Beiträge von Schwarzgebirgler

    Mein Hauptarbeitgeber weiß über alles Bescheid und ist damit vollends einverstanden.


    Ich habe ein Nebengewerbe angemeldet und da ich unter den 17.500€ liege, nutze ich aktuell noch die Kleinunternehmerregelung. Und die Umsätze des o. g. Auftraggebers machen aktuell ca. 35% meines jährlichen Umsatzes aus.

    Das mit der Scheinselbstständigkeit habe ich mir im Vorfeld bereits durchgelesen, trifft meiner Ansicht nach aber in diesem Fall nicht zu.


    Außerdem zahlt mein Hauptarbeitgeber (Metallindustrie), für den ich auch während der Tour weiterhin arbeiten gehe, ja bereits Sv-Beiträge für mich. Die Tour ist sozusagen ein reiner Wochenendsjob.

    Abend zusammen!


    Seit nunmehr einigen Jahren bin ich als nebenberuflich Tontechniker unterwegs, alles ganz sauber mit einem Kleingewerbe abgedeckt und abgerechnet. Seit längerer Zeit bin ich quasi wöchentlich für einen gröseren Verleiher unserer Region (Sachsen, Thüringen) als FoH-Operator unterwegs. Nun gab es die erste Anfrage für eine Tour.


    Die Rahmenbedingungen sind folgende: 18 Termine über den Dezember verteilt, immer in dreier/ vierter Blocks. Volksmusik/ Schläger, organisiert von einem größeren deutschen Künstlermanagement. Stadthallen, Theater bis zu 1500 Pax. Equipment kommt komplett vom Verleiher, für mich also ein reiner Kofferjob. Übernachtung im Hotel.


    Aufgabengebiet meinerseits: FoH-Operator, Monitorsound vom FoH und bisschen Auf- und Abbau Tontechnik. Nichts wildes, paar Kara's geststacked auf SB18 und paar Funkstrecken.


    Jetzt zu meiner Frage, wie kalkuliert ihr so etwas im Allgemeinen? Fest steht für mich der Tagessatz von 250,- EUR. Wie handhabt ihr das, wenn es länger geht als 8h (davon ist in meinem Fall auszugehen), rechnet ihr dann stundenweise oder pauschal ab?


    Des Weiteren würde es mich mal interessieren was außer Aufgabengebiete und Bezahlung noch in einen Vertrag gehört? Abgesehen von Kostenübernahme vom Hotelzimmer, Verpflegung, ...


    Danke schon einmal für eure Antworten.