Beiträge von 1uwe

    Ihr habt ja recht.

    Aber ich habe meine Ansprechpartner, denen ich es auch genau so mitgeteilt habe, und für die war es relativ einfach nachzuvollziehen worum es geht.

    → "Was wir nicht ändern können, müssen wir so lassen, und was wir nicht so lassen können, müssen wir tun." (Feder)

    Also behalte ich mal mein Problem, hier, für mich.

    Die Schreiben (Ansprechpartner: BMAS, BAuA, Bunderversicherungsamt und gewerkschaftlicher Anwalt) sind nun raus (in der Vielzahl nur deshalb, da die Stelle der Zuständigkeit nicht ganz eindeutig ist).

    Der Mitteilungsbitte der Ämter bin ich dann doch nachgekommen, um festzustellen, ob alles so rechtens auf Seiten der BG ist, oder ob es dort Mauscheleien gibt, die es gilt zu verstehen.

    Ansonsten besten Dank für euren Einsatz.

    (Ich meine, im Vergleich von Arbeitsstätte und Versammlungsstätte, die ja nicht so weit auseinanderliegen, wenn da vielleicht großzügig "gespielt" wird von der BG, da kann man sich doch gut vorstellen, das es leider, eventuell wie in Duisburg, das nehme ich mal als Bezug, zu so etwas kommen könnte. Wobei hier nicht gesagt habe, das die BG dort versagt hatte).

    Es grüßt 1uwe

    Hier der konkrete Anlass:

    Hier mein konkreter 10 Punkte Frageplan:


    1. Ist die BG überhaupt bemüht, dass ihre eigenen Gesetzte, und deren Möglichkeiten der Kontrolle zur Einhaltung genutzt werden?


    2. Ist es soweit konform bei der BG, dass man nichts weiß, wenn man nichts weiß, was beim Kunden der Ist- und der Sollzustand in punkto Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit ist, →dass man alles der Firma überlässt, diese wiederum der AS, und der BR es auch der AS allein überlässt?


    (Wenn du nur wüsstest: Die Liste der von uns Gegangenen (Suizid), sei es nun persönlich oder dienstlich, liegt im zweistelligem Bereich, und die Arbeitsunfälle mit Todesfolge wiederholen sich auch jährlich.)


    3. Wenn man seitens der BG weiß, dass die Firma gerne ihre eigenen Spielregeln eingehalten wissen will, egal wie genau oder ernst es die AS und Betriebsrat es nimmt, es so mitmacht?


    4. Soll ein Mitarbeiter schweigen und nicht handeln, wenn er etwas aus gesicherter Quelle (Regel/Gesetzgeber) und bestem Beweis weiß, wie man die Gefahr von den Mitarbeitern minimieren und die Sicherheit fördern kann, und wenn halt dann auch noch betriebsintern BR und AS eventuell nicht/oder nicht angemessen reagieren, nicht nach unten kommunizieren), was sich im Betrieb so abspielt (eventuelle Vernachlässigungen von Regeln, von Regeln anzuerkennen, ggf. falsch interpretieren, Gefahrenanalyse ggf. lückenhaft, bzw. nicht auf dem aktuellen Stand der Zeit)?


    5. Die Unterstützung der BG so ausfällt, wissend um den Umstand der Gefahr hin, wie der Hase im Konzern so läuft, dass der Informationssuchende auf das schwarze Brett im Unternehmen kommt, da man ja gerne Namen von Ross und Reiter bekannt geben muss, (da es der Kunde der BG (meine Firma also) ja so wünscht?


    6. Gibt es keinen Widerspruch bei der BG, dass, laut Andeutung der BG, sich der Hilfesuchende im Klaren sein muss, entweder alles als streng geheim und anonym behandeln zu müssen, oder man Gefahr läuft, da man im Sinne des Unternehmens nicht nach dessen Wunsch nachkommt, wo nur die AS und BR als Mandatsträger die BG kontaktieren dürfen, seinen Kopf zu riskieren und in Ungnade zu fallen?


    7. Setzt das "Anonymitäts-Angebot" ein Nachgehen des vorgetragenes Falles bei der BG und durch die BG voraus, oder kann es dadurch gar passieren, dass das Ganze dann mitunter unter den Tisch fallen gelassen wird/werden kann?


    8. Ist es normal, offensiv die Person, die sich getraut hat sich bei der BG zu melden, mit vollem Risiko im dienstlichen wie persönlichen Sinne zu belasten und mit den Konsequenzen sich selbst zuüberlassen, wohl wissend, dass keine Hilfe vom BR (man kennt sich: Vorgabe des Konzerns: Mitspieler AS, BR und BG, Außenseiter: ich) zu erwarten ist?


    9. Sind es Pflichtverletzungen seitens der BG, wie oben genannt vorzugehen, oder sind es Pflichtverletzungen (Kompetenzüberschreitungen) des „Verursachers“, der plötzlich außerhalb der Reihe von AS und BR kommt, der Fragen bezüglich fachlich-, dienstlich, amtlicher Zuständigkeit, Verbesserungsvorschläge, Missstände etc. an die BG hat, und somit Nachteile in Kauf zu nehmen hat und in Kauf nehmen muss?


    10. Ist es fair, offen und transparent für Den, den es betrifft, keine Akteneinsicht von der BG genehmigt zu bekommen, um Aufklärung über seinen eigenen Fall zu erhalten?


    Grundhilfe: Erste Priorität und Auftrag an alle Bereiche im Betrieb hat Geld einsparen: Ob es da einen Zusammenhang gibt? Sei dahingestellt.

    Es grüßt 1uwe

    Nun sind mittlerweile 4 Jahre ins Land gegangen.

    Aktuell werde ich wohl eine Beschwerde gegen die BG-HolzMetall (Mainz) einreichen.

    Die übergeordnete Stelle ist dann schon das Ministerium für Arbeit und Soziales, und nichts anderes.

    Mal sehen, was und ob überhaupt was passiert. Aber interessant wird zu sehen sein, wie reagiert wird.


    Da ich als gewöhnlicher Mitarbeiter kein Mandat habe, wie es der Betriebsrat und die AS-Kollegen haben, und die BG entsprechend eigentlich nur den Verkehr mit diesen Leuten wünscht, ich aber hinterfragt habe, ob die BG angesichts der Hitze im Sommer, und nicht erfolgten wirksamen Maßnahmen zur Mängelbeseitigung, und dies seit Jahren, (nun gibt es als Linderung für jeden 2 Liter Wasser und extra Pausen von 5min. → nur die Wege zu den Toiletten sind so weit, dass sich keiner traut viel zu trinken...), und es im Zuge der physischen aber auch und insbesondere der psychischen Belastung der Belegschaft dann doch immer um Gesundheitsbeeinträchtigungen geht, weiterführend dann eine Gefahr für die Sicherheit darstellt, eventuell auch zuständig sein könnte, was ja ohne Zweifel das Gewerbeaufsichtsamt (heute Regierungspräsidium benannt) ist.


    Zur Erläuterung: Den Kommunikationsweg einzuhalten war mit meiner zuvor gestarteten Initiative erfolgt, indem ich vor ca. 3 Jahren den Betriebsrat, die Produktionsmeister, den Leiter vom werksärztlichen Dienst (wurde später gegangen, auf Grund pers. Versagens) und dem Leiter AS (ist gewechselt zum Mitbewerber - einem richtigen gesellschaftsrelevanten - auf Grund von angeblich nicht mehr vereinbarer Berufsehre).

    Aber, alles letztendlich im Sande verweht: Keine Rückmeldungen, nachdem ich einzeln alle pers. kontaktiert hatte, und von allen eine Zusage erhielt. Naja, nachher war ja auch nicht wirklich jeder mehr da (2 Jahre lang war die Stelle des AS-Leiters nicht besetzt.) Und der Betriebsrat tut folgendes: Er verhandelt, so zweimal mir mitgeteilt, über Anwälte über die Sache mit der Hitze: Kann das sein???


    Nun, der der Slogan der BG lautet ja vollmundig:


    „Unser Hauptanliegen ist es, die BGHM immer stärker auf die Interessen unserer Mitglieder und Versicherten auszurichten. Wir wissen, Produktqualität und wirtschaftlicher Erfolg unserer Mitgliedsunternehmen stehen im direkten Zusammenhang mit sicheren und gesunden Arbeitsprozessen. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit, Gesundheit und stabile Beiträge. Unser Angebot bietet einen umfassenden Schutz der Beschäftigten und einen verlässlichen wirtschaftlichen Handlungsrahmen nach dem Motto: Sicherheit für Mensch und Wirtschaft!“


    Nachdem ich meinen Wissensstand im Zuge der Arbeitsstättenregel 3.5 HITZE soweit vertieft habe, Infos direkt beim Ausschuss, die die ASR 3.5 beschlossen hat, also die BAuA (Bundesamt f. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz),

    dass die Vermutungsannahme des Konzerns, des Betriebsrats und Gewerkschaft diese Regel als reine Empfehlung zu interpretieren, und nicht ernst genommen werden braucht, als doch nicht so ganz regelkonform angezweifelt werden muss.

    Da kam mir halt der Gedanke, dass die BG ja doch eine Menge an Vorschriften und Informationen zu bieten hat,

    warum denn nicht auch bei Arbeitsbedingungen in Arbeitsstätten (diesmal halt nicht Versammlungsstätten), wo die Temperaturen je nach Außenhitze entsprechend in der Halle, (und das seit Beginn an: 2002) parallel mit ansteigen, und entsprechend über die 26° (an die 30°) steigen, wo es dann laut ASR 3.5 bedeutet, handeln zu müssen.

    Die Empfehlungen des Ausschusses bedeuten nur, so kann man es machen, dafür gibt es auch nicht verpflichtend ein Muss für eine Klimaanlage. Man sagt nur, getan werden muss etwas, egal wie, Hauptsache die Maßnahmen erzielen Wirkung, um ab 26° und ab 30° bis hin zu 34° (das sind die 3 Schrittfolgen) sollten die Temperaturen erfolgreich minimiert werden (ab 35° ist es quasi nicht mehr ein zulässiger Arbeitspatz. Hinweis: wir sind hier im Produktionsbereich, nicht auf einer Baustelle).


    Interessant war, dass der Leiter der Prävention gleich nächstens Früh ein Kontrollbesuch in der Großhalle abstattete.

    Nun, sicherlich hatte ich tags zuvor auf Nachfrage meinen Namen bereitwillig genannt, aber dann die Maßnahme ganz laut und öffentlich als Beschwerde zu nutzen und mich beim Namen als Beschwerder zu zitieren, dass wundert mich schon.

    Aber, nicht allein kam die BG, nein, zur Verstärkung war auch gleich das Regierungspräsidium mit eingeschaltet, um nach dem Rechten zu schauen.

    Ich meine, so schnell kommt man sonst wohl eher nicht zur Sache.


    Wir erinnern uns, hier, vor gut 4 Jahren, warnte mich der Leiter Prävention der BG, wissentlich oder als Täuschung, um vielleicht Angst zu schüren, dass die Angelegenheit besser nicht offiziell gemacht wird, da sonst mit Repressalien (Druck den Arbeitsplatz zu verlieren) zu rechnen sei. Was laut Aussage auch schon vorgekommen sei (was er heue dementierte, je gesagt zu haben).


    Nun habe ich mal aktuell im oben genannten Fall um Akteneinsicht bei der BG gebeten, mit dem Hintergrund, was und warum es so gelaufen ist. (Bei dem Gewerbeaufsichtsamt darf ich Akteneinsicht erhalten, aber erst in 2 Monaten.)

    Formell nennt es sich "Einsicht in Dokumente, die Sozialldaten, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten" zu beantragen.

    Nun, dass wurde abgelehnt.

    Schon im Gespräch wurde mir die Andeutungen des Mannes von der BG klar, dass das wohl eher ein aussichtsloses Unterfangen sein könnte: Unterliegt alles der Geheimhaltung.

    Meinen Namen ein klein wenig geheim zu halten, mit dem Bewusstseins der verbundenen persönlichen Gefahr mir gegenüber, war wohl vom Gespür her zu viel verlangt: Oder Absicht.

    Mal sehen, was ein Widerspruch bringt. (Ich ahne was.)

    Nun, ich dachte, es wäre ja mein Fall, könnte mich doch durchaus was angehen...


    Es könnte ein gewisser Eindruck entstehen, dass man nicht unbedingt handeln möchte, wenn es etwas gibt, wo etwas nicht stimmig ist, und man möchte auch nicht, dass ein Außenstehender hinterfragt, sich einmischt und Fragen aufwirft, wo man in Konflikt mit seinen Aufgaben als BG gerät.

    Und es entsteht so ein Hauch von Maßnahmen, wie man einen Mitarbeiter klein kriegen kann.

    Und falls der Werdegang und Vorgang, so wie die BG es an den Tag gelegt hat, quasi ohne Einsicht auf die Akten noch unantastbar ist, heißt es dann: Kontrolle außer Kontrolle?

    Ich bin gespannt.

    Jedenfalls wollte ich einen persönlichen Termin mit den Vorgesetzten über das Handeln des Präventionsleiters, über dessen getätigten Äußerungen in der Vergangenheit und ob die BG sich im Klaren ist, welche Auswirkungen und Wirkungen des Handels von dieser Person ausgeht.

    Nach den netten Gesprächen am Telefon wollte ich mich mal direkt vor Ort vorstellen.

    Interessant, dass eine BG mir keinen Gesprächstermin anbot, und auf Nachfrage das Telefongespräch abrupt beendet wurde, sprich man sich vorsätzlich verweigert.


    Nun, zwar findet das Berlin auch nicht in Ordnung, was so die BG in Mainz da tut, und empfahl mir, bei Nachteilen (AS-Leiter, oberste Personalabteilung, Vorgesetzte, Betriebsrat wurden schriftlich über mein Fehlverhalten informiert), die mir widerfahren, mich an sie zu wenden, was ich nun mal probieren werden.

    Aber wie es weitergeht, und ob die BG überhaupt mit Konsequenzen zu rechnen hat, oder ob alles so weiterläuft wie bisher, warten wir mal ab.

    Das würde aber bedeuten: Gesundheit und Sicherheit für die Interessen der Arbeitnehmer stehen auf Papier, aber auf einem anderen Blatt Einhaltung, Umsetzung und Kontrolle: Und dann offiziell!


    Ein Interessenskonflikt offenbart sich!

    Wie sagte doch der Vorgesetzte aus Mainz: Sein Mitarbeiter meint es nur gut mit mir, und der Konzern (Anmerk. von mir: ein klitzeklein wenig gesellschaftsrelevant) ist doch ein guter Kunde...

    Es grüßt 1uwe

    Durch Zufall hatte ich mir den Film https://www.youtube.com/watch?v=AwSra5p8MDw, aus dem das Zitat stammt, mal gestern bei Arte angeschaut.
    Wie heißt es da so schön, der hat da einen Fehler gemacht.
    Naja, so ein Fehler war natürlich der Vietnam Krieg offiziell nicht. Wobei ich eher auf der Seite des DJs bin, um der Wahrheit ins Auge zu sehen.


    Aber ich stimme sonst voll zu.
    Ich musste in der letzten Zeit viel umdenken.
    Gesetze sind nun mal da.
    Die Pflicht diese einzuhalten auch.
    Das bedeutet aber auch, diese nicht einzuhalten.
    Ob Kontrolle, oder Kontrolle außer Kontrolle (übrigens Zitat aus einer Meinung zum Vietnam Krieg zum Einsatz chemischer Waffen und anderer Kriegsgesetzesverstöße).
    Und dies bestätigen mir auch fast alle Ämter im Land und des Bundes.
    Auch die „Vorlesungen“, die mir dann von Gesetzten, als Beispiel von der BG, Gewerbeaufsichtsamt und Ausschüsse der Gesetzesentwicklung gegeben werden, dass die Einhaltung zwingend erforderlich ist, endet dann mit unbehaglichem Rückzug, wenn man gezielt die Einbindung zur „Verbesserung“ der Einhaltung andenkt.
    Am Ende hieß es dann, da wo Geld eine Rolle spielt, wird alles für getan, Gesetze sind da nebenrangig.
    Und so ist halt Deutschland, heißt es dann weiter aus Berlin.
    Also, Gesetze einzuhalten sind zum Schutze vor Betrug, zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Allgemeinheit/Bevölkerung/... gedacht.
    Aber es gibt den Allgemeinen, im Großen wie im Kleinen, der den „Kick“ wohl auf Grund dessen umsetzt: „Mein Menschenbild hingegen sieht so aus, dass der Mensch in seiner Urteilskraft anzusprechen ist, obwohl zu seinem Wesen auch das Irrationale und Eigensinnige gehört.“ - „Wollen Sie behaupten, es sei vernünftig, unvernünftig zu sein?“ - „Wer jede Unvernunft ausmerzen will, handelt unvernünftig.“ Frage aus Spiegel 15/2015 (Interviewer Herr Amann & Neubacher): Antwort von Herrn Professor Di Fabio

    Zitat von "david kammerer"

    Mir fällt dazu spontan der hier ein:
    http://www.youtube.com/watch?v=ZWOn6aQ1EIc


    Also, in diesem Sinne.
    Es grüßt euch 1uwe

    Passt zum Thema und ist zudem höchst brisant:
    http://www.t-online.de/wirtsch…-kauf-genommen-haben.html
    Es wird eher ein gewissenhafter Mitarbeiter, derjenige der auf die extremen Gefahren hinweist, und das bevor etwas passiert, bestraft, und nicht der, der Menschenleben auf dem Gewissen hat! Und weiter so…
    Ich habe Mitleid.
    Mitleid mit den Hinterbliebenen.
    Die (Un)Verantwortlichen "mit Sicherheit" nicht!
    (Gute, heile {BGV}Welt?)
    Nein, es ist nicht die Regel (ich hoffe). Aber jeder Fall ist ein Fall zu viel (viele Tote).
    Und (im Falle, das es wahr sein sollte, dass der Mann geschasst wurde): Gibt es kein Schutz für die Person, die Unheil verhindern wollte? Ist da keiner? Kein Betriebsrat, keine Arbeitssicherheit, keine BG, Arbeitsrecht, Gewerkschaft, die sich schützend vor die Ungerechtigkeit wirft?
    Da stimmt was nicht!
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "andi.bt"

    Gibt es in einem Betrieb so etwas wie Betriebsrat und Sicherheitsfachkraft nicht dann sind die Köpfe der BG ... Aber wer danach fragt hat eh schon verloren.


    Nun wohl, das Unternehmen, in welchem ich arbeite, ist einem Jeden In D. bekannt. Und der „Laden“ ist so groß, dass die BG sogar die einzelnen Namen der Damen und Herren von der Arbeitssicherheit kennen, und natürlich auch die Namen der Betriebsräte, die die Aufgabe haben, sich um das „Geschäft“ Arbeitssicherheit zu kümmern.
    Und „überraschender“ Weise ist einer der Herren vom Betriebsrat (AS) zur BG gewechselt (Hm+Aha).
    Von dem jetzt verbliebenen BR für AS kam der Hinweis, ich könne doch zur BG gehen, wenn ich meine es ist irgendwas nicht „stimmig“.
    Also mir außer brav zuzuhören und entrüstet über die Zustände zu sein, dass so was alles gar nicht sein darf, und ich auf jeden Fall darauf achten muss, dass alles regelkonform ist, kam von der BR-Seite nichts (hat mit "nur" Zeit gekostet).
    Wie gesagt, ich bin Geselle, und darüber folgen die schon genannten TL, AL, BR (Bereichsleiter) u.u.und.
    Nun, und auch die AS war der Meinung, dass es allein die Sache meiner Abteilung ist, alles was die Belange der Einhaltung, Kontrolle, Durchführung der regelkonformen Anwendung angeht.
    Also: Stehe ich doch allein auf weiter Flur, wenn es keinen interessiert. Es gab keine Kooperation und wird es wohl auch geben.

    Ganz weit gesponnen sehe ich es sogar so, dass es den Aktionären und der Börse es sehr wohl interessiert, ob das Unternehmen Sicherheitsmängel hat, spätestens natürlich dann „sichtbar“, wenn es doch passiert ist, und gerade wenn es zu Personenschaden gekommen ist.
    Und es gibt erhebliche Unterschiede, ob Personenschäden in Amerika oder Bangladesch auftreten.
    Die Wirkung und Auswirkungen machen sich dennoch bemerkbar.
    (Und Deutschland kann froh sein, nicht die gefürchteten amerkanischen "Verhältnisse" zu haben.)

    Tja, die Interessen. Immer dazu das (als Äußerung zu mir): „Wenn kein Geld da ist, kann man auch nichts ausgeben.
    Und man müsse den Spagat machen, zwischen Arbeitsplatzerhaltung oder die vielleicht nicht ganz so akkurate Regelkonformität in Kauf nehmen.“
    Und: „Ich wolle doch auch nicht derjenige sein, der verantwortlich sein will, dass jemand seinen Arbeitsplatz verliert. Oder ? ? ?“
    So, nu‘ kommst du.
    Es grüßt 1uwe

    Ich bin noch einmal einen Schritt in die Offensive gegangen, indem ich mal herausfinden wollte, wie denn die BG so reagiert.
    Nun, Thema war, wie es sein kann, dass es vorkommt, und das nicht nur bei mir, dass es im Unternehmen möglich ist, mit defekten Sicherheitsarbeitsschuhen, in meinem Fall ein halbes Jahr, zu arbeiten. Und das, obwohl ich mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht hatte, und danach öfters mündlich. Und das es erst soweit kommen musste, dass ein Mitarbeiter die Badelatschen anzog, die kaputten Arbeitsschuhe dem Meister auf den Tisch warf, und erst dann der Vorgesetzte dem Arbeiter hinterher lief, um dann neue PSA zu genehmigen. Meine Frage an die BG war, warum es überhaupt so weit kommen müsse.
    Die Antwort war: laut Arbeitsstättenverordnung §17 Abs.2+§21 könne ich mich an die staatliche Stelle wenden, um den Sicherheitsmangel anzuzeigen. Der Einwand, warum es erst eskalieren muss, schlimmsten Fall muss erst was passieren, um dann die staatliche Stelle, in meinem Fall schon erwähnt das Gewerbeaufsichtsamt, um der Stelle einen Hinweis zu geben, dass die Kompetenz einiger im Unternehmen in Fragen der Sicherheit nicht ganz stimmig sein kann, ließ den Mitarbeiter von der BG recht wortkarg werden.
    Auch hier interessant, bevor das Gespräch losging, wurde ich gefragt, ob ich Mitglied im Betriebsrat bin.
    Ich glaube, das hat was zu bedeuten. Leider habe ich nicht nachgefragt, wieso das so wichtig wäre. Aber ich kann es mir schon denken, dass ein nicht organisierter Arbeiter, es schwer haben wird, eine Beschwerde zu adressieren, ohne Schaden davon zu nehmen.
    Dann war ich mal so wagemutig, die Entrauchungsanlage anzusprechen.
    Seit über einem Jahrzehnt neu installiert, jedes Jahr von Sachverständigen geprüft, und mit jährlicher Prüfplakette für regelkonform befunden. Nun, (Zufall?) sind Monteure am Werk, die erstmalig Mängel an den Brandschutzklappen (und einiges andere) beseitigen, die schon seit Anfang an vorhanden waren. Auch da habe ich nachgefragt, wie es sein kann, dass Sachverständige versagen, und ein erhöhtes Sicherheitsrisiko (bewusst?) in Kauf genommen wird.
    Den Bezug zum BER (Berliner Flughafen) konnte ich mir nicht verkneifen, ob es da auch ein Gedankenspiel in Richtung Korruption gäbe. Ab dahin wurde das Gespräch sehr verhalten, man könne den Aussagen am Telefon nicht glauben und auch nicht nachgehen, und der einzige Weg wäre über die AStättVO §17+§21.
    Also richtig interessiert war die BG nicht, an solche Themen (und die Beklemmtheit war deutlich zu spüren-auf der Gegenseite des Telefons.)
    Kurz zu den Brandschutzanlagen: Die Monteur-Reparatur-Spezialisten berichten, dass es viel häufiger vorkommt, wie es in Berlin der Fall ist, gerade und vor allem im mittleren und kleinen Unternehmen.
    Auch die Gedankenspiele der nicht vollfunktionsfähigen Entrauchungsklappen sprach ich beim Verantwortlichen Monteur-Experten
    an, warum es vorher keinem aufgefallen sei. Auch da verwies er darauf, die Unterhaltung besser zu beenden, da es sonst offiziell wird, er es aufnehmen müsse, und dann ein Rad in Bewegung gerät, was eher unangenehm werden könne.
    Insgesamt kann ich resümieren, dass es so viel Freiheit in der Auslegung, Einhaltung oder Nichteinhaltung der Gesetze gibt, welches einfach von einer einzelnen (un)verantwortlichen Person abhängt. Wo es sein kann, dass er die Qualifikation (manchmal ist auch nichts vorhanden, oder veraltet, oder es geht um Macht, Politik, Geld) auf Papier hat, aber die Sicherheitsvorgaben nach eigenem Ermessensspielraum praktiziert (auch regelunkonform), in der Gewissheit, dass BG-Kontrollen unangemeldet eher die Ausnahme sind, und allgemeine Kontrollen seitens der BG vorher bekannt gegeben werden, so dass man gegebenenfalls noch reagieren kann.
    Und da einige so eingestellt sind, lieber mit dem Vorgesetzten auf Kuschelkurs zu machen (man will ja nicht das Vertrauensverhältnis stören. Und ehrlich: wer traut sich laut §17 und 21 vorzugehen?), als Unrecht, Unterlassen, Versagen anzusprechen, bleibt alles so wie es ist.
    Und nur manchmal, durch gewisse Zufälle kommt etwas ans Tageslicht, wie im Beispiel (noch rechtzeitig) BER und in meinem Unternehmen (aber: ein Aufrührer wird eventuell weichgekocht, weil nicht mit dem Strom schwimmend-in meinem Fall).
    Aber ich habe einige, zwar wenige, kennengelernt, die absolut viel Biss haben, die die richtigen Strategien haben und anwenden, um es nicht erst zur Eskalation kommen zu lassen, die sich aber auch im Klaren sind, dass sie nur so agieren können, aufgrund dessen, dass sie einen gewissen Grad an Schutz haben (und dennoch mit dienstlichen Nachteilen zu rechnen ist), weil sie Sicherheitsbeauftragter und Vertrauensmann sind, im Betriebsrat und in der IG-Metall organisiert sind.
    Dennoch sind sie sich bewusst, selbst wenn der Entscheidungsträger, Verantwortliche oder Vorgesetzte Fehler macht, können sie keinen zwingen, das Gesetzt einzuhalten.
    Und wie es aussieht, fahren weniger bei Rot über die Ampel, als das alles regelkonform bei den BG-Vorschriften der Fall ist.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "1uwe"

    Die IHK ... (...meine Projektarbeit {5000Pax-Event} [28 Seiten+100 Seiten Gefahrenanalyse+100 Fußnoten...]


    Der Prüfungsausschuss (Südhessen) befand (vor 6 Jahren), dass 28 Seiten (12 Seiten waren "angesagt") auch "Kill-Over" bedeudet hätten können, daher gnädigerweise noch eine Note 4.
    Beschwerde zwecklos, obwohl es für Formfehler, wie Seitenzahl, nur 2 Punkte Abzug hätte geben sollen. (Naja: Auslegungssache: wahrscheinlich für jede Seite zuviel 2 Punkte abgezogen.) Ok., mündlich 'ne 2, und gut war's (-ich als externer Prüfling).
    Diese Woche eine Veranstaltung mit Frau Azubi, 30 (!-sprich einiges lebenserfahrener) Jahre jung, nicht Externer, aus Rheinland-Pfalz "im Boot". Projektarbeit von 20 Seiten gefordert.
    Da schau her...
    Der Leistungs- und Bewertungsstandard scheint ohnehin auf Länderebene erheblich abzuweichen. Auch das ist bemerkenswert. Aber das wurde mir schon vorher von einem Prüfungsausschussjuror aus Hamburg gesagt. Was jede Kommision/IHK selbst natürlich auch weiss.
    Ein unterschiedlicher LeveL/Niveau von Bundesland zu Bundesland? Macht das Sinn?

    Zitat von "1uwe"

    Antwort des TL auf die Frage warum bisher so gut wie nichts unternommen wurde (Anmerkung: In Bezug auf Veranstaltungssicherheit:) „Der Berufszweig ist ja noch so jung, das muss sich erst alles entwickeln. Ab jetzt wird alles besser werden, wir (ja er hat wir gesagt) arbeiten daran.


    Das mit dem Entschuldigen "der Beruf wäre noch soo jung", wurde mir vor 6 Jahren zum ersten mal "zu Gehör" gebracht. Und genau die oben genannte Azubi-Frau sagte das, was ihr nach fast bevorstehendem Abschluss als Erklärung für einige Missstände in der Veranstaltungsbranche gegeben wird und für einiges herhalten muss. "Das kommt alles daher, da es den Beruf noch nicht so lange gibt".
    Nebenbei berichtete sie, dass sie den Lehrer wieder von seiner Hobbyberichterstattung im Unterricht abbringen musste, da sie etwas anderes vom Inhalt erwarten würde...
    Ob das alles der Sicherheit von und auf Veranstaltungen zuträglich ist/sein kann?

    Zitat von "1uwe"

    Ist das auch die Zukunft von morgen?


    Und in 6 Jahren wieder, oben herhaltener Kommentar: "zu jung"?
    [Die (profesionelle) Hoffnung muss aber ganz schön viel Geduld aufbringen.]
    Was wurde mir zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik geprädigt (prophezeit): 1. Sicherheit, 2. Sicherheit, 3.Sicherheit, (erst) dann "Show must go on". Aber so?
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "falcocgn"

    Zur Erhellung bei Verantwortung und Haftung empfehle ich die DIN 15750 und das "little white book",...


    Die aktuelle Auflage gab es beim oben erwähnten Seminar als "Gratis-Beilage".
    Habe mal gleich ein Zweites meinem TL übergeben (fand er überraschend interessant), nachdem ich es mir doch anders überlegt hatte, das "little white book" bei der Betriebsratsversammlung einem der verantwortlichen Vorstands-Chefs bei
    Q & A der Mitarbeiter zu überreichen.
    Der TL hat, nachdem er sich eine Kopie gezogen hat, das Werk seiner neuen (ahnungslosen) Abteilungsleiterin gegeben. Hm, warum das wohl?
    (Ist aber nicht meine Chefin. Bin dem Headcount zum "Opfer" gefallen.)
    Danke Kracky für Deine schnelle "Reaktion".
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "1uwe"

    Aber, da wo keine Kontrolle, da nix Problemo


    Trotz Kontrolle:
    Ich konnte noch einmal am VBG Seminar für Sicherheit auf Veranstaltungen teilnehmen. Dort sind generell techn.- und Veranstaltungsleiter von privaten und öffentlichen Fehrnseh- und Rundfunksendern, Theatern, Selbständige usw. anwesend. Diesmal waren eine Vielzahl von FaSi's dabei.
    Es wurde berichtet, dass der Bauftragte für Arbeitssicherheit die nicht gemachte Prüfung laut BGV A3 bemängelte, sich
    aber der Unternehmer weigerte den Mangel zu beheben und den Vorschlag der Arbeitssicherheit, die A3 umzusetzen, bewußt ablehnte und sich der Prüfung laut Norm/Gesetz verweigerte.
    Also fragte ich nach, was denn nun passiert. Nach dem Motto: "Wer nicht hören will, muss fühlen." Aber, es hat keine Konsequenzen für den Verantwortlichen. Es bleibt wie es ist. Die Arbeitssicherheit ist ihrer Aufgabe nachgekommen, sieht sich aber außerstande, etwas weiteres veranlassen zu können.
    Für mich mal mehr ein "Aha-Erlebnis".

    Zitat von "1uwe"

    Solange nichts passiert, wird es auch keiner merken, und Kontrollen seitens des Bauordnungsamtes, Berufsgenossenschaft oder Arbeitssicherheit bezüglich der VDE in der Firma zu besitzen..., wird es auch kaum/nicht geben


    Also muss ich annehmen, dass die Arbeitssicherheit kein Druckmittel hat, um überhaupt Rechtskonformität weiterführend durchzusetzen. Frei nach dem Motto für den Unternehmer: "Wenn ich nicht will, höre ich nicht. Basta."
    Nun saßen immerhin noch Herren von der VBG mit dabei, die meiner nochmals nachhackenden Frage auf Umsetzungspflicht für Mangelbeseitigung lauschten. Und auch von deren Seite war kein Hinweis zu vernehmen, dass das Bauordnungsamt, Gewerbeaufsichtsamt oder BG, oder wer auch immer, erfolgreich eingreifen können, oder/und um "für Ordnung sorgen" zu können.
    ???
    Heißt: Erkannte Unterlassung ist irrrelevant, und Haftbarkeit erst im Schadensfall für den Unternehmer von Bedeutung. Für den, der sich nicht an Gesetze (oder "nur" die Regeln und Vorschriften der BG, techn,. Regeln, Stand der Technik, fortschritlichen Stand der Entwicklung usw.) halten "möchte".
    Es grüßt 1uwe

    Nachdem ich (FVT-Fachkraft Veranstaltungstechnik) meinen TL (techn. Leiter=MVT) darauf aufmerksam gemacht hatte, dass eine Fluchtwegsbeleuchtung demontiert wurde, die vorher da war, und der Fluchtweg- und Rettungsplan nicht geändert wurde, und keine bauliche Veränderung stattfand, passierte erstmal: na was schon: G a r N i c h t s.
    Da es meine Baustelle (genauere Beschreibung meines Arbeitsumfeldes siehe Thread:
    „Sicherheit vor/bei/auf Veranstaltungen–Prüfung laut BGV A3“)
    ist, und nur der Haustechniker, der TL und ich Zutrittsmöglichkeiten haben, fragte ich direkt beim TL nach, wer die Demontage gemacht oder veranlasst hat. Na und was gab's zur Antwort: 'Rumgeeier, und ich könne doch etwas kulanter sein. O.k., ich ging erst einmal in mich, und fragte beim Gewerbeaufsichtsamt, wie es dort „Spielraum“ oder „Toleranzen“ gibt, so etwas auf meinen Veranstaltungen zu erlauben. Ist doch klar, da gibt’s kein Wenn und Aber (Naja, was soll das GAA auch anderes sagen können). Also sagte ich dem TL, dass ich das Gewerbeaufsichtsamt [GAA] herbeordern werde, um der Sache nachgehen zu lassen. Da meinte der TL, ich könne doch das Piktogramm wieder anbauen, das gehe ganz leicht, und es liege dort....
    (Da zieh sich doch einer die Hose mit der Kneifzange an …)
    Ich tat ihm kund, ich werde es nicht tun, ich will der Sache nachgehen lassen. Da bat sich der TL an, nächsten Tages es zu machen. Ja, und oh Wunder, es war wieder montiert.
    Bin ich, mal im allgemeinen mal gefragt, nun der Spielverderber oder der Nette?
    Interessant war das Gespräch mit dem GAA allemal. Mir war nicht so bewusst, dass nicht nur jemand mit Befähigung verantwortlich ist, sondern wenn der Verantwortliche ein AL/Bereichsleiter/Unternehmer/“Alter Hase“ (Veranstaltungstechniker ohne anerkannte Prüfung) ist, ist er voll haftbar und hauptverantwortlich, wenn der von dem GAA bestellte Staatsanwalt was zu klären hätte, auch wenn er nicht die Befähigung laut Vorschrift hat, weil er sich in seiner Position selbst darum zu kümmern hat, sich zu informieren hat oder muss sich nötiges Wissen aneignen, oder muss auf das Wissen seiner Fachkräfte hören und umsetzen. Soweit die Aussage von dem GAA.
    Nun, wie ich mitbekomme, möchte ein Höhergestellter aber nicht unbedingt das Glauben, was ein, in seinen Augen unbequemer, Möchtegernwisser, so „meint“ an Qualifikationen als FVT mitzubringen, um sich in Sachen wie Personenschutz, Brandschutz und Elektrosicherheit „einzumischen“. Also eine Zusammenarbeit mit der FVT, die naheliegend und wünschenswert wäre, ist manchmal gar nicht so beliebt, und wird schon gar nicht aktiv gesucht. Interessant auch, dass es einigen, die es „gewagt“ hatten, sich an das GAA zu wenden, im Nachhinein schlecht erging. Also das scheint dem GAA ebenso bekannt zu sein, wie der BG, dass der Gang zur „Höhle des Löwen“, demjenigen durchaus auch ein negatives „Erlebnis“ „bescheren“ könnte.
    Das GAA erklärte mir, dass diese zuständig ist, bei Angelegenheiten des Arbeitnehmers, aber nicht für öffentliches Publikum.
    Hm, irgendwie scheinen sich BG und GAA gleichen Aufgaben gewidmet zu haben. Nun, die BG ist ja eher ein Muss für den Unternehmer, hört sich aber natürlich auch "Ungereimtheiten" vom Arbeitnehmer an, und muss dem auch mit unangemeldeten Besuchen nachgehen. Auch das macht das GAA. Aber so wie ich dachte, wenn es im besonderen Fall nötig wäre das GAA sofort vor Ort zu bestellen, geht das nicht. Da wird dann jemand vom Bauamt auf die Baustelle, sprich Versammlungsstätte, geschickt.
    Kann es sein, dass der „Störenfried“, in Form der FVT, in ein „Wespennest“ sticht, welches im Revier der Arbeitssicherheit sich befindet, und somit ein absolutes Tabuthema bedeutet, sich dort „einzumischen“? Sind da einige persönlich so sehr verletzlich, das positive Kritik nicht vernünftig wahrgenommen werden kann, um mit Mängeln und Fehlern umzugehen. Ist dem Unternehmen Rechtssicherheit auf aktuellem Stand zu gewährleisten, nicht oberstes Ziel?
    In der Praxis scheint oben geschilderter Fall mit dem Piktogramm kein Einzelfall zu sein. Ich habe häufiger beobachtet, dass die Piktogramme, weil sie z.B. der Leinwand im Wege war, als nicht notwendig "deklariert" wurden, und überdeckt wurden, mit der Begründung, es seien genug andere Fluchtwege vorhanden, weil das Verhältnis von vorhandenen Personen und zulässiger Personenzahl dies hergebe. Also, das sagen die FVTer, die extern von unserer Firma bestellt werden. Auch das glaube ich erst einmal. Immerhin sind es ja Fachkollegen, und gestehe mir nicht so viel Berufserfahrung ein. Und immerhin sind es eine Mehrzahl an FVTern, die alle zuschauen. Wie seht ihr das? Lappalie und im Rahmen der Möglichkeiten?
    Oder nicht so lockerer Umgang mit dem „Abzug“ und „Verunsichtbarung“ von Sicherheitseinrichtungen, wie die Piktogramme der BGV A8?
    Es grüßt euch 1Uwe

    Zitat von "1uwe"

    ...meine Nachtlektüre: Sicherheit in der Veranstaltungstechnik/Michael Ebner/Beuth...1uwe


    Konnte mir das ganze (die doch sehr schwere "Kost") noch mal als Tageslektüre ganz intensiv durcharbeiten.


    Hier die wesentlichsten Kernpunkte zum Thema (wodurch es mir ein "Durchmogeln" und ein "Zurechtbiegen" zwar erlaubt, aber im Falle eines Falles ich garantiert schlechte [ganz schlechte] Karten habe.).


    Vorab noch etwas "Genaues" von der BGI 810-1 und der BGR A1, die ich mir auch mal zur Hand nahm.

    Aus BGI 810-1:
    Es werden nur geprüfte Arbeitsmittel eingesetzt, deren Prüffrist nicht abgelaufen ist.


    Verwendung von Prüfprotokollen für elektrische Anlagen.


    Aus BGR A1:
    Unfallverhütungsvorschriften gelten für Unternehmer und Versicherte
    Gefährdungsbeurteilung liefert dem Unternehmer auch Hinweise.


    Die Verpflichtung zur Eigen- und Fremdvorsorge des Versicherten bildet einen Schwerpunkt der Vorschrift. Der Versicherte hat für seine eigene und für die Sicherheit und Gesundheit der Personen zu sorgen, die von seinem Handeln und Unterlassen bei der Arbeit betroffen sein können.
    Unterlassen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Versicherte es versäumt, die für die Sicherheit oder Gesundheit notwendigen Handlungen vorzunehmen oder einzuleiten.


    Aus „Sicherheit in der Veranstaltungstechnik“ von Michael Ebner:


    Zitat Seite 53: „Weiterhin ist bei der Sichtprüfung zu kontrollieren, ob das jeweilige Kabel, Gerät o.ä. über eine BGV A3 Prüfung verfügt, was über eine entsprechende Prüfplakette angezeigt wird, auf dem das Datum der nächsten Prüfung vermerkt sein muss. Existiert keine Plakette oder ist das notierte Datum überschritten, so darf dieses Betriebsmittel nicht eingesetzt werden.“


    Zitat Seite 63: „ Wenn eine elektrische Anlage nach dem Stand der Technik (also den VDE-Normen sowie der BGV A3) errichtet und betrieben wird, dann kann eine Gefahr durch elektrischen Schlag ausgeschlossen werden, der Arbeitgeber braucht diesbezüglich keine darüber hinaus gehenden Maßnahmen zu ergreifen.“


    Daraus folgt weiter, dass der Versicherte natürlich bei der Verlegung und Verwendung von elektr. Betriebsmittel immer die Sichtprüfung vornehmen muss, siehe oben: um sich und andere schützen zu müssen.


    Zitat Seite 177: „Ihn (hier gemeint: FVT und Meister für VT) interessiert nicht, welches Ministerium auf welcher Rechtsgrundlage welche Verordnung erlassen kann, sondern was er tun muss und was er nicht tun darf.“


    Zitat Seite 243: "In der Veranstaltungstechnik zählt hier zumindest das Rigg und die elektrische Anlage dazu. Diese Prüfung (gemeint ist hier die Betrriebssicherheitsverordnung) ist nach §11 zu dokumentieren."


    "Die wiederkehrenden Prüfungen, die durch verschiedene Rechtswerke vorgeschrieben werden, sind Mindestanforderungen."


    Zitat S. 243: "Im Hinblick auf §26 (gemeint ist hier die Betrriebssicherheitsverordnung) ist insbesondere die Abgrenzung der Begriffe "Vorsatz" und "Fahrlässigkeit" bedeutend: Fahrlässig handelt derjenige, der die gebotene Vorsicht außer Acht lässt-hier also derjenige der sich nicht über die nötigen Prüfungen kundig macht. Vorsätzlich handelt dann derjenige, der sich wider besseren Wissens um eine Prüfung der Arbeitsmittel nicht kümmert und dadurch Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet."


    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "niggles"


    Um den gehts hier gar nicht. Der TE bewegt sich im Umfeld eines Grosskonzerns. Da ist das allergrösste Problem Betriebsblindheit.


    Ich möchte hier dennoch meine Gedanken mal zu dem Thema festhalten, Und hoffe skyworker und die anderen die es betrifft, sind nicht allzu böse auf mich. Es zeigt eines, keiner will es soweit kommen lassen!


    Mir geht's wie billbo: "Hat sich jetzt mit ein paar anderen Beiträgen überschnitten - ich drück trotzdem 'Absenden'."


    Wie bei einer Medaille, versuche ich sie von zwei Seiten zu betrachten:


    Erinnern wir uns: Die MVStättV/VStättVO war die Folge aus den leidvollen Erfahrungen der Theaterkatastrophen vor über 100 Jahren.
    Zitat Wikipedia Versammlungsstättenverordnung: 1909 wurde die „Polizeiverordnung über die baulichen Anlagen, die innere Einrichtung und den Betrieb von Theatern, öffentlichen Veranstaltungsräumen und Zirkusanlagen“ als sogenannte Theaterverordnung gültig. Bereits zu diesem Zeitpunkt regelte diese Verordnung damit sowohl den Bau als auch den Betrieb von „Versammlungsstätten“. Zitat Ende.
    Klipp und klar ins Leben gerufen, um Personenschaden abzuwenden.
    Ähnlich wird es um die BGV’s und VDE DIN’s (…nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die DIN 18600 „Versammlungsstätten“ erarbeitet…: aus Wiki) bestellt sein.
    Der ursprüngliche Grund dessen Entstehung hat eine Vorgeschichte, die zu oft aus immer neuen und unterschiedlichsten Gründen für Menschen gefährlich wurden.


    Die Frage lautet: Ist bisher so wenig passiert, auf Grund der überall vorhandenen vorbildlichen, Umsetzung der Veranstalter/Unternehmer/Betreiber/VA/MTV/alten „Hasen“ ohne Schein auf Veranstaltungen? Nein, es gibt offenbar, wie hier schon bei den wenig genannten Beispielen gezeigt, ein erhebliches Defizit an sicherheitsrelevanter Umsetzung. Und so gesehen passiert dennoch verhältnismäßig „relativ“ wenig. Da muss ich mal, so Leid wie es mir tut, mir zu Gemüte führen. (Ich war übrigens im Irrglauben, das es im Theaterbereich sehr ordnungsgemäß abläuft. Bis mir der Tipp gegeben wurde, nicht zu glauben, und alles auf die „Goldwaage“ zu legen, dass es eher gewünscht ist, auch dort die „Gepflogenheiten“ zu „respektieren“ und so alles beim Alten zu belassen wie es ist, um das gezeigte/praktizierte Vorleben der MVT/LT/TD (techn.Direktor) nicht anzuzweifeln. Also offensichtlich bekannte Missstände im Bereich der A 3 bewusst zu dulden? Freundliche Miene zum bösen Spiel?).
    [Interessant wäre es mal, die Zirkusunternehmen zu betrachten.
    Wenn ich lese, dass der ESC-eurovision song contest in Moskau 20 Mill.€ von techn. Seite her gekostet hat, und wie viele mobile Betriebsmittel dort im Einsatz waren, ob es bei dem Aufwand möglich war, alles nach Vorschrift zu machen, und normalerweise achten ARD/ZDF/RTL und Co. Sehr genau auf Einhaltung. Ist der allgemeine Preis im freien Markt so unter Druck, dass hier der notwendig höhere Preis, der vielleicht eher nach oben hin korrigiert werden müsste, nicht genommen wird, und die Bestimmungen ein wenig herunterfallen?]


    Jetzt ist die Frage, ist der geforderte Aufwand zu rechtfertigen, die „paar“ Toten und Geschädigten als Indiz heranzuziehen, um zu sagen: Da schaut her, eigentlich passiert im Verhältnis zu anderen Gesetzes- und Gesellschaftsbereichen recht herzlich wenig, dass es nicht der Rede wert ist, einen „Vorschriftenkatalog“ der nur hinderlich und störend in der Ausübung und Umsetzung von Veranstaltungen ist, und außer Zeit und Geld, summa summarum nichts bringt.
    Nun kommt doch aber der nächste Schritt, den entweder niemand wagt zu gehen, (sich aber einige es sich zutrauen, in einer Grauzone zu arbeiten), oder nicht weiter darüber nachgedacht wird, das die Umsetzung und Einhaltung der A 3 einer anderen Lösung bedarf. (Wäre mal einer Doktorarbeit wert: Schein und Wahrheit. Das ist hier die Frage.)
    Welchen Einfluss kann die VT.-Branche nehmen, um eigenen Interessen durchzusetzen.
    Dazu muss man sich organisieren und kämpfen, an richtigen Stellen, mit richtigen Stellschrauben mit notwendigen Mitteln, an wichtigen Positionen, mit richtigen Personen.
    Hat die VT-Branche genügend Einfluss durch vertretende Vereine/Interessengemeinschaften, um Gehör zu finden, wie es durch starke Lobbyisten erreicht wird (siehe drahtlos Frequenzen von Mikrofonanlagen, wo sich die „Butter vom Brot weggenommen“ lassen wird? Sprich, wer en masse Material hat, wird richtig kräftig dafür „bluten“, aber dem „Kleinen“ tut es auch ganz schön „weh“.)
    Wenn die Situation so ist, dass VPLT, DTHG nichts/wenig bewirken können, dann heißt es doch für alle und jeden Einzelnen, die „Gesetze“ zu akzeptieren und umzusetzen.
    Alles andere ist doch illegal, und wenn es zwei Lager gibt, die einen halten sich dran, die anderen nicht, bringt dass nicht nur Unruhe ins eigene „Lager“, sondern erhöht dass Gefahren-/Unfallpotenzial. Und dann, ja bei jedem Mangel mit Material-/Personenschaden werden die BGV’s durch die BG/VBG erweitert. Und unter Umständen entsteht eine neuer Kosten-/Zeitfaktor, der am Ende uns auf die Füße fällt.
    Der „Gelackmeierte“ bleibt doch der VT, der muss die „Suppe“ auslöffeln“.


    Und so langsam nähern wir uns der Frage, die schon mal ganz vorsichtig in den „Raum geworfen wurde“, ob am Ende die BG nicht die eigentlichen Profiteure im Gesamtpaket der Sicherheitsvorschriften sind. Eins bleibt unumstritten, das sind mächtige Institutionen, die BG/DIN/VDE, und da diese die „Macht“ inne haben, sagen sie auch wo es lang geht, und wer sich daran zu halten hat. Die Kontrolle obliegt ja gar nicht bei der BG. Das wird eigentlich schön nach unten „delegiert“. Da gibt es die notwendigen Arbeitssicherheitsleute in den Firmen, und zu guter Letzt die VT/MTV, die doch letztens Endes für vieles gerade stehen müssen. Naja, eben, wenn was passiert, dann bin ich dran, denn ich habe die Seminare der VBG besucht, und bin entsprechend weiterqualifiziert, und bin somit haftbar. Wie schon erwähnt, sie kommen „wenn das Kind im Brunnen gefallen ist“, und suchen/untersuchen den Fehler, den Fehlerverursacher.
    Und was meint ihr, was es kostet bei der BG „zwangsmäßig“ versichert zu sein:
    Meine Firma reicht an eine siebenstellige Zahl heran.
    Der Verdacht, dass es hier einen „Reibachnehmer“ gibt, könnte man fast nachvollziehen.
    Aber: ich kann’s nicht empfehlen, diesen Satz für bare Münze zu nehmen.
    Ohne Belegung von Fakten ist es wohl eher reine Zeitverschwendung.

    Meine subjektive Einschätzung ist, dass die Strafmaße in Deutschland, dennoch bei Weitem nicht so hart ausfallen, wie es Beispielsweise in Amerika der Fall ist, wo ganz andere Summen (aber auch das kann sich ändern) an der Tagesordnung sind, und gut und gerne der VT in den Bau abwandert.
    Soweit ich das aus Beispielen von der VBG mittgeteilt bekommen habe, läuft es mit dem Strafmaß bei uns im Staate recht „kulant“ ab (kann aber nicht die Hand dafür ins Feuer legen).
    Zum Schluss komme ich noch mal zurück auf:
    Zitat billbo: Sicherheit ist, wenn jeder aufpasst.
    Wenn einige dann aber ihre Unglaubwürdigkeit mit auffallenden Mängeln untermauern, dann kommen bei mir Zweifel auf, ob die Unterschiede zwischen Vorsorge und Sorglosigkeit/gefahrlos und gefährlich auseinandergehalten werden können.
    (fehlender Deckel einer freilegenden CEE 32 A Kupplung beim Publikum, klar erkennbare Beschädigungen am Leitungsmantel, Gehäusedefekte an Kabeltrommeln…)
    Wenn so was schon nicht mehr die Ausnahme ist, dann verstehe ich, dass die Eigenverantwortung mit Gewissheit und Überzeugung nicht auf jeden Einzelnen in der Eventbranche anwendbar ist, und Maßnahmen ergriffen werden, die zur Einhaltung gebieten und verpflichtend für Jedermann sind.


    Ich erkenne gesamt gesehen hier einen Interessenskonflikt. Zum Leidwesen der VT, und auch am Ende sind einige VT’s die Leidtragenden.
    Mit der Analyse sollte es beginnen. Mit der Lösung sollte es weiter gehen.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "billbo"

    ...alle Regeln kennen, geschweige denn einhalten, kann ich sowieso nicht; also kann ich’s auch gleich ganz lassen. Innere Resignation, die letztlich nur noch ihren eigenen Regeln folgt.


    Der Beitrag/die Aussage hat’s in sich. Meine Meinung siehe auch später.
    Ansonsten: Wer zuerst kommt, malt zuerst. Die BGV und VDE gab es somit weit vor dem Berufszweig VT. Das Problem erscheint mir, dass die IHK nicht erkannt hat, dass der Dienstleister in der Veranstaltungsbranche wesentlich mehr Betriebsmittel hat, als es die Elektriker hat. Der Elektriker ist ja dafür da, um zu prüfen, um damit Geld zu verdienen. Also hat der Elektriker selbst ja nie so viel mobile Betriebsmittel in seiner Firma, die er zum Arbeiten benötigt. Entsprechen hat er einen großen Vorteil auf seiner Seite die VDE und BGV zu haben.
    Viele in der Veranstaltungsbranche müssen aber einfach mehr an mobilen Betriebsmittel haben, den der Job mit sich bringt, um am Markt präsent zu sein, und flexibel sein gesetztes Ziel abdecken zu können.
    Dadurch, dass der VT in den „halben“ Elektriker Status erhoben wurde, ist er, wenn er befähigt ist, befugt die Prüfung laut A 3 durchzuführen. Die Konsequenzen, dass es erheblich Zeit und Geld kostet, gerade im Vergleich zu anderen Dienstleistern, und im Verhältnis zum produzierenden Gewerbe steht es noch mehr im Argen, hat die IHK nicht bedacht. Und so kommt es notgedrungen, zu den Verhältnisse und Zuständen, die im Widerspruch von Relation und Aufwand von Sicherheit und Nutzen stehen. Es gibt hier einen ersichtlichen Konflikt.

    Zitat von "billbo"

    Und vorgegaukelte Sicherheit ist schlimmer als gar keine.


    Hm, manchmal ist es das Selbe.
    Es grüßt 1uwe

    Zitat von "skyworker"

    Hatten die frei und sind zum Stadion gekommen, weil sie gehört haben, dass etwas passiert ist und Kollegen umgekommen sind?
    ???


    Ich habe so interpretiert, da die Textzeile lautet: ""Roadies“ verlassen das Unglücksgelände"
    Da ich nicht selbst dabei war, kann ich halt nur das Bild so auswerten.
    Es kann schon sein, dass der Sicherheitsdienst, nach dem Unfall nicht aktiv Beteiligte auf eine Unglücksstelle mit ungenügendem Schuhwerk lassen. Die Regel ist es bestimmt nicht.
    Dazu hat der hintere, wie es aussieht, Sicherheitsarbeitsschuhe an. Ob man gerade in der Freizeit dieses Schuhwerk bevorzugt?
    Wenn Du dabei warst, dann wären an der Stelle der Fragezeichen, die Du gesetzt hast, Ausrufezeichen von Nöten.
    Aber ich gestehe ein, unter Umständen falsch zu liegen.
    Und wenn dann dem so ist, bitte ich den Admin den Beitrag zu löschen.


    Zum Thema Badelatschen: Wenn ein Fernsehteam in Asien/Südostasien einen Film produziert, stellen sich den Verantwortlichen die Nackenhaare auf, weil es heißt hier: Im LoS = Land ohne Schuhe


    Es grüßt 1uwe