Beiträge von Michael Lück

    Hallo liebe Besucher,
    zunächst einmal vielen Dank für Eure Beteiligung - das hilft schon weiter!


    Nach einigen Gesprächen ist nunmehr eine sinnvolle Lösung in unserem Sinne erreicht worden, die von den meisten Prüfstellen akzepiert wird.
    Eine Bühne darf mit abgeminderten Windlasten im Betriebszustand (mit Seiten-Rückwand) berechnet werden. In den Statiken wird allerdings der 2. Lastfall: Wind mit vollem Staudruck nur mit Dachplane berücksichtigt. Das bedeutet, dass Seiten und Rückwände gefahrlos bei WS8 zu entfernen sein müssen. Wir haben dazu bereits eine gute Gaze-Schlaufen-Konstruktion entwickelt, die von unten mit einem Seil zum Herabfallen gebracht wird - diese Konstruktion wurde vom Chef des TÜV Rheinland (Herrn Block) für gebrauchstauglich erachtet und bereits in einem Prüfbericht einer Eurotruss 20x14 Bühne umgesetzt. Bei "kleinen" Dächern ist es auch denkbar ohne eine derartige Konstruktion die Seiten/Rückwand zu entfernen, so dass hier Standard-Membrane eingesetzt werden können


    Auf keinen Fall sollte das Dach herunter gefahren werden, wenn dadurch die Windverbände schlaff werden, dies würde zu einem Zusammenbruch führen. Ausnahme: Abspannungen vom Top nach außen.


    Es zeigt sich in den nun aufgestellten Berechnungen, dass insbesondere bei Bühnen über 8m Höhe (ab dieser Höhe 0,8 kN/qm, darunter 0,5 kN/qm bei WS10) der Lastfall "nur Dachplane" größere Ballastierung erfordern kann und höhere Beanspruchung mit sich bringt, als mit Gaze in Rück- und Seitenwand bei WS8!


    Sobald es neues gibt, werde ich mich melden - schönen Sommer noch!


    Michael Lück
    http://www.expo-engineering.de

    Hallo liebe Besucher,


    seit einiger Zeit wird von Seiten der "ARGEBAU Fliegende Bauten" das meines Erachtens nach wenig erstrebenswerte Ziel verfolgt, die Windlastannahmen für Fliegende Bauten (wie Bühnenüberdachungen) auf die Standard-Windlastannahme für fest erbaute Anlagen (DIN 1055, Teil4) hinauf zu setzen. Dies würde bedeuten, dass die Möglichkeit der Abminderung im Betriebszustand auf WS8 (20 m/s) nach DIN 4112 nicht mehr zulässig wäre >> soll heißen eine kleine Bühne 8x6m wäre nur noch mit 50er Traversen bei 10t Ballast standsicher. Ich habe Einspruch erhoben und dieser wird z.Z. diskutiert. Wie lange die kleine Lastannahme noch bleibt ist z.Z. ungewiss. Ich würde mich freuen Argumente Eurerseits für eine sinnvoll begründete Ablastung (wie bisher WS8) zu hören.


    Beste Grüße
    Michael Lück
    http://www.expo-engineering.de

    Wir suchen zum 01.05. eine(n) Ingenieur(in) im Fachbereich Maschinenbau, Bauingenieurwesen zur Verstärkung unseres 5 köpfigen Teams.


    Wir bieten interessante Konstruktions/Entwicklungs/Berechnungs-Aufgaben im Bereich des technischen Entertainments - von Veranstaltungstechnik, bis zum Karussell.


    Sollten Sie entsprechende berufliche Qualifikation und Kenntnisse im Veranstaltungsbereich haben, sind Sie möglicherweise unser(e) Mann (Frau)!


    Bitte senden Sie Ihre Bewerbung per Post - oder per Mail- an:
    Expo Engineering
    Suerkamp 14
    D-59302 Oelde
    michael.lueck@expo-engineering.de


    Besuchen Sie unsere Website: http://www.expo-engineering.de


    Mit den besten Empfehlungen
    Dipl.-Ing. Michael Lück - Expo Engineering

    Guten Tag liebe Leute,


    ein Standsicherheitsnachweis beinhaltet:
    - Lastenermittlung
    - Nachweis ausreichender Tragsicherheit
    - Nachweis ausreichender Windstabilität
    - Berechnung der zulässigen Anhängelast
    - Berechnung der nötigen Ballastierung / Verankerung


    Da ich vom Admin persönlich danach gefragt wurde - hier der Preis:
    ca. 400,00 €


    Ich freue mich über eine Rückmeldung
    michael.lueck@expo-engineering.de


    Beste Grüße
    Michael

    Hallo Michael,


    natürlich wird der Kegelstift bei Erreichen der Fließgrenze beginnen zu plastifizieren - und sich damit kalt verfestigen! Er wird ganz sicher verbogen sein, aber die WEZ wird beginnen zu reißen und damit das Kriterium für das Versagen sein. Ich habe auch Photos zu Zugversuchen.


    MfG
    Michael


    PS. Grüß Dich Otti!

    Hallo liebe Leute,


    die Beanspruchung eines Kegelstiftes ist extrem von der Bettung des desselben abhängig! Bei einem 12mm 1:50 Kegelstift mit exaktem Sitz mit Fy,k = 900 N / qmm ist ab ca. 35 kN der Bolzen im Bereich der plastischen Verformung! Ist der Sitz spielbehaftet geht es bereits bei bei 20 kN los!


    Grundsätzlich kann man aber sagen, dass bei 50x2 Rohren auf jeden Fall die WEZ zuerst versagt!!


    Wer interessiert ist, kann FEM Analysen bei uns anfragen!


    Beste Grüße an das kompetente Diskussionsteam (Hut ab!)


    MfG
    Michael Lück

    Hallo Hr. Haart,


    du kannst sicher sein, dass eine geprüfte Statik nicht lügt. Die Vorgehensweise ...Aufstellen der Bauvorlagen durch Ingenieur.....Prüfung der Bauvorlagen durch akkreditierte Stelle........... ist die Basis jeder Art von baulicher Anlage, oder technologischer Entwicklung. Dieses Prozedere bedeutet Sicherheit, ansonsten müssten wir uns ständig Sorgen machen, ob die Bremsen halten, der Eifelturm einstürzt, die Hallendecke runter kommt, eine Brücke zerbricht etc. etc. Laienhafte Einschätzungen sind da absolut fehl am Platz!


    MfG
    Michael

    Hallo liebe Forums-teilnehmer,


    der abgebildete Tip-Tower ist von uns konstruiert und gerechnet worden, wird bei Eurotruss gefertigt und über Lightpower in Deutschland vertrieben.


    Der Tip-Tower besitzt ein Prüfbuch (Prüfung RW TÜV, Ausführungsgenehmigung Bauamt) in dem alle vorgeschriebenen Windlastfälle berücksichtigt sind.


    Des weiteren ist die selbst aufrichtende Mechanik, sowie die Marke patentrechtlich geschützt. Wir sind Lizenz-Inhaber.


    An dem durchgeführten Aufbau gibt es nichts zu beanstanden. Die Ballastierung ist Last- und Fußlängen abhänig. Hier sind lediglich 990 kg Ballast bei vollem Rückenwind WS8 (20m/s) erforderlich.


    Windangriffsfläche der Boxen ist mit 10qm angesetzt.


    Da das gesamte Objekt (als nahezu der einzige PA-Tower) gemäß amtlicher Ausführungsgenehmigung gebaut wird braucht man sich über Standsicherheit keine Sorgen zu machen.


    Beste Grüße
    Dipl.-Ing. Michael Lück

    Es gibt nun mehr eine eindeutige Stellungnahme des ARGEBAU Fliegende Bauten aus dem Ministerium für Bauen und Wohnen, welches eindeutig und unmissverständlich ein Baubuch für derartige Konstruktionen fordert!!!


    Also keine Spekulationen über Lastannahmen, Ballastierungen, Tragsicherheiten, sondern Baubuch vom Hersteller fordern, oder eines beim Fachingenieur in Auftrag geben.


    Mit besten Grüßen
    Michael Lück
    http://www.expo-engineering.de

    Grundsätzlich ist auch nach BGV C1 alles erlaubt, was der Sicherheits-Philosophie entspricht - soll heißen: doppelte Sicherheitsbeiwerte zur dokumentierten Norm (oder Stand der Technik). Wenn also ein Baum hinreichende Tragfähigkeit mit doppelter Sicherheit zum Holzbau aufweist, ist das in Ordnung. Natürlich müssen die Anschlagmittel und sämtliche andere Baugruppen auch der C1 genügen.


    Beste Grüße
    Michael Lück

    Hallo Michael,


    wenn man die gesamte Verbindung (Hülse,Spigot,Pin) FEM rechnet, so stellt sich durchaus Biegung ein. Wir haben das analysiert! Die Interpretation liegt in der Werkstoffpaarung Alu mit St Pin. Der E-Modul des Aluminiums beträgt nur ein Drittel des Stahls. Dadurch kommt es selbst in der geschlossenen "Bettung" der Hülse/Spigot zu Deformationen, die dem Bolzen ebenfalls eine Deformation erlauben.


    Wir haben mit Eurotruss unsere Erkenntnisse bestätigen können, da nun dickwandigere Traversen auf der nächsten Prolight&Sound vorgestellt werden und zuvor Zugversuche unternommen wurden >> Ergebnis wie berechnet! Ab 4mm Wand ist es der Bolzen (12mm) der maßgebend wird!
    Aus diesem Grund haben wir bei den "Männertraversen" von Eurotruss auch 16mm Trusspins geplant.


    Best Grüße


    Michael Lück

    Hallo liebe Leute,


    unser Admin hat völlig recht, wenn er die konkreten Spannungen in den WEZ der Traversen nachrechnet und feststellt, dass es so nicht funktionieren kann.


    Übrigens können auch die Trusspins mal der Schwachpunkt sein und zwar wenn größere Wandstärken zum Zuge kommen und die Querschnittsflächen größer werden. Bei einem hochfesten Pin mit d=12mm (max) aus 42CrMo4 ist bei Verwendung von AlMgSi 1 F31, 50x4, ehr der Bolzen krumm, als dass die WEZ aufgibt.


    Beste Grüße
    Michael Lück


    http://www.expo-engineering.de

    In dem Fall von Lautsprecher- Türmen sieht die Prüfung anders aus, als bei Traversenelementen. Bei Lautsprecher-Türmen handelt es sich um Bauliche Anlagen, welche temporär aufgestellt und zerlegt werden >>> Fliegende Bauten. Für Fliegende Bauten ist eine ganz andere Prüfstelle zuständig, als für Bauartprüfungen. Zur Verteidigung des TÜV muss man allerdings sagen, dass beim "Traversenskandal" dem TÜV falsche Unterlagen/Prüfungsobjekte vom niederländischen Hersteller vorgelegt wurden, welche zum positiven Prüfbefund führten, die Traversen so jedoch nie wieder gebaut wurden. Als das dort bekannt wurde, wurden alle sogennanten "Zeichengenehmigungs-Ausweise" zurückgezogen.