Hallo wertes Forum,
nach langem Mitlesen habe ich mich nun auch registriert und möchte direkt zur Tat schreiten.
Zu Herrn Ludger Klaus: er kennt die MVStättV vermutlich auswendig. Er ist Ingenieur (Diplom und Master) für Veranstaltungstechnik, betreibt entsprechend ein Ingenieursbüro in Berlin und ist auch Dozent an der Beuth HS, wo ich das Vergnügen mit ihm hatte. (Ich bin ebenfalls Absolvent) Auch wenn er manchmal seine ganz eigenen Ansichten hat, so hat er auf jeden Fall Ahnung und Erfahrung. über seine Aussage zu dem §11 möchte ich mich jetzt aber nicht äussern, denn ich kenne die genauen Zusammenhänge seiner Aussage dazu nicht.
Was kann man aber allgemein zu dem Paragraphen sagen? In der Begründung zur MVStättV steht folgendes:
"§11 […] ergänzt die Bestimmungen des § 38 MBO 2002. § 38 Abs. 1 Nr. 1 MBO 2002 schreibt grundsätzlich die Umwehrung von begehbaren Flächen mit mehr als 1 m Höhe über angrenzenden Flächen vor; lediglich die Seiten, die aus Gründen der Nutzung offen bleiben müssen, sind nicht zu umwehren. Bei Bühnen ist dies die zum Zuschauer zugewandte Seite."
Es geht also auch um Bühnen, aber eben nicht nur. Vor allem geht es aber um Zuschauerflächen.
Die Ausführung der Abschrankung wird dann noch weiter ausgeführt, siehe Absatz 2 und 4 sowie die Begründung. In dieser wird auch die DIN 1055 erwähnt mit dem Hinweis, das die dort angenommene Lastannahme (Anpralllast) zu gering ist. Es wird weiterhin die DIN EN 13200-1 erwähnt, welche detailliertere Annahmen trifft, aber zum Zeitpunkt der Begründung jedoch noch im Entwurf war. (Ich habe hier die Fassung vom Juni 2005 mit Änderungen vom Februar 2010)
Weiterer wichtiger Satz in der Begründung zum §11 Abs. 4:
"In den nur den Beschäftigten der Versammlungsstätte zugänglichen Bereichen, wie der Bühne, reichen die arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere der GUV 6.15 (=VBG 70 = BGV C1) aus."
Nun kommt hier von Karel Noon aber etwas ins Spiel, was als sehr sehr sehr kritisch zu erachten ist: Besucher betreten die Bühne.
Bevor ich mich jetzt aber dazu äussere, wären ein paar weitere Infos notwendig. Warum betreten Besucher die Bühne und was tun sie da? Werden die Besucher eingewiesen? Sind noch Mitarbeiter auf der Bühne? etc. etc. etc.
Pauschal kann man das Problem nicht beantworten.