Prüfen würde ich dieses konstrukt nach der DGUV V3. leider würde es gnadenlos durchfallen.
1) Das Kabel ist nicht für zugkräfte ausgelegt.
2) Die Zugentlastung am Stecker mit den Schlauchschellen ist nicht zulässig, da diese Metallteile garantiert nicht mit dem PE verbunden sind.
Wenn es einen Stecker gibt mit guten Zugentlastungen und einem Kabel mit eingelassenem Stahlseil als zughilfe (so zum beispiel an Kabeln von Bedienflaschen an Hallenkränen) steht der sache allerdings nach VDE nichts im wege.
Viele grüße
Lukas Heidt