Beiträge von Horsti

    Hallo zusammen!


    Bei einer Risikoabschätzung für Brandschutz bei Produktionen nach DGUV 215 - 316 findet man unter "Maßnahmen zur Schadensvermeidung" den Faktor "Unterweisung der Besucher_innen in Brandschutzmaßnahmen".

    Wie kann ich mir sowas konkret vorstellen? Hat das schon mal jemand gemacht?

    Hintergrund: Für ein Theaterstück muss ich eine solche Risikoeinschätzung machen, da Teile der Dekoration aus normal entflammbaren Material bestehen.

    Falls irgendwer nur "Bahnhof" versteht: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0:5543885,24.html Tabelle 8

    Und vielleicht an dieser Stelle noch die Frage: Ab welcher Menge/Größe werden aus Requisiten eigentlich Dekorationen? Die Broschüre gibt darüber leider keine Auskunft.

    Grüße!