Beiträge von phlownd

    Da steht nicht dass sich Satz 2 auf Satz 1 bezieht

    Wo stehen dann die „nachfolgenden Regelungen“, auf die (1) Bezug nimmt?


    Wo ist der Geltungsbereich des (2) definiert, wenn nicht im vorstehenden Absatz des gleichen Paragrafen?


    Edit: Beim nochmaligen Lesen fällt mir auf, dass der Beitrag deutlich pampiger klingt als er gemeint war.


    Zur Erklärung: Wenn da (gekürzt) steht:

    (1) ... wenn nach den nachfolgenden Regeln der Mindestabstand unterschritten werden darf...

    (2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden

    1.

    1a usw.


    Dann bezieht sich Satz 2 für mich ganz eindeutig auf Satz 1.

    Hier:


    § 2

    Mindestabstand, Kontaktbeschränkung

    (1) [...] Im öffentlichen Raum ist ein Zusammentreffen von

    Personen nur zulässig, wenn nach den nachfolgenden Regelungen der Mindestabstand unterschritten werden darf oder wenn das Zusammentreffen nach anderen Vorschriften dieser Verordnung unter Wahrung des Mindestabstands ausdrücklich zulässig ist.


    ab (2) folgen dann die entsprechenden "nachfolgenden Regelungen":

    (2) 1a bezieht sich beispielsweise auf das Zusammentreffen mit Angehörigen eines anderen Hausstandes, ist aber eine nachfolgende Regelung zu (1), die sich wiederum nur auf den öffentlichen Raum bezieht.


    Privater Wohnraum ist nicht explizit ausgeschlossen, aber eben auch gar nicht erwähnt. Das meine ich mit "verschwurbelt". Man kann das da hineinlesen, die Formulierung gibt es aber nicht her.

    [...] Jetzt können wir Professionell regeln wer von der Familie ausgeladen wird [...]

    Ich weiß nicht wie die Regelungen bei euch sind, aber die Verordnung in NRW spricht nirgendo von Treffen/Feiern innerhalb privater Wohnungen. Sie ist an der Stelle zwar reichlich verschwurbelt, inhaltlich aber doch eindeutig.

    Ein Großteil des Gejammers, das ich in meiner Umgebung in Bezug darauf höre kommt hauptsächlich daher, dass die Leute nicht lesen können.


    Das mag sich täglich ändern, aber aktuell sind "Lockerungen" zu Weihnachten zumindest in Bezug auf die eigenen vier Wände quasi unerheblich, weil es nie Beschränkungen gab.


    Ob das vielmehr eine ethische oder moralische Frage ist, steht auf einem völlig anderen Blatt. Eine rechtliche ist es (hier zumindest) nicht.


    Naja - auch beim Licht gibts das Abstandsgesetz - wenn ich mich recht erinner (bin halt doch bloß ein halber Lichtler ;) ) Und auch das Webtool von ETC spuckt mir z.B. bei einem Abstand von 15m, einer 10° Optik und gleichem Leuchtmittel folgende Daten aus: 3100 Lux bei einem Durchmesser von 2,9m. Es wird mit zunehmendem Abstand also schon dunkler...

    Lasse mich da aber auch gern korrigieren wenn ich da komplett falsch liegen sollte.

    Beide Aussagen stimmen ^^

    Konstanter Öffnungswinkel + konstante Leistung der Quelle: Abnehmende Intensität mit zunehmender Entfernung.


    ABER die ursprüngliche Aussage war ja, dass bei konstantem Durchmesser der beleuchteten Fläche die Entfernung keinen Einfluss auf die Intensität hat - hierbei wird dann aber impliziert, dass der Öffnungswinkel mit zunehmender Entfernung kleiner wird.


    Bei Bedarf mach ich euch gerne 3m Kreise auch in mehreren Kilometern Entfernung :S


    Mit grüßen aus der Laseroptik

    phlownd

    solange sich die unbenutzten features auf softwareebene befinden, sehe ich da keine allzu große problematik für die käufer. das pult wird ja weder billiger noch teurer, wenn man ein paar features nicht benutzt.


    Für manch (übereifrigen) EIN-Käufer kann das aber durchaus relevant werden. Ich höre schon die Fragen:

    • Gibt es kein Pult ohne xyz? Brauchen wir diese Funktion?
    • Ich hab mich schlau gemacht: Hersteller abc hat deutlich günstigere Preise, nur ein paar Features weniger. Können wir hier nicht sparen?

    Stichwort „Liebhaberei„ da ist das FA ganz schnell dabei. Es ist dem FA ein Dorn im Auge das du durch Verluste deine Steuerlast verringern kannst. Schaut man sich das Gewerk genau an kommt man zum Schluss das sich aufgrund der hohen Investitionen und geringen Erträge aus Vermietung das „Hobby“ nicht wirtschaftlich führen lässt. Im Nebenerwerb fehlt auch noch die Zeit das ernsthaft zu führen. Schönes Hobby in dem die Verluste nicht mehr anerkannt werden.


    [...]

    Liebhaberei unterscheidet sich vom Gewerbe durch die sog. Gewinnerzielungsabsicht. Ausbleibende Erträge sind kein Beleg für das Fehlen einer solchen, auch wenn das Finanzamt das gerne so hinstellt.


    Zielführend ist also, derart plausibel darzulegen, dass man einen Gewinn erwirtschaften möchte und dafür auch etwas tut, dass der prüfende Finanzbeamte das Risiko letztenendes nicht eingeht, einen damit vor den Richter zu zerren.


    Eine Beschallungsanlage ist nach 9 Jahren Nutzungsdauer abgeschrieben. Also 1.- Euro wert.

    Und jetzt Du.


    Ist es tatsächlich so einfach?

    Die 9 Jahre finde ich in der AfA-Tabelle AV (allgemein verwendbare Anlagegüter" unter 6.14.5.

    6.14 ist die Kategorie "Büromaschinen und Organisationsmittel".

    Unter 6.14.4 gibt es "Lautsprecher" mit 7 Jahren..


    Weiterhin gibt es eine AfA-Tabelle für den Wirtschaftszweig "Fernseh-, Film- und Hörfunkwirtschaft".

    Dort unter 5.20 ebenfalls "Beschallungsanlagen", diesmal aber mit 5 Jahren Abschreibungsdauer.


    Ich schreibe über 5 Jahre ab...

    Das würde bei einem meiner Mitmoderatoren zu erhöhtem Blutdruck führen. Ganz sicher.;)

    Ich habe absolut keinen Schimmer, wen Du damit meinen könntest...^^


    Meine Formulierung war zugegebenermaßen nicht die glücklichste.


    Ich drück mich mal anders aus: Schön, dass trotz Unterbringung im Hobby-Forum mal nicht irgendetwas à la "wie kann ich mit 500€ 500 Pax mit 500 dB beschallen" diskutiert wird, sondern durchaus amtliches Material im Gespräch ist.


    Besser?

    Ich finde zwar, dass "Soundcheck"-Videos über Youtube mehr über das Mikrofon und die Komprimierung als das vorgeführte System sagen - dennoch meine ich, dass wir uns hier schon in einer Größenordnung bewegen, für die die Unterbringung im Hobby-Forum fast schon eine Beleidigung ist ^^


    Mit der TT-Serie machst Du sicherlich erstmal nichts verkehrt. Beachte aber, dass die TTL-4 (2x10" + 1x1,4") und die TTL-6a (2x 12", 4x 6,5", 1x1,4") trotz der ähnlichen Bezeichnung m.E. zwei völlig unterschiedliche Lautsprecher sind.


    Ob Klangqualität und Lautstärke für eure Anwendung ausreichen, könnt ihr wohl nur im Selbstversuch herausfinden.

    Müsste ich mich blind entscheiden, würde ich die TTL-6a bevorzugen, darunter je Seite 2 18"er oder gar 21"er. Ich halte selber schon immer die Augen nach gebrauchten TTL-6a offen, die gibt es zwar immer wieder mal, aber nicht so häufig wie man meinen würde...