Zitat
Im Grunde genommen könnten sie also die abnehmbare Abdeckung der Lüfrungskanäle (wo der Filter hintersitzt) hier in Deutschland dranschrauben, und ein "Made in Germany" wäre technisch legitim.
Diese Aussage ist leider falsch. Da müsste man schon mehr machen als die Abdeckung zu montieren.
Gesetz:
Entscheidend für die wettbewerbsrechtliche Betrachtung ist die Frage nach der Irreführung der Verbraucher. Da "Made in Germany" besondere Erwartungen bezüglich der Produktqualität und der Zuverlässigkeit weckt, ist diese Kennzeichnung Erzeugnissen vorbehalten, die in Deutschland eine für die Produktqualität entscheidende Behandlung erfahren haben.
Quelle:
http://www.stuttgart.ihk24.de/…40B7B743F8F5E230C2.repl23
Absatz 4.3
Lt. einem Vortrag der IHK reicht es z.B. nicht aus Zahnräder aus China zu importieren, hier verzinken zu lassen und als Made in Germany mit bescheinigtem deutschen Ursprung zu verkaufen. Bei einer anderen Teilnehmerin am Seminar wurde genau das nämlich von Ihrem Chef verlangt. Ihr wurde dann doch ziemlich warm als der Dozent sagte das bei Urspungserklärungen persönliche Haftung gilt und der Arbeitgeber außen vor und dies eine Straftat nach HGB ist. :roll: :shock:
Als Beispiel für eine korrekte Bezeichnung nannte der Dozent das vor einigen Jahren Erdnüsse mit Made in Germany angeboten wurden. Nun weiß ja jeder das in Deutschland keine Erdnüsse wachsen aber der Hersteller hatte die unbehandelte Nuss komplett importieren lassen. In Deutschland erfolgt dann die Schälung der Nuss sowie der Röstvorgang, die Salzung und die Verpackung. Ein Schritt alleine ist keine entscheidende Behandlung im Sinne des Gesetzes. Alle Schritte zusammen genommen waren für die Bezeichnung "Made in Germany" ausreichend. Da aber auch die Schälung in Deutschland erfolgt konnte sich der Hersteller preislich nicht am Wettbewerb messen und die Hersteller gab auf.