Beiträge von Yannis

    Hallo Zegi,


    ich hoffe dir mit den folgenden Antworten weiterhelfen zu können! :)


    Zu deiner ersten Frage: Wie du schon richtig erkannt hast, gibt es beim Thema Tragfähigkeiten verschiedene Werte die man kennen und unterscheiden muss.

    - Mindestbruchkraft

    - Betriebskoeffizient

    - Tragfähigkeit

    - Tragfähigkeit für Lasten über Personen (nach 215-313)


    1. Die Mindestbruchkraft...ist die Kraft, die wirken muss um das Objekt (z.B. Stahlseil) zu brechen bzw. zu zerreißen.

    Das ist niemals die Kraft mit der wir das Arbeitsmittel belasten dürfen. Egal ob Lasten über Personen oder nicht! Diesen Wert wirst du in der Regel auch nicht als Angabe auf einem Arbeitsmittel finden.


    2. Der Betriebskoeffizient...ist das Verhältnis von Mindestbruchkraft zu Tragfähigkeit. Dieser Faktor ist für Trag- und Anschlagmittel ist in der Maschinenrichtlinie definiert.


    3. Die Tragfähigkeit...ist in der Regel als WLL (Working Load Limit) angegeben. Das ist ein Wert für die Industrie.

    Dieser Wert ergibt sich aus der Mindestbruchkraft und dem Betriebskoeffizienten.


    4. Die Tragfähigkeit für das Halten von Lasten über Personen nach DGUV Information 215-313...ist der Wert, mit dem wir ein Trag- und/oder Anschlagmittel für das Halten von Lasten über Personen belasten dürfen. Dieser ergibt sich entweder aus der Verdopplung des Betriebskoeffizienten oder dem halbieren des WLL Wertes.


    Diese Werte Anhand eine Standard 3,25t Schäkel erklärt:


    WLL = 3,25t

    Betriebskoeffizient nach Maschinennrichtlinie: 5

    Mindestbruchkraft = WLL*Betriebskoeffizient = 3,25t*5 = 16,25t

    Tragfähigkeit für das halten von Lasten über Personen: 1,625t



    Fazit: Bevor du dir etwas zulegst, ist es entscheiden zu wissen welche Werte angegeben sind und was sie bedeuten. Suche die Anschlagmittel auf denen mindestens der WLL Wert angegeben ist! Zu der 400kg Kette: Ohne zu wissen ob diese Kette sonstige formale Anforderungen für Anschlagmittel erfüllt, hättest du Glück, wenn du die Kette noch mit 50kg belasten darfst.

    Davon ausgehend, dass der Wert des Stahlseiles der WLL Wert ist, dürftest du dieses noch mit 250kg zum halten von Lasten über Personen nutzen.


    Zu Frage 2:


    Nach DGUV I 215-313 sind Drahtseile als Anschlagmittel grundsätzlich erst ab einem Durchmesser von 4mm zulässig. Bei 500kg ist bei mindestens 10mm. Da ich das entsprechendes Drahtseil vom großen T nicht kenne, kann ich die Frage nicht wirklich detaillierter beantworten. Poste doch mal die Produktnummer, dannn kann ich mir das mal anschauen.


    Zu Frage 3:


    Nunja...viele Ziele führen bekanntlich nach Rom.


    1. Du kannst es mit einem Doppelseitig gekauschten Stahlseil machen = unflexibel in der Länge

    2. Du kannst es mit einer Kette aus dem Baumarkt machen, sofern alle Anforderungen nach DGUV I 215-313 erfüllt werden

    3. Du kannst es mit einem Reutlinger Drahtseilhalter machen


    Das sind drei Möglichkeiten von günstig bis teuer.

    Alle drei können aber bei richtiger Materialauswahl und Dimensionierung, dieselben Sicherheit bieten.



    Ich hoffe ich konnte dir mit meiner doch etwas komplexeren Antwort weiterhelfen. Wenn nicht, Weiter Fragen! Ein wichtiges und interessantes Thema. Leider wird in diesem Bereich noch zu viel gepfuscht!


    Beste Grüße
    Yannis