Beiträge von Tobias Zw.

    es gibt aber definitiv auch standard-texte, mit denen man erstmal nicht viel falsch machen kann.

    Naja, nicht ganz.


    Prinzipiell nehmen wir Geld dafür, dass wir solche Texte erstellen.


    Aber mal so als Tipp zum selber schreiben: Eine gute Alarmierungsdurchsage besteht aus folgenden Teilen:


    1.) Aufmerksamkeitston (Gong, Triller)

    2.) Ansprache der Besucher mit Signalwort: "Achtung, Achtung! Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, es folgt eine wichtige Sicherheitsdurchsage für Sie."

    3.) kurze Pause, ca. 0,5 - 1 Sekunde

    4.) kurze Situationsbeschreibung, die immer wahr sein muss: "Auf Grund einer Störung..."

    5.) Aufforderung zu definierter Handlung, möglichst nur zwei oder drei Anweisungen maximal: "...müssen Sie umgehend das Gebäude verlassen. Nutzen Sie den nächstliegenden Notausgang. Achten Sie auf andere Personen, die Hilfe brauchen."

    6.) ggfs. weitere Informationen: "Die Garderoben sind derzeit geschlossen."

    7.) Beruhigung und Kontinuität: "Wenn Sie diese Anweisungen befolgen, sind Sie sicher. Am Sammelplatz vor dem Gebäude erhalten Sie Informationen, wie es weitergeht."


    Und dann: dal segno al coda...


    Die Leute wollen

    - aufmerksam gemacht werden (deswegen die kurze Pause, um das "Umschalten" von Party auf Ernst zu erlauben) - betrifft mich das überhaupt?

    - Informationen: Was ist passiert?

    - Handlungsanweisungen: Was soll ich tun?

    - Zukunftsaussichten: Wie geht es dann weiter?


    Solchen Texten stimmen die Brandschutzbehörden dann im Regelfall auch zu.


    Mit besten Grüßen Tobias Zw.

    Lässt sich ausrechnen; dafür bräuchten wir aber keine Wattangabe, sondern den Lichtstrom des angedachten Gerätes.


    In die Berechnung gehen effektiv der Lichtstrom des Leuchtmittels, der Wirkungsgrad des Scheinwerfers, der Abstrahlwinkel und die Entfernung ein. Wenn ich das alles kenne, kann ich ausrechnen, wieviel beim Redner ankommt.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Das kann jeder ordentliche Profiler, sofern Du einen passenden Öffnungswinkel des Gerätes wählst.


    Für einen 2m durchmessenden Kreise brauchst Du eine Optik mit


    tan alpha = 1m / 30m = 0,0333333... --> alpha = 1,909° --> Öffnungswinkel = 2* alpha = 3,818°


    Heißt: Du brauchst eine recht lange Optik, die idealerweise bis auf ca. 5° runtergeht, und den Rest machst Du mit Irisblende und Messern.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    wora Nein, verbindlich ist sie nicht, sondern eine Empfehlung. Und nirgendwo steht geschrieben, dass die PA und die ELA identisch sein sollen... die Forderung zielt nur darauf, dass es eine netzunabhängige Möglichkeit geben soll, alle Personen in der Veranstaltung mit Sicherheitsdurchsagen zu erreichen. Da haben wir dann bei den großen Festivals ja auch so Themen wie Campingplätze, Verkehrsflächen usw...


    Das Ganze ist auch vor dem Hintergrund entstanden, dass man eben NICHT Gefahr laufen wollte, wegen eines übereifrigen Amtsschimmels unter die VDE 0833, DIN EN 54 usw. zu fallen.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    TasteBerlin : Da laufe ich d‘accord, allerdings sollten solche Maßnahmen auch von entsprechend kompetenten Menschen vorbereitet werden. Das Durchsagemikro nutzt halt nix ohne entsprechende vorbereitete, unter Berücksichtigung psychologischer Erkenntnisse formulierte Durchsagen, ein ordentliches Krisenmanagement und die entsprechende Verantwortungsstruktur im Hintergrund. Das ist dann die Aufgabe für Veranstalter und Betreiber...


    Unter anderem deswegen wurde all das in der Veranstaltungs-Sicherheitsrichtlinie aufgeführt.


    Mit für die Katastrophe planenden Grüßen Tobias Zw.


    postscriptum:

    Zitat

    (3) 1Bei Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen muss eine Durchsageanlage vorhanden sein, über die die Veranstaltungsteilnehmer im Gefahrfall alarmiert und ihnen Anweisungen erteilt werden können. 2Der Veranstalter hat die allgemeinen und besonderen Durchsagetexte vor der Veranstaltung mit der Feuerwehr und Polizei abzustimmen und mindestens einen verantwortlichen Sprecher für die Sicherheitsdurchsagen zu benennen. 3Das Abspielen vorgefertigter, aufgezeichneter Texte für definierte Gefahrensituationen ist zulässig. 4Die Durchsageanlage muss so ausgeführt sein, dass sie auch bei Ausfall der Stromversorgung noch für die Dauer von 120 Minuten weiter funktionsfähig ist.

    Die Bedrohung durch Terror ist weder durch Techniker noch Veranstalter zu gewährleisten.

    Ja. Genau so. Vielleicht vor dem Posten noch mal korrekturlesen..?


    Da ich mich beruflich auch mit diesem Thema beschäftigen darf, muss ich leider schon Prämisse 1 zurückweise. Es wird nicht mehr. Leider aber auch nicht deutlich weniger. Bitte nicht die „gefühlte Sicherheitslage“ mit realer Lage verwechseln.


    Für die Kolleginnen und Kollegen, die da echte Sorgen wegen haben, hilft nur:


    Maßnahme 0.): zu Hause bleiben.

    Maßnahme 1.): Wegrennen.

    Maßnahme 2.): Verstecken.

    Maßnahme 3.): Hilfe rufen.


    Alles darüber hinaus kostet bei mir Geld ;) aber befürchte fast, das Ganze ist bei vielen derzeit mehr psychosomatisch: Link.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Ein Fallbericht:

    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    Nachdem ich heute die Berichterstattung aus Leipzig (entsetzt) verfolgt habe, möchte ich noch einmal an die Worte Edmund Burkes erinnern:


    “The only thing necessary for the triumph of evil is for good men to do nothing.”
    - Das einzige, was das Böse zum Sieg braucht, ist die Untätigkeit der guten Menschen. -


    Wir in der Branche wollen immer so stolz darauf sein, wie wichtig und vermeintlich systemrelevant unsere Tätigkeit ist? Dann nutzt diese Schlüsselstellung auch dafür, das Böse - hier also: Neofaschismus, Lügen, Volksverhetzung, Hass und Wissenschaftsfeindlichkeit - zu bremsen.


    Ich bin entsetzt. Wir haben wieder 20er Jahre.


    Euer Tobias Zw.

    Ja!


    Genau das habe ich mich in letzter Zeit auch öfter gefragt. Wie moralisch und intellektuell verwahrlost muss man sein, um seine Technik für solche Veranstaltungen zu Verfügung zu stellen??!?


    „Erst kommt das Fressen, dann die Moral“?

    Beste Grüße von Tobias Zw.

    Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einschätzung auf die übermittelten Unterlagen zugegriffen wurde, deren Richtigkeit und Vollständigkeit vom Unterzeichner nicht geprüft wurde.

    Hm. FALLS das funktioniert wie beworben, wäre das von der durchgesetzten Luftmenge her interessant. Ich vermisse allerdings Angaben zur Geräuschentwicklung... das ist entscheidender Faktor im Veranstaltungseinsatz.


    Die vom Hersteller angegebene Filterleistung von 98,5% wäre besser als Filterklasse E11 nach EN 1822. Das ist zwar erheblich schlechter als z. B. die H14-Umluftfilter, die Trotec anbietet, aber die Trotec-Geräte schaffen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand dieser Volumenströme noch nicht.


    Ich fände da jetzt eine echte Zertifizierung von einer entsprechenden Prüfstelle hochgradig relevant. Vorher glaube ich leider - dank der vielen Lügenprodukte auf dem Markt - erst mal gar nix ;)


    MfG Tobias Zw.

    - interessiert, aber misstrauisch -

    Auf Seite 8, Abschnitt 2, Absatz 3 steht, dass die Einweisung dokumentiert werden muss. Hat jemand dazu ein konkretes Beispiel? Also so eine Dokumentation der Einweisung. Da würde ich gerne mal ein Beispiel sehen um zu wissen, was da erwartet wird.

    Die Dokumentation einer Unterweisung muss Datum, evtl. Zeit von - bis, Name und Unterschrift der Unterwiesenen sowie die unterwiesenen Inhalte und ggfs. ausgegebenen Lehrmaterialien enthalten. Das geht recht formlos, ich habe für mich persönlich sowas als Dokumentenvorlage in meinem Produktionsordner (siehe Anhang).

    Seite 9, §13, Abschnitt 1: Hier würde ich empfehlen, dass die Abgrenzung der Veranstaltungstechniker schriftlich festgehalten werden sollte. Wenns dann schief geht, war erfahrungsgemäss der Andere für diesen Bereich zuständig. So würde vielleicht auch auffallen, wenn ein Bereich nicht abgedeckt wurde und es liesse sich auch ableiten, wer für das Weglassen des Zuständigkeitsbereichs verantworltlich wäre.

    Regel 1 des "Hinterher weiß man's immer besser"-Gerichtsverfahrens: Alles, was nicht schriftlich fixiert ist, ist NIE GESCHEHEN, HERR VORSITZENDER! NIE! BEI DEN AUGEN MEINER KINDER!


    ;)


    MfG Tobias Zw.

    Zitat

    Weiss jemand, ob es in der Schweiz ein Pendant dazu gibt oder ob das Dokument annähernd auch so gültig ist?

    Da das Ganze auf deutschen Strukturen und Rechtsnormen aufbaut, wage ich keine Aussage dahingehend, ob das in CH anwendbar und rechtskonform wäre. "Gültig" ist die VaSi-Ri in Deutschland auch nur als Empfehlung, das muss man hier noch mal betonen. Der DEB hat sie als Empfehlung erarbeitet, und man könnte sie Stand der Technik sehen, aber sie ist keine verbindliche Rechtsnorm... so nett ich den Gedanken fände... ;)


    VG Tobias Zw.

    Hallo zusammen,


    bisher haben wir in Deutschland die unzufriedenstellende Situation, dass - je nach Bundesland - insbesondere Open-Air-Veranstaltungen, die nicht unter den Einflussbereich der jeweiligen Landesversammlungsstättenverordnungen fielen, mehr oder weniger ungeregelt sind. Das bedeutete dann in der praktischen Umsetzung, dass die Genehmigung der Veranstaltung und die Auflagen, die von den jeweiligen örtlichen Ordnungsbehörden gemacht wurden, lokal sehr variieren können.


    Um bundesweit einheitliche Planungssicherheit zu fördern, hat der Deutsche Expertenrat Besuchersicherheit e. V. eine Veranstaltungs-Sicherheitsrichtlinie als Empfehlung für Veranstalter und Genehmigungsbehörden erarbeitet und nun veröffentlicht.


    Zur Website des Expertenrates Besuchersicherheit


    Diese Richtlinie wird vom DEB e.V. auch den Ordnungsbehörden als Empfehlung an die Hand gegeben, damit diese praxisgerecht, sicher und rechtskonform den Genehmigungsprozess von Großveranstaltungen durchführen können.


    Mit freundlichen Grüßen Tobias Zw.

    ja, nur lässt sich das weniger gut in brauchbarer Qualität via Internet verbreiten...

    Ich erkenne hier einen Altersunterschied... ich bin gerade echt am überlegen, wer das damals war, der mit einer Senkelmaschine unter der Jacke zum Konzert gegangen ist, um ein Bootleg in vernünftiger Qualität zu ziehen, und der dann an der Tür behauptet hat, er habe einen Buckel...


    ;) VG Tobias Zw.

    ... wobei da ggf. dann wieder die Problematik des "unberechtigten Mithörens" relevant wird.


    Beim Autokino wäre "nur Ton, kein Bild" sehr abtörnend, bei einem Konzert sehe ich da mehr Probleme - und vermutlich lässt sich bei einem größeren OpenAir die Sendeleistung nicht so platzgenau einschränken, daß da das Umland nicht mehr partizipieren könnte...

    Ach weeßte, bei den großen Open Airs bleibt der Schall ja auch nicht am Heras-Zaun hängen... ;)


    Beste Grüße Tobias Zw.

    na ja, ob das publikum diese ohrklemme wirklich ein paar stunden auf den ohren tragen möchte?

    Hydrocephalus, oder was...? :P


    Mich wundert, dass hier noch keiner die geistige Brücke zu den Autokinoveranstaltungen geschlagen hat.


    Die Band spielt, das Ganze wird über einen kleinen UKW-Sender abgestrahlt, und jeder Gast ist bei Auswahl des Empfängers und der zugehörigen "Ohrklemmen" <kicher> seines oder ihres Glückes Schmied.


    Das sehe ich durchaus als gangbare Lösung!


    Beste Grüße Tobias Zw.

    - Dienstmütze Größe 60 -

    ...ich erkenne einen Hang zum Töpfern - Kannste einen Job mit Ton, kannste auch den mit dem anderen Ton.

    Ja, meine früher verwendete Bezeichnung "Tontechniker" wurde tatsächlich öfter mal mit einem Keramiker verwechselt. Muss an meiner allgemein künstlerischen Ausstrahlung wirken.


    Wobei: Es gibt ja auch Künstler, die denken, Tonerde sei ein musikalischer Planet...


    Aber jetzt HUSCH! mal back to topic... :)


    VG Tobias Zw.