhaltung. Jeder Hersteller kennt den zur Zeit Besten am Markt verfügbaren Treiber-setzt ihn aber aus Gewinnerziehlungsabsichten nicht ein. Der Rest wird über Presets und Marketing geregelt.


    Neulich haben wir SysOne gegen ProAudio getestet. Ich habe erstmals das Mittenloch der T24(BJ 2005) gehört.(an 12.4DSP) Resümee: auf beiden Anlagen kann man gut arbeiten. TW=Hifi / ProAudio=R&R ProAudio hat im übrigen am HT16Preset für die Höllstern einen großen Schritt nach vorn gemacht.


    Wenn Geld keine Rolle spielt würde ich dennoch zu 4x Doppel 21er greifen+ 2x SL412 KV2- diese Firma entwickelt scheinbar nach Gehör und dem Krampera ist scheißegal was der Hochtöner im EK kostet.


    Ich habe fertig.

    ich kann wegen deiner iLive Vorbelastung deine Meinung sicher nachvollziehen-aber dieses Xone hat nie einen verräucherten Club oder Nebelmaschinen erlebt und wurde pfleglichst im eigenen Case transportiert. Das sind ja nichmal Motorfader.Meine Erkenntnis aus diesem Dilemma: kaufe nie B-Ware, kaufe kein A&H, kaufe und vor allem lasse nie ein Gerät beim T reparieren. Wir haben eine Peavey Endstufe nach knapp 2 J zum T zwecks Reparatur auf Garantie eingeschickt. Dies wurde auch erledigt in der hauseigenen Werkstatt. Nach einem halben Jahr ab Reparatur der gleiche Fehler wieder.Garantie natürlich aus. Flugs aufgeschraubt und geschaut: wer dieses Bauteil so eingelötet hat gehört entfernt! Feldschmiede is nix dagegen.


    end of OT

    davon hab ich bisher noch nix mitbekommen- speziell bei A&H
    wir hatten einen Xone 464-nach 1,5Jahren und nicht mal 100Muggen Faderboard defekt.
    A&H beruft sich auf seinen Passus, dass Fader (Verschleißteil) nur 6 Monate Garantie haben.
    Der große deutsche Händler mit dem T hat sich auch fein rausgehalten. Von wegen 3 Jahre T-Garantie. Alles Mumpitz. Zumal das Gerät noch B-Ware mit vollen 3 J Garantie war.
    Ich kann die angesprochene Kulanz jedenfalls nicht nachvollziehen und meide daher A&H sowie T in Zukunft. Bei Produkten jenseits der 8k € mag das ev. anders sein...


    sorry-das musste mal raus.

    wie versprochen hier kurz mein rein subjektiver Eindruck.
    Wir hatten 4x MF15a und 2x TX2a
    Die Bässe haben uns ausgesprochen gut gefallen. Gehen auch sehr weit runter. Cardio Preset funktioniert auch super-damit gefühlt 6dB weniger Bass.
    Preset 100Hz muss sein- sonst drückt nix mit dem 80er Preset.
    Topteile sehr schön. Bei 3200Hz hab ich etwas gezogen-aber reine Geschmackssache.
    Die Wurfweite der Tops ist allerdings bauartbedingt etwas zu kurz. Ansonsten sehr stimmig das Ganze.


    Edit-Buchstabendreher berichtigt.