Beiträge von falcocgn

    Hallo Armin,


    tja, ich leide an einer Art Helfersyndrom... Ich habe die Hoffnung nicht aufgegeben, daß der eine oder andere (potentielle) Kollege, der hier Fragen stellt, dann auch die Antworten von z.B. mringhoff und mir LIEST und das geschriebene BEHERZIGT.


    Ich weiß auch nicht, was dieser Weichkäse mit "ich bin aber Freiberufler" sein soll. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die die so laut danach rufen auch nur ansatzweise in die Gefahr kommen, Gewerbesteuer zahlen zu müssen. Das wäre der einzige Vorteil.


    Positive Grüße,
    Falco

    Das mit den 150€ GWG-Grenze ist nur die halbe Wahrheit. Es dürfen noch GWG im Wert zwischen 150 und 1.000€ abgeschrieben werden. ABER für diese GWG ist ein Sammelposten zu bilden, der in fünf Jahren linear abzuschreiben ist. GWG, die eventuell vorher nicht mehr genutzt werden, dürfen nicht mehr Sonderabgeschrieben werden.


    Sinn macht das nicht wirklich.


    Grüße,
    Falco

    Hallo Christian, schön, daß Du so engagiert bist, doch gut gemeint ist nicht gut gemacht. Das, was Du da vor hast ist schon nicht mehr fragwürdig, sondern kann ganz schnell in den strafrechtlichen Bereich gehen.


    Die Schule gehört der Gemeinde, die Kappe auf hat der Rektor, vertretend für das Schulamt und da drüber ist nur noch der Bürgermeister. Wissen die was Du da vorhast? Ohne Fachkenntnis in eine Decke Dübel setzen, dort statisch unbestimmte Lasten einbringen, unter denen dann Schüler und Eltern sitzen sollen?


    Wenn da etwas passiert, haben Du und Deine Eltern bis an euer Lebensende keine Freude mehr. Es kann natürlich sein, daß Du deinen Rektor oder Bürgermeister nicht magst, nach einem Schadenereignis wird der nämlich als Verantwortlicher zusammen mit dem Vorsteher der Schulaufsichtsbehörde in den Knast gehen!


    Also Finger weg und, hier kommt es jetzt: STATIKER, FACHFIRMA! Hast Du überhaupt mal mit dem Betreiber, also dem Schulamt diskutiert, was du da zusammenkochst?


    Ich empfehle Dir dringend, Dich z.B. auf http://www.b-safe.de über die relevanten Vorschriften zu informieren.


    Vielleicht sollte aber auch mal jemand Deine Schule informieren, was in deren Haus vorgeht/vorgehen soll...


    Kopfschüttelnde Grüße,
    Falco

    Tja lieber Christian,


    Wiki sagt:
    "Information
    Im Bereich des menschlichen Handelns wird unter Information ein Wissen (genauer: das Ergebnis eines Erfahrungsprozesses) verstanden, dem in der jeweiligen aktuellen Situation Bedeutung und Geltung beigemessen wird. In diesem Zusammenhang wird die Rede von „Information“ oder „sich informieren“ mit einer Beseitigung oder Verkleinerung von Ungewissheit verbunden, die durch Auskunft, Aufklärung, Mitteilung, Benachrichtigung oder durch Kenntnis über Gegenstände und Phänomene geschieht. Bestandteil des Informationsbegriffs ist dabei häufig Wiedererkennbarkeit sowie ein Neuigkeitsgehalt."


    Oder kurz gesagt: Information=Wissen.


    Der Fredbeginner hat nach Informationen gefragt, die ihm helfen. Nicht nach Geschwafel, daß ihn mit einer Unterschrift ins Unglück bringen kann.


    Grüße trotzdem,
    Falco

    Hi Phil,


    Du hast gute entscheidungen getroffen und es ist schön, daß Du dich anhand der Hinweise informiert hast. Vielzuwenige handeln so, leider, trotz der Hinweise, die auch ich immer gerne gebe.


    Zur KV muß ich Dir sagen, daß tatsächlich seit April beitragspflichtige KV-Pflicht besteht. Wo bist Du denn bisher versichert? Hast Du noch eine andere (SV-pflichtige) Beschäftigung, bei der Du mehr verdienst als bei deiner gewerblichen? Ist es Dir vielleicht möglich, da Du sagst, du bist Musiker, in die Künstlersozialkasse zu kommen?


    Auch wenn das jetzt hart klingen mag, doch wenn Du selber annimmst, nur ca. 600€ im Monat erlösen zu können, dann ist das für ein Gewerbe viel zu wenig. Mit deinen anderen Tätigkeiten wirst Du auf jeden Fall ESt zahlen müssen. Alleine dafür solltest 15-18% deines Roherlöses auf Seite legen können!


    Grüße,
    Falco

    Es steht in der BGI 810 unter "Kabelverlegung".


    Eine weitere Forderung dort ist, Kabel mindestens 2,5m hoch zu hängen. Dabei geht es darum, daß die Kabel nicht heruntergerissen werden können(sollen).


    Kabel können unter Umständen so heiß werden, daß sie von innen heraus schmoren, tropfen, brennen...


    Grüße,
    Falco

    @ Heiko Runge:
    stimmt NICHT! Erst wenn ein UN im abgelaufenen Jahr über die Umsatz-Grenze kommt, wird das Finanzamt ein Schreiben an den Steuerpflichtigen senden, in dem er aufgefordert wird, ab dem Zeitpunkt X die USt zu berechnen.


    Nachberechnen müssen gibt es nicht, wer (außer Dir) erzählt denn soetwas. Ein Einzelunternehmer, der nicht bilanziert, versteuert nach "vereinnahmten Entgelten". Auf Deutsch, erst wenn das Geld für die Rechnung eingegangen ist, muss diese in die Umsatzsteuervoranmeldung einfließen.


    Außerdem ist die USt.-zahllast immer am 10. des Folgemonats oder bei Quartalsanmeldern des Folgequartals (Zahlungseingang) fällig. Nix mit 4-6 Wochen.


    Entschuldige den Ton, doch soetwas hier zu verbreiten ist gefährlicher Weichkäse.


    Grüße,
    Falco

    Hi Phil,


    bei der VBG bist Du nicht ganz richtig: http://www.vbg.de/mitgliedscha…eiwillig_versicherte.html
    ist korrekt. Der Beitrag ist anhängig von verschiedenen Faktoren. Z.B. habe ich bei einer Versicherungssumme von 50.000€ und der Gefahrklasse 1,58 für 2006 ganze € 353,43 gezahlt. Wenn ich einen Unfall haben sollte, der mich ins Krankenhaus bringt bekomme ich ca. €110 an tägl. Verletztengeld.


    Vorteile: Versichert ab Antragstellung/Zahlung für das abgelaufene Jahr im neuen Jahr/ alle Unfallkosten, also Behandlung, Arznei usw. werden erstattet/ auch Wegeunfälle versichert.


    Die Auskunft bei Eberhard ist korrekt.


    Grüße,
    Falco

    Hi Phil,


    oft gefragt, oft beantwortet und doch:


    Gewerbeanmeldung: Auf- und Abbau von technischen Einrichtungen auf öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen, sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten


    Scheinselbständigkeit: ja ist so. Willst Du wirklich nur für eine Firma arbeiten? Es gibt auch in BW einige Technikfirmen, die gute Leute als Semi-techniker suchen.


    Versicherungen:
    -KV über Makler suchen lassen. Seit diesem Jahr besteht KV-Pflicht!
    -HPV bei Eberhard und Partner http://www.erpam.de
    -Sehr wichtig: Unfallversicherung, am besten als freiwilliges Mitglied bei der VBG http://www.vbg.de


    Kleinunternehmer: Wenn Du nicht von Anfang an monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung machen möchtest, solltes Du auf jeden fall die Regel in Anspruch nehmen.


    Sonstiger Rat:
    -zur IHK und beraten lassen. Die haben auch Existenzgründerseminare für kleines Geld.
    - http://www.gruenderleitfaden.de durchwühlen und CD-Rom bestellen
    - zum lesen: Franz Konz, 1000 ganz legale Steuertricks. Ja, das meine ich ernst. Nur dort ist die ganze Thematik anschaulich erläutert mit vielen Tabellen und leicht zu erfassen


    Wichtigster Rat: Rat annehmen, auch den, erst zu lesen und sich zu informieren. Wenn Du hier nach Rat suchst, den bekommst in Form von z.B. Links und dann wieder Fragen stellst, die darauf hindeuten, daß Du NICHT gelesen hast, ist z.B. meine Lust zu helfen sehr schnell erschöpft.


    Alles gute,
    Falco

    Liebe Kollegen,


    der Geschäftsführer des VPLT e. V., Florian von Hofen bat mich, da er selber im Forum nicht angemeldet ist, folgendes Statement zu veröffentlichen:


    Liebe Kollegen, werte PA-Forums-Mitglieder,


    durch den Kollegen, der für mich freundlicherweise dieses kurze Statement einstellt, wurde ich auf die aktuelle Diskussion zum "Line-Array-Artikel" im VPLT-Magazin Nr. 43 aufmerksam gemacht.


    Ein paar Anmerkungen hierzu:


    1.) Der Artikel ist ein als "knowledge-Artikel" getarnter Werbeartikel. Das gebe ich ohne Einschränkungen zu. Ich hatte hierzu mit unserem Redakteur einige Diskussionen. Insbesondere über die Frage, ob man die namentliche Erwähnung von JBL hätte herausnehmen sollen, kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Wirklich "getarnt" wäre der Beitrag nämlich erst, wenn man ihn vollständig "neutralisiert", den Namen "JBL" also entfernt hätte. So wie nun dargeboten, wird meines Erachtens ganz klar, woher der Artikel stammt.


    2.) Wir sind bei der Erstellung des VPLT-Magazins auf Pressemeldungen angewiesen. Das geht allen Fachzeitschriften so, nicht nur in unserer Branche. Das eigene, aktive Recherchieren aller Meldungen, die in einem einzigen VPLT-Magazin zu finden sind, würde einer Redaktionsstärke bedürfen, die aus Fachmagazin-Einnahmen und Fachmagazin-Auflagen niemals finanzierbar wäre. Das geht PP oder pma nicht besser.


    Es gibt schlechte und bessere Pressemeldungen. Was im VPLT-Magazin zu lesen ist, ist zumeist das Ergebnis langer Bearbeitungsprozesse, in denen mühsam die ganzen "wir sind die tollsten und besten"-Phrasen aus den Pressemeldungen entfernt und diese für den Normalverbraucher lesbar gemacht wurden. Nicht immer gelingt dieser Bearbeitungsprozess im Eifer des Gefechts perfekt, sorry.


    3.) Das VPLT-Magazin macht keinen Profit, ebenso wenig wie die Deutsche Event Akademie. Beide gehören übrigens allen VPLT-Mitgliedern, nicht etwa irgendwelchen Privatpersonen.


    Vielleicht ist dem einen oder anderen schon mal aufgefallen, dass er das VPLT-Magazin regelmäßig erhält, jedoch niemals eine Rechnung dafür.


    Das ist auch so gewollt. Denn das VPLT-Magazin ist in erster Linie ein Medium, um die Infos und Botschaften des Verbandes zu transportieren.


    Dies geschah früher als reine "Verbandspostille", erst seit einigen Jahren gibt es einen Verbandsbeschluss, das Heft mit Meldungen über Produkte, Produktionen und Leute für den Leser attraktiver zu machen. Auch wenn dabei die "reine Lehre" manchmal auf der Strecke bleibt - der Erfolg scheint uns recht zu geben, denn das VPLT-Magazin ist mit fast 11.000 verbreiteter Auflage mittlerweile das auflagenstärkste VT-Fachmagazin Europas.


    11.000 Hefte zu drucken, zu gestalten, zu versenden, die Anzeigen einzuwerben und die Redaktion sicherzustellen, geht nicht ganz umsonst. Wir sind stolz, dass wir es bisher geschafft haben, das Magazin für die Mitglieder kostenneutral zu halten. Andere Verbände verballern Tausende für teure Hochglanzbroschüren, die wir nicht brauchen, da wir den VPLT und seine Botschaften mittels Magazin alle 3 Monate unter die Leute bringen.


    Wie das Magazin, so ist auch die Deutsche Event Akademie (DEA) gerade mal kostendeckend. Wer möchte, kann sich dazu gern näher bei uns oder der DEA informieren. Noch besser: Einfach mal einen ehemaligen Teilnehmer fragen, ob er die Gegenleistung für sein Geld angemessen fand.


    4.) Zu meiner Person: Schon als ich 1990 zum ersten Mal in den VPLT-Vorstand gewählt wurde, war jedem Mitglied klar, dass ich im VPLT Mitglied mit eigener Firma bin. (Sonst hätte man mich auch gar nicht wählen können.) Jedes Verbandsmitglied muss am Ende selbst wissen, ob es als Geschäftsführer lieber einen Kollegen mit "Stallgeruch" sehen will (also jemanden, der weiß, was in der Branche abläuft), oder lieber einen "neutralen" externen Juristen oder Administrator, der noch nie eine Bühne von hinten gesehen hat. Dass es in meiner Tätigkeit für den Verband ein striktes Neutralitätsgebot gibt, versteht sich von selbst. Wer meint, dass ich mich daran nicht halte, sollte das laut und offen sagen.


    Ich arbeite für den VPLT übrigens nicht als Angestellter, sondern als free lancer. Die Aufgaben, die ich abarbeite, sind die Aufgaben, die Mitgliederversammlung und Vorstand für das jeweilige Arbeitsjahr festlegen. Ein Tätigkeit also, die unterm Strich nicht wesentlich anders ist als die Projekt- oder Produktionsleitung für einen umfangreicheren Job.


    Wer einen anderen Verband oder eine andere Verbandspolitik möchte, macht sich am besten *innerhalb* eines Verbandes bemerkbar. Mehr als 1.000 Kolleginnen, Kollegen und Firmen tun dies ja bereits.


    Ob es dabei sinnvoll ist, in einer kleinen Branche wie unserer die Kräfte in einem gemeinsamen Verband von Herstellern, Händlern, Rentalfirmen, selbständigen VT-Unternehmern und sogar VT-Azubis zu bündeln oder noch in Einzelsegmente zu zerlegen, ist ganz klar Ansichtssache. Ich glaube allerdings, dass wir mit der "gemeinsam-sind-wir-stärker"-Variante bisher mehr erreicht als verbockt haben.


    Für weitere Fragen und Diskussionen stehen wir immer gern zur Verfügung.


    Freundliche Grüße


    Florian von Hofen
    VPLT-Geschäftsführer
    -----------------------------------------------


    Grüße,
    Falco

    Vegesst das mit den Schaustellern. Wenn ihr euch nicht ständig mit einer Losbude, Fahrgeschäft oder anderen Tätigkeiten "nach Schaustellerart" beschäftigt, werdet ihr keine Ausnahme bekommen. Denkt auch immer daran, daß die EG-Verordnungen als Beschäftigtenschutzgesetze gedacht sind. Ich finde, wir müssen aufhören, ständig irgendwelche Umgehungstatbestände aufzubauen.


    Die "Ausbildung" wird durch das Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz (BKrFQG) geregelt:


    Wer "eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE oder eine gleichwertige Klasse besitzt, die vor dem 10. September 2009 erteilt worden ist."


    und im gewerblichen Güterverkehr fährt, der muss an der der als Weiterbildung gedachten Maßnahme teilnehmen "zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014". Also spätestens am 10.09.2014 muß der geneigte Fahrer dann die Quali abgeschlossen haben.


    Alle die ab dem 11.09.2009 einen entsprechenden Führerschein machen, müssen dann direkt in die Grundqualifikation einsteigen. Allerdings sind Fahrer ausgenommen, die das Material zur Ausübung ihres Berufes benötigen und für die das Fahren nicht der Hauptzweck ist. Die Dauer der Weiterbildung beträgt 140 Stunden zu 60 Minuten und beinhaltet Dinge, die leider zu oft vernachlässigt werden: Sozialvorschriften, Fzg.-technik, Ladungssicherung usw.


    Die Info im Detail gibt es bei http://www.bag.bund.de anzusehen.


    Grüße,
    Falco

    Hallo Maatin,


    ohne, daß Du Fakten, Daten, Zahlen nennst, kann Dir keiner helfen. Allerdings würde diese Art der Hilfe dann bereits in die Steuerberatung fallen. Das dürfen Nicht-Fachleute nicht ohne Grund nicht.


    Mehrere Kollegen hier haben Dir sehr deutliche Hinweise auf Stellen gegeben, die Dir kompetent helfen können: Finanzamt, IHK, Steuerberater und auch geraten, diese in anspruch zu nehmen. Noch ein weiterer Link: http://www.gruenderleitfaden.de/


    Die Fragen, die Stück für Stück stellst, sagen mir, daß Du dich bisher noch nicht fachkundig hast beraten lassen. Bitte, tu Dir selber einen großen Gefallen und mach Dich schlau.


    Sorry für den Ton, doch das musste ich jetzt loswerden, bevor wieder einer losrennt und die falschen Kreuze auf die falschen Papiere setzt und sich dann wundert...


    Wohlmeinende Grüße,
    Falco

    Die GvWD bietet im Oktober die Schulung "Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten" an. Neu ist die intensive Integration des betrieblichen Brandschutzes mit Theorie und vor allem Praxis am Feuerlöscher.


    Dienstag, 23.10. bis Donnerstag, 25.10.2007 ab 09:00 Uhr
    SeminarZentrum Gut Keuchhof, Braugasse 12 • 50859 Köln-Lövenich


    Zielgruppe
    Personen mit aufsichtführenden Aufgaben in einer Versammlungsstätte


    Ziele und Inhalte
    Mit der Änderung der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) NRW am 14.11.2006 wurden neue Chancen für die Betreiber von Hallen und Sälen geschaffen. Nunmehr ist es bei Veranstaltungen ohne Gefährdungspotential möglich, die Aufsicht über die Arbeiten und die Veranstaltung an die Sachkundige Aufsichtsperson zu übertragen. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, nach Abstimmung mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.


    Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:


    - DIN 15750 - Technische Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik
    - Schutzziele der VersammlungsstättenVO
    - Grundlegende Betriebsvorschriften der VStättVO (Betreiberpflichten, Pflichten des Verantwortlichen)
    - Grundlegende Bauvorschriften der VStättVO (Bestuhlungspläne, Abstände, Fluchtwege)
    - Unfallverhütungsvorschrift BGV C 1 "Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung"
    - Erkennen von Gefährdungen
    - Erarbeitung von Schutzmaßnahmen
    - Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik
    - Einsatz und Verantwortung von Sachkundigen Aufsichtspersonen
    - Erfahrungsaustausch


    Betrieblicher Brandschutz intensiv
    Ein spezieller Schulungsteil, sonst schwer zu bekommen und hier integriert. Durchgeführt von einer Brandschutzfachfirma


    - die komplette Theorie rund um den Brandschutz
    - praktischer Teil mit Übungen an mobiler Brandsimulationsanlage
    mit Handhabung von Feuerlöschern und Löschdecke


    Dauer
    ca. 18 Unterrichtsstunden an drei Unterrichtstagen, zuzüglich ca. 4 Stunden Brandschutz


    Teilnehmerzahl
    mindestens 10 bis maximal 16


    Erfolgskontrolle/Zertifikat
    Im Anschluss an das Seminar wird ein Fachgespräch durchgeführt. Ein Schuleigenes Zertifikat wird an jeden Teilnehmer ausgehändigt.


    Preis:
    Pro Person € 520,00 - zzgl. 19% MwSt -


    Fragen beantworte ich gerne.
    Falco Zanini
    http://www.gvwd.de

    O.K.
    Euer Vertragspartner/Auftraggeber ist die Band.
    Die Band verschiebt das Ende auf 2 Stunden später, tatsächlich Schluss ist um 3
    Angeblich hat der VA mit der Band, euerm AG, geklärt, das es länger geht.


    1. Ich hätte mir vom VA das schriftlich geben lassen=wer hat was wann mit wem wie abgemacht
    2. Davon ausgehend, daß ihr mit der Band in einem bestehendem Geschäftskontakt steht und eure Preise bekannt sind, hätt ich am nächsten Tag angerufen, um eine "Rechnungsstellungsvorbesprechung" zu machen.


    Denn in dem Augenblick, in dem der VA sagt "mit der Band abgeklärt" hat die Band stillschweigend Eure Vertragsbedingungen akzeptiert und den auftrag ausgeweitet. Natürlich vorausgesetzt, ihr habt den Umfang eurer Dienstleistung genau nach zeitlichem und Materialaufwand festgelegt.


    Grüße,
    Falco