Hallo liebe Besucher,
zunächst einmal vielen Dank für Eure Beteiligung - das hilft schon weiter!
Nach einigen Gesprächen ist nunmehr eine sinnvolle Lösung in unserem Sinne erreicht worden, die von den meisten Prüfstellen akzepiert wird.
Eine Bühne darf mit abgeminderten Windlasten im Betriebszustand (mit Seiten-Rückwand) berechnet werden. In den Statiken wird allerdings der 2. Lastfall: Wind mit vollem Staudruck nur mit Dachplane berücksichtigt. Das bedeutet, dass Seiten und Rückwände gefahrlos bei WS8 zu entfernen sein müssen. Wir haben dazu bereits eine gute Gaze-Schlaufen-Konstruktion entwickelt, die von unten mit einem Seil zum Herabfallen gebracht wird - diese Konstruktion wurde vom Chef des TÜV Rheinland (Herrn Block) für gebrauchstauglich erachtet und bereits in einem Prüfbericht einer Eurotruss 20x14 Bühne umgesetzt. Bei "kleinen" Dächern ist es auch denkbar ohne eine derartige Konstruktion die Seiten/Rückwand zu entfernen, so dass hier Standard-Membrane eingesetzt werden können
Auf keinen Fall sollte das Dach herunter gefahren werden, wenn dadurch die Windverbände schlaff werden, dies würde zu einem Zusammenbruch führen. Ausnahme: Abspannungen vom Top nach außen.
Es zeigt sich in den nun aufgestellten Berechnungen, dass insbesondere bei Bühnen über 8m Höhe (ab dieser Höhe 0,8 kN/qm, darunter 0,5 kN/qm bei WS10) der Lastfall "nur Dachplane" größere Ballastierung erfordern kann und höhere Beanspruchung mit sich bringt, als mit Gaze in Rück- und Seitenwand bei WS8!
Sobald es neues gibt, werde ich mich melden - schönen Sommer noch!
Michael Lück
http://www.expo-engineering.de