Wenn Du die Umsatzsteuer (MwSt) auf Deinen Rechnungen ausweisst, dann musst Du sie auch unbedingt ans Finanzamt abführen!! --> Umsatzsteuererklärung! Bis 32500 DM (jetzt ca. die hälfte in €) Jahresumsatz bist Du aber nicht Umsatzsteuerpflichtig.
Du musst bei Deiner Lohnsteuererklärung nur die Anlage GSE (Gewerbebetrieb) ausfüllen und eine Einnahme/Überschuss Rechnung abgeben. Es reicht idR., wenn Du alle Einnahmen und alle Ausgaben gegeneinander rechnest, Anschaffungen 800 DM werden über 5 Jahre abgeschrieben.
Wenn unterm Strich dann minus rauskommt, bekommst Du wahrscheinlich vom Finanzamt etwas wieder.
Sicherlich hast Du ja noch einen Hauptberuf, auf den Du Lohnsteuer jeden Monat zahlst; der negative Betrag in Deinem Gewerbe schmälert dann Dein zu versteuerndes Einkommen.
Tipp: lass Dich mal vom Steuerberater beraten, das ist nicht so teuer. Du kannst Die Formulare wie hier schon geschrieben dann mit WISO ausfüllen.
Wenn der Steuerberater die komplette Steuererklärung machen muss, gehts aber ins Geld.
Ach ja, Stichtag ist der 31.5, für jeden verspäteten Monat, kann das Finanzamt dann bei evt. Nachzahlungen Überziehungezinsen auf den geschuldeten Betrag verlangen (waren glaube ich ca. 10% pro angefangen Monat, also nicht ganz billig), darum besser beeilen.
Irgendwann schreiben sie Dich natürlich an. Besser: um eine Verlängerung der Abgabefrist beim Finanzamt bitten, weil Dein Steuerberater keinen Termin mehr frei hatte, oder Du länger im Urlaub gewesen bist oder Deine Daten auf der Festplatte verlorengegangen sind,......wie auch immer.
Jip.